Mietwucher in Bochum
20251313 · Antwort der Verwaltung · 02.07.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage von Herrn Hohmeier im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Verwaltung Informationen zu Verdachtsfällen von Mietwucher in Bochum vorgelegt. In den vergangenen fünf Jahren gingen etwa zehn informelle Anfragen ein, die jedoch nicht zu einer weitergehenden Bearbeitung oder Beratung führten.
Es wurden in diesem Zeitraum keine Verfahren gemäß dem Wirtschaftsstrafgesetz oder dem Strafgesetzbuch eingeleitet. Entsprechend wurden keine Bußgelder gegen Vermieter verhängt und es konnten keine einvernehmlichen Lösungen zur Rückerstattung von Mietzahlungen erzielt werden.
Die zuständige Wohnungsaufsicht wird derzeit von zwei Mitarbeitenden mit einem Stellenanteil von 1,6 Vollzeitäquivalenten betreut. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der Bearbeitung von Missständen im freifinanzierten sowie im öffentlich geförderten Wohnungssegment, dem Kostenmietrecht und der Erstellung des Mietspiegels. Betroffene können sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Technischen Rathaus an die zuständige Stelle wenden. Bisher wurden keine Hinweise aus anderen Fachbereichen der Stadtverwaltung genutzt. Eine aktive öffentliche Bewerbung von Maßnahmen gegen Mietwucher durch die Stadtverwaltung findet derzeit nicht statt.
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