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Flächenverbrauch-Stopp bis 2030

20231069 · Antrag · 04.05.2023

🟢 Beschlossen 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung)
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/OB)dafür: 7 (LINKE/PAR&StG/PAR)
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion DIE LINKE. im Bochumer Rat hat mit der Vorlage 20231069 einen Antrag zum Stopp des Flächenverbrauchs bis 2030 eingereicht. Ziel des Antrags ist es, die Netto-Versiegelung der Bochumer Grundfläche sukzessive so zu reduzieren, dass sie spätestens im Jahr 2030 den Wert Null erreicht. Ab diesem Zeitpunkt soll die jährliche Neuversiegelung die Menge der entsiegelten Flächen nicht mehr überschreiten.

Der Antrag sieht vor, dass bei neuen Bauprojekten auf bisher unversiegelten Flächen bereits in der Planungsphase gleich große Kompensationsflächen zur Entsiegelung sowie die dafür notwendigen Kosten ausgewiesen werden müssen. Um Auswirkungen auf das lokale Mikroklima zu berücksichtigen, sollen diese Flächen möglichst nah an den versiegelten Bereichen liegen. Zudem fordert die Fraktion eine Erhöhung der Bemühungen zum Bodenschutz durch den Schutz von Flächen mit hoher Bodenfunktion und die ökologische Aufwertung entsiegelter Flächen.

Zudem sollen künftige Verwaltungsvorlagen verpflichtend Angaben dazu enthalten, inwiefern Maßnahmen zu einer Flächenversiegelung führen oder Böden mit Funktionen für den Naturhaushalt betreffen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Gewährleistung einer Netto-Entsiegelung städtischer Grundflächen ab spätestens 2035 vorzulegen. Die Fraktionsvorsitzenden Gültaze Aksevi und Horst Hohmeier begründen das Vorhaben mit dem Schutz der Bodenressourcen und der Klimaanpassung.

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Beratungen

Rat (23. Sitzung)
04.05.2023
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/OB)dafür: 7 (LINKE/PAR&StG/PAR)