Bebauungsplan Nr. 1007 – Hofsteder Straße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
20230632 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.05.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 1007 – Hofsteder Straße – als Satzung zu beschließen. Ziel des Plans ist der Schutz und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in Bochum. Konkret soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten im Plangebiet unterbunden werden, sofern diese außerhalb der im Masterplan Einzelhandel definierten Zentren liegen. Das Gebiet umfasst Flächen nördlich der Autobahn A 40 sowie beiderseits der Erschließungsstraße zu den Grundstücken Hofsteder Straße 170 bis 178.
Das Verfahren wird als ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt, um einen rechtlichen Mangel im ursprünglichen Planungsverfahren zu beheben. Dieser Fehler wurde nach einer Klage einer Lebensmitteldiscounterkette vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt, da Teile des Gebiets planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen sind. Der neue Entwurf korrigiert die Abgrenzung des Plangebietes durch Herausnahme der entsprechenden Flächen. Die Verwaltung beantragt zudem, den Bebauungsplan rückwirkend zum 14. Juni 2021 in Kraft zu setzen. Durch die Festsetzungen wird ein bisher bestehendes Baurecht für bestimmte Nutzungen entzogen, wobei bestehende Nutzungen nicht von den Regelungen betroffen sind.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter).