Vertragliche Regelungen zur Realisierung der neuen Gesamtschule sowie zur langfristigen Sicherung des Sportzentrums an der Berliner Straße
20251075 · Mitteilung der Verwaltung · 03.07.2025 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplanten vertraglichen Regelungen zur Realisierung einer neuen Gesamtschule sowie zur langfristigen Sicherung des Sportzentrums an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid. Auf dem Areal des ehemaligen Ascheplatzes soll eine neue Gesamtschule entstehen, in die auch die Bezirksmusikschule Wattenscheid integriert werden soll. Da die betroffenen Grundstücke nicht im Eigentum der Stadt liegen, sondern angemietet bzw. auf Basis eines Erbbaurechts genutzt werden, sind Anpassungen der bestehenden Verträge erforderlich. Die aktuellen Mietverträge für die Sportplätze laufen zum 31. Dezember 2025 aus.
Im Rahmen einer Anhandgabevereinbarung wird die Grundstückseigentümerin das Baugrundstück ab dem 1. Januar 2026 für die Stadt reservieren. Die Mietverträge für die verbleibenden Sportflächen sollen langfristig gesichert und der bestehende Erbbaurechtsvertrag für die Dreifachsporthalle um die neuen Schulflächen erweitert werden. Zur Erschließung der Schule ist zudem eine Neugestaltung der Berliner Straße an der Einmündung zur Steeler Straße vorgesehen. Dies beinhaltet den Ausbau einer Zufahrt zum Parkplatz der Dreifachsporthalle sowie die Einrichtung eines neuen Verkehrsknotenpunktes mit einer erweiterten Lichtsignalanlage. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien.
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