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Gestaltungssatzung Nr. 100 Ga - Innenstadt - (Vorlage: 20201196/1)

20231231 · Anfrage · 04.05.2023

↳ Antwort der Verwaltung Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga - Innenstadt - (Vorlage Nr. 20201196/1) · 24.08.2023
🟢 Beschlossen 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Bündnis Deutschland (BD) hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum weiteren Vorgehen bezüglich der Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga für die Bochumer Innenstadt angefordert. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches die bisherige Fassung der Satzung als komplett außer Kraft gesetzt hat. Das Gericht begründete diese Entscheidung unter anderem mit der Unverhältnismäßigkeit sowie einem zu pauschalen Geltungsbereich.

Die ursprüngliche Gestaltungssatzung wurde am 27. August 2020 vom Rat der Stadt Bochum verabschiedet. Für die Erstellung eines dazugehörigen, 260-seitigen Gestaltungshandbuchs durch das Büro farwick+grote fielen bereits im Jahr 2018 Kosten von rund 100.000 Euro an. Seit einer Hinweisverfügung des Verwaltungsgerichts im Dezember 2021 arbeitete die Verwaltung unter Einbeziehung anwaltlicher Beratung an einer Neufassung der Satzung.

Die BD-Fraktion bittet nun um Auskunft über die Gesamtkosten des bisherigen Verfahrens. Des Weiteren wird gefragt, ob das Rechtsamt oder andere Juristen die Satzung vor der Beschlussfassung auf rechtliche Unsicherheiten geprüft haben und falls ja, welche Bedenken dabei vorlagen. Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche weiteren Maßnahmen die Verwaltung plant, wie diese konkret aussehen und mit welchen Kosten für die Stadt zu rechnen ist.

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Beratungen

Rat (23. Sitzung)
04.05.2023
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.