Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hier: Aufhebung des Betrauungsaktes, Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung
20230443 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.05.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Aufhebung des Betrauungsaktes für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar 2023. Ein Rechtsgutachten hat ergeben, dass die Zuschüsse für den Bäderbetrieb aufgrund ihres lokalen Charakters nicht den Tatbestand einer unzulässigen EU-Beihilfe erfüllen. Die Aufhebung soll eine flexiblere Gestaltung der Gesellschafterzuschüsse ermöglichen.
Im Zuge dieser Maßnahme sollen auch der Gesellschaftsvertrag der FMR sowie die Gesellschaftervereinbarungen angepasst werden. Der überarbeitete Gesellschaftsvertrag sieht unter anderem die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes um den Bereich Altenhilfe vor. Zudem werden Regelungen zur Durchführung digitaler Sitzungen der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates sowie zur Bildung von Ausschüssen aufgenommen.
Die Anpassung der Gesellschaftervereinbarung für die Betriebsstätte Kemnade bezieht sich auf das Jahr 2023. Angesichts gestiegener Personal- und Energiekosten sollen die Zuschüsse angepasst und die Fälligkeiten der Zahlungen vereinheitlicht werden. Die Umsetzung der Beschlüsse ist an die Bedingung einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes sowie an die Zustimmung der weiteren Gesellschafter und der Kommunalaufsichtsbehörde gebunden.
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