Bebauungsplan Nr. 1055 – Wohnen am Hiltroper Volkspark – hier: - Aufstellungsbeschluss - Durchführung im beschleunigten Verfahren - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 1026 – Hiltroper Landwehr – im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1055
20251160 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.07.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
📍 Hiltrop · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat die Beschlussvorlage 20251160 vorgelegt, um den Bebauungsplan Nr. 1055 „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ aufzustellen. Das Vorhaben soll im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung realisiert werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa einem Hektar zwischen der Hiltroper Heide, dem Castroper Hellweg, der Straße Gerther Dahl und der Dreihügelstraße. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets.
Mit dem neuen Aufstellungsbeschluss wird gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1026 – Hiltroper Landwehr – für die betroffenen Flächen aufgehoben. Hintergrund der Neuausrichtung ist die Aufgabe der geplanten Verlagerung des Sportplatzes „Am Hillerberg“ aufgrund gestiegener Kosten, wodurch die ursprüngliche Planung für das Gebiet „Wohnen am Hillerberg“ angepasst wurde.
Der Entwurf sieht Festsetzungen zur Gebäudehöhe, Bauweise und zur ökologischen Qualität vor. Im weiteren Verfahren sollen die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen, den Wasserhaushalt sowie die Auswirkungen auf das Bodendenkmal B005 untersucht werden. Für die Durchführung des Verfahrens und die Beauftragung von Fachplanungen werden Kosten von rund 30.000 Euro veranschlagt. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 17. Juni 2025 angehört, bevor der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 2. Juli 2025 entscheidet.
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