Bebauungsplan Nr. 1029 - Wohnen an der Sodinger Straße - hier: - Änderung des Aufstellungsbeschlusses - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1026 - Hiltroper Landwehr - innerhalb des durch die Änderung des Aufstellungsbeschlusses erweiterten Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 1029
20251006 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.07.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Sodinger Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1029 vorgelegt. Das ursprüngliche Ziel, den Sportplatz „Am Hillerberg“ an die Sodinger Straße zu verlagern, wird durch die Entwicklung eines Wohngebiets ersetzt. Grund für diese Änderung sind gestiegene Kosten, weshalb stattdessen eine Sanierung des bestehenden Sportplatzstandortes vorgesehen ist. Durch den Verzicht auf die Verlagerung entfallen planungsrechtlich etwa 150 Wohneinheiten aus dem Projekt „Wohnen am Hillerberg“, was durch das neue Vorhaben kompensiert werden soll.
Das geplante Wohnquartier soll etwa 220 Wohneinheiten umfassen, bestehend aus einer Mischung von Mehr- und Einfamilienhäusern sowie gefördertem Wohnraum. Das Plangebiet umfasst circa 5,9 Hektar im Stadtteil Gerthe und wird um verschiedene Flurstücke erweitert. Im Zuge dieser Änderung wird zudem der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1026 – Hiltroper Landwehr – innerhalb des erweiterten Bereichs aufgehoben.
Das städtebauliche Konzept sieht eine klimaresiliente Quartiersentwicklung mit dezentraler Regenwasserbewirtschaftung und Grünflächen vor. Die Erschließung erfolgt über die Sodinger Straße. Das Verfahren wird im Normalverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt, einschließlich einer Umweltprüfung. Die Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Nord ist für den 17. Juni 2025 angesetzt, während der Ausschuss für Planung und Grundstücke voraussichtlich am 2. Juli 2025 entscheiden wird.
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