Wiederwahl von Stadtbaurat Dr.-Ing. Markus Bradtke
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20230297 einen Beschluss zur Wiederwahl von Stadtbaurat vorbereitet. Da die erste Amtszeit des Beigeordneten am 30. September 2023 endet, sieht der Vorschlag eine erneute Ernennung für die Dauer von acht Jahren vor. Die neue Amtsperiode würde somit vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2031 reichen.
Mit der geplanten Wiederwahl ist laut dem Entwurf des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation auch eine Beförderung in die Besoldungsgruppe B 6 LBesG NRW verbunden, die ab dem 1. Oktober 2023 wirksam werden soll. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Eingruppierungsverordnung.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen weist die Vorlage zusätzliche Personalkosten aus. Für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2023 werden Mehrkosten in Höhe von etwa 1.600 Euro brutto erwartet. Für das Jahr 2024 belaufen sich die jährlichen Folgelasten durch die Beförderung auf rund 6.500 Euro brutto. Der Rat wird in seiner Sitzung am 4. Mai 2023 über den vorliegenden Beschlussvorschlag entscheiden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 04.05.2023Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag
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