Quartier am Gesundheitscampus: Grundsatzbeschluss zum Vermarktungskonzept
20250859 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.07.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Gesundheitscampus · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Die Stadtverwaltung Bochum plant, die Vermarktung der Grundstücke im „Quartier am Gesundheitscampus“ im Laufe des Jahres 2025 zu beginnen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen wird das entsprechende Vermarktungskonzept vorgestellt. Das Projekt auf der ehemaligen Fläche der Erich-Kästner-Schule sieht die Schaffung von rund 360 Wohneinheiten sowie Flächen für gesundheitsaffines Gewerbe vor.
Das Quartier ist als „KlimaQuartier.NRW“ zertifiziert, was Vorgaben zur Energieeffizienz, zur Klimaresilienz und zur nachhaltigen Mobilität umfasst. Die Vermarktung ist in verschiedene Abschnitte unterteilt. Ein Gewerbeblock im nördlichen Bereich, der unter anderem Büro- und Kulturflächen ermöglichen soll, wird durch die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH vermarktet. Für die Wohnbebauung in den Abschnitten zwei bis fünf ist ein Bestgebotsverfahren vorgesehen, wobei die Vergabe der Grundstücke über Erbbaupacht erfolgen soll. Dabei ist eine Quote von mindestens 40 Prozent für den geförderten Wohnungsbau festgeschrieben.
Im südlichen Bereich der Planung sollen die Abschnitte sechs und sieben im Rahmen einer Direktvergabe an eine Bochumer Genossenschaft entwickelt werden. Das Vorhaben umfasst dort die Sanierung von Bestandsgebäuden sowie die Errichtung neuer Wohnflächen und einer Kindertagesstätte. Die Vergabe der Wohngrundstücke in den Abschnitten zwei bis fünf erfolgt ebenfalls auf Basis von Erbbaupacht.
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