Prattwinkel - Bauordnung
20251166 · Mitteilung der Verwaltung · 02.07.2025 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
📍 Prattwinkel · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zur geplanten Nutzungsänderung eines Grundstücks in Prattwinkel vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, ein bestehendes Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umzunutzen. Zudem soll ein Abstellraum in einem angrenzenden Gebäude in Wohnraum umgewandelt werden, sodass insgesamt drei Wohneinheiten entstehen. In den vorhandenen Pferdeställen soll die Möglichkeit zur privaten Pferdehaltung bestehen. Für die Erschließung einer der Einheiten ist der Bau einer neuen Außentreppe auf einer bereits versiegelten Fläche vorgesehen; eine zusätzliche Bodenversiegelung wird nicht vorgenommen.
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet, das im Flächennutzungsplan als Grünfläche und im Regionalplan Ruhr als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Da das Grundstück nicht in einem bebauten Ortsteil liegt, richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach den Regelungen für das Bauen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Die Verwaltung bewertet die Voraussetzungen für die Nutzungsänderung als erfüllt, da die äußere Gestalt der Gebäude gewahrt bleibt und die Bausubstanz erhalten wird. Naturschutzrechtliche Bedenken bestehen laut Verwaltung nicht, sofern die Stellplätze auf bereits versiegelten Flächen nachgewiesen werden. Ein positiver Vorbescheid soll erteilt werden, sobald die rechtliche Sicherung der Erschließung für das Flurstück 446 erfolgt ist.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
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