Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Weitere Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN - Siedlung Dahlhauser Heide -

20231164 · Anfrage · 04.05.2023

↳ Antwort der Verwaltung Weitere Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN - Siedlung Dahlhauser Heide - · 24.08.2023
🟢 Beschlossen 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur weiteren Änderung der Gestaltungssatzung Nr. 482 GN für die Siedlung Dahlhauser Heide an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch gerichtet. Die von den Ratsmitgliedern Dr. Sascha Dewender und Julian Meischein eingereichte Vorlage thematisiert die Notwendigkeit, die bestehenden Regelungen an aktuelle Anforderungen anzupassen, ohne den historischen Charakter der Siedlung zu beeinträchtigen.

Neben der Anpassung für Solarthermieanlagen und Wärmepumpen stehen insbesondere die Parkplatzsituation und die Elektromobilität im Fokus. Die Fraktion weist darauf hin, dass aufgrund zunehmender Motorisierung Stellplätze in Vorgärten entstanden sind. Da die Stadtverwaltung derzeit den Rückbau nicht genehmigter Flächen anordnet, entstehen laut Anfrage Ungleichheiten zwischen Anwohnern. Zudem wird die Notwendigkeit von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge sowie das ebenerdige Abstellen von E-Bikes und Lastenrädern angeführt.

Die Anfrage stellt die Verwaltung vor drei Fragen: Es soll geklärt werden, ob eine zweite Änderungssatzung erforderlich ist und welche Aspekte aus Sicht der Verwaltung in eine solche Aufnahme sollten. Zudem wird nach den rechtlichen Möglichkeiten gefragt, bereits bestehende, aus satzungskonformen Materialien errichtete Stellplätze, für die keine Baugenehmigung vorliegt, dauerhaft zu sichern.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter).

Beratungen

Rat (23. Sitzung)
04.05.2023
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.