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Anwendung Vorkaufssatzung der Stadt Bochum

20251722 · Anfrage · 02.07.2025

↳ Antwort der Verwaltung Anwendung der Vorkaufssatzung der Stadt Bochum · 01.10.2025
🟢 Beschlossen 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion FASG hat im Rahmen einer Anfrage zur 42. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke Informationen zur Anwendung der Vorkaufssatzung der Stadt Bochum angefordert. Die Anfrage, die von der Fraktionsvorsitzenden Mehriban Özdogan an die Ausschussvorsitzende Elke Janura gerichtet wurde, befasst sich mit der Nutzung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 BauGB seit dem Inkrafttreten der neuen Satzung am 2. November 2023.

Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie häufig das Vorkaufsrecht bisher ausgeübt wurde und welche Grundstücke in welchen Stadtteilen durch Ankauf oder Abwendungsvereinbarungen gesichert werden konnten. Zudem wird nach der Anzahl der eingegangenen Verkaufsanzeigen gemäß § 28 BauGB sowie nach der Anzahl der durchgeführten Prüfungen des Vorkaufsrechts gefragt.

Darüber hinaus möchte die Fraktion die strategischen Ziele der Stadt hinsichtlich der Entwicklung von Flächen für preisgünstigen oder geförderten Wohnungsbau erfahren. Die Anfrage umfasst auch Fragen zu einer möglichen Ausweitung oder intensiveren Anwendung des Instruments sowie zu den dafür notwendigen organisatorischen, personellen und haushalterischen Voraussetzungen.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung)
02.07.2025
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.