Bebauungsplan Nr. 1055 – Wohnen am Hiltroper Volkspark – hier: - Aufstellungsbeschluss, Beteiligung muss sein – und zwar frühzeitig - Beschlussvorlage Nr.: 20251160 Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen>>
20251686 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.07.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (FASG)Dafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD, FDP)
📍 Hiltrop · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung hat eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Vertreter des Netzwerks beantragen, vor der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1055 „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen. Die Anregung sieht vor, die Öffentlichkeit bereits vor dem Aufstellungsbeschluss über die allgemeinen Ziele, die verschiedenen Planungslösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens zu informieren und eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu bieten.
Die Verwaltung lehnt diesen Vorschlag ab. Laut der Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen ist eine frühzeitige Beteiligung weder rechtlich noch sachlich geboten. Die Verwaltung begründet dies mit der bereits erfolgten umfassenden Einbindung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1026 „Hiltroper Landwehr“ sowie der Rahmenplanung „Gerthe-West“. Die Ergebnisse dieser Prozesse seien in die städtebauliche Vertiefung eingeflossen, welche die Grundlage für den neuen Bebauungsplan bildet. Ein Verzicht auf die erneute frühzeitige Beteiligung stütze sich auf § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 BauGB. Das Ziel der Verwaltung ist ein zügiger Fortgang des Verfahrens.
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