Anmietung einer Kindertagesstätte; Mietverhältnis Lutherstr. 3 – Abschluss eines Mietvertrages
20251197 · Mitteilung der Verwaltung · 03.07.2025 · Jugendamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
📍 Lutherstr. 3 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, Räumlichkeiten in der Lutherstraße 3 anzumieten, um den Fortbestand der städtischen Kita Paßweg zu gewährleisten. Die derzeitige Einrichtung wird in Container-Bauten betrieben, die als Übergangslösung nach der Aufgabe des ursprünglichen Standorts dienten. Da eine Verlängerung der Betriebserlaubnis für die Container-Anlage nicht möglich ist und das aktuelle Gelände nicht für eine Bebauung geeignet ist, wurde nach alternativem Betriebsgelände gesucht.
Die betreffenden Räumlichkeiten gehören der Martin-Luther-Krankenhaus gGmbH. Nach Abschluss der Verhandlungen beabsichtigt die Stadt, das Gebäude anzumieten. Der Vermieter führt derzeit Sanierungsarbeiten an den Räumlichkeiten durch, um die Einsatzfähigkeit für den Kita-Betrieb sicherzustellen. Ziel ist es, die neue Einrichtung unter dem Namen Kita Lutherstraße zum 1. August 2025 zu eröffnen und den Betrieb der Kita Paßweg an diesen Standort zu verlagern. Die Eltern der betroffenen Einrichtung wurden über den aktuellen Sachstand informiert.
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