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Eckdaten für eine neue Gestaltungssatzung Innenstadt

20231071 · Antrag · 04.05.2023

🟢 Beschlossen 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung)
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 6 (LINKE/PAR&StG)
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KI-Zusammenfassung

Mit der Vorlage 20231071 wurde ein Antrag zur Neugestaltung der Gestaltungssatzung für die Bochumer Innenstadt vorgelegt. Der von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude eingereichte Entwurf legt Leitlinien für die Überarbeitung und erneute Vorlage eines entsprechenden Entwurfes fest.

Der Antrag sieht zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche vor. Der erste Bereich umfasst die Geschäftsstraßen Kortumstraße, Huestraße, Bongardstraße und Massenbergstraße sowie die angrenzenden Platzsituationen und Verbindungswege innerhalb des Innenstadtrings bis zum Südring. Der zweite Bereich bezieht sich auf die ehemalige Altstadt und beinhaltet die Brückstraße, Bleichstraße, Große Beckstraße, Untere Marktstraße sowie Gerberstraße.

Inhaltlich konzentriert sich der Entwurf vorrangig auf die quantitative Begrenzung von Werbeanlagen, während auf weitreichende Vorgaben zur Fassadengestaltung verzichtet werden soll. Hierbei sind insbesondere die rechtlichen Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts Münster zu beachten. Zudem sieht der Antrag vor, dass die Stadt bei der Planung städtischer Plätze und Gebäude sowie bei Bauvorhaben auf städtischem Grund besonderen Wert auf eine hochwertige Gestaltung legt, um nach Möglichkeit stadtprägende Bauten zu schaffen.

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Beratungen

Rat (23. Sitzung)
04.05.2023
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 6 (LINKE/PAR&StG)