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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Quartier am Gesundheitscampus: Grundsatzbeschluss zum VermarktungskonzeptZur Vorlage · 20250859 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum plant, die Vermarktung der Grundstücke im „Quartier am Gesundheitscampus“ im Laufe des Jahres 2025 zu beginnen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen wird das entsprechende Vermarktungskonzept vorgestellt. Das Projekt auf der ehemaligen Fläche der Erich-Kästner-Schule sieht die Schaffung von rund 360 Wohneinheiten sowie Flächen für gesundheitsaffines Gewerbe vor.
Das Quartier ist als „KlimaQuartier.NRW“ zertifiziert, was Vorgaben zur Energieeffizienz, zur Klimaresilienz und zur nachhaltigen Mobilität umfasst. Die Vermarktung ist in verschiedene Abschnitte unterteilt. Ein Gewerbeblock im nördlichen Bereich, der unter anderem Büro- und Kulturflächen ermöglichen soll, wird durch die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH vermarktet. Für die Wohnbebauung in den Abschnitten zwei bis fünf ist ein Bestgebotsverfahren vorgesehen, wobei die Vergabe der Grundstücke über Erbbaupacht erfolgen soll. Dabei ist eine Quote von mindestens 40 Prozent für den geförderten Wohnungsbau festgeschrieben.
Im südlichen Bereich der Planung sollen die Abschnitte sechs und sieben im Rahmen einer Direktvergabe an eine Bochumer Genossenschaft entwickelt werden. Das Vorhaben umfasst dort die Sanierung von Bestandsgebäuden sowie die Errichtung neuer Wohnflächen und einer Kindertagesstätte. Die Vergabe der Wohngrundstücke in den Abschnitten zwei bis fünf erfolgt ebenfalls auf Basis von Erbbaupacht.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid Hier: Beschluss städtebaulicher Rahmenplan Wilhelm-Leithe-Weg Nord - ErweiterungZur Vorlage · 20250890 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Erweiterung des städtebaulichen Rahmenplans für das neue Bahnhofsquartier Wattenscheid vor. Grundlage ist die Einbeziehung einer bisher ausgesparten südöstlichen Teilfläche am Wilhelm-Leithe-Weg Nord. Nachdem die Stadt den Großteil der betreffenden Grundstücke erwerben konnte, soll die Planung nun eine ganzheitliche Entwicklung ermöglichen.
Der überarbeitete Rahmenplan sieht ein urbanes Gebiet mit einer Mischung aus Wohnraum und wohnverträglichem Gewerbe vor. Die gewerbliche Nutzung soll sich vorrangig entlang einer zentralen Achse konzentrieren, während die restlichen Flächen für Geschosswohnungsbau sowie Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen sind. Die städtebauliche Gestaltung umfasst Platzräume und Grünflächen nach dem Prinzip der Schwammstadt. Für die Erschließung ist eine Straße im östlichen Bereich geplant, was voraussichtlich die Fällung von ein bis zwei Bäumen in einer geschützten Allee erforderlich macht. Die Abstimmung mit dem Naturschutzbeirat steht hierzu noch aus.
Das Stellplatzkonzept sieht für diesen Bereich oberirdische Parkplätze sowie Tiefgaragen vor. Zudem wird das Rad- und Fußwegenetz fortgeführt und erweitert. Das zuständige Begleitgremium hat die Weiterentwicklung positiv bewertet, jedoch Hinweise zur Festsetzung von Gebäudehöhen und zur Konkretisierung des Stellplatzkonzepts gegeben. Im nächsten Schritt werden die notwendigen Fachgutachten zu Verkehr, Entwässerung und Freiraumplanung beauftragt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Bebauungsplan Nr. 1034 - Hüttenstraße / An der Landwehr West - hier: - Veröffentlichungsbeschluss - Beschluss der erneuten VeröffentlichungZur Vorlage · 20250926 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für den Bebauungsplan Nr. 1034 im Bereich Hüttenstraße / An der Landwehr West vorgelegt. Ziel der Planung ist die Schaffung des Planungsrechts für die Entwicklung des westlichen Teils des ehemaligen Firmengeländes der Laupenmühlen Druck GmbH. Auf einer Fläche von etwa 8.500 Quadratmetern sollen drei Wohngebäude mit insgesamt rund 200 Wohneinheiten sowie eine Kindertagesstätte entstehen. Das Vorhaben der Landmarken AG sieht einen Mix aus frei finanzierter, geförderter und seniorengerechter Wohnbebauung vor.
Der Entwurf umfasst Festsetzungen zur baulichen Nutzung, darunter eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,1. Geplant sind zudem eine Tiefgarage sowie die Begrünung von Dachflächen und Innenhöfen. Die Verwaltung beantragt die Veröffentlichung des Bebauungsplans inklusive Begründung und Umweltbericht im Internet sowie die öffentliche Auslegung. Zudem wird die Möglichkeit einer erneuten Veröffentlichung beantragt, falls Änderungen eine erneute Beteiligung der Behörden oder der Öffentlichkeit erforderlich machen sollten. Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Südwest im Mai 2025 und dem Ausschuss für Planung und Grundstücke im Juli 2025 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 1.3.1Bebauungsplan Nr. 1034 - Hüttenstraße / An der Landwehr West -, hier: - Veröffentlichungsbeschluss, - Beschluss der erneuten Veröffentlichung - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die GRÜNEN im Rat" -Zur Vorlage · 20251698 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Änderungsantrag zur 42. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 2. Juli 2025 regen die Fraktionen „Die SPD im Rat“ und „Die Grünen im Rat“ Anpassungen am Bebauungsplan 1034 (Hüttenstraße / An der Landwehr West) an.
Der Antrag sieht vor, das laufende Verfahren so umzuplanen, dass die Eingänge der beiden westlichen Wohngebäude zum zentralen Platz des neuen Wohnquartiers hin orientiert werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob zwischen dem neuen Quartier und der Straße An der Landwehr – auf Höhe eines Discounters und einer Kirche – eine Fußwegeverbindung hergestellt werden kann.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die derzeitige Ausrichtung der Eingänge die Zugangswege verlängere und den Eindruck von Hintereingängen vermittle. Eine Orientierung zum zentralen Grünplatz wird angestrebt. Die Prüfung einer Wegeverbindung soll laut dem Antrag eine kürzere Verbindung zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie zu Einkaufsmöglichkeiten für die künftigen Bewohner ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Bebauungsplan Nr. 1010 - Hattinger Straße / Hinter der Kiste - hier: - Änderung des Aufstellungsbeschlusses - Veröffentlichungsbeschluss - Beschluss der erneuten VeröffentlichungZur Vorlage · 20250968 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250968 einen Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan Nr. 1010 „Hattinger Straße / Hinter der Kiste“ vorgelegt. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen beantragt eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses, um das Plangebiet zu erweitern. Dies umfasst die Einmündung der Planstraße A in die Hattinger Straße sowie Flächen südlich des bisherigen Geltungsbereichs. Ziel dieser Erweiterung ist die Sicherung eines übersichtlichen Sichtdreiecks sowie die Schaffung einer ausreichend großen Grünfläche.
Das Vorhaben sieht die Entwicklung eines klimaresilienten Wohngebiets im Stadtteil Bochum-Linden vor. Geplant sind etwa 100 Wohneinheiten in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die auch geförderten Wohnraum umfassen sollen. Die Bebauung ist in zwei bis drei Geschossen plus Staffelgeschossen vorgesehen. Zur Umsetzung von Elementen der Schwammstadt sind Maßnahmen wie Dachbegrünungen und Regenwasserretention vorgesehen. Zudem soll das Gebiet durch die Verknüpfung mit bestehenden Rad- und Fußwegen in das städtebauliche Umfeld integriert werden.
Der Beschluss umfasst zudem die Veröffentlichung des Plans und des Umweltberichts im Internet. Laut der Vorlage sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen oder die Lärmsituation in der Nachbarschaft zu erwarten. Kompensationsmaßnahmen für den Verlust von Bäumen und Flächen sind Bestandteil der Planung. Die Beratungen in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest und im Ausschuss für Planung und Grundstücke sind für Mai beziehungsweise Juli 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Bebauungsplan Nr. 1049 – Gewerbegebiet Gußstahlstraße – hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss des Strukturkonzeptes als Grundlage für die weitere PlanungZur Vorlage · 20251020 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1049 für das Gewerbegebiet Gußstahlstraße sowie zum Beschluss des dazugehörigen Strukturkonzeptes vorgelegt. Ziel der Planung ist die Entwicklung des sogenannten „Zukunftsareals Innenstadt West“ auf einem etwa sieben Hektar großen ehemaligen Industriegelände. Das Areal, das sich im westlichen Bereich der Innenstadt befindet, wird durch die Nutzung bereits versiegelter Flächen und die Wiedernutzung eines Altstandortes entwickelt.
Der Bebauungsplan sieht die Schaffung neuer Gewerbeflächen vor, wobei die Sicherung der Erschließung sowie die Bewältigung von Immissionskonflikten im Fokus stehen. Geplant ist zudem die Verbesserung der Erreichbarkeit des Westparks und der Erzbahntrasse für den Fuß- und Radverkehr sowie die Schaffung öffentlicher Grünflächen. Der Plan sieht den Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten vor. Die Erschließung des Gebiets soll über die bestehende Gußstahlstraße und Alleestraße erfolgen, da keine weiteren Zufahrten für den motorisierten Individualverkehr möglich sind. Das Strukturkonzept dient dabei als Grundlage für die weitere städtebauliche Qualifizierung des Gebiets.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Bebauungsplan Nr. 1029 - Wohnen an der Sodinger Straße - hier: - Änderung des Aufstellungsbeschlusses - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1026 - Hiltroper Landwehr - innerhalb des durch die Änderung des Aufstellungsbeschlusses erweiterten Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 1029Zur Vorlage · 20251006 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1029 vorgelegt. Das ursprüngliche Ziel, den Sportplatz „Am Hillerberg“ an die Sodinger Straße zu verlagern, wird durch die Entwicklung eines Wohngebiets ersetzt. Grund für diese Änderung sind gestiegene Kosten, weshalb stattdessen eine Sanierung des bestehenden Sportplatzstandortes vorgesehen ist. Durch den Verzicht auf die Verlagerung entfallen planungsrechtlich etwa 150 Wohneinheiten aus dem Projekt „Wohnen am Hillerberg“, was durch das neue Vorhaben kompensiert werden soll.
Das geplante Wohnquartier soll etwa 220 Wohneinheiten umfassen, bestehend aus einer Mischung von Mehr- und Einfamilienhäusern sowie gefördertem Wohnraum. Das Plangebiet umfasst circa 5,9 Hektar im Stadtteil Gerthe und wird um verschiedene Flurstücke erweitert. Im Zuge dieser Änderung wird zudem der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1026 – Hiltroper Landwehr – innerhalb des erweiterten Bereichs aufgehoben.
Das städtebauliche Konzept sieht eine klimaresiliente Quartiersentwicklung mit dezentraler Regenwasserbewirtschaftung und Grünflächen vor. Die Erschließung erfolgt über die Sodinger Straße. Das Verfahren wird im Normalverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt, einschließlich einer Umweltprüfung. Die Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Nord ist für den 17. Juni 2025 angesetzt, während der Ausschuss für Planung und Grundstücke voraussichtlich am 2. Juli 2025 entscheiden wird.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Bebauungsplan Nr. 1055 – Wohnen am Hiltroper Volkspark – hier: - Aufstellungsbeschluss - Durchführung im beschleunigten Verfahren - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 1026 – Hiltroper Landwehr – im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1055Zur Vorlage · 20251160 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat die Beschlussvorlage 20251160 vorgelegt, um den Bebauungsplan Nr. 1055 „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ aufzustellen. Das Vorhaben soll im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung realisiert werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa einem Hektar zwischen der Hiltroper Heide, dem Castroper Hellweg, der Straße Gerther Dahl und der Dreihügelstraße. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets.
Mit dem neuen Aufstellungsbeschluss wird gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1026 – Hiltroper Landwehr – für die betroffenen Flächen aufgehoben. Hintergrund der Neuausrichtung ist die Aufgabe der geplanten Verlagerung des Sportplatzes „Am Hillerberg“ aufgrund gestiegener Kosten, wodurch die ursprüngliche Planung für das Gebiet „Wohnen am Hillerberg“ angepasst wurde.
Der Entwurf sieht Festsetzungen zur Gebäudehöhe, Bauweise und zur ökologischen Qualität vor. Im weiteren Verfahren sollen die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen, den Wasserhaushalt sowie die Auswirkungen auf das Bodendenkmal B005 untersucht werden. Für die Durchführung des Verfahrens und die Beauftragung von Fachplanungen werden Kosten von rund 30.000 Euro veranschlagt. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 17. Juni 2025 angehört, bevor der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 2. Juli 2025 entscheidet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 8 (SPD, Grüne)Dafür: 5 (CDU, FDP/UWG, BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG) - 1.8„Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“ Hier: Grundsatzbeschluss zum Vermarktungskonzept des Teilbereichs “Bahnhof+”Zur Vorlage · 20251164 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Vermarktung des Teilbereichs „Bahnhof+“ im Rahmen der Baulandentwicklung „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“. Ziel der Maßnahme ist die Revitalisierung des Bahnhofs Wattenscheid durch einen Neubau des Bahnhofsgebäudes sowie die Schaffung von Flächen für gewerbliche Nutzungen, wie etwa Büros oder Hotels. Grundlage für die Ausschreibung dient der städtebauliche Entwurf des Büros Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH.
Das Projektgebiet wurde gegenüber früheren Planungen auf rund 10.000 m² verkleinert. Die Reduzierung erfolgt unter anderem aufgrund des Schutzes von Waldflächen sowie der Entscheidung, statt eines Parkhauses einen ebenerdigen P+R-Parkplatz westlich des Bahnhofs zu realisieren. Während die Stadt den Bahnhofsvorplatz als öffentliche Verkehrsfläche selbst umsetzt, wird die Veräußerung des Grundstücks gegenüber einem Erbbaurecht bevorzugt. Grund hierfür sind die fehlenden Rangrücktrittserklärungen der Deutschen Bahn für Erbbaurechte sowie die Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes, die von den Erwerbenden getragen werden sollen.
Die Vergabe soll in einem zweistufigen Bestgebotsverfahren erfolgen, bei dem die Qualität der eingereichten Konzepte und der gebotene Kaufpreis maßgebend sind. Parallel dazu beabsichtigt die Verwaltung, ein etwa 420 m² großes Grundstück der Deutschen Bahn zu erwerben, auf dem sich eine Trafostation befindet, um die weitere Entwicklung des Areals zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.9Technologiequartier am Campus – Osterweiterung Hier: Beschluss zum städtebaulichen VorentwurfZur Vorlage · 20251221 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251221 den städtebaulichen Vorentwurf für die Osterweiterung des Technologiequartiers am Campus zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Vorhaben basiert auf dem Rahmenplan „Campus Bochum“ und zielt darauf ab, zusätzliche Flächen für technologieaffine Unternehmen in der Nähe der Forschungseinrichtungen zu schaffen. Der Entwurf dient als Grundlage für die weitere Fachplanung sowie den Bebauungsplan Nr. 1039.
Im Rahmen der Erweiterung soll die Erschließung des Gebiets an die Universitätsstraße angepasst werden. Ein Verkehrsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Erweiterung an den umliegenden Knotenpunkten keine signifikanten Auswirkungen auf die Verkehrsqualität hat. Lediglich am Knotenpunkt Schattbachstraße/Lise-Meitner-Allee wird eine Anpassung durch einen Kreisverkehr oder eine Signalisierung als notwendig erachtet. Ergänzende Untersuchungen zur Entlastung des Knotens sowie zur Integration von Radverkehrsanlagen sind im Gange.
Da die Erweiterung Eingriffe in Natur und Landschaft mit sich bringt, ist eine planerische Kompensation vorgesehen. Hierfür sollen Flächen aus dem Sondergebiet „Hochschule, Bildung, Forschung“ in Grünflächen umgewandelt werden. Der städtebauliche Entwurf sieht zudem die Verlängerung der Lise-Meitner-Allee um etwa 160 Meter und die Schaffung von Baugrundstücken für Gewerbebauten zwischen 400 und 1.200 Quadratmetern vor.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (AfD)Dagegen: 13 (SPD, Bündnis 90/DIE Grünen, FDP, Frau Aksevi, CDUDafür: 4 (CDU, SPD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG) - 1.10Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 965 – Karl-Friedrich-Straße / Bergwerkstraße hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 965 – Karl-Friedrich-Straße / Bergwerkstraße –Zur Vorlage · 20251328 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 965 im Bereich der Karl-Friedrich-Straße und Bergwerkstraße vorgelegt. Hintergrund der geplanten Einstellung des Verfahrens ist eine Änderung der Planungskonzeption für die geplante Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters im Stadtteilzentrum Weitmar-Mark.
Die neue Planung sieht eine Reduzierung der Baumasse sowie eine veränderte Stellplatzanlage vor, bei der oberirdische Flächen anstelle eines Parkdecks im Souterrain genutzt werden sollen. Da die bisherigen Gutachten und Fachplanungen auf der alten Konzeption basieren, müssen diese für das neue Vorhaben überarbeitet oder neu erstellt werden. Zudem sind die im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr zielführend für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens.
Anstelle des bisherigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll ein neuer Bebauungsplan mit der Nummer 1054 – Nahversorger Karl-Friedrich-Straße – aufgestellt werden. Dieser soll als Angebotsbebauungsplan konzipiert sein. Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Anhörung und dem Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP)
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP) - 1.11Bebauungsplan Nr. 1054 – Nahversorger Karl-Friedrich-Straße – hier: Aufstellungsbeschluss des BebauungsplansZur Vorlage · 20251329 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat die Beschlussvorlage 20251329 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1054 vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes sowie der erforderlichen Kundenstellplätze im Stadtteil Weitmar-Mark. Das geplante Gebiet befindet sich südwestlich der Karl-Friedrich-Straße zwischen den Hausnummern 104 und 110 sowie östlich der Bergwerksstraße.
Aufgrund geänderter Planungskonzeptionen, die unter anderem eine Reduzierung der Baumasse und eine Anpassung der Stellplatzanlage vorsehen, wird das bisherige Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 965 nicht weitergeführt. Stattdessen soll ein neues Sondergebiet ausgewiesen werden. Das Vorhaben sieht einen Gebäudekomplex mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.800 Quadratmetern, einer Lagerfläche von rund 500 Quadratmetern sowie einer Bäckerei vor. Der Entwurf umfasst einen zweigeschossigen Gebäudeteil zur Karl-Friedrich-Straße und einen eingeschossigen Bereich im rückwärtigen Teil. Die Fassadengestaltung sieht Klinker sowie Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen vor.
Das etwa 6.100 Quadratmeter große Areal umfasst derzeit leerstehende Gebäude, die im Zuge des Vorhabens abgerissen werden sollen. Im Rahmen des weiteren Verfahrens sind Untersuchungen zur verkehrlichen Anbindung, insbesondere zur Lkw-Anlieferung, sowie zur Lärmbelastung und zum Immissionsschutz vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (41. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 1.12Sanierung und Nutzung des Schleusenwärterhauses in der Ruhraue StiepelZur Vorlage · 20251356 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant die Sanierung und die künftige Nutzung des denkmalgeschützten Schleusenwärterhauses in der Ruhraue Stiepel. Das Gebäude war Teil eines Flächenpakets, das die Stadt im Jahr 2022 von den Stadtwerken Bochum erworben hat. Da das Objekt derzeit ungenutzt ist und eine umfassende Instandsetzung benötigt, soll es künftig als Ort für die Natur- und Umweltbildung dienen.
