Akteneinsichtnahmen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Partei und STADTGESTALTER“ hat im Rahmen einer Anfrage zur Akteneinsicht durch Ratsmitglieder verschiedene organisatorische Abläufe der Verwaltung thematisiert. Die Verwaltung stellte dazu klar, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf die Anfertigung von Kopien besteht. Entscheidungen über die Erstellung von Kopien müssen im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen getroffen werden, wobei die Notwendigkeit für eine effektive Kontrolle als Kriterium dient.
Bezüglich der Fachkenntnis der bei Akteneinsichten anwesenden Beschäftigten führte die Verwaltung aus, dass das Recht auf Akteneinsicht keinen Anspruch auf sofortige Beantwortung von Detailfragen durch die Begleitpersonen begründet. Bei der Bereitstellung der Unterlagen werden die originären Verwaltungsvorgänge genutzt und entsprechend dem Einsichtsgesuch zusammengestellt, wobei die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Akten gewahrt bleiben soll.
Hinsichtlich der Paginierung von Akten gab die Verwaltung an, dass hierfür keine allgemeine gesetzliche Vorgabe existiert, außer für Personalakten. Die Aktenordnung der Stadt Bochum empfiehlt eine fortlaufende Nummerierung, lässt den zuständigen Stellen jedoch einen Entscheidungsspielraum. Eine Dienstanweisung zur ordnungsgemäßen Aktenführung sowie zur Vorbereitung von Akteneinsichten ist in der bestehenden Aktenordnung der Stadt Bochum enthalten.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 04.05.2023Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
- Fester am Alice-Salomon-Berufskolleg 04.02.2025
- Politische Gremien 05.02.2025
- Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Einführung eines Kommunalwahl-O-Mat zur Kommunalwahl 2025 05.02.2025
- Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW durch die Verwaltung der Stadt Bochum und der politischen Gremien 13.02.2025
- Eingabe gem. §24 GO NRW wegen Art. 30 Reichskonkordat 12.03.2025
- Ungewöhnliche Ausstellungsobjekte 12.03.2025
✉ Neue Vorlagen aus Bochum direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz