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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1BOGESTRA AG hier: Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20251019 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung behandelt den Jahresabschluss 2024 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA). Der Jahresabschluss weist einen Verlust von 91.603.120,44 Euro aus. Aufgrund eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrages ist die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) verpflichtet, diesen Verlust zu übernehmen, wodurch das Jahresergebnis ausgeglichen wird. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 432.536.344,83 Euro.
Der Rat der Stadt Bochum soll die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (BOGEBA) beauftragen, die Geschäftsführung der BOGEBA anzuweisen, den Jahresabschluss auf Grundlage des Beherrschungsvertrages zu beschließen. Die Prüfung des Abschlusses erfolgte durch die Deloitte GmbH.
Im Bereich des Anlagevermögens ist ein Anstieg zu verzeichnen, der auf die planmäßige Beschaffung von 37 Bussen zurückzuführen ist. Die Beteiligungsstruktur der BOGESTRA umfasst Anteile der Stadt Bochum über die HVV, der Stadt Gelsenkirchen sowie der BOGEBA.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (BD/FASG)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (BD/FASG)dafür: 13 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB)
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (FASG, BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 6 (BD/FASG)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB) - 1.2Wahl der Delegierten zur 8. Verbandsversammlung des RuhrverbandesZur Vorlage · 20250940 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat eine Beschlussvorlage zur Wahl der Delegierten für die 8. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes vorgelegt. Da die Amtszeit der aktuellen Delegierten mit der Konstituierung der neuen Verbandsversammlung am 19. Dezember 2025 endet, müssen die Vertreter für die kommende Amtsperiode benannt werden.
Auf Basis der ermittelten Beitragseinheiten stehen der Stadt Bochum sechs volle Plätze in der Verbandsversammlung zu. Zudem besteht die Möglichkeit einer weiteren Entsendung für die Stimmgruppe der kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Als erste Delegierte für die vollen Beitragseinheiten wird Susanne Düwel, die Leiterin des Tiefbauamtes, vorgeschlagen.
Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 21. Mai 2025 vorberaten. Eine Entscheidung über die endgültige Benennung der Delegierten soll im Rat am 28. Mai 2025 erfolgen. Die Auswahl der Vertreter muss den Vorgaben des Ruhrverbandgesetzes sowie der Satzung des Ruhrverbandes entsprechen. Hierbei sind insbesondere die Regelungen zur Vertretungsberechtigung und zur Zugehörigkeit zur Verwaltung oder zur Vertretung der Gebietskörperschaften zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.2.1Wahl von Delegierten zur 8. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes - Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne, CDU -Zur Vorlage · 20251377 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag mit der Nummer 20251377 betrifft die Wahl der Delegierten zur 8. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes im Rahmen der Ratssitzung am 28. Mai 2025. Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU haben hierfür einen einheitlichen Wahlvorschlag für die sechs vollen Beitragseinheiten der Stadt Bochum vorgelegt.
Der Vorschlag sieht vor, dass eine Person aus dem Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters sowie jeweils zwei Personen von den Listen der SPD-Fraktion und der Grünen-Fraktion sowie eine Person von der CDU-Liste als stimmberechtigte Delegierte gewählt werden sollen. Für die Stimmgruppe „Kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte, Gemeinden“ wird zudem ein weiterer Delegierter auf der Liste der SPD vorgeschlagen. Die Antragstellenden bitten um eine getrennte Wahl bezüglich der Benennung für diese spezifische Beitragsteileinheit.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung)
- 1.3Fritz-Wortelmann-Preis der Stadt Bochum für das Puppen-, Objekt- und Figurentheater (FRITZ) 2025: Besetzung der JurysZur Vorlage · 20250887 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250887 die Besetzung der Jury für den 49. Fritz-Wortelmann-Preis (FRITZ) 2025 beantragt. Der Wettbewerb, der vom Deutschen Forum für Figurentheater und Puppenspielkunst e. V. organisiert wird, findet vom 18. bis 21. September 2025 statt. Der Preis umfasst drei Kategorien: professioneller Nachwuchs, erwachsene Amateure sowie Jugendclubs und Schultheater.
Gemäß den Statutsvorschriften soll der Rat die politischen Jurorinnen und Juroren sowie deren Vertreter berufen. Zudem werden die vom dfp e. V. vorgeschlagenen Fachjurorinnen und Fachjuroren eingesetzt. Für die Kategorie professioneller Nachwuchs wurden Dana Ersing und Annika Gloystein vorgeschlagen. Die Jury für erwachsene Amateure soll aus Emilien Truche und Kora Tscherning bestehen, während für die Kategorie Jugendclubs und Schultheater Bahar Sadafi und Antonio Cerezo vorgesehen sind.
Im Rahmen des Wettbewerbs werden etwa 20 Inszenierungen nach Bochum eingeladen. Die Preisdotierung für die Kategorien der erwachsenen Amateure und der Jugendclubs beträgt jeweils 4.000 Euro. Für den professionellen Nachwuchs ist ein Auftritt sowie ein Aufenthalt beim internationalen Figurentheaterfestival FI-DENA 2026 vorgesehen. Die Entscheidung über die Besetzung der Jury wird im Rat am 28. Mai 2025 erwartet, nachdem die Vorlage zuvor in den Ausschüssen für Kultur und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlags.
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 1.4Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum (Wohnraumschutzsatzung)Zur Vorlage · 20250823 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Wohnraumschutzsatzung vorgelegt, um den Schutz und Erhalt von Wohnraum im Stadtgebiet zu gewährleisten. Die Satzung ist Teil des Handlungskonzeptes „Wohnen Bochum“ und zielt darauf ab, insbesondere langfristigem Leerstand entgegenzuwirken.
Nach den Regelungen der Satzung gilt Wohnraum als zweckentfremdet, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses für mehr als sechs Monate leer steht. In diesem Fall ist eine Genehmigung erforderlich. Die Satzung umfasst Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten im freifinanzierten Mietwohnungsbau. Ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie selbstgenutztes Wohneigentum. Eine Umnutzung von Wohnraum zu rein gewerblichen Zwecken wird nicht als Zweckentfremdung eingestuft, da die Verwaltung hier ein geringes Vorkommen und einen hohen Kontrollaufwand identifiziert hat.
Zudem wird der Abriss von Wohnraum einem Genehmigungsvorbehalt unterstellt. Eine Genehmigung soll dann erteilt werden, wenn an gleicher oder anderer Stelle im Stadtgebiet vergleichbarer Umfang an Ersatzwohnraum realisiert wird. Zur praktischen Umsetzung der Satzung soll im Amt für Stadtplanung und Wohnen eine neue Stelle geschaffen werden. Diese Aufgabe umfasst die Identifikation von Leerständen sowie den Austausch mit den Eigentümern. Die Satzung ist zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahren befristet.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 23 (CDU/BD/FDP/Dahlmann)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG:FB)dagegen: 4 (CDU/BD)dafür: 10 (SPD/Grüne/FASG)
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 23 (CDU/BD/FDP/Dahlmann)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/OB) - 1.4.1Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum (Wohnraumschutzsatzung) - Änderungsantrag von Herrn Hohmeier -Zur Vorlage · 20251281 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat einen Änderungsantrag zur Wohnraumschutzsatzung der Stadt Bochum vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die personellen Kapazitäten zur Umsetzung und Überprüfung der Satzung um drei Vollzeitstellen zu erweitern. Zudem sollen die Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen, Monteurwohnungen oder Gewerbeflächen genehmigungspflichtig gemacht und die Beschränkung auf Objekte mit mindestens drei Mieteinheiten aufgehoben werden, sodass auch vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser unter die Regelung fallen.
Ergänzend fordert die Fraktion die Verwaltung auf, Mietpreisüberhöhungen nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes konsequent zu verfolgen. Hierbei wird ein Musterverfahren vorgeschlagen, das sich am Beispiel der Stadt Frankfurt am Main orientiert und unter Einbeziehung von Mietervereinen sowie zuständigen Ämtern entwickelt werden soll. Der Antrag sieht die Bereitstellung ausreichender personeller und finanzieller Mittel vor, um die Verfolgung von Mietwucher zu unterstützen. Zudem wird eine Informationskampagne sowie die Veröffentlichung von Hinweisen zu Anzeigeverfahren auf der städtischen Webseite beantragt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung)
- 1.4.2Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum (Wohnraumschutzsatzung) - Änderungsantrag der Fraktion "UWG:Freie Bürger" -Zur Vorlage · 20251366 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Josef Winkler hat einen Änderungsantrag zur Wohnraumschutzsatzung vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die personelle Ausstattung im Amt für Stadtplanung und Wohnen zu erhöhen, um die Kontrolle und Durchsetzung der Satzung zu gewährleisten. Dabei wird eine Besetzung mit mindestens sechs Fachkräften angestrebt.
Zudem soll der Geltungsbereich der Satzung auf alle vermieteten Wohngebäude ausgeweitet werden, was auch Ein- und Zweifamilienhäuser einschließt, sofern eine Vermietung nachweislich stattfindet. Ein weiterer Punkt betrifft die Regulierung der Kurzzeitvermietung. Die Verwaltung soll ergänzende Regelungen erarbeiten, um die Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen oder Handwerkerunterkünfte zu begrenzen. Dies soll durch konkretisierte Genehmigungspflichten und Kontrollmechanismen geschehen. Bis Ende 2025 soll zudem eine systematische Erhebung zum Umfang der Kurzzeitvermietungen durchgeführt werden, um deren Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt zu analysieren.
Abschließend sieht der Antrag eine umfassende Evaluation der Wohnraumschutzsatzung ein Jahr nach deren Inkrafttreten vor. Dem Rat soll hierzu ein Bericht mit Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Satzung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung)
- 1.5Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Zum Schebbruch“Zur Vorlage · 20250787 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250787 einen Beschlussvorschlag zur Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Zum Schebbruch“ vorgelegt. Die Federführung liegt beim Tiefbauamt.
Die Erschließungsanlage ist bis auf die Gehwege technisch fertiggestellt und der Grunderwerb ist abgeschlossen. Da die Fahrbahn künftig als Mischverkehrsfläche umgestaltet werden soll, was einen Teil der ursprünglichen Gehwegflächen umfasst, wird auf die Herstellung separater Gehwege verzichtet. Um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) zu ermöglichen, ist eine besondere Satzung zur Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung notwendig. Ohne diesen Beschluss könnten die Beiträge für die bereits fertiggestellte Straße nicht erhoben werden, was im Widerspruch zu den Vorgaben des Baugesetzbuches stünde.
Die Wohnungsgesellschaft, der die meisten der erschlossenen Grundstücke gehören, hat zugestimmt, die Erschließungsbeiträge über einen Ablösungsvertrag zu begleichen. Für die geplante spätere Umsetzung der Mischverkehrsfläche ist die Beantragung von Fördermitteln bei der NRW.Bank vorgesehen, um die Kostenanteile zu decken, die aufgrund gesetzlicher Erhebungsverboten nicht mehr von den Anliegern eingefordert werden können. Der Rat der Stadt Bochum soll über die Vorlage in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 entscheiden.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/BD/FASG)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB) - 1.6Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO)Zur Vorlage · 20250165 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20250165 eine Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) zur Entscheidung vorgelegt. Das Ordnungs- und Veterinäramt strebt eine umfassende Überarbeitung der Verordnung an, die zuletzt im Jahr 2012 in dieser Form neu gefasst wurde. Ziel der Neufassung ist eine ganzheitliche Betrachtung der Regelungen unter den Aspekten der Implementierung und der Deregulierung.
Der Entwurf sieht vor, neue Vorschriften dort aufzunehmen, wo ein Regelungsbedarf erkannt wurde. Gleichzeitig sollen Regelungen aufgehoben werden, die keine Praxisrelevanz mehr besitzen oder Redundanzen zu landesrechtlichen Bestimmungen darstellen. Die Vorlage umfasst verschiedene Anlagen, darunter Lagepläne für spezifische Bereiche wie das Stadion an der Castroper Straße, den Stadtpark sowie den Stadtgarten Wattenscheid.
Der Entscheidungsprozess umfasst eine Reihe von Anhörungen in den Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen, darunter der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie der Haupt- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung über die Neufassung der BOSVO durch den Rat ist für den 28. Mai 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 4 (FDP/Hohmeier)dagegen: 1 (Dahlmann)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FASG/Backs/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen – 1 (FDP) Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.05.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.03.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (bei 3 Enthaltungen (UWG:FB, FDP)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (FDP und Frau Aksevi)
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 4 (FDP/Hohmeier)dagegen: 1 (Dahlmann)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FASG/Backs/OB) - 1.6.1Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) - Änderungsantrag von Herrn Hohmeier -Zur Vorlage · 20251362 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. hat einen Änderungsantrag zur Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) vorgelegt. Der Antrag mit der Nummer 20251362 bezieht sich auf die Vorlage 20250165 und sieht zwei spezifische Ergänzungen der bestehenden Verordnung vor.
Im ersten Punkt des Antrags wird eine Erweiterung des Paragrafen 10 vorgeschlagen. Dem Entwurf zufolge soll das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern im gesamten Stadtgebiet untersagt werden. Als Ausnahme sollen lediglich öffentliche Feuerwerksveranstaltungen gelten, die von professionellem Fachpersonal durchgeführt werden. Diese Regelung wird mit dem Schutz von Mensch und Tier begründet.
Zudem sieht der Antrag eine Änderung des Paragrafen 12 vor, der das Lagern, Campieren und Nächtigen auf Verkehrsflächen regelt. Hier soll eine Ausnahme für obdachlose Personen eingeführt werden. Diese Ausnahme gilt unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen die Nutzung der betreffenden Verkehrsflächen durch andere Personen nicht behindern. Der Antrag wurde von Horst Hohmeier eingereicht.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung)
- im Haupt- und Finanzausschuss beschlossener Änderungsantrag
- 1.7Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk WattenscheidZur Vorlage · 20250534 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 202 250534 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Das Ordnungs- und Veterinäramt ist für die Vorlage federführend. Ziel der Verordnung ist es, im Jahr 2025 im Rahmen von Veranstaltungen wie Festen oder Märkten eine Öffnung von Verkaufsstellen zu ermöglichen.
Konkret bezieht sich dieser Beschlussvorschlag auf zwei Termine im Stadtteil Wattenscheid: das Sommer- und Sportfest am 15. Juni 2025 sowie das Weinfest am 14. September 2025. Die Initiative geht auf einen Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse – etwa im Zusammenhang mit örtlichen Festen – für bis zu fünf Stunden ab 13:00 Uhr an maximal acht Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr zulässt.
Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Vorlage zunächst in den Bezirksvertretungen Wattenscheid und Südwest angehört wird. Nach der Vorberatung in den Ausschüssen für Finanzen sowie für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung ist eine endgültige Entscheidung durch den Rat für den 28. Mai 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 3 (Grüne)Dagegen: 2 (Grüne und Die Linke.)Dafür: 12 (SPD, CDU, BD)
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 1 (FWAT)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FWAT, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB) - 1.8Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Ost (Langendreer)Zur Vorlage · 20250535 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant, die Regelungen für die Verkaufsöffnungszeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Im Fokus steht dabei die Beantragung von Sonderregelungen für bestimmte Anlässe.
Die Stadtverwaltung plant, die Regelungen für die Verkaufsöffnungszeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Im Fokus steht dabei die Beantragung von Sonderregelungen für bestimmte Anlässe.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB) - 1.9Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Südwest (Linden)Zur Vorlage · 20250538 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20250538 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Südwest vorgelegt. Grundlage ist ein Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. für das Jahr 202¯5. Der vorliegende Beschluss bezieht sich auf die Veranstaltungen „Hüftgold“ am 15. Juni 2025 sowie die „Lindener Meile“ am 14. September 2025 im Stadtteil Linden.
Die Verordnung sieht vor, Verkaufsstellen im Rahmen dieser Veranstaltungen für bis zu fünf Stunden ab 13:00 Uhr zu öffnen. Die rechtliche Basis bildet das Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses, wie etwa bei örtlichen Festen oder Märkten, ermöglicht. Ein Lageplan für den Verkaufsbereich ist der Vorlage beigefügt.
Der Entscheidungsprozess umfasst Anhörungen in den Bezirksvertretungen Bochum-Wattenscheid und Bochum-Südwest sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen. Die Entscheidung über die Verordnung wird im Rat am 28. Mai 2025 erwartet. Termine für andere Stadtteile werden in separaten Beschlussvorlagen behandelt.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 3 (Grüne)Dagegen: 2 (Grüne und Die Linke.)Dafür: 12 (SPD, CDU, BD)
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 7 Enthaltungen (CDU,FWAT)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB) - 1.10Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele Rhein-RuhrZur Vorlage · 20251013 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, nach der der Rat der Stadt Bochum die Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zur Prüfung einer Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Rhein-Ruhr begrüßen soll. Zudem wird die Verwaltung gebeten, den weiteren Bewerbungsprozess positiv zu begleiten.
Der DOSB befindet sich aktuell in einem unverbindlichen Dialog mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC). Das Konzept für die Region Rhein-Ruhr umfasst unter anderem die Städte Aachen, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Duisburg, Essen, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Oberhausen und Wuppertal sowie Kiel. Die Planung sieht die Nutzung bestehender oder temporärer Wettkampfstätten vor und thematisiert Aspekte wie Nachhaltigkeit, vernetzte Mobilität und die Entwicklung der digitalen Infrastruktur.
Die Koordination des Bewerbungsprozesses für die Region Rhein-Ruhr wird durch die Landeshauptstadt Düsseldorf über das Unternehmen D.SPORTS übernommen. Die Frist für die Einreichung der verfeinerten Konzepte beim DOSB ist der 31. Mai 2025. Die Vorlage sieht vor, dass die beteiligten Kommunen durch entsprechende Ratsbeschlüsse die Unterstützung für den weiteren Prozess dokumentieren.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Hohmeier)dagegen: 4 (FASG/Backs)dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FASG)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB)
- 09.05.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag bei einer Gegenstimme (FASG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Hohmeier)dagegen: 4 (FASG/Backs)dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB) - 1.10.1Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele Rhein-RuhrZur Vorlage · 20251375 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. hat einen Änderungsantrag zur Vorlage 20251013 eingebracht, die die Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Rhein-Ruhr behandelt. Der Antrag sieht vor, die bestehende Verwaltungsvorlage so zu ergänzen, dass vor einer finalen Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) über eine deutsche Bewerberregion für die Jahre 2036 oder 2040 ein geeigneter Bürgerentscheid in Bochum durchgeführt wird.
Darüber hinaus fordert die Fraktion, dass die Verwaltung im Vorfeld eines solchen Bürgerentscheids die Chancen, Risiken und Kosten für die Stadt transparent darstellt. Dies umfasst laut Antrag Informationen über mögliche wirtschaftliche Vorteile, gesellschaftliche Auswirkungen sowie die Kosten für den Neubau oder Umbau von Sportstätten und Infrastruktur. Die Verwaltung soll zudem Details zu Sicherheitsmaßnahmen, Bewerbungskosten, den Vertragsbedingungen des Internationalen Olympischen Komitees sowie zu städtebaulichen Veränderungen und deren Folgen für die Mietpreisentwicklung offenlegen. Zudem wird eine Übersicht über die ökologischen und stadtklimatischen Folgen von Bauprojekten sowie die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der Vereinten Nationen gefordert.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung)
- 1.11Kulturinstitute Bochum AöR, hier: Erster Wirtschaftsplan 01.08.2025 - 31.07.2026Zur Vorlage · 20251016 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251016 den ersten Wirtschaftsplan der Kulturinstitute Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 vorgelegt. Im Zuge der organisatorischen Neugestaltung werden die Bochumer Symphoniker und das Planetarium Bochum zum 1. August 2025 in die bestehende Anstalt des öffentlichen Rechts integriert, die fortan unter dem Namen „Kulturinstitute Bochum AöR“ geführt wird.
Der Wirtschaftsplan sieht Aufwendungen in Höhe von 46.041.880 EUR gegenüber Erträgen und Zuschüssen von 45.136.170 EUR vor. Daraus ergibt sich ein Defizit von 905.709 EUR, das durch die nachträgliche Kompensation tarifbedingter Personalkostensteigerungen sowie durch Rücklagen gedeckt werden soll. Ein Teil des Fehlbetrags entfällt auf Abschreibungen, IT-Ausstattung und Kosten im Zusammenhang mit der Überleitung der Geschäftsbereiche. Mit der neuen Planung wird die bisherige pauschale Tarifvorsorge durch ein Modell der Tarifnachsorge abgelöst.
Der Stellenplan umfasst für die Spielzeit 2025/2026 insgesamt 392,35 Vollzeitäquivalente. Diese verteilen sich auf das Schauspielhaus (236,5), die Bochumer Symphoniker (113,16), das Planetarium (21,69) und die zentrale Administration (21). Der Verwaltungsrat der AöR hat den Plan am 10. April 2025 beschlossen; der Rat der Stadt Bochum soll nun die Genehmigung des Wirtschaftsplans sowie die vorgesehene Haushaltsanpassung erteilen.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen:1 (BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB) - 1.12Neugestaltung der Schulhöfe der Emil-von-Behring Schule (Teilstandort Hordeler Heide) und der Paul-Dohrmann-SchuleZur Vorlage · 20250718/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Neugestaltung der Schulhöfe der Emil-von-Behring Schule am Teilstandort Hordeler Heide sowie der Paul-Dohrmann-Schule vorgelegt. Ziel ist die Planung der Umgestaltung auf Basis vorliegender Entwürfe, um Fördermittel aus dem Programm „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ zu beantragen. Für beide Projekte wird eine Förderung von 85 Prozent der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
An der Emil-von-Behring Schule soll die Neugestaltung als Pilotprojekt im Rahmen des Konzepts „Bochums schöne Schulhöfe“ umgesetzt werden. Die Planung umfasst die Entsiegelung von Flächen, die Erhöhung des Grünanteils sowie die Umsetzung von Versickerungskonzepten im Sinne einer klimaresilienten Schwammstadt. Zudem sind die Schaffung von Spiel- und Erholungsflächen sowie die Anpassung des Baumbestands vorgesehen.
Bei der Paul-Dohrmann-Schule ist eine Neugestaltung des Schulhofs an der Hiltroper Straße aufgrund laufender Brandschutzsanierungen und eines geplanten Anbaus erforderlich. Die Maßnahmen sollen die Entwässerungssituation, die Entsiegelung und die Nutzbarkeit der Fläche verbessern. Die Finanzierung der Planungskosten ist in der Produktgruppe 2103 vorgesehen. Die Vorlage wurde bereits in den Ausschüssen AEB und ASB einstimmig angenommen.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.13Entwicklungsträgervertrag mit der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung „Wohnen am Hillerberg“ Hier: Auflösung des Entwicklungsträgervertrags sowie außerplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW innerhalb der Produktgruppe 5102 - Bauleit-, Entwicklungs-, MobilitätsplanungZur Vorlage · 20250449 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20250449 die Aufhebung des Entwicklungsträgervertrages mit der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH für das Projekt „Wohnen am Hillerberg“ zum 31. Dezember 2025 vorgeschlagen. Grund für das Ende der kooperativen Baulandentwicklung ist die Entscheidung, die geplante Verlagerung des Sportplatzes „Am Hillerberg“ an die Sodinger Straße aufgrund gestiegener Kosten nicht umzusetzen und stattdessen den bestehenden Sportplatz zu sanieren. Da dadurch die für das Landesmodell erforderlichen zusammenhängenden Bauflächen entfallen, sind die formalen Voraussetzungen für den Vertrag nicht mehr gegeben.
Zur Schließung des damit verbundenen Treuhandkontos und zum Ausgleich der aufgelaufenen Kosten sieht die Vorlage die außerplanmäßige Bereitstellung von etwa 2,5 Millionen Euro vor. Die Deckung soll durch Mittel aus verschiedenen Haushaltsposten erfolgen, darunter Projekte der integrierten Stadtentwicklung, der „Sozialen Stadt Wattenscheid“ sowie Mittel aus dem Bereich der Unterbringung von Geflüchteten.
Die weitere Entwicklung der verbleibenden Flächen soll künftig durch die Stadtverwaltung im Rahmen einer konventionellen kommunalen Baulandentwicklung erfolgen. Dies umfasst unter anderem die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für den ehemaligen Kirmesplatz am Castroper Hellweg sowie die Prüfung neuer Wohnbauflächen östlich der Sodinger Straße. Auch die Aufwertung von Grünflächen und die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur bleiben Bestandteil der weiteren Planung.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 2 (FDP/UWG)Dagegen: 4 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Dr. Ciochon, BD)
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.14Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) zum 01.01.2028 AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 20250808 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) für den 1. Januar 2028 vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, den aktuell gültigen Plan aus dem Jahr 2017 an neue gesetzliche Grundlagen und veränderte Bedingungen im öffentlichen Personennahverkehr anzupassen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des regionalen Projekts „Mobilitätsimpuls RUHR“, um die Nahverkehrspläne im Ruhrgebiet zeitlich zu synchronisieren.
Die inhaltliche Bearbeitung soll im Sommer 2025 beginnen und gemeinsam durch das Tiefbauamt, das Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie die BOGESTRA durchgeführt werden. Da die Arbeiten mit den vorhandenen personellen Ressourcen des Planungsamtes, des Tiefbauamtes und der BOGESTRA abgewickelt werden können, ist kein externes Gutachten erforderlich. Für den Haushalt der Stadt entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Ein Beteiligungsverfahren, das neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung auch die Öffentlichkeit, Interessenverbände und Bezirksvertretungen einbezieht, ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant. Der endgültige Beschluss zur Fortschreibung wird für das zweite Halbjahr 2027 angestrebt. Die Vorlage wird im Mai 2025 zunächst im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat eine Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.15Realisierungsbeschluss denkmalgerechte Sanierung des SchlegelturmesZur Vorlage · 20250795 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur denkmalgerechten Sanierung des Schlegelturms vorgelegt. Aufgrund von Schäden an der Bausubstanz, insbesondere durch Bewehrungskorrosion und Betonabplatzungen in den oberen Geschossen, ist ein Rückbau sowie eine Neuerrichtung des Turmkopfes und der ehemaligen Braumeisterwohnung vorgesehen. Zudem soll die Außenfassade saniert und die charakteristischen Oberflächen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes wiederhergestellt werden. Die Maßnahmen dienen der Wiederherstellung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit.
Die geschätzten Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 6,9 Millionen Euro. Dieser Betrag umfasst den Rückbau, die Wiederherstellung, die Fassaden- und Brandschutzsanierung sowie die Baustelleneinrichtung und Nebenkosten. Die aktuelle Kostenschätzung stellt eine Aktualisierung gegenüber dem Jahr 2021 dar, wobei gestiegene Baukosten berücksichtigt wurden. Für den Zeitraum von 2025 bis 2027 sind im Haushaltsplan insgesamt 8 Millionen Euro für das Projekt im Bereich des Liegenschaftsmanagements veranschlagt.
Der Zeitplan sieht die Beauftragung eines Generalplaners im vierten Quartal 2025 vor. Die Planungsphase soll bis zum zweiten Quartal 2026 andauern, sodass die Sanierungsarbeiten voraussichtlich bis zum Herbst 2027 abgeschlossen werden können. Die Maßnahme beschränkt sich auf die Beseitigung der Bauwerksschäden an der Außenhülle; eine Sanierung der Innenbereiche ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht Bestandteil des Vorhabens. Eine Entscheidung über die Vorlage wird im Rat für den 28. Mai 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.04.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.15.1Realisierungsbeschluss denkmalgerechte Sanierung des Schlegelturmes - Änderungsantrag von Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20251382 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ratsfraktion Die STADTGESTALTER unterstellt Dr. Volker Steude einen Änderungsantrag zur 39. Sitzung des Rates am 28. Mai 2025 bezüglich der Sanierung des Schlegelturmes. Der Antrag fordert eine Ergänzung der Beschlussvorlage zur denkmalgerechten Sanierung des Turmes.
Die Verwaltung soll ein Konzept zur Einrichtung eines immersiven Stadtmuseums im Schlegelturm und dem angrenzenden Sudhaus unter Einbeziehung des Stadtarchivs erarbeiten. Das Stadtarchiv soll künftig für das Museum sowie die Betreuung der Archivbestände zuständig sein, wobei eine fachgerechte Unterbringung der Bestände an einem anderen Standort vorgesehen werden kann. Des Weiteren soll geprüft werden, wie die Schlegelkatakomben unter dem Schlegelhaus in das Stadtmuseum integriert werden können. Bei der Sanierung soll die geplante Nutzung bereits berücksichtigt werden.
Als Begründung für diesen Antrag wird angeführt, dass eine Sanierung ohne Festlegung der künftigen Nutzung nicht zweckmäßig sei. Die Lage des Schlegelturms in direkter Nachbarschaft zum entstehenden Haus des Wissens biete eine Grundlage für die Nutzung als Stadtmuseum. Zudem wird auf die Notwendigkeit neuer Räumlichkeiten für das Stadtarchiv verwiesen, da die Kosten für die Unterbringung im Aral-Haus dauerhaft zu hoch seien.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung)
- 1.16Neubau einer Kleingartenanlage am Herrenacker in Wattenscheid Westenfeld - RealisierungsbeschlussZur Vorlage · 20251072 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251072 einen Realisierungsbeschluss für den Neubau einer Kleingartenanlage am Herrenacker in Wattenscheid-Westenfeld vorgelegt. Nachdem der Bebauungsplan Nr. 1021 im Januar 2025 zum Satzungsbeschluss kam, wird der Rat nun um die Freigabe der Ausführungsplanung und der Umsetzung gebeten. Die geplante Anlage umfasst 67 Einzelgärten sowie eine sogenannte „Grüne Mitte“ mit einem Spielplatz, einer Obstwiese und einem Vereinsheim. Ergänzt wird das Gelände durch einen Parkplatz mit 32 Stellplätzen und verschiedene Grünstrukturen.
Die Planung sieht ökologische Maßnahmen wie die Versickerung von Oberflächenwasser in Mulden und die Verwendung von Recycling-Baustoffen für den Unterbau der Wege vor. Die Anlage ist barrierearm gestaltet, wobei aufgrund der Topografie an einem Eingang eine Treppe mit einer Rampe notwendig ist.
Die aktuellen Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 3,66 Millionen Euro. Die ursprüngliche Schätzung von etwa 1,37 Millionen Euro stieg aufgrund von technischen Anforderungen an die Wasser- und Elektroversorgung, Bodenarbeiten sowie Entschädigungszahlungen an Altpächter an. Der Zeitplan sieht die Ausschreibungsphase zwischen Juni und September 2025 vor. Der Baustart ist für November 2025 geplant, sodass die Pächter ab August 2026 in die neue Anlage einziehen können.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/FASG/Backs/ Dahmann/Hohmeier/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 1 (UWG) Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 0Dagegen: 2 (UWG:FB)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/FASG/Backs/ Dahmann/Hohmeier/OB) - 1.17Charta Faire Metropole Ruhr 2030Zur Vorlage · 20251150 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum den Beitritt zur „Charta Faire Metropole Ruhr 2030“ zur Entscheidung vor. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt die Charta offiziell beschließt und der Oberbürgermeister die Unterzeichnung vornimmt. Das Netzwerk Faire Metropole Ruhr, dem bereits 16 Kommunen angehören, verfolgt mit der Charta das Ziel, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu fördern und sich zu den Grundsätzen des Fairen Handels zu bekennen. Die Initiative basiert auf den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.
Bochum ist seit 2013 als Fairtrade Town zertifiziert und hat im Januar 2025 eine Rezertifizierung erhalten. Der Beitritt zur Charta knüpft an die bestehende Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt an. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Stärkung der fairen öffentlichen Beschaffung, etwa durch die Prüfung sensibler Produktgruppen bis Ende 2025 und die Anpassung der Vergaberichtlinien bis zum Jahr 2030. Zudem sollen die Anzahl der Fairtrade-Schulen und -Kitas erhöht sowie das Thema im Stadtmarketing und bei Veranstaltungen präsentiert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen soll in bestehende Strukturen integriert werden, sodass keine finanziellen Mehrkosten entstehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 3 (BD)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/Backs/ Dahmann/Hohmeier/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 2 (BD, FDP) Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 3 (BD)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/Backs/ Dahmann/Hohmeier/OB) - 1.18Erste Änderungssatzung zur Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Bochum zu wählenden MitgliederZur Vorlage · 20250667 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250667 die erste Änderungssatzung zur Wahlordnung für die Mitglieder des Integrationsgremiums vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Angleichung der lokalen Wahlordnung an das geänderte Kommunalwahlgesetz (KWahlG) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Zusammensetzung des Wahlvorstands in den Stimmbezirken. Nach der Neuregelung soll dieser künftig aus bis zu sieben Beisitzern statt bisher sechs Beisitzern bestehen. Zudem werden die Fristen für die Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen angepasst. Durch eine generelle Verweisung auf die Fristen des Kommunalwahlgesetzes soll sichergestellt werden, dass die Abläufe der Wahl zum Integrationsgremium und der Kommunalwahlen synchronisiert bleiben. Dies soll verhindern, dass der Wahlausschuss aufgrund unterschiedlicher Zeitpläne zu separaten Sitzungen zusammenkommen muss.
Die Vorlage wird im Mai 2025 zunächst im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Integrationsausschuss beraten. Eine Entscheidung des Rates ist für den 28. Mai 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Folgen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.19Zensus 2022 - Vorgehen hinsichtlich der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl
- 2.Anträge
- 2.1UmbesetzungenZur Vorlage · 20251209 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat hat einen Antrag auf Umbesetzungen in verschiedenen Gremien und Ausschüssen gestellt. Hintergrund ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Bochumer Rat zum 12. Mai 2025, nachdem dieses die Stadt verlassen hat.
Der Antrag sieht vor, die Positionen als ordentliche Mitglieder im Integrationsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss und im Kommunalwahlausschuss neu zu besetzen. In diesen Gremien sollen neue Ratsmitglieder die Nachfolge des ausgeschiedenen Mitglieds antreten.
Darüber hinaus umfasst das Vorhaben personelle Änderungen im Aufsichtsrat der Senioreneinrichtungen Bochum GmbH sowie in der Inklusionskonferenz. Auch hier ist eine Neubesetzung der bisherigen Mandate vorgesehen. Die entsprechenden Anträge wurden von der Fraktionsleitung eingereicht und sind für die Ratssitzung am 28. Mai 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Anfertigung und Veröffentlichung der Niederschriften in Form von WortprotokollenZur Vorlage · 20251223 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionsvorsitzende Mehriban Özdogan hat einen Antrag (Vorlagennummer 20251223) zur Sitzung des Rates am 28. Mai 2025 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Niederschriften sämtlicher Sitzungen der Gremien und Ausschüsse der Stadt Bochum künftig in Form von Wortprotokollen angefertigt und veröffentlicht werden sollen.
Derzeit werden die Sitzungsergebnisse lediglich als Ergebnisprotokolle geführt. Laut Begründung des Antrags bleiben dadurch wesentliche Inhalte der politischen Debatten sowie die inhaltliche Argumentation, die zu Abstimmungsverhalten führt, unberücksichtigt. Die Umstellung auf Wortprotokolle soll die Transparenz der politischen Entscheidungsprozesse erhöhen und die Nachvollziehbarkeit der Positionen von Ratsmitgliedern und Fraktionen für die Öffentlichkeit, Verbände und Wähler ermöglichen. Damit sollen die Prozesse der politischen Willensbildung sowie die Diskussionskultur in den kommunalen Gremien besser dokumentiert werden.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Backs/Hohmeier/OB)dafür: 5 (BD/FASG/Dahlmann)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Backs/Hohmeier/OB)dafür: 5 (BD/FASG/Dahlmann) - 2.3Mobilität für alle sicherer, sauberer und flüssiger machenZur Vorlage · 20251224 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Verbesserung der Mobilität vorgelegt. Darin wird die Verwaltung angewiesen, die Begeh- und Befahrbarkeit von Gehwegen durch die Beseitigung von Frostschäden, Wurzelanhebungen und Stolperkanten sicherzustellen. Vor dem Ausbau von Radwegen, wie etwa der Route RS 1, sollen auf Basis von Verkehrszählungen computergestützte Simulationen die Auswirkungen auf den Fahrzeugverkehr sowie die CO2-Emissionen darstellen. Zudem wird ein Pilotprojekt an einer Radialstraße vorgeschlagen, um die Installation dynamischer Wechselverkehrszeichen für eine „Grüne Welle“ zu erproben und entsprechende Fördermittel zu beantragen.
Der Antrag fordert zudem, dass die Verwaltung zeitgleiche Baustellen auf dem Innenstadtring oder Hauptverkehrsstraßen, die zu Fahrstreifensperrungen führen, künftig vermeidet. Vor Beginn von Maßnahmen sollen die Auswirkungen auf den Querverkehr geprüft werden, um Belastungen zu minimieren. Bei der Vergabe und Genehmigung von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum sollen Verkehrsbeschränkungen zeitlich und räumlich auf ein Minimum begrenzt werden. Die Begründung des Antrags hebt die Bedeutung einer optimierten Koordination hervor, um die Erreichbarkeit der Innenstadt für den Einzelhandel sowie den öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (UWG:FB/FASG)dagegen: 46 (SPD/Grüne/Backs/Hohmeier/OB)dafür: 22 (CDU/BD/FDP/Dahlmann)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 6 (UWG:FB/FASG)dagegen: 46 (SPD/Grüne/Backs/Hohmeier/OB)dafür: 22 (CDU/BD/FDP/Dahlmann) - 2.3.1Mobilität für alle sicherer, sauberer und flüssiger machen - Änderungsantrag von Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20251383 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20251383 zur 39. Ratssitzung schlägt das Ratsmitglied Dr. Volker Steude von der Fraktion Die STADTGESTALTER Ergänzungen zur Beschlussvorlage zum Thema Mobilität vor. Der Antrag sieht vor, das Parken auf Gehwegen stadtweit zu unterbinden, um Schäden am Gehwegbelag zu vermeiden und den Fußverkehr nicht zu behindern. In Bereichen, in denen das Radfahren auf Gehwegen aktuell zulässig ist, sollen Radwege geschaffen werden, um die Gehwege für Fußgänger freizuhalten.
Zudem fordert der Antrag, das Parken in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen im Abstand von mindestens fünf Metern sowie in Straßen mit einer Restfahrbahnbreite von weniger als 3,05 Metern zu untersagen, um die Zufahrt für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge sicherzustellen. Für den Ausbau von Radwegen, wie etwa der RS 1 oder der Velo-Routen, sollen künftig die erwarteten Nutzerzahlen sowie die Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß durch die Veränderung des Verkehrsverhältnisses zwischen Auto und Fahrrad dargestellt werden. Darüber hinaus wird eine Untersuchung zur Beschleunigung des Radverkehrs durch Radampeln und Grünpfeile vorgeschlagen. Die Begründung des Antrags verweist auf die Bedeutung einer Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr zur Erreichung von Klimazielen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung)
- 2.4Umbesetzung im Beirat Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und EmanzipationZur Vorlage · 20251225 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag für die Sitzung des Rates am 28. Mai 2025 eingereicht. Der Antrag betrifft die Neubesetzung im Beirat für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation.
Es wird vorgeschlagen, dass zwei bisherige Mitglieder aus dem Gremium ausscheiden und stattdessen zwei neue Mitglieder benannt werden. Eine Begründung für diesen Vorschlag soll mündlich erfolgen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.5Umbesetzung des Ausschusses für Beteiligung und ControllingZur Vorlage · 20251226 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Rates am 28. Mai 2025 liegt ein Antrag zur personellen Umbesetzung des Ausschusses für Beteiligung und Controlling vor. Die Fraktionsvorsitzende Mehriban Özdogan hat eine Änderung der Zusammensetzung des Gremiums beantragt.
Der Antrag sieht vor, dass ein bisheriges ordentliches Mitglied aus dem Ausschuss abberufen wird. Diese Person soll künftig die Funktion als stellvertretendes Mitglied innerhalb des Ausschusses übernehmen. Anstelle des bisherigen ordentlichen Mitglieds soll eine sachkundige Bürgerin als neues ordentliches Mitglied in das Gremium berufen werden. Mit diesem Vorhaben wird eine Neuregelung der Mitgliederrollen innerhalb des Ausschusses für Beteiligung und Controlling angestrebt, um die personelle Besetzung der ordentlichen und stellvertretenden Sitze anzupassen.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Mitteilungen und Antworten
- 3.1GELSENWASSER AG hier: ENNI Energie & Umwelt GmbH – Beteiligung der NEW Re GmbH an der Projektgesellschaft BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20250897 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die NEW Re GmbH beabsichtigt eine Beteiligung an der Projektgesellschaft BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG. Das Vorhaben umfasst die Realisierung eines Windprojekts im Birgeler Wald in Wassenberg mit vier Windenergieanlagen. Im Rahmen einer Kooperation zwischen der NEW Re GmbH und der Projektentwickler BMR-Gruppe hält die NEW Re GmbH die Option, 50 Prozent des Projekts zu übernehmen.
Da die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH eine mittelbare Beteiligung der GELSENWASSER AG ist und 25,1 Prozent an der NEW Re GmbH hält, ist eine Beschlussfassung in den Räten der Städte Bochum und Dortmund erforderlich. Die GELSENWASSER AG wird mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG von den beiden Städten mehrheitlich gehalten.
Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20250897 wurde vom Amt für Finanzsteuerung unter Mitwirkung von Brintha Surenthirakumar erstellt. Aufgrund der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen, ist die Behandlung der Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2GELSENWASSER AG hier: Gründung der Wassernetz Recklinghausen GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20250902 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt die Gründung der Wassernetz Recklinghausen GmbH & Co. KG (WNR). Im Rahmen dieser Maßnahme soll die Stadtwerke Recklinghausen Holding GmbH mit einem Anteil von 51 Prozent als Kommanditistin an der neuen Gesellschaft beteiligt werden. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Ratssitzungen erforderlich.
Ziel der Kooperation ist die Neuausrichtung der Wasserversorgung sowie die Weiterentwicklung des Wasserverteilnetzes in Recklinghausen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beratung dieser Vorlage zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen soll. Die Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung dient der Information der zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie der Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG an der Bürgerwind Brichter Heide GmbH & Co. KG mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 20 %Zur Vorlage · 20251046 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die beabsichtigte Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG an der noch zu gründenden Bürgerwind Brichter Heide GmbH & Co. KG. Das Vorhaben sieht vor, dass die Gemeindewerke Schermbeck einen Geschäftsanteil in Höhe von 20 % an der neuen Gesellschaft erwerben. Im Rahmen dieses Projekts sollen vier Windenergieanlagen realisiert werden.
Da die GELSENWASSER Energienetze GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft der GELSENWASSER AG mit 49 % an den Gemeindewerken Schermbeck beteiligt ist, sind die Städte Bochum und Dortmund betroffen. Die Städte Bochum und Dortmund sind mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG Mehrheitsaktionäre der GELSENWASSER AG. Aufgrund dieser Beteiligungsstruktur ist eine Beschlussfassung in den Räten der Städte Bochum und Dortmund erforderlich. Die Behandlung der Angelegenheit erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der nichtöffentlichen Sitzung.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Wirtschaftsplan 2025Zur Vorlage · 20251135 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat mit der Vorlage Nummer 20251135 den Wirtschaftsplan 2025 für das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum vorgelegt. Der Plan enthält Informationen zu Grundstücken, die bereits erworben wurden oder deren Erwerb für die Zukunft vorgesehen ist.
Die Behandlung der Vorlage ist für verschiedene Gremien im Mai 2025 angesetzt. Die Kenntnisnahme erfolgt zunächst im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 8. Mai 2025, gefolgt vom Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 15. Mai 2025. Am 21. Mai 2025 wird die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss sowie am 28. Mai 2025 im Rat zur Kenntnis genommen. Da der Wirtschaftsplan Details zu den erworbenen sowie noch zu erwerbenden Grundstücken umfasst, findet die Beschlussfassung über den Plan im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen statt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Gründung einer Gesellschaft im Sondervermögen Grundstücksentwicklung BochumZur Vorlage · 20251136 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat mit der Nummer 20251136 eine Mitteilung der Verwaltung vorgelegt, die die Gründung einer Gesellschaft innerhalb des Sondervermögens Grundstückentwicklung Bochum zum Gegenstand hat. Die geplante Gesellschaft soll dazu genutzt werden, eine Immobilie zu erwerben.
Die detaillierten Informationen zu diesem Vorhaben sind in der nichtöffentlichen Beschlussvorlage Nummer 20251092 enthalten. Die vorliegende Mitteilung dient der Information der verschiedenen politischen Gremien im Rahmen einer festgelegten Beratungsfolge.
Der Prozess beginnt mit der Kenntnisnahme im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 8. Mai 2025. Danach werden der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 15. Mai 2025 sowie der Haupt- und Finanzausschuss am 21. Mai 2025 informiert. Den Abschluss der Beratungsreihe bildet die Information des Rates am 28. Mai 2025.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Strategische PartnerschaftZur Vorlage · 20251134 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt, für die SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH eine strategische Partnerschaft einzugehen. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung eines langfristig wirtschaftlich erfolgreichen Betriebs der Einrichtungen. Die entsprechende Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20251134 wurde vom Amt für Finanzsteuerung erstellt.
Um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der SBO gGmbH sowie des künftigen strategischen Partners zu wahren, sieht die Vorlage vor, bestimmte Angelegenheiten in nichtöffentlichen Sitzungen zu behandeln. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit einer nichtöffentlichen Beschlussfassung mit dem Schutz dieser geschützten Belange.
Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in mehreren Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge umfasst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Haupt- und Finanzausschuss. Die abschließende Behandlung zur Kenntnisnahme ist für den Rat der Stadt Bochum terminiert. Die Sitzungen der genannten Gremien sind für den Zeitraum im Mai 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.05.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 1. Quartals 2025Zur Vorlage · 20251117 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Basis der Haushaltszahlen des ersten Quartals 2025 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Für das Haushaltsjahr 2025 wird ein Defizit in Höhe von 58,09 Millionen Euro prognostiziert, was dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz entspricht.
Die wesentlichen Verschlechterungen belaufen sich auf insgesamt 15,7 Millionen Euro. Darin enthalten sind 10,8 Millionen Euro für Hilfen zur Erziehung sowie 1,7 Millionen Euro für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Jugendamt sowie 3,2 Millionen Euro für Personalaufwendungen. Dem stehen wesentliche Verbesserungen in der Gesamthöhe von 15,7 Millionen Euro gegenüber. Diese resultieren unter anderem aus geringeren Abwassergebühren um 6,7 Millionen Euro, dem Belastungsausgleich in der Kinderbetreuung um 3,1 Millionen Euro sowie der LWL-Umlage um 1,8 Millionen Euro.
Im Rahmen des globalen Minderaufwands wurden bislang Einsparungen in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro erzielt. Die Minderaufwendungen und Mehrerträge stehen dabei Mehraufwendungen und Mindererträgen gegenüber.
Der gesamtstädtische Personal- und Versorgungsaufwand wird auf 476,21 Millionen Euro prognostiziert, was eine Überschreitung des fortgeschriebenen Haushaltsansatzes um 3,45 Millionen Euro bedeutet. Die Auswirkungen der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 6. April 2025 sind in dieser Hochrechnung noch nicht berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.88. Sachstandsbericht Stadtpark BochumZur Vorlage · 20250883 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht zur Sanierung des Stadtparks Bochum vor. Der erste Bauabschnitt, der im November 2024 begann, soll im Herbst 2025 abgeschlossen sein. Die Arbeiten im Bereich der Minigolfanlage und des Milchhäuschens werden voraussichtlich Mitte April 2025 fertiggestellt, während der Spiel- und Wasserspielplatz im Juli 2025 eröffnet werden soll. Der Tretbootverleih wird aufgrund der Maßnahmen bis zum Frühjahr 2026 pausieren.
Der zweite Bauabschnitt im mittleren Parkbereich ist für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2026 geplant. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 5,6 Millionen Euro. Die Maßnahmen umfassen den Wegebau, die Neugestaltung der Themengärten sowie die Erneuerung der Beleuchtung und des Mobiliars. Die Prüfung der eingegangenen Angebote zur Vergabe der Bauleistungen dauert derzeit an.
Im dritten Bauabschnitt, der von August 2025 bis April 2026 realisiert werden soll, sind Kosten von etwa 5,2 Millionen Euro veranschlagt. Schwerpunkte liegen hier auf dem Wegebau, der Barrierefreiheit an der Lutherwiese sowie der Aufwertung des Umfelds des Bismarckturms.
Ergänzende Infrastrukturmaßnahmen umfassen die Sanierung der Gudrunstraße durch das Tiefbauamt sowie die Verlegung einer Mittelspannungsleitung durch die Stadtwerke. Zudem wird ab Sommer 2025 ein neuer Kanal zur Einleitung von Regenwasser in den Alten Weiher errichtet. Das Empfehlungsgremium arbeitet zudem an einem Veranstaltungskonzept für das Jubiläumsjahr 2026.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9KortumstraßeZur Vorlage · 20250870 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat Fragen zur verzögerten Sanierung der Kortumstraße zwischen Boulevard und Husemannplatz gestellt. Die Verwaltung teilte mit, dass die für 2023 angekündigte Maßnahme nicht wie geplant umgesetzt wurde, da die beauftragte Baufirma nicht die erwartete Geschwindigkeit erreichte. Zudem führten unvorhergesehene Abweichungen zwischen dem geplanten und dem tatsächlichen Zustand der Versorgungsleitungen bei den Arbeiten am Husemannplatz zu Verzögerungen. Eine gleichzeitige Vollsperrung der Kortumstraße wurde aus verkehrsrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen als nicht vertretbar eingestuft.
Über den künftigen Baubeginn gibt es derzeit noch keine konkrete Bekanntgabe. Die Verwaltung steht mit der Baufirma im Austausch über ein Sanierungskonzept, das für den Zeitraum von Februar bis September 2025 vorgesehen war. Dabei besteht Uneinigkeit über die Ursache für Fahrbahnschäden: Während die Baufirma schlechten Baugrund anführt, weist die Verwaltung diese Darstellung unter Verweis auf bestehende Baugrundgutachten zurück. Ziel der Verwaltung ist eine einvernehmliche Lösung, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Die Sanierung soll als Wanderbaustelle mit einer Länge von maximal 20 Metern erfolgen. Dabei bleiben die Gehwege weitgehend unberührt, sodass der Längsverkehr möglich bleibt, ein Überqueren der Straße im Baustellenbereich jedoch nicht möglich sein wird. Der Weihnachtsmarkt 2025 wird von den Arbeiten nicht beeinträchtigt.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Sportanlage Preins Feld, Erneuerung der TennenlaufbahnZur Vorlage · 20250904 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur geplanten Erneuerung der Tennenlaufbahn auf der Sportanlage „Preins Feld“ reagiert. Hintergrund der Anfrage war ein Beschluss der Bezirksvertretung Wattenscheid, der die Sanierung der Laufbahn sowie der Stehstufenanlage vorsieht. Die CDU-Fraktion hatte darauf hingewiesen, dass die Regenbogenschule als Kooperationsschule auf die Leichtathletikanlagen angewiesen sei, während im Sportausschuss die Notwendigkeit der Laufbahn infrage gestellt wurde.
Die Verwaltung erklärte, dass eine formelle Beteiligung von Schulen an Sanierungsmaßnahmen von Sportstätten nicht vorgesehen sei. Die Prüfung der Nutzung durch den Schulsport habe ergeben, dass für den curricularen Sportunterricht an Grundschulen keine spezifischen Anforderungen an den Untergrund bestehen. Durch die geplante Umstellung auf Kunstrasen werde die Nutzungsmöglichkeit der Anlage für die Schule verbessert. Für größere Sportveranstaltungen wie die Bundesjugendspiele stehen alternative hochwertige Sportstätten in Wattenscheid zur Verfügung.
Bezüglich der Aussage des zuständigen Dezernenten im Sportausschuss stellte die Verwaltung klar, dass keine Aussage darüber getroffen wurde, die Schule habe keine Bedenken. Der Dezernent habe lediglich darauf verwiesen, dass eine Rundlaufbahn um den Fußballplatz weder aus Sicht des Vereins noch aus Sicht des Schulsports notwendig sei. Ziel der Maßnahmen sei es, durch die Verlegung von Kunstrasen die Platzsituation für den ansässigen Fußballverein zu optimieren.
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- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.05.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Unterstützung von Kitas und OGS-Einrichtungen durch die Tafel Bochum und Wattenscheid e.V.Zur Vorlage · 20250907 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit -Fasg-“ zur Unterstützung von Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen (OGS) durch die Tafel Bochum und Wattenscheid e.V. reagiert. Laut der Antwort des Schulverwaltungsamtes und des Jugendamtes beziehen weder Kitas noch OGS-Einrichtungen in Bochum Lebensmittelspenden der Tafel.
Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in diesen Einrichtungen ist ein vertraglich vereinbartes Verpflegungsentgelt zu entrichten. Sollten Eltern dieses Entgelt nicht tragen können, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch den Härtefallfonds der Landesregierung NRW „Alle Kinder essen mit“ oder über das Bildungs- und Teilhabepaket, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Da die Einrichtungen keine Leistungen der Tafel in Anspruch nehmen, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Ursachenanalyse einer etwaigen Abhängigkeit von externen Hilfsangeboten. Entsprechend werden keine Maßnahmen zur Vermeidung einer solchen Abhängigkeit als erforderlich erachtet.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20250211 "3. Tranche (2025), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum"Zur Vorlage · 20250945 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage von Herrn Hohmeier aus der Fraktion Die Linke werden Details zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie zum Begleitenden Nachhaltigkeitsforum erläutert. Das Forum war nicht an der Auswahl der Maßnahmen für die dritte Tranche beteiligt, da der Auswahlprozess bereits im August 2024 begann und die erste Sitzung des Forums erst im Dezember 2024 stattfand. In der Auftaktsitzung wurden Themenfelder für zukünftige Beratungen identifiziert, wobei die Teilnehmer eine verbesserte Kommunikation über bereits laufende und abgeschlossene Maßnahmen anregten. Die Zusammensetzung des Forums sieht laut Ratsbeschluss vom Juni 2024 eine Zusammenarbeit zwischen etwa 20 Fachexperten und zehn per Losverfahren ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern vor.
Hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung kommunaler Unternehmen wird darauf hingewiesen, dass große Beteiligungsgesellschaften der CSRD-Berichtspflicht unterliegen, während für kleine und mittlere Unternehmen vereinfachte Verfahren nach einem Beschluss vom Dezember 2024 vorgesehen sind. Das Wirkungscontrolling der Nachhaltigkeitsstrategie befindet sich derzeit im Aufbau. Auf Basis eines Ratsbeschlusses aus dem Dezember 2023 wird ein Indikatorenset entwickelt, das den Fortschritt mittels eines Ampelsystems oder Fortschrittsbalkens darstellt. Ein Zwischenbericht soll etwa zweieinhalb Jahre nach dem Beschluss vorliegen, während eine umfassende Evaluierung für fünf Jahre nach der Beschlussfassung geplant ist.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Umweltschutz unter dem Weihnachtsbaum - Wie ökologisch sind die städtischen Weihnachtsbäume?Zur Vorlage · 20250973 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die STADTGESTALTER“ zur ökologischen Bilanz städtischer Weihnachtsbäume geantwortet. Die vom Technischen Betrieb gelieferten Bäume stammen von einem Anbieter aus dem Sauerland. Dabei handelt es sich um Bio-Nordmanntannen aus Plantagenkulturen, da diese Art aufgrund ihrer Wachstumsdynamik kaum in bewirtschafteten Wäldern zu finden ist.
Ein Einsatz von Mietweihnachtsbäumen wird für die städtischen Bäume derzeit als nicht umsetzbar bewertet. Da die meisten Bäume eine Höhe von über zwei Metern aufweisen, die Mietlösungen jedoch meist auf kleinere Exemplare beschränkt sind, kann der Bedarf nicht gedeckt werden. Zudem werden die potenziell höheren CO2-Emissionen durch doppelte Transportwege sowie die Beeinträchtigung der Wurzeln bei Topfbäumen angeführt. Der Technische Betrieb nutzt Sammelbestellungen, um die Transportwege zu bündeln.
Die Bochum Marketing GmbH berichtet für den Weihnachtsmarkt über eine Reduzierung der Baumanzahl um rund 660 Stück im Vergleich zu Vorjahren. Die verwendeten Nordmanntannen stammen aus einer Zucht in Ratingen. Nach der Saison werden einige Bäume im Rahmen einer Aktion an die Bevölkerung verlost, während andere von der USB Bochum abgeholt und in einer Biogasanlage in Witten verwertet werden. Gegen Mietlösungen für den Weihnachtsmarkt werden zudem der organisatorische Mehraufwand und die fehlende Möglichkeit zur Weitergabe der Bäume an Bürger angeführt.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Kreuzung Höntroper Straße – Westfälische Straße (Vorlage 20250040) Hier: vorzeitige Umsetzung eines noch zu fassenden BeschlussesZur Vorlage · 20251001 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat Fragen zur Durchführung von Baumaßnahmen an der Kreuzung Höntroper Straße und Westfälische Straße gestellt. Hintergrund der Anfrage ist, dass die Umsetzung der Maßnahme, die Kosten in Höhe von 73.000 Euro verursachte, bereits abgeschlossen war, bevor die Bezirksvertretung Wattenscheid angehört und eine Beschlussfassung im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur erfolgt war.
Das Tiefbauamt erklärte hierzu, dass im Zuge von Arbeiten an der Höntroper Straße ein sicherheitsrelevanter Zustand festgestellt wurde. Da ein Zebrastreifen über zwei Fahrspuren des Individualverkehrs nicht zulässig ist, wurde die Verbreiterung der Mittelinsel im Rahmen einer taktilen Umgestaltung vorgenommen. Die Verwaltung gab an, dass aufgrund eines internen Abstimmungsmissverständnisses die Einholung eines vorherigen Beschlusses versäumt wurde, und entschuldigte sich für diesen Vorgang.
Verantwortlich für die Prüfung der Voraussetzungen ist die Abteilung Straßenplanung des Tiefbauamtes. Hinsichtlich der Haftungsfragen wies die Verwaltung darauf hin, dass eine persönliche Haftung von Beschäftigten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich sei, was im vorliegenden Fall nicht zutreffe.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Realisierung einer „Hordeler Heide“Zur Vorlage · 20251043 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei“ zur Realisierung einer „Hordeler Heide“ reagiert. In der Sitzung des Rates vom 3. April 2025 hatte die Fraktion die Auswirkungen einer möglichen Wiederherstellung einer Heidefläche auf die Biodiversität sowie die sozialen Folgen für die lokale Identität im Stadtteil Hordel thematisiert. Zudem wurde die Eignung der Fläche zwischen dem Kabeisemannsweg und dem Friedhof Hordel für eine extensive Heidewirtschaft angefragt.
Das Umwelt- und Grünflächenamt erklärte in seiner Antwort, dass die betreffende Fläche zwischen Kabeisemannsweg und dem Friedhof Hordel als Kompensationsfläche eingetragen ist. Für den nördlichen Teil der Fläche ist Wald durch Sukzession vorgesehen, während für den südlichen Teil ein standortheimischer Laubwald festgesetzt wurde. Eine sukzessive Umgestaltung der Fläche zu einer Heidelandschaft ist aus diesem Grund nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Zwangsräumungen in BochumZur Vorlage · 20251039 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat der Stadt Bochum“ hat die Verwaltung Daten zu Zwangsräumungen für das Jahr 2024 vorgelegt. Im gesamten Jahr 2024 wurden 317 Zwangsräumungen angesetzt, von denen 225 durchgeführt wurden. Nach Einschätzung des zuständigen Sachgebiets des Amtes für Soziales basieren etwa 90 Prozent dieser Fälle auf Mietschulden, während etwa 10 Prozent auf mietwidriges Verhalten oder Eigenbedarf zurückzuführen sind. Davon betrafen 51 der angesetzten Räumungen Wohnungen der VBW – Bauen und Wohnen GmbH.
Hinsichtlich der sozialen Absicherung gab die Verwaltung an, dass im Jahr 2024 keine Fälle bekannt waren, in denen die Betroffenen keine Sozialtransferleistungen erhielten. Zudem wurden für 2024 keine Verzweiflungstaten im Zusammenhang mit Zwangsräumungen gemeldet. Zur Vermeidung von Wohnraumverlust wurden 114 Darlehen gewährt, die 88 Mietzinsrückstände und 26 Energiekostenrückstände vollständig übernahmen. Für das Jahr 2023 liegen Daten zu den Haushaltsstrukturen vor, wonach 188 Single-Haushalte sowie 80 Mehrpersonenhaushalte, davon 58 mit Kindern, von Zwangsräumungen betroffen waren. Eine statistische Erhebung zur Anzahl der in städtischen Unterkünften untergebrachten Personen liegt nicht vor.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.05.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Bürgerinformationsveranstaltungen zur alternativen Trassenführung der Opeltrasse bis zum Bau der Brücke über die A448 und zum Thema "Radfahren auf der Trasse der ehemaligen Julius-Philipp-Bahn?"Zur Vorlage · 20251042 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat stellte in der Sitzung vom 3. April 2025 die Anfrage, wie die Verwaltung die Bürgerinformationsveranstaltungen zur alternativen Trassenführung der Opeltrasse sowie zum Thema Radfahren auf der ehemaligen Julius-Philipp-Bahn beworben und die Beteiligten informiert hat. Im Fokus stand die Frage nach der Reichweite der Bekanntmachungen.