Der Beschluss sieht vor, das Nutzungskonzept gemeinsam mit Naturschutzverbänden wie dem AKU, dem BUND und dem NABU weiterzuentwickeln. Nach der Sanierung soll das Gebäude an diese Verbände gegen einen symbolischen Pachtzins verpachtet werden. Die Kosten für die Wiederherstellung der baulichen Substanz werden auf etwa 487.000 Euro geschätzt, wobei weitere Kosten für technische Anlagen und energetische Maßnahmen noch zu ermitteln sind. Die Finanzierung soll über den Doppelhaushalt 2027/2028 erfolgen.
Aufgrund der Lage im Naturschutzgebiet und der Hochwassergefahr sind eine gewerbliche oder wohnwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen. Stattdessen soll das Haus als Lern- und Begegnungsstätte für Themen wie Klima- und Artenschutz genutzt werden. Eine Planungsgruppe unter der Leitung des AKU arbeitet bereits an der konzeptionellen Umsetzung, wobei auch Akteure wie die Biologische Station Herne/Bochum, der VCD und der Stiepeler Heimatverein einbezogen werden.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - - Im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung beschlossener Änderungsantrag (Ergänzung)
- 1.13Bebauungsplan Nr. 1055 – Wohnen am Hiltroper Volkspark – hier: - Aufstellungsbeschluss, Beteiligung muss sein – und zwar frühzeitig - Beschlussvorlage Nr.: 20251160 Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen>>Zur Vorlage · 20251686 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung hat eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Vertreter des Netzwerks beantragen, vor der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1055 „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen. Die Anregung sieht vor, die Öffentlichkeit bereits vor dem Aufstellungsbeschluss über die allgemeinen Ziele, die verschiedenen Planungslösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens zu informieren und eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu bieten.
Die Verwaltung lehnt diesen Vorschlag ab. Laut der Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen ist eine frühzeitige Beteiligung weder rechtlich noch sachlich geboten. Die Verwaltung begründet dies mit der bereits erfolgten umfassenden Einbindung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1026 „Hiltroper Landwehr“ sowie der Rahmenplanung „Gerthe-West“. Die Ergebnisse dieser Prozesse seien in die städtebauliche Vertiefung eingeflossen, welche die Grundlage für den neuen Bebauungsplan bildet. Ein Verzicht auf die erneute frühzeitige Beteiligung stütze sich auf § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 BauGB. Das Ziel der Verwaltung ist ein zügiger Fortgang des Verfahrens.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (FASG)Dafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (FASG) Dafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD, FDP) - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid-Mitte hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Wattenscheid-Mitte (ISEK WAT 2025)Zur Vorlage · 20251024 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251024 das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für Wattenscheid-Mitte (ISEK WAT 2025) zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Konzept dient der Fortführung des seit 2015 laufenden Stadterneuerungsprozesses und basiert auf der Evaluation bisheriger Maßnahmen sowie dem Stadtteilentwicklungskonzept „Gesundes Wattenscheid“.
Der Rat soll das ISEK WAT 2025 sowie die darin enthaltenen Maßnahmen mit geschätzten Kosten von rund 26,7 Millionen Euro beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, auf dieser Grundlage einen neuen Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ zu stellen. Dieses Vorhaben wird unter dem Titel „Wattenscheid II“ geführt. Gleichzeitig sieht die Vorlage eine Anpassung der Gebietsabgrenzung des Stadterneuerungsgebiets vor.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist auf einen Zeitraum von maximal zehn Jahren ausgelegt. Inhaltliche Schwerpunkte des Konzepts sind die Gesundheitsprävention, die Anpassung der Stadträume an den Klimawandel sowie die Förderung des sozialen Zusammenhalts. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Durchführung der Einzelmaßnahmen in Abstimmung mit den betroffenen Akteuren vor Ort voranzutreiben.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 27.06.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 26.06.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (23. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.06.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (30. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - - Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales beschlossener Änderungsantrag (Ergänzung)
- 3.2Bebauungsplan Nr. 1029 – Wohnen an der Sodinger Straße – Westlicher Teil hier: UmlegungsanordnungZur Vorlage · 20251159 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anordnung einer Umlegung für den westlichen Teil des Bebauungsplans Nummer 1029 vorgelegt. Das betroffene Gebiet liegt westlich der Sodinger Straße, beginnend bei der Hausnummer 23 bis zur Stadtgrenze nach Herne. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit hochwertiger städtebaulicher Gestaltung. Geplant sind rund 220 Wohneinheiten in Form von Mehr- und Einfamilienhäusern sowie Wohnraum im geförderten Bereich.
Die Vorlage sieht vor, dass die ursprüngliche Planung zur Verlagerung eines Sportplatzes durch die Entwicklung dieses Wohngebiets ersetzt wird. Aufgrund der bestehenden Grundstücksstruktur im westlichen Teil des Plangebietes ist die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 BauGB erforderlich. Der Neuordnungsbereich umfasst unter anderem städtische Flächen von etwa 1,9 Hektar in den Gemarkungen Gerthe und Hiltrop.
Für die Durchführung der Maßnahmen sind laut Verwaltung keine zusätzlichen Mittel erforderlich, und es entstehen keine jährlichen Folgelasten. Der Beschluss durchläuft die kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Nord, des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie des Haupt- und Finanzausschusses, bevor die endgültige Entscheidung im Rat am 10. Juli 2025 erwartet wird.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.3Bebauungsplan Nr. 482 a - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 - Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20251302 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 482 für die Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide vorgelegt. Mit dem geplanten Bebauungsplan Nr. 482 a soll die Zulässigkeit von Pkw-Stellplätzen und Wärmepumpen neu geregelt werden.
Anlass für die Änderung ist ein bestehender Mangel an Parkflächen in der Siedlung. Da die Errichtung weiterer Sammelstellplatzanlagen laut Verwaltung wirtschaftlich nicht realisierbar ist, sollen Pkw-Stellplätze künftig auch in Vorgärten außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein. Um den Gestaltwert der Siedlung zu wahren, bleiben die Errichtung von Garagen und Carports in diesen Bereichen weiterhin ausgeschlossen.
Zudem soll die Installation von Wärmepumpen außerhalb der überbaubaren Flächen ermöglicht werden, um die energetische Sanierung der Gebäude zu unterstützen. Ergänzend dazu wird eine neue Gestaltungssatzung vorgelegt, die Anforderungen an die Materialität der Stellplätze sowie die pflanzliche Abschirmung der Wärmepumpen festlegt.
Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen geht die Verwaltung davon aus, dass der Verlust von Vegetationsstrukturen in den Vorgärten durch die vorhandenen Grünflächen der Siedlung ausgeglichen werden kann. Eine vollständige Versiegelung der Flächen wird nicht erwartet. Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung soll der bisherige Bebauungsplan Nr. 482 außer Kraft gesetzt werden. Die Vorlage umfasst zudem die Entscheidung über die Abwägung eingegangener Stellungnahmen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.4Gestaltungssatzung Nr. 482 G - Siedlung Dahlhauser Heide - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20251304 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur neuen Gestaltungssatzung Nr. 482 G für die Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide in Bochum-Hordel vorgelegt. Die Satzung dient der Anpassung der bisherigen Regelungen an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen, unter anderem durch das Bebauungsplanverfahren Nr. 482 a. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Siedlung Dahlhauser Heide, mit Ausnahme der Grundstücke Neuflözstraße 16 bis 28.
Die neue Gestaltungssatzung enthält zusätzliche Vorgaben für die Gestaltung von Stellplätzen, Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen wie Wallboxen sowie Fahrradboxen. Um die Anwendung der Satzung zu vereinfachen, entfallen hingegen Regelungen zu Briefkästen, Außenleuchten, Hausnummern und Klingelanlagen. Die Satzung behält wesentliche Inhalte der Vorgängerregelung bei, um den Schutz des Erscheinungsbildes der Siedlung fortzusetzen und gleichzeitig moderne Anforderungen zu berücksichtigen.
Der Beschlussvorschlag durchläuft im Juni und Juli 2025 die politischen Gremien, beginnend mit der Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, gefolgt von der Vorberatung in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Die endgültige Entscheidung im Rat ist für den 10. Juli 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.5Entwicklung der ehem. Zwangsarbeiter*innensiedlung Bergener StraßeZur Vorlage · 20250210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur weiteren Entwicklung der ehemaligen Zwangsarbeitersiedlung an der Bergener Straße vorgelegt. Für die Umsetzung verschiedener Teilmaßnahmen in den Jahren 2025 und 2026 ist ein Budget von insgesamt 2,0 Millionen Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt mit jeweils 1,0 Millionen Euro pro Jahr aus dem Haushalt des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
Das geplante Nutzungskonzept sieht eine Kombination aus Wohnraum und einer Gedenkstätte bzw. einem Museum vor. Im Rahmen dieses Vorhabens soll der museale Bereich über das Gebäude Bergener Straße 116 i hinaus auf den Wohnblock 116 c ausgeweitet werden, wobei die historische Bausubstanz weitgehend erhalten bleiben soll. Zu den weiteren beschlossenen Maßnahmen gehören die Untersuchung der Standsicherheit des unterirdischen Bunkers, die Sanierung der überalterten Entwässerungsanlagen sowie die Erstellung einer denkmalgerechten Freiraumplanung durch ein Planungsbüro.
Zudem wird eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um die wirtschaftliche und rechtliche Umsetzung eines privaten Trägermodells für die Wohngebäude, etwa durch Erbbaurecht, zu prüfen. Über die weiteren Schritte und den daraus resultierenden Investitionsbedarf soll nach einer aktualisierten Kostenplanung erneut entschieden werden. Die Entscheidung des Rates zu dieser Vorlage ist für den 10. Juli 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.6Entgelte für freiwillige Leistungen des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hier: Anpassung/Änderung der städtischen EntgeltregelungZur Vorlage · 20250804 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Entgelte für seine freiwilligen Leistungen vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist die Aktualisierung der bestehenden Entgelttarife nach einer Überprüfung der aktuellen Dienstleistungsstruktur durch die Verwaltung.
