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Kornweg - Bauordnung

20251194 · Mitteilung der Verwaltung · 23.09.2025 · Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 23.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (42. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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📍 Kornweg · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Das Bauordnungsamt hat eine Mitteilung zur Errichtung eines Carports am Kornweg vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem betreffenden Grundstück einen Carport für drei Stellplätze mit den Abmessungen 8,00 m x 5,50 m zu errichten. Das Areal ist im Bebauungsplan Nr. 351 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt zudem innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes.

Die aktuelle Situation auf dem Grundstück umfasst eine Gaststätte sowie zwei Wohnungen, wobei die Stellplätze derzeit gemeinsam genutzt werden. Da es keine feste Zuweisung gibt, werden die Parkflächen für die Wohnungen regelmäßig durch Besucher der Gaststätte beansprucht. Das Vorhaben sieht vor, die Stellplätze für die Wohnungen räumlich getrennt und witterungsgeschützt bereitzustellen. Da die Errichtung auf einer bereits versiegelten, aber versickerungsfähigen Kiesfläche geplant ist, findet keine zusätzliche Flächenversiegelung statt.

Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben keine öffentlichen Belange oder den Naturschutz beeinträchtigt und die Erschließung unverändert bleibt. Planungsrechtlich ist das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zulässig. Die Verwaltung beabsichtigt, die Genehmigung für den Carport sowie eine Befreiung von der landwirtschaftlichen Festsetzung des Bebauungsplanes zu erteilen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (42. Sitzung)
23.09.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung)
02.07.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.