Das Umwelt- und Grünflächenamt erläuterte in seiner Antwort, dass für die Veranstaltung zur Julius-Philipp-Bahn am 20. Januar 2025 Aushänge an relevanten Orten wie Schulen, Kindergärten und Spielplätzen vorgenommen wurden. Die gezielte Ansprache beschränkte sich auf Anwohnende und Nutzende der Grünverbindung, um eine Verzerrung der Ergebnisse zu vermeiden; eine breitere Bewerbung über Presse oder soziale Medien wurde nicht durchgeführt. Die Mitglieder der Bezirksvertretung Süd sowie die Antragsteller der entsprechenden Eingabe wurden per E-Mail eingeladen. Eine schriftliche Einladung für Ratsmitglieder erfolgte nicht, da es sich um ein bezirkliches Thema handelte.
Für die Veranstaltung zur Opeltrasse am 24. März 2025 nutzte die Verwaltung die Plattform „bochum-mitgestalten.de“ sowie eine Pressemitteilung in der WAZ. Zudem wurde ein Aushang am Thomaszentrum vorgenommen. Die Bezirksvertretung Süd wurde am 11. März 2025 per E-Mail informiert. Auch hier wurde auf schriftliche Einladungen an den Rat verzichtet, da der Vorgang aus der Bezirksvertretung Süd hervorging.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Barrierefreier Zugang StadtparkZur Vorlage · 20251064 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage der Fraktion Die Stadtgestalter zum barrierefreien Zugang zum Stadtpark hat das Umwelt- und Grünflächenamt in einer Verwaltungsvorlage reagiert. Im Rahmen der Sanierung des Parks sollen 73 Prozent aller Wege DIN-gerecht und möglichst barrierearm instand gesetzt werden. Eine vollständige Barrierefreiheit ist aufgrund der Topografie des Geländes nicht umsetzbar. Dennoch ist die Verlegung und barrierefreie Umgestaltung des Fußwegs am Fußgängerüberweg Lutherkirche sowie die Schaffung einer Verbindung zwischen dem Spiel- und Wasserspielplatz und dem Rosengarten geplant. Zudem werden die Zugänge im Bereich Klinikstraße/Tierpark sowie an der Kreuzung Bergstraße/Gudrunstraße durch den Einbau von Rampen barrierearm ausgebaut.
Die bauliche Umsetzung sieht für Hauptwege und Wege mit einer Steigung von über fünf Prozent rötlichen Asphalt vor, während Nebenwege mit geringerem Gefälle eine rötliche, wassergebundene Wegedecke erhalten. Der erste Bauabschnitt im nördlichen Bereich soll im Herbst 2025 abgeschlossen sein. Die weiteren Bauabschnitte für den mittleren und südlichen Parkbereich beginnen zwischen Mai und August 2025 und werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 fertiggestellt. Ein direkter Weg gegenüber dem Katharina-von-Bora-Haus kann laut Verwaltung aufgrund des Höhenunterschieds, einer etwa einen Meter hohen Mauer sowie des alten Baumbestands nicht realisiert werden.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Nachfragen zur Kleingartenanlage „Thiemannshof“ e.V.Zur Vorlage · 20251065 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion UWG: Freie Bürger zur Kleingartenanlage „Thiemannshof“ reagiert. In der Antwort zur Vorlage 20251065 wird erläutert, dass die Pacht für das Jahr 2024 zurückerstattet und für das Jahr 2025 bis zum Zeitpunkt des Freizugs nicht erhoben wird. Diese Regelung ist Bestandteil der abgeschlossenen Abstimmungen zwischen den Eigentümern, der Bochum Wirtschaftsentwicklung sowie der Stadt Bochum und dem Stadtverband der Kleingärtner e.V. Eine Verrechnung der erlassenen Pacht mit den Entschädigungssummen findet nicht statt.
Hinsichtlich der Informationen zu Auszugsterminen, Auszahlungen und den Bedingungen für den Auszug wird mitgeteilt, dass der weitere Ablauf Bestandteil der zwischen den beteiligten Parteien getroffenen Vereinbarungen ist. Der Stadtverband der Kleingärtner e.V. informiert derzeit den Verein sowie die Einzelpächter sukzessive über die weiteren Schritte. Die Ausschüttung der Entschädigungen sowie die Besprechung des Freizugs sind Teil dieses laufenden Prozesses.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Was ist denn jetzt mit dieser Opt-Out-Regelung bei der Bezahlkarte?Zur Vorlage · 20251068 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 38. Sitzung des Bochumer Rates wurde beschlossen, die Opt-Out-Regelung in Bezug auf die Einführung der sogenannten Social Card anzuwenden. Dieser Beschluss folgt auf eine Anfrage der Fraktion DIE PARTEI aus der Sitzung vom 3. April 2025. Die Fraktion thematisierte in ihrer Anfrage die Beteiligung privater Unternehmen an der technischen Abwicklung der Bezahlkarte sowie mögliche Risiken für den Datenschutz der Leistungsempfänger. Zudem wurden Fragen zur Verteilung von Transaktionsgebühren und zum primären Zweck der Einführung der Karte aufgeworfen.
Die Verwaltung erklärte, dass die Stadt Bochum durch die Entscheidung zur Opt-Out-Regelung eine spätere Evaluierung anstrebt. Auf weiterführende Fragen zur Zweckbestimmung der Bezahlkarte oder zu den wirtschaftlichen Auswirkungen verwies die zuständige Fachabteilung auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Ausführungsbestimmungen sowie auf den bereits gefassten Ratsbeschluss.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Wattenscheider BachZur Vorlage · 20251151 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Stand der Renaturierung des Wattenscheider Bachs wird dargelegt, dass die Bauarbeiten im Bereich der Marienstraße, Schlachthofstraße und des Watermanns Weg noch nicht abgeschlossen sind. Die Emschergenossenschaft führt aus, dass noch Restarbeiten wie die Mängelbeseitigung, die Baustellenabnahme sowie die Übergabe an den Betrieb der Emschergenossenschaft ausstehen.
Zudem steht nördlich des Watermanns Weg der Gewässerendausbau an, dessen technische Umsetzung als zeitintensiv beschrieben wird. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit der Radwegeanbindung, insbesondere an den Querungen der Marienstraße und des Watermanns Weg, besteht noch Abstimmungsbedarf mit dem Radwegebau der Stadt Bochum. Eine Öffnung der Wege für die Anwohner wird für den Zeitraum Juli oder August des laufenden Jahres erwartet.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Strom- und Gassperren bei den Stadtwerken BochumZur Vorlage · 20251156 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage von Herrn Hohmeier zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales legte die Verwaltung Zahlen zu Strom- und Gassperren der Stadtwerke Bochum für das Jahr 2024 vor. Im vergangenen Jahr wurden 14.964 Sperrandrohungen versendet, was einer Quote von 5,2 % der insgesamt 288.080 Verträge entspricht. Bei den tatsächlichen Sperrungen wurden 4.528 Stromzähler (2,08 %) und 116 Gaszähler (0,16 %) registriert. Die Kosten für eine Zählersperrung belaufen sich auf 41,33 Euro, während die Wiederinbetriebnahme 40,08 Euro kostet. Das Gesamtvolumen der Forderungen auf der Inkasso- und Sperrliste belief sich im Jahr 2024 auf rund 27,9 Millionen Euro bei einer durchschnittlichen Forderungshöhe von etwa 579 Euro.
Zur Vermeidung von Zahlungsrückständen arbeitet die Verwaltung weiterhin mit der Verbraucherzentrale, dem Amt für Soziales, dem Jobcenter sowie dem Mieterverein zusammen. Im Rahmen von Abwendungsvereinbarungen, die bei Forderungen über 300 Euro eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten ermöglichen, wurden im Jahr 2024 insgesamt 6.796 Vereinbarungen genutzt. Zudem unterstützt die Stadtwerke Bochum finanziell das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale „NRW bekämpft Energiearmut“ und kooperiert mit der Caritas, die seit 2025 wöchentlich Beratungen in den Räumlichkeiten der Stadtwerke durchführt.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.05.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Verlängerung der CampusLinie U 35 bis Recklinghausen und Verstärkung der Linie 316Zur Vorlage · 20250713 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der SPD-Fraktion wurde über die Entwicklung der Straßenbahnlinien 306/316 und der CampusLinie U35 informiert. Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) hat am 6. Februar 2025 beschlossen, die geplante Investition in einen Gleiswechsel sowie die Signalisierung am Hannibal-Einkaufszentrum in Bochum nicht in den Förderkatalog aufzunehmen. Die Abstimmung verlief mit 22 Ja-Stimmen der SPD und B90/Die Grünen sowie 22 Nein-Stimmen der CDU unentschieden.
Die Verwaltung und die BOGESTRA bewerten das Ausbleiben der Förderung kritisch. Die Linie 316 weist derzeit niedrige Pünktlichkeitswerte auf und verfügt nicht über ein Kehrgleis am Hannibal-Einkaufszentrum, was die direkte Erschließung des Zentrums verhindert. Ein geplantes Bauvorhaben mit einem Investitionsvolumen von zwei Millionen Euro hätte die Betriebsstabilität erhöhen und die Anbindung des Einkaufszentrums verbessern können. Eine mögliche Verlängerung der Linie 316 nach Herne wird in künftigen Gesprächen weiter thematisiert, wobei die zeitliche und finanzielle Umsetzung aufgrund der wirtschaftlichen Lage von Bund und Land ungewiss bleibt.
Hinsichtlich der Verlängerung der CampusLinie U35 von Herne nach Recklinghausen wies die Verwaltung darauf hin, dass dieses Vorhaben im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen gelistet ist. Da der geplante Streckenverlauf durch die Städte Herne und Recklinghausen führt, ist die Stadt Bochum nicht direkt von dieser Maßnahme betroffen.
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- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung)
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.24Haus des WissensZur Vorlage · 20251157 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zum Projekt „Haus des Wissens“ wurden Informationen zum aktuellen Stand der Finanzierung und der Kooperationen dargelegt. Die Anfrage bezog sich auf die Entwicklungen seit dem Beschluss zur Durchführung weiterer Leistungsphasen im Juni 2022.
Hinsichtlich der Fördermittel konnten neue Programme bestätigt werden. Neben den bereits bekannten Mitteln aus dem Smart-City-Programm in Höhe von 9,5 Millionen Euro und der KfW-Förderung für energetische Sanierung von etwa 10 Millionen Euro wurden das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ mit 7,85 Millionen Euro sowie eine Förderung der Emschergenossenschaft in Höhe von 176.000 Euro genehmigt. Private Spenden oder Sponsoring-Gespräche mit Unternehmen wurden bislang nicht geführt; die Akquise konzentrierte sich auf öffentliche Programme und Stiftungen.
Die Verwaltung führt zudem eine Vielzahl von Kooperationspartnern aus der Stadtgesellschaft und der Wissenschaft auf, die durch die Volkshochschule, die Stadtbücherei und die UniverCity eingebunden sind. Zu den Partnern zählen unter anderem verschiedene Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine, die Agentur für Arbeit sowie verschiedene städtische Ämter und Institutionen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.25Nachfrage zum ersten Wirtschaftsplan der Kulturinstitute Bochum AÖRZur Vorlage · 20251256 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Beteiligung und Controlling nach den Einsparpotenzialen des ersten Wirtschaftsplans der AöR Kulturinstitute Bochum gefragt. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass im Wirtschaftsplan 2025–2026 trotz der Zusammenführung des Schauspielhauses, der Bochumer Symphoniker und des Planetariums keine fiskalischen Einsparungen ersichtlich sind.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage mit dem Hinweis, dass die Erweiterung der AöR auf die Schaffung administrativer und kostenreduzierender Synergien abzielt. Dazu gehören unter anderem die Nutzung gemeinsamer Ressourcen in den Bereichen IT-Infrastruktur, technische Dienstleistungen wie Licht und Ton, Reinigung sowie die gemeinsame Materiallagerhaltung. Die Finanzierungsstruktur sieht vor, dass die AöR Sachkostensteigerungen eigenständig abdeckt, während städtische Zuschüsse auf tarifbedingte Personalmehrkosten beschränkt bleiben.
An quantifizierbaren Effekten wird für das erste Wirtschaftsjahr 2025/2026 eine Einsparung von etwa 116.000 Euro durch die Beibehaltung der bestehenden Personalkapazitäten beziffert. Weitere Effizienzsteigerungen sollen nach Abschluss des ersten oder zweiten Geschäftsjahres bewertbar sein. Die Verwaltung strebt an, die operative Zusammenarbeit bis Juli 2029 zu optimieren, wobei eine Evaluierung der entwickelten Potenziale spätestens bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026/2027 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.26Zensus 2022 - Vorgehen hinsichtlich der Feststellung der amtlichen EinwohnerzahlZur Vorlage · 20251158 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Ergebnisse des Zensus 2022 und die daraus resultierende amtliche Einwohnerzahl für Bochum. Laut Feststellungsbescheid von IT.NRW beträgt die Einwohnerzahl zum Stichtag 15. Mai 2022 genau 354.288 Personen. Dieser Wert weicht von den Daten des städtischen Melderegisters ab, welches für den 31. Dezember 2022 eine Zahl von 372.854 Personen ausweist. Im Vergleich zur Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 ergibt sich eine Differenz von 9.768 Personen nach unten.
Die Stadt hat gegenüber IT.NRW Bedenken gegen die Feststellung geäußert, die von der Landesbehörde jedoch nicht übernommen wurden. Da die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage als gering eingestuft wurden, hat die Stadt keinen Rechtsweg beschritten. Die Abweichungen zwischen den Zahlen beruhen auf unterschiedlichen Methoden und Einwohnerdefinitionen. Während das städtische Melderegister die wohnberechtigte Bevölkerung umfasst, nutzt IT.NRW ein Verfahren aus Registerbereinigung und Stichproben.
Die Meldebehörde führt mögliche Ursachen für die Differenzen unter anderem auf die temporäre Abwesenheit von Studierenden während der Pandemie oder Verzögerungen bei der Erfassung von Geflüchteten zurück. Eine abschließende Belegung dieser Annahmen ist aufgrund von Informationsbeschränkungen nicht möglich. Wirtschaftliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, etwa bei den Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz, sind möglich, eine genaue Bezifferung der Folgen ist derzeit nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.27Städtepartnerschaftsjubiläum „75 Jahre Bochum-Sheffield“Zur Vorlage · 20251269 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplanten Aktivitäten zum 75-jährigen Jubiläum der Städtepartnerschaft zwischen Bochum und Sheffield im Jahr 2025. Im Rahmen der Bochumer Europawochen wird im Mai ein temporäres Informationslokal, das sogenannte „Sheffield Inn“ in der Kortumstraße, als Veranstaltungsort für verschiedene kulturelle und edukative Angebote genutzt. Ab Juli wird zudem eine Ausstellung im Haus Kemnade die Geschichte der Verbindung thematisieren, ergänzt durch dezentrale Veranstaltungen wie Lesungen, Kochkurse und Auftritte der Brassband „Unite the Union“ im Bochumer Musiksommer.
Ein wesentlicher Bestandteil des Jubiläums ist der Besuch einer Delegation vom 23. bis 25. Mai 2025. Die neu gewählte Lord Mayor Safiya Saeed und Nik Hamilton vom Sheffield City Council werden in Bochum zu Gast sein, um im Rahmen eines erneuerten Partnerschaftsabkommens die künftige Zusammenarbeit zu bekräftigen. Die Schwerpunkte der Vereinbarung umfassen den Austausch in den Bereichen Jugend, Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft sowie die Kooperation der Stadtverwaltungen.
Zusätzlich ist für den Zeitraum vom 8. bis 12. September 2025 eine Bürgerreise nach Sheffield vorgesehen, an der bis zu 25 Personen teilnehmen können. Weiterführende Informationen und Termine werden auf der offiziellen Website der Stadt bereitgestellt.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.28Eröffnung des Welcome Office Universitätsstraße 43-49 in BochumZur Vorlage · 20251154 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion UWG: Freie Bürger zum Welcome Office in der Universitätsstraße 43-49 geantwortet. Die Einrichtung wurde am 31. März 2025 im Rahmen der Strategie „Willkommen, um zu bleiben“ eröffnet. Als One-Stop-Shop bündelt das Welcome Office die Kompetenzen der Stadt Bochum, der Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet, der Agentur für Arbeit sowie der Handwerkskammer Dortmund, um ausländische Fachkräfte für den regionalen Arbeitsmarkt zu gewinnen und zu integrieren.
Die Anfrage der UWG: Freie Bürger bezog sich auf die Frage nach einem Sicherheitskonzept sowie auf fehlerhafte englische Übersetzungen im Online-Terminmanagementsystem. Die Verwaltung bestätigte, dass ein Sicherheitskonzept für die Einrichtung existiert. Hinsichtlich der Übersetzungsfehler im Buchungssystem gab die Verwaltung an, dass die notwendigen Änderungen unmittelbar nach der Eröffnung vorgenommen wurden. Alle Dienstleistungen des Welcome Office seien nun vollständig ins Englische übersetzt worden.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.29Fortführung des Deutschlandtickets für Bochumer Schüler*innen für das Schuljahr 2025/2026Zur Vorlage · 20251381 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über die Fortführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2025/2026. Grundlage hierfür ist der Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. März 2025. Davon betroffen sind rund 7.200 Schülerinnen und Schüler, die gemäß der Schülerfahrkostenverordnung einen Anspruch auf das vergünstigte Ticket haben. Zudem können etwa 12.000 selbstzahlende Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket zu einem um 20 Euro reduzierten Preis erwerben.
Die Kosten für den Schulträger belaufen sich auf monatlich rund 415.628 Euro, was einem jährlichen Betrag von etwa 4,98 Millionen Euro entspricht. Durch die Fortführung des Modells entstehen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Mehrkosten von insgesamt circa 447.500 Euro. Diese zusätzlichen Ausgaben werden durch das Budget des Schulverwaltungsamtes gedeckt, wobei unter anderem nicht vollständig in Anspruch genommene Mittel aus dem Digitalisierungspakt zur Finanzierung genutzt werden können.
Zur Umsetzung wird bis zum 30. Mai 2025 eine Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Vertrag mit der BOGESTRA und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) abgeschlossen.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Grenzen DICHT - Ausreisestopp JETZT!Zur Vorlage · 20250644 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 28. Mai 2025 stellt Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI Fragen zur Verwaltung von Meldeverfahren und zur Migrationspolitik. Der Antrag bezieht sich auf die wirtschaftliche Bedeutung von Arbeitskräften und die Sorge vor einer Abwanderung von Menschen aus Deutschland.
Der Antragsteller erkundigt sich, ob die Bochumer Meldebehörde dazu angewiesen werden kann, Abmeldeanträge von Personen mit nicht-deutscher oder doppelter Staatsbürgerschaft nicht zu bearbeiten oder die Bearbeitung zeitlich nach hinten zu verschieben. In diesem Zusammenhang wird nach der rechtlichen Grundlage für eine solche Verzögerung von Abmeldeverfahren gefragt.
Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, wie die Verwaltung auf Landes- und Bundesebene Einfluss auf die Umsetzung von Grenzschließungen nehmen kann, um eine Ausreise aus Deutschland zu unterbinden. Zudem wird gefragt, welche Möglichkeiten die Verwaltung hat, um die Zuwanderung nach Deutschland zu fördern und Maßnahmen gegen illegale Schleusungstätigkeiten zu unterstützen.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2Baumaßnahme auf der Günnigfelder StraßeZur Vorlage · 20251325 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Kanalbaumaßnahme in der Günnigfelder Straße bezieht. Hintergrund sind die seit dem 14. Oktober 2024 laufenden Arbeiten und deren Auswirkungen auf den Einzelhandel, welche bereits Gegenstand von Anfragen im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur waren.
Das Ratsmitglied bittet um Klärung verschiedener Punkte bei der Planung und Ausschreibung solcher Baumaßnahmen. Es wird gefragt, ob Anreize wie Prämienzahlungen zur schnelleren Fertigstellung erwