Bebauungsplan Nr. 870a – 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 870 – Südring/Universitätsstraße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
20230795 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.05.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 5 (LINKE)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 870a für das Gebiet Südring/Universitätsstraße vor. Ziel der Vorlage ist es, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 870, der eine Hochhausbebauung sowie ein Parkhaus vorsieht, an ein neues Bauvorhaben anzupassen. Während die ursprüngliche Planung durch einen anderen Vorhabenträger nicht umgesetzt wurde, plant nun ein neuer Investor eine bauliche Konzeption innerhalb der bereits festgelegten Gebäudekubatur.
Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen betreffen die Art der Nutzung sowie technische Details. Die Festsetzung als Sondergebiet für Hotel, Wohnen und Parkhaus bleibt bestehen. Neu ist jedoch der Ausschluss bestimmter Vergnügungsstätten und Gewerbebetrieben sexuellen Charakters sowie die Zulassung von kleinflächigem Einzelhandel. Zudem sind geringfügige Anpassungen bei den Baulinien, Baugrenzen und der Fassadengestaltung vorgesehen, um technische Anlagen wie Lüftungssysteme oder Trafostationen zu ermöglichen. Auch die Schallschutzregelungen wurden an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen angepasst.
Das Verfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt, wobei die Grundzüge der ursprünglichen Planung unberührt bleiben. Klimarelevante Auswirkungen werden durch den bestehenden Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 870 abgedeckt. Die Vorlage liegt zur Entscheidung für den Rat vor.
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