Im Rahmen der Vorlage werden verschiedene Tarifnummern zusammengefasst oder gestrichen. Dies betrifft insbesondere Leistungen, die aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und der Bereitstellung als Open Data bereits kostenfrei oder in anderer Form zugänglich sind. So entfallen bestimmte Tarifstellen für thematische Karten sowie die digitale Bereitstellung von Straßennamen. Die Abrechnung der Arbeitsleistung technischer Fachkräfte wird an die Gebührenordnung für Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen angepasst; hier wird ein Entgelt von 27 bis 35 Euro pro angefangene Viertelstunde vorgesehen. Zudem werden die Entgelte für die Bereitstellung von Karten aus dem Datenbestand nach Formaten gestaffelt, wobei die Preise von 8 Euro für A4- bis A3-Formate bis zu 16 Euro für A0-Formate reichen.
Die vorgeschlagene Änderung der Entgeltregelung soll zum 1. August 2025 in Kraft treten. Die Vorlage wird im Juli 2025 zunächst im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 10. Juli 2025 über den Beschluss entscheidet. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Straffung der Tarifstellen keine Veränderung der Gesamteinnahmen zu erwarten ist.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD/Dahlmann)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD) - 3.7Beschlussvorschlag für den neuen Standort der Brüder-Grimm-Schule an der Günnigfelder Straße 176Zur Vorlage · 20250867 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20250867 einen Beschlussvorschlag für den neuen Standort der Brüder-Grimm-Schule vor. Ziel ist die Verlagerung der Förderschule an die Günnigfelder Straße 176. Damit soll die räumliche Trennung von der Drusenbergschule erreicht werden, um der Drusenbergschule die alleinige Nutzung des Gebäudes an der Drusenbergstraße 33 zu ermöglichen. Hintergrund sind steigende Schülerzahlen an beiden Standorten.
Basierend auf einer Machbarkeitsstudie sieht das Konzept vor, am neuen Standort ein denkmalgeschütztes Gebäude für Verwaltungs- und Betreuungsflächen zu nutzen und einen dreigeschossigen Neubau für den Unterricht zu errichten. Das Projekt soll Platz für etwa 200 Schülerinnen und Schüler bieten. Für die Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 8 sowie die Realisierung des Vorhabens sind im Zeitraum von 2025 bis 2029 insgesamt 36 Millionen Euro veranschlagt.
Die Zentralen Dienste unter der Leitung von K. Brandt sollen mit der Durchführung und Umsetzung beauftragt werden. Der Rat soll die Standortwahl abschließend festlegen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat am 10. Juli 2025 verschiedene Ausschüsse und Bezirksvertretungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP)
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 11 (CDU, SPD, WatC, UWG:FB)
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP) - 3.8Realisierungsbeschluss zum neuen Feuerwehrgerätehaus DahlhausenZur Vorlage · 20251296 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251296 einen Realisierungsbeschluss für den Anbau am Feuerwehrgerätehaus Dahlhausen vorgelegt. Auf Grundlage eines Planungsbeschlusses vom Dezember 2023 soll am Standort Am Sattelgut 11 eine Erweiterung der Löscheinheit der Freiwilligen Feuerwehr Bochum umgesetzt werden. Der Anbau umfasst Dusch- und Umkleidemöglichkeiten, wobei die Kapazitäten für die Herrenumkleide auf 28 und für die Damenumkleide auf 8 Personen ausgelegt sind.
Das Baukonzept sieht die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten vor, unter anderem durch eine Holzkonstruktion in den aufgehenden Bereichen sowie eine Photovoltaikanlage mit etwa 10 kWp auf dem Dach. Zudem sind automatisierte Steuerungseinrichtungen für die Heizungs- und Lüftungsanlagen geplant. Die aktuellen Kostenschätzungen belaufen sich auf rund 1,69 Millionen Euro, womit der im ursprünglichen Planungsbeschluss veranschlagte Rahmen von 1,83 Millionen Euro unterschritten wird. In der Kalkulation sind Baupreisindexierungen sowie ein Risikopuffer enthalten.
Der zeitliche Ablauf sieht die Erteilung der Baugenehmigung bis April 2026 vor, sodass der Baubeginn für Mai 2026 geplant ist. Die Nutzung des Anbaus soll im Herbst 2027 erfolgen. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2025/2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Besser wohnen in der Innenstadt - Gesamtkonzept Neue HeimatenZur Vorlage · 20250858 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat das Gesamtkonzept „Besser wohnen in der Innenstadt – Neue Heimaten“ vorgelegt, das als Handlungsleitfaden für die künftige Innenstadtentwicklung dient. Das Konzept basiert auf der „Bochum 2030 Vision Innenstadt“ und dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK). Erarbeitet wurde die Vorlage vom Planungsbüro De Zwarte Hond in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Planungstheorie der RWTH Aachen University.
Im Fokus steht die Stärkung der Wohnfunktion in der nördlichen Innenstadt. Das Konzept zeigt Möglichkeiten auf, Wohnraum durch die Umnutzung von Geschäftshäusern, Einzelhandelsimmobilien und Bürogebäuden sowie durch die Nachverdichtung von Baulücken zu schaffen. Zudem werden die Aufwertung bestehender Wohngebäude und die Entwicklung neuer Nachbarschaften als Handlungsoptionen angeführt.
Zur Umsetzung sollen die Verwaltung und die Bochum Wirtschaftsentwicklung die Aktivierung von Immobilieneigentümern anstreben. Dies soll durch Unterstützung bei Planungsprozessen sowie durch die Schaffung von Investitionsanreizen geschehen. Die weiteren Handlungsfelder umfassen die Diversifizierung des Wohnungsangebots, die soziale Infrastruktur, Bildung, Begrünung und Mobilität. Das Konzept ist mit bestehenden stadtplanerischen Maßnahmen wie dem Freiraumkonzept „Upgrade Grün und Spiel“ verknüpft.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung)
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Mietwucher in BochumZur Vorlage · 20251313 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage von Herrn Hohmeier im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Verwaltung Informationen zu Verdachtsfällen von Mietwucher in Bochum vorgelegt. In den vergangenen fünf Jahren gingen etwa zehn informelle Anfragen ein, die jedoch nicht zu einer weitergehenden Bearbeitung oder Beratung führten.
Es wurden in diesem Zeitraum keine Verfahren gemäß dem Wirtschaftsstrafgesetz oder dem Strafgesetzbuch eingeleitet. Entsprechend wurden keine Bußgelder gegen Vermieter verhängt und es konnten keine einvernehmlichen Lösungen zur Rückerstattung von Mietzahlungen erzielt werden.
Die zuständige Wohnungsaufsicht wird derzeit von zwei Mitarbeitenden mit einem Stellenanteil von 1,6 Vollzeitäquivalenten betreut. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der Bearbeitung von Missständen im freifinanzierten sowie im öffentlich geförderten Wohnungssegment, dem Kostenmietrecht und der Erstellung des Mietspiegels. Betroffene können sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Technischen Rathaus an die zuständige Stelle wenden. Bisher wurden keine Hinweise aus anderen Fachbereichen der Stadtverwaltung genutzt. Eine aktive öffentliche Bewerbung von Maßnahmen gegen Mietwucher durch die Stadtverwaltung findet derzeit nicht statt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.06.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Verkauf von Grundstücken an der Hauptstraße/In der SchornauZur Vorlage · 20250747 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den geplanten Verkauf von Teilflächen des städtischen Grundstücks in der Gemarkung Langendreer (Flur 14, Flurstück 1378). Das rund 10.005 Quadratmeter große Areal an der Hauptstraße und „In der Schornau“ wird durch den neuen Bebauungsplan Nr. 417 b neu genutzt. Dieser Plan löste den bisherigen Bebauungsplan Nr. 417 a ab, dessen geplante Wohnbauflächen aufgrund der Rückabwicklung eines Kaufvertrags mit einem Investor nicht realisiert werden konnten.
Der neue Bebauungsplan sieht eine Aufteilung in verschiedene Nutzungszonen vor. Eine nördliche Teilfläche ist als Gemeinbedarfsfläche für die Rudolf-Steiner-Schule ausgewiesen, um Erweiterungen im Bereich Sportflächen und Kinderbetreuung zu ermöglichen. Die mittleren und südlichen Flächen sind als Wohnbauflächen für etwa 85 Wohneinheiten vorgesehen, wobei Schwerpunkte auf genossenschaftlichem und Mehrgenerationenwohnen liegen. Die Erschließung der Wohnflächen erfolgt über die Straße „In der Schornau“ mit einer privaten Zuwegung zu einer Tiefgarage.
Im Rahmen der Planaufstellung wurden archäologische Untersuchungen sowie Kampfmittelsondierungen durchgeführt, die keine relevanten Befunde ergaben. Die Entscheidung über den Verkauf der drei Teilflächen erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nicht-öffentlichen Sitzung der zuständigen Gremien.
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- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Veröffentlichung eines Grundstücks an der „Alten Wittener Str. 47“ für gemeinschaftliches Wohnen im ErbbaurechtZur Vorlage · 20250778 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster informiert über die geplante Veröffentlichung eines Grundstücks an der Alten Wittener Str. 47 für gemeinschaftliches Wohnen im Erbbaurecht. Das städtische Areal mit einem ehemaligen Schulgebäude wird seit der Aufgabe der ursprünglichen Nutzung nicht mehr verwendet. Im Rahmen des Handlungskonzepts Wohnen sollen alternative Wohnformen gefördert werden.
Nach einer im April 2025 durchgeführten Interessensbekundung wird nun ein Konzeptverfahren ausgeschrieben. Ziel ist es, Projekte zu finden, die das Grundstück als Selbstnutzer entwickeln und Impulse für die Bausubstanz sowie das Quartier setzen wollen. Um die gestalterische Freiheit bei der Entwicklung alternativer Wohnideen zu erhöhen, wird bei diesem Verfahren auf die im Handlungskonzept vorgesehene Pflichtquote von 40 Prozent für geförderten Wohnraum verzichtet. Dennoch werden im Rahmen der Bewertung angebotene Anteile an gefördertem Wohnraum berücksichtigt. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung der zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Erwerb der profanierten Fronleichnamkirche (Alte Wittener Straße)Zur Vorlage · 20250853 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb der profanierten Fronleichnamkirche in der Alten Wittener Straße, um das Gebäude in ein Soziales Stadtteilzentrum Laer umzuwandeln. Das Vorhaben ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Laer/Mark 51°7 und dient der Sicherung der sozialen Infrastruktur im Stadtteil. Das neue Zentrum soll Räumlichkeiten für die „Offene Tür Laer“, verschiedene Vereine sowie Beratungsangebote der Diakonie bieten.
Die Finanzierung des Projekts soll durch Städtebaufördermittel erfolgen, die eine Zuschusshöhe von 80 Prozent für den Erwerb und den Umbau ermöglichen. Der langfristige Betrieb der Einrichtung soll durch eine Partnerschaft zwischen der evangelischen Kirchengemeinde Altenbochum-Laer und der Diakonie Ruhr gemeinnützige GmbH realisiert werden. Die Kirchengemeinde übernimmt dabei die Personal- und Sachkosten für die „Offene Tür Laer“ sowie für das zukünftige Stadtteilzentrum, während die Stadt Bochum die Kosten für die Instandsetzung des Gebäudes trägt.
Im April 2025 plant die Verwaltung, nach einer europaweiten Ausschreibung ein Architekturbüro mit der Grundlagenermittlung, Vorplanung und Kostenschätzung zu beauftragen. Die Ergebnisse der Vorplanung werden im Herbst 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Grundstückserwerb „Sodinger Straße, Everstalstraße“Zur Vorlage · 20250946 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant den Erwerb von Grundstücksflächen an der Sodinger Straße sowie an der Everstalstraße. Ziel des Grundstückskaufs ist die Entwicklung von Wohnbauflächen im Bereich der Sodinger Straße sowie die Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf in Langendreer.
Die Veräußerung der Flächen an der Sodinger Straße ist an die Bedingung geknüpft, dass die Stadt neben der Teilfläche A, die etwa 6.323 Quadratmeter umfasst und für Wohnbauflächen vorgesehen ist, auch die Teilflächen B und C erwirbt. Die Fläche B mit rund 8.892 Quadratmetern soll dauerhaft als Waldfläche gesichert werden, während die etwa 1.564 Quadratmeter große Teilfläche C nach dem Erwerb vermarktet werden soll.
Zusätzlich wurde der Stadt Bochum die Möglichkeit zum Kauf von Flächen an der Everstalstraße angeboten, um bestehende städtische Grundstücke zu arrondieren. Der Grundstückskauf ist Bestandteil einer Beschlussvorlage für den Ausschuss für Planung und Grundstücke, die auch die Entwicklungsplanung von Wohnbauflächen östlich und westlich der Sodinger Straße umfasst. Die Vorlage wird den zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen Bochum-Ost und Bochum-Nord, zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Grundstücksgeschäfte am Harpener Hellweg für den Neubau des PolizeipräsidiumsZur Vorlage · 20251004 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung über geplante Grundstücksgeschäfte im Bereich des Harpener Hellwegs vorgelegt. Ziel ist der Neubau des Polizeipräsidiums, da das bisherige Gebäude in der Uhlandstraße nicht mehr den technischen Anforderungen entspricht. Für das Bauvorhaben wurde ein Mietvertrag mit der Thelen-Gruppe geschlossen, die den Neubau auf einer Fläche von etwa 51.000 Quadratmetern realisieren soll. Der neue Standort soll bis September 2027 fertiggestellt werden und neben der integrierten Polizeiwache und der Kriminalwache auch Gewerbeflächen sowie eine öffentliche Kantine beherbergen.
Im Rahmen dieses Vorhabens beabsichtigt die Stadt, etwa 20.300 Quadratmeter Grundstücke an die Thelen-Gruppe zu verkaufen. Die Stadt ist derzeit Eigentümerin von rund 35.000 Quadratmetern im Plangebiet des Bebauungsplans Nummer 832, der sich aktuell in der Aufstellung befindet. Gleichzeitig ist der Erwerb einer etwa 1.300 Quadratmeter großen Fläche von der Thelen-Gruppe vorgesehen. Dieser Erwerb dient der Umgestaltung des Harpener Hellwegs, um die Erschließung des Polizeipräsidiums sowie die Radverkehrsanbindung zu verbessern. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Bochum-Nord sowie in den zuständigen Ausschüssen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Protokollnotiz:Im Rahmen der Beratung teilt der Vertreter der Verwaltung mit, dass logistische Nutzungen in dem Gewerbegebiet nicht angesiedelt werden sollen. Daher sind in dem Gewerbegebiet u. a. Lagerhäuser und Lagerplätze und damit eine Ansiedlung verk
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Vertragliche Regelungen zur Realisierung der neuen Gesamtschule sowie zur langfristigen Sicherung des Sportzentrums an der Berliner StraßeZur Vorlage · 20251075 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplanten vertraglichen Regelungen zur Realisierung einer neuen Gesamtschule sowie zur langfristigen Sicherung des Sportzentrums an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid. Auf dem Areal des ehemaligen Ascheplatzes soll eine neue Gesamtschule entstehen, in die auch die Bezirksmusikschule Wattenscheid integriert werden soll. Da die betroffenen Grundstücke nicht im Eigentum der Stadt liegen, sondern angemietet bzw. auf Basis eines Erbbaurechts genutzt werden, sind Anpassungen der bestehenden Verträge erforderlich. Die aktuellen Mietverträge für die Sportplätze laufen zum 31. Dezember 2025 aus.
Im Rahmen einer Anhandgabevereinbarung wird die Grundstückseigentümerin das Baugrundstück ab dem 1. Januar 2026 für die Stadt reservieren. Die Mietverträge für die verbleibenden Sportflächen sollen langfristig gesichert und der bestehende Erbbaurechtsvertrag für die Dreifachsporthalle um die neuen Schulflächen erweitert werden. Zur Erschließung der Schule ist zudem eine Neugestaltung der Berliner Straße an der Einmündung zur Steeler Straße vorgesehen. Dies beinhaltet den Ausbau einer Zufahrt zum Parkplatz der Dreifachsporthalle sowie die Einrichtung eines neuen Verkehrsknotenpunktes mit einer erweiterten Lichtsignalanlage. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.06.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (26. Sitzung) — Vergleiche Protokollierung zu TOP 8.1Die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung platzierte Vorlage wurde Einstimmig nach Beschlussvorschlag angenommen.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Erwerb eines Grundstücks an der Wittener StraßeZur Vorlage · 20251087 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb von Teilflächen an der Wittener Straße. Die Flächen werden für den Ausbau der Straße benötigt, der ab dem bestehenden Knotenpunkt Werner Hellweg/Dannenbaumstraße auf einer Länge von etwa 800 Metern erfolgen soll. Ziel des Vorhabens ist der Umbau der Wittener Straße zu einer integrierten Stadtstraße.
Die Beschlussfassung zu diesem Vorgang wird gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen durchgeführt, um die Wahrung des Datenschutzes und der Geheimhaltung zu gewährleisten.
Die Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster wird der Bezirksvertretung Bochum-Ost in der Sitzung am 25. Juni 2025 sowie dem Ausschuss für Planung und Grundstücke in der Sitzung am 2. Juli 2025 zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Erwerb einer stillgelegten Bahntrasse für den Geh- und RadwegeausbauZur Vorlage · 20251185 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb eines Teilstücks der stillgelegten Bahntrasse „Carolinenglückbahn“. Die Fläche umfasst circa 28.865 Quadratmeter. Ziel des Vorhabens ist der Ausbau des Radwegenetzes sowie die Schaffung von Geh- und Radwegen, um die Nutzung des Fahrrads im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr zu fördern und die Umwelt zu entlasten.
Das Projekt knüpft an bestehende Planungen an, wie das Zuwegungskonzept RS1 und das Radverkehrskonzept der Stadt. Neben der verkehrlichen Komponente soll die Erweiterung des Netzes auch das Freizeitangebot der Bevölkerung ergänzen. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung im Rahmen der Förderrichtlinie Nahmobilität (FÖRE-Nah) vorgesehen.
Die Entscheidung über die Grundstücksangelegenheiten erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nichtöffentlichen Sitzung der zuständigen Gremien. Federführend für diese Mitteilung ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
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Beratungsfolge
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Vergabe von städtischen Grundstücken an der Stiftstraße an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt im ErbbaurechtZur Vorlage · 20251347 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die beabsichtigte Vergabe der städtischen Grundstücke an der Stiftstraße 36 a und 38 im Wege des Erbbaurechts an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt. Das Vorhaben umfasst die Nutzung des Bestandsgebäudes an der Stiftstraße 36 a sowie die Errichtung eines Neubaus auf dem Grundstück 38.
Ein ähnliches Projekt wurde bereits im Jahr 2008 für das angrenzende Grundstück an der Stiftstraße 40 im Erbbaurecht vergeben. Die Fläche an der Stiftstraße 36 a wurde bis zum Herbst 2022 an den Verein Psychosoziale Hilfen Bochum vermietet. Das neue, eigenständige Wohnprojekt soll von der räumlichen Nähe und der Vernetzung mit der bestehenden Nachbarschaft profitieren.
Die Umsetzung des Projekts orientiert sich an den Zielen des städtischen Handlungskonzepts Wohnen, welches die Förderung besonderer Wohnformen vorsieht, um altersgerechten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster wird den zuständigen Gremien, darunter der Bezirksvertretung Bochum-Ost, dem Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Verlängerung der Erbbaurechte für einen Sportverein und Anpassung der Verträge an zeitgemäße rechtliche und wirtschaftliche Erfordernisse an der Stiepeler StraßeZur Vorlage · 20251364 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251364 die Verlängerung und Neufassung von Erbbaurechtsverträgen an der Stiepeler Straße 69c vorgelegt. Die betroffenen Grundstücke, die unter anderem im Eigentum der Stadt Bochum stehen, werden von einem Sportverein genutzt. Die Flächen umfassen eine Tennishalle, ein Clubhaus sowie neun Tennisplätze.
Anlass für die vorgeschlagene Anpassung der Verträge sind geplante energetische Sanierungsmaßnahmen auf dem Vereinsgelände. Um die Inanspruchnahme von Fördermitteln für diese Vorhaben zu ermöglichen, sollen die bestehenden Erbbaurechtsverträge vorzeitig verlängert und an zeitgemäße rechtliche sowie wirtschaftliche Erfordernisse angepasst werden.
Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 17. Juni 2025 sowie dem Ausschuss für Planung und Grundstücke in dessen Sitzung am 2. Juli 2025 zur Kenntnis gebracht. Die Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzungen, um die Einhaltung von Datenschutz- und Geheimhaltungsvorgaben zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Vergabe eines Grundstücks im Quartier Feldmark-Ost durch Einräumung eines Erbbaurechts (Vermarktungsabschnitt 13)Zur Vorlage · 20251423 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen des Projekts „OSTPARK – Neues Wohnen“ die Auswahl eines Bestbieters für den Vermarktungsabschnitt 13 im Quartier Feldmark-Ost bekannt gegeben. Nach Durchführung eines Bestgebotsverfahrens soll das Grundstück durch die Einräumung eines Erbbaurechts vergeben werden.
Das betreffende Areal umfasst eine Gesamtfläche von 3.245 Quadratmetern im Eigentum der Stadt. Die geplante Bebauung sieht zwei viergeschossige Mehrfamilienhäuser sowie dreigeschossige Reihenhäuser vor. Das Verfahren wurde im Dezember 2024 eingeleitet, wobei die eingereichten Konzepte auf die Einhaltung städtebaulicher Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen geprüft wurden.
In einer Sitzung am 8. Mai 2025 bewertete die Auswahlkommission die Angebote anhand von Kriterien wie Architektur, Ökologie, Klimaschutz und Nutzungskonzept. Zudem flossen die gebotenen Bodenwerte zur Berechnung des Erbbauzinses mit einer Gewichtung von 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Umsetzung des prämierten Entwurfs sowie die Anforderungen der Auswahlkommission werden Bestandteil des künftigen Erbbaurechtsvertrages. Die formale Beschlussfassung über die Einräumung des Erbbaurechts erfolgt gemäß der Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Anfrage zu Immobilien im Bereich Am Hottenborn, Im Vogelspoth, Dörpfeldstraße und Auf dem HagedornZur Vorlage · 20251462 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20251462 informiert das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster über den Status verschiedener Immobilien im Bereich Am Hottenborn, Im Vogelspoth, Dörpfeldstraße und Auf dem Hagedorn. Auf die Anfrage der UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion bezüglich einer möglichen Nutzungsänderung für das Gelände der ehemaligen Krupp-Werksgärtnerei liegen der Verwaltung aktuell keine Informationen vor.
Bezüglich des Gebäudes in der Dörpfeldstraße 2, das im städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster eingetragen ist, teilte die Verwaltung mit, dass keine baurechtlichen Verstöße vorliegen und das Objekt gesichert ist. Es besteht Kontakt zu den Eigentümern. Ein Abbruch des Gebäudes ist für das Jahr 2026 geplant. Voraussetzung hierfür ist ein Gutachten zu Bodensenkungen auf dem Grundstück, für welches bereits ein Angebot eingeholt wurde.
Das leerstehende Objekt im Vogelspoth 72 ist ebenfalls im Verdachtsimmobilien-Kataster verzeichnet, wird jedoch derzeit nicht als Problemimmobilie eingestuft. Von dem privaten Gebäude geht keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, da die Zugänge gesichert sind. Eine Einschätzung zur wirtschaftlichen Durchführbarkeit einer Sanierung kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vornehmen. Um die zukünftigen Nutzungsabsichten zu klären, wird die Kontaktaufnahme mit den Eigentümern beabsichtigt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Räumung der Grabelandanlage Haupstr./In der SchornauZur Vorlage · 20251504 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Grabelandnutzung der Anlage „Hauptstr./In der Schornau“ soll im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes 417b als Kompensationsfläche dienen. Aus diesem Grund hat das Amt für Geoinformtion, Liegenschaften und Kataster die entsprechenden Pachtverträge zum 31.12.2023 gekündigt. Die vertraglichen Regelungen verpflichten die Pächter dazu, bauliche Einrichtungen wie Gartenhäuser oder Schuppen auf Verlangen der Stadt kostenfrei zu entfernen und die Flächen in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.
Im Zuge des Räumungsprozesses fanden Gespräche statt, unter anderem unter Beteiligung des Bezirksbürgermeisters Dr. Meyer. Dabei wurde der Räumungszeitraum zunächst bis zum ersten Quartal 2024 und später bis zum 31.10.2024 verlängert. Zur Unterstützung der Pächter stellte die Verwaltung im Herbst 2024 Container für die Entsorgung von Bauschutt und Holz bereit. Zudem wurden Wegeflächen freigeschnitten, um den Abtransport zu erleichtern, wobei das Belassen von Fundamenten auf den Flächen gestattet wurde.
Da einige Flächen nicht vertragskonform zurückgegeben wurden, wird die Stadt die Räumung der verbliebenen Aufbauten nun durch eine anstehende Ausschreibung von Dienstleistungen selbst durchführen. Parallel dazu prüft die Verwaltung, in welchem Umfang die dadurch entstehenden Kosten den Pächtern, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllt haben, in Rechnung gestellt werden können. Dabei soll sichergestellt werden, dass eine Zuordnung der Kosten auf einzelne Parzellen möglich ist.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Blankensteiner Str. 244b - BauordnungZur Vorlage · 20251054 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Mitteilung Nummer 20251054 Informationen zum Bauvorhaben in der Blankensteiner Straße 244b vorgelegt. Das Projekt umfasst die Errichtung von zwei Doppelhaushälften sowie vier Garagen. Das betreffende Grundstück liegt teilweise im planungsrechtlichen Innenbereich und teilweise im Außenbereich, wobei die Abgrenzung zum Außenbereich an der Waldgrenze erfolgt.
Aufgrund der Lage im Außenbereich erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Paragrafen 34 und 35 des Baugesetzbuches. Das Vorhaben berührt Teile des Bebauungsplanes 390, der als Fläche für die Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen ist, während der gemeinsame Flächennutzungsplan die Fläche als Wohnbaufläche darstellt. Nach Prüfung der öffentlichen Belange hat die Verwaltung festgestellt, dass diesen dem Vorhaben nichts entgegensteht. Da die in Anspruch genommene Fläche als gering einzustufen ist, wird im Baugenehmigungsverfahren eine Befreiung vom Bebauungsplan in Aussicht gestellt.
Im Rahmen des Bauantrags muss der Nachweis einer gesicherten Erschließung sowie ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erbracht werden. Die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Vorbescheid zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Prattwinkel - BauordnungZur Vorlage · 20251166 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zur geplanten Nutzungsänderung eines Grundstücks in Prattwinkel vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, ein bestehendes Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umzunutzen. Zudem soll ein Abstellraum in einem angrenzenden Gebäude in Wohnraum umgewandelt werden, sodass insgesamt drei Wohneinheiten entstehen. In den vorhandenen Pferdeställen soll die Möglichkeit zur privaten Pferdehaltung bestehen. Für die Erschließung einer der Einheiten ist der Bau einer neuen Außentreppe auf einer bereits versiegelten Fläche vorgesehen; eine zusätzliche Bodenversiegelung wird nicht vorgenommen.
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet, das im Flächennutzungsplan als Grünfläche und im Regionalplan Ruhr als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Da das Grundstück nicht in einem bebauten Ortsteil liegt, richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach den Regelungen für das Bauen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Verwaltung bewertet die Voraussetzungen für die Nutzungsänderung als erfüllt, da die äußere Gestalt der Gebäude gewahrt bleibt und die Bausubstanz erhalten wird. Naturschutzrechtliche Bedenken bestehen laut Verwaltung nicht, sofern die Stellplätze auf bereits versiegelten Flächen nachgewiesen werden. Ein positiver Vorbescheid soll erteilt werden, sobald die rechtliche Sicherung der Erschließung für das Flurstück 446 erfolgt ist.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Kornweg - BauordnungZur Vorlage · 20251194 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat eine Mitteilung zur Errichtung eines Carports am Kornweg vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem betreffenden Grundstück einen Carport für drei Stellplätze mit den Abmessungen 8,00 m x 5,50 m zu errichten. Das Areal ist im Bebauungsplan Nr. 351 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt zudem innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes.
Die aktuelle Situation auf dem Grundstück umfasst eine Gaststätte sowie zwei Wohnungen, wobei die Stellplätze derzeit gemeinsam genutzt werden. Da es keine feste Zuweisung gibt, werden die Parkflächen für die Wohnungen regelmäßig durch Besucher der Gaststätte beansprucht. Das Vorhaben sieht vor, die Stellplätze für die Wohnungen räumlich getrennt und witterungsgeschützt bereitzustellen. Da die Errichtung auf einer bereits versiegelten, aber versickerungsfähigen Kiesfläche geplant ist, findet keine zusätzliche Flächenversiegelung statt.
Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben keine öffentlichen Belange oder den Naturschutz beeinträchtigt und die Erschließung unverändert bleibt. Planungsrechtlich ist das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zulässig. Die Verwaltung beabsichtigt, die Genehmigung für den Carport sowie eine Befreiung von der landwirtschaftlichen Festsetzung des Bebauungsplanes zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 23.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.19Im Lottental 44 - BauordnungZur Vorlage · 20251493 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt, eine nachträgliche Baugenehmigung für Container- und Garagenbauten auf dem Grundstück Im Lottental 44 zu erteilen. Bei dem Standort handelt es sich um die „Grüne Schule“, eine gemeinnützige Ausbildungsstätte für Garten- und Landschaftsbau, die von der ViA Ruhr betrieben wird.
Das Grundstück liegt im Außenbereich und verfügt über keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Die Fläche ist im Gemeinsamen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen und Teil des Landschaftsschutzgebietes L30 sowie des Landschaftsplans. Die „Grüne Schule“ kooperiert unter anderem mit der Ruhr-Universität Bochum, indem sie Pflanzmaterial für die biologische Forschung bereitstellt und zur Pflege des Botanischen Gartens beiträgt.
Durch die Nutzung des Geländes werden auch ökologische Belange berücksichtigt. So wird ein denkmalgeschützter Steinbruch gepflegt, der als Brutstätte für Uhus dient. Zudem unterstützt die Fläche den Erhalt der Ringelnatter. Laut den Festsetzungen des Landschaftsplans ist die Beibehaltung der Funktion als Ausbildungsstätte vorgesehen. Seitens der Bauordnungsamt-Verantwortlichen bestehen keine planungsrechtlichen oder naturschutzrechtlichen Bedenken gegen die nachträgliche Legalisierung der baulichen Anlagen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.20Realisierung einer „Hordeler Heide“Zur Vorlage · 20251043 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei“ zur Realisierung einer „Hordeler Heide“ reagiert. In der Sitzung des Rates vom 3. April 2025 hatte die Fraktion die Auswirkungen einer möglichen Wiederherstellung einer Heidefläche auf die Biodiversität sowie die sozialen Folgen für die lokale Identität im Stadtteil Hordel thematisiert. Zudem wurde die Eignung der Fläche zwischen dem Kabeisemannsweg und dem Friedhof Hordel für eine extensive Heidewirtschaft angefragt.
Das Umwelt- und Grünflächenamt erklärte in seiner Antwort, dass die betreffende Fläche zwischen Kabeisemannsweg und dem Friedhof Hordel als Kompensationsfläche eingetragen ist. Für den nördlichen Teil der Fläche ist Wald durch Sukzession vorgesehen, während für den südlichen Teil ein standortheimischer Laubwald festgesetzt wurde. Eine sukzessive Umgestaltung der Fläche zu einer Heidelandschaft ist aus diesem Grund nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.21Mietvertrag Bulksmühle, Verlängerung des bestehenden MietvertragesZur Vorlage · 20251061 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die langfristige Anmietung des Gebäudes Bulksmühle 17 vor, um die Standorte des Büros für KFZ-Angelegenheiten sowie des Rechtsamtes dauerhaft zu sichern. Der bestehende Mietvertrag für das Objekt inklusive des Besucherparkplatzes endet am 30. Juni 2027.
Ein wesentlicher Grund für die geplante Verlängerung ist die logistische Einbindung der neu geschaffenen Fahrradstaffel beim Fachbereich Rechtsamt. Das Gebäude muss die spezifischen Anforderungen für den Einsatz der Einheit erfüllen, dazu gehören unter anderem die Unterbringung von Pedelecs sowie die Bereitstellung von Infrastruktur wie Ladevorrichtungen und Sanitärräumen für die Mitarbeitenden. Die Fahrradstaffel ergänzt die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs und konzentriert sich auf die Einhaltung der Verkehrsregeln auf Fahrrad- und Gehwegen. Ihr Einsatzgebiet erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet, einschließlich der Außenbezirke, und umfasst auch präventive Maßnahmen an Schulen.
Um den Standort langfristig zu den bisherigen Konditionen zu sichern und die notwendigen baulichen Voraussetzungen für die Fahrradstaffel zu gewährleisten, wurden bereits Verhandlungen mit dem Vermieter aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.22Mietvertrag Wittener Str. 47, Stadtarchiv BochumZur Vorlage · 20251215/1 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung strebt eine Verlängerung des Mietverhältnisses für das Stadtarchiv Bochum an der Wittener Straße 47 an, da der aktuelle Vertrag zum 31. Juli 2026 ausläuft. Nachdem alternative Standorte an der Universitätsstraße und der Junggesellenstraße aufgrund von Platzmangel und baustatischen Gründen nicht in Betracht kommen konnten, wird eine Fortführung am bisherigen Standort angestrebt.
Im Zuge der weiteren Nutzung sind technische Anpassungen sowie energetische Maßnahmen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie vorgesehen. Diese sollen den Anforderungen der DIN-Normen für Archiv- und Magazinbau, etwa in Bezug auf Raumklima und Brandschutz, entsprechen. Ein entsprechender Ausbauplan verpflichtet den Vermieter zu Sanierungsmaßnahmen. Zudem wird ein künftiger Bedarf an zusätzlichen Magazinflächen von etwa 1.400 Quadratmetern prognostiziert, der durch die Umgestaltung bestehender Flächen im Gebäude gedeckt werden soll.
Das Gebäude wird zudem von Bildungseinrichtungen genutzt. Das Ottilie-Schönewald-Weiterbildungskolleg sowie Teile des Walter-Gropius-Berufskollegs, das aufgrund von Sanierungsarbeiten an seinem Hauptstandort auf die Räumlichkeiten in der Wittener Straße ausgelagert ist, nutzen dort Unterrichtsflächen. Die Nutzung dieser Räumlichkeiten wird mindestens bis zum 31. Juli 2028 benötigt.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.23Anmietung einer Rettungswache; Mietverhältnis Geisental 12 b – Abschluss eines UntermietvertragesZur Vorlage · 20251210 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Errichtung einer Rettungswache im Bochumer Nordosten. Die Notwendigkeit der neuen Station RW 9 basiert auf dem Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027 sowie einem entsprechenden Gutachten. Die Einrichtung soll die Anforderungen an eine Lehrrettungswache gemäß DIN 13049 erfüllen und über drei Stellplätze für Rettungswagen verfügen.
Im Rahmen der Umsetzung werden zwei Rettungswagen in diesem Versorgungsbereich stationiert. Ein bereits in Dienst gestellter Rettungswagen wird von der HFRW III auf die neue Wache verlagert, während ein weiterer Rettungswagen zeitnah durch den MHD in Dienst genommen werden soll.
Für den Betrieb wird ein Objekt in der Geisental 12 b angemietet. Die Mietflächen umfassen eine Fahrzeughalle von etwa 204 Quadratmetern sowie Büro- und Sozialflächen von circa 457 Quadratmetern. Das Grundstück umfasst zudem Außenanlagen und Grünflächen mit einer Gesamtfläche von etwa 1.353 Quadratmetern. Die Nutzung der Fahrzeughalle beinhaltet zwei Stellplätze und einen Waschplatz, ergänzt durch zwölf Außenstellplätze.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.24Durchführung eines EU-weiten Realisierungswettbewerbes für den Erweiterungsbau des PlanetariumsZur Vorlage · 20251505 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Durchführung eines EU-weiten Realisierungswettbewerbes für den Erweiterungsbau des Planetariums Bochum. Ziel der Maßnahme ist es, dem gestiegenen Besucheraufkommen und den erweiterten Programminhalten durch eine bauliche Erweiterung sowie eine Modernisierung der Räumlichkeiten Rechnung zu tragen. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes um Seminarräume sowie die Modernisierung der Besucherräumlichkeiten, einschließlich des Foyers, der sanitären Anlagen und des Café-Bereichs. Bei der Umsetzung sollen städtebauliche und denkmalpflegerische Anforderungen sowie die Situation des Grundstücks berücksichtigt werden.
Der Wettbewerb soll als begrenzter Wettbewerb mit EU-weiter Ankündigung und anschließendem Verhandlungsverfahren durchgeführt werden. Zur Koordination des Verfahrens beabsichtigt die Verwaltung, ein Fachbüro für das Wettbewerbsmanagement einzuschalten. Das Preisgericht wird aus Sach- und Fachpreisrichtern zusammengesetzt, darunter Vertreter des Planetariums, der Verwaltung sowie Experten aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Denkmalpflege.
Der zeitliche Ablauf sieht die Vorbereitung des Wettbewerbes in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 vor. Anfang 2026 sollen die Auslobung des Wettbewerbes sowie die Besetzung des Preisgerichts dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Durchführung des Wettbewerbes ist für das erste Halbjahr 2026 geplant. Die Haushaltsmittel für die Durchführung des Wettbewerbes sind vorhanden.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung)
- 17.06.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.25Anmietung einer Kindertagesstätte; Mietverhältnis Lutherstr. 3 – Abschluss eines MietvertragesZur Vorlage · 20251197 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, Räumlichkeiten in der Lutherstraße 3 anzumieten, um den Fortbestand der städtischen Kita Paßweg zu gewährleisten. Die derzeitige Einrichtung wird in Container-Bauten betrieben, die als Übergangslösung nach der Aufgabe des ursprünglichen Standorts dienten. Da eine Verlängerung der Betriebserlaubnis für die Container-Anlage nicht möglich ist und das aktuelle Gelände nicht für eine Bebauung geeignet ist, wurde nach alternativem Betriebsgelände gesucht.
Die betreffenden Räumlichkeiten gehören der Martin-Luther-Krankenhaus gGmbH. Nach Abschluss der Verhandlungen beabsichtigt die Stadt, das Gebäude anzumieten. Der Vermieter führt derzeit Sanierungsarbeiten an den Räumlichkeiten durch, um die Einsatzfähigkeit für den Kita-Betrieb sicherzustellen. Ziel ist es, die neue Einrichtung unter dem Namen Kita Lutherstraße zum 1. August 2025 zu eröffnen und den Betrieb der Kita Paßweg an diesen Standort zu verlagern. Die Eltern der betroffenen Einrichtung wurden über den aktuellen Sachstand informiert.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.26Husemannplatz hier: mündlicher Bericht der Verwaltung
- 6.Anfragen
- 6.1Altlastensanierung entlang der OverdykerstraßeZur Vorlage · 20251468 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur geplanten Altlastensanierung entlang der Overdyker Straße eingereicht. Im Rahmen der Entwicklung eines neuen Wohngebiets neben der Kleingartenanlage in Hamme ist die Sanierung einer Altlast im Norden des Grundstücks sowie die Erschließung über eine verkehrsberuhigte Verbindung zwischen der Overdyker Straße und der Unteren Heidestraße vorgesehen.
Mit der Anfrage werden Informationen zum Informationsstand der angrenzenden Grundstückseigentümer sowie zur Existenz eines Verkehrskonzepts angefordert. Dabei stehen insbesondere die durch den Abtransport von Altlasten zu erwartenden verkehrlichen Einschränkungen im Fokus. Des Weiteren wird nach dem Inhalt des Sanierungsplans gefragt. Hierbei sollen die Einhaltung des gesundheitlichen Schutzes für die Anwohner sowie die Berücksichtigung von Umweltbelangen geprüft werden. Konkret geht es um den Schutz des angrenzenden Waldes, des Mischwasserkanals sowie um die Beschränkung von Rodungsmaßnahmen während der Brutzeiten.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Bebauungsplan und Städtebaulicher Entwurf Overdyker StraßeZur Vorlage · 20251704 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. hat im Bochumer Rat eine Anfrage zum Bebauungsplan Nr. 924 für die Overdyker Straße eingereicht. Grundlage der Anfrage ist eine vorangegangene Antwort der Verwaltung aus der 38. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, in der die Erhaltung des zentralen Gehölzbestandes auf dem Grundstück thematisiert wurde. Laut Verwaltungserläuterungen wäre aufgrund der Größe und des Zustands der Bäume eine Freihalteschneise von bis zu 50 Metern zu Wohngebäuden notwendig, was eine Wohnbebauung des Areals ausschließen würde.
Die Fraktion bittet nun um eine detaillierte Erläuterung der genannten Maßnahmen. Konkret wird nach der genauen Definition der 50 Meter breiten Schneise gefragt und ob solche Vorgaben auch bei der bestehenden Bebauung in Straßen wie der Alexandrinienstraße, der Küpperstraße oder der Kurfürstenstraße Anwendung finden. Des Weiteren wird hinterfragt, weshalb sich die bisherige Begründung der Verwaltung auf den zentral gelegenen Gehölzbestand konzentriert, obwohl sich der Waldanteil des Grundstücks überwiegend im südwestlichen Bereich befindet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Vorkaufsrecht und Schutz der Mieter*innen in der Siedlung „Am Röderschacht“Zur Vorlage · 20251705 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE im Bochumer Rat hat eine Anfrage zur Situation in der denkmalgeschützten Siedlung „Am Röderschacht“ gestellt. Hintergrund ist der Verkauf der Immobilien durch die Vonovia SE an eine neu gegründete GmbH. Die Anfrage bezieht sich auf Berichte über geplante Mieterhöhungen sowie die mögliche Aufteilung der Siedlung durch den neuen Eigentümer.
Mit der Anfrage, die von Horst Hohmeier eingereicht wurde, werden verschiedene rechtliche Möglichkeiten geprüft. Im Fokus steht die Frage, ob die Stadt Bochum ihr gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß Denkmalschutzgesetz NRW noch ausüben kann und ob der Kaufvertrag ordnungsgemäß der Denkmalbehörde angezeigt wurde. Zudem wird nach Maßnahmen zur Verhinderung von Verdrängung gefragt, etwa durch die Anwendung einer Milieuschutzsatzung oder der Wohnraumschutzsatzung.
Die Anfrage thematisiert zudem alternative Strategien zum Erhalt der Siedlung, falls ein Vorkaufsrecht nicht mehr möglich ist. Dazu gehören ein direkter Ankauf durch die Stadt, eine Übernahme durch die Wohnungsgesellschaft VBW oder die Nutzung des Sondervermögens Grundstückentwicklung. Des Weiteren wird die Prüfung von Mietpreisüberhöhungen sowie die Verbindlichkeit früherer Selbstverpflichtungen zur sozialverträglichen Gestaltung von Wohnungsverkäufen durch vorangegangene Eigentümer angefragt.
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- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Anwendung Vorkaufssatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20251722 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FASG hat im Rahmen einer Anfrage zur 42. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke Informationen zur Anwendung der Vorkaufssatzung der Stadt Bochum angefordert. Die Anfrage, die von der Fraktionsvorsitzenden Mehriban Özdogan an die Ausschussvorsitzende Elke Janura gerichtet wurde, befasst sich mit der Nutzung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 BauGB seit dem Inkrafttreten der neuen Satzung am 2. November 2023.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie häufig das Vorkaufsrecht bisher ausgeübt wurde und welche Grundstücke in welchen Stadtteilen durch Ankauf oder Abwendungsvereinbarungen gesichert werden konnten. Zudem wird nach der Anzahl der eingegangenen Verkaufsanzeigen gemäß § 28 BauGB sowie nach der Anzahl der durchgeführten Prüfungen des Vorkaufsrechts gefragt.
Darüber hinaus möchte die Fraktion die strategischen Ziele der Stadt hinsichtlich der Entwicklung von Flächen für preisgünstigen oder geförderten Wohnungsbau erfahren. Die Anfrage umfasst auch Fragen zu einer möglichen Ausweitung oder intensiveren Anwendung des Instruments sowie zu den dafür notwendigen organisatorischen, personellen und haushalterischen Voraussetzungen.
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- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Städtisches Infomaterial für neue Eigentümer*innen in BochumZur Vorlage · 20251760 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage der Fraktion Die Grünen im Rat an die Ausschussvorsitzende Elke Janura geht es um die Information neuer Eigentümerinnen und Eigentümer in Bochum. Fabian Krömling stellt im Rahmen der Vorlage 20251760 die Frage, wie die Stadtverwaltung neue Grundstückseigentümer über bestehende kommunale Förderprogramme und Satzungen informiert.
Hintergrund der Anfrage ist die Existenz verschiedener städtischer Regelungen und Programme, wie etwa das Kommunale Modernisierungsprogramm, das Programm „Bochums Dächer, Fassaden und Gärten“, der Flyer „Grün statt Grau“ sowie die Baumschutzsatzung und verschiedene Gestaltungshandbücher. Die Fraktion weist darauf hin, dass in vielen Wohnvierteln ein Generationswechsel stattfindet, der zu Veränderungen am Gebäudebestand führen kann.
Die Anfrage umfasst konkrete Fragen zur praktischen Umsetzung der Informationsvermittlung. Dabei wird gefragt, ob die Verwaltung aktiv Kontakt zu neuen Eigentümern aufnimmt und wie die Zusammenarbeit sowie der Datenaustausch mit dem zuständigen Amtsgericht zur Führung des Grundbuchs organisiert ist. Zudem wird angefragt, ob städtische Informationsmaterialien den Bescheiden zur Grundbesitzabgabe oder zur Grunderwerbsteuer beigefügt werden können und auf welchen weiteren Wegen die Bekanntmachung von Informationen an die Eigentümerschaft erfolgen kann.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.6Entwicklung der ehemaligen Lutherkirche zu einem multifunktionalen Begegnungsort im Bochumer Osten und den dauerhaften Betrieb durch eine TrägergemeinschaftZur Vorlage · 20251761 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20251761 befasst sich Horst Hohmeier von der Fraktion DIE LINKE mit der künftigen Entwicklung der ehemaligen Lutherkirche im Bochumer Osten. Das im Zeitraum 1904/05 errichtete und seit 2012 entwidmete Gebäude steht unter Denkmalschutz. Seit 2018 wird die Fläche vom Verein LutherLAB e.V. für verschiedene Veranstaltungen und Aktionen genutzt.
Um die dauerhafte Verkehrssicherheit des Bauwerks zu gewährleisten, ist eine Sanierung der Gebäudesubstanz, insbesondere am Dach und am Turm, erforderlich. In der Anfrage werden Fragen zu den geplanten Maßnahmen für den Erhalt und die teilweise Wiederherstellung der Bausubstanz gestellt. Zudem wird nach den Plänen für die Fortführung der Arbeit des LutherLAB e.V. gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft das Konzept einer Trägergemeinschaft. Es wird angefragt, ob der Verwaltung das Vorhaben, eine solche Gemeinschaft zu gründen, bekannt sei und wie die Verwaltung die entsprechenden Vorschläge beurteilt. Schließlich wird nach den eigenen Plänen der Verwaltung für die Nutzung der ehemaligen Kirche gefragt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Erwerb der profanierten Fronleichnamkirche (Alte Wittener Straße)Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.2Erwerb eines Grundstücks an der Wittener StraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Verkauf von Grundstücken an der Hauptstraße/In der SchornauErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.2Veröffentlichung eines Grundstücks an der „Alten Wittener Str. 47“ für gemeinschaftliches Wohnen im ErbbaurechtErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.3Grundstückserwerb „Sodinger Straße, Everstalstraße“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.4Grundstücksgeschäfte am Harpener Hellweg für den Neubau des PolizeipräsidiumsErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.5Vertragliche Regelungen zur Realisierung der neuen Gesamtschule sowie zur langfristigen Sicherung des Sportzentrums an der Berliner StraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.6Erwerb einer stillgelegten Bahntrasse für den Geh- und RadwegeausbauErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.7Vergabe von städtischen Grundstücken an der Stiftstraße an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt im ErbbaurechtErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.8Verlängerung der Erbbaurechte für den TC Südpark Bochum e. V. und Anpassung der Verträge an zeitgemäße rechtliche und wirtschaftliche ErfordernisseErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.9Vergabe eines Grundstücks im Quartier Feldmark-Ost durch Einräumung eines Erbbaurechts (Vermarktungsabschnitt 13)Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.10Mietvertrag Bulksmühle, Verlängerung des bestehenden MietvertragesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.11Anmietung einer Kindertagesstätte; Mietverhältnis Lutherstr. 3 – Abschluss eines MietvertragesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.12Anmietung einer Rettungswache; Mietverhältnis Geisental 12 b – Abschluss eines UntermietvertragesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.13Mietvertrag Wittener Str. 47, Stadtarchiv BochumErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Sachstandsbericht "Schrottimmobilien in Bochum" hier: mündlicher Bericht der Verwaltung
- 11.2Bebauungsplan Nr. 1034 - Hüttenstraße / An der Landwehr West - hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.3Bebauungsplan 1010 – Hattinger Straße / Hinter der Kiste hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.4Bebauungsplan Nr. 482 a - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 - Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- 12.1Verkauf von Grundstücken an der Hauptstraße/In der SchornauErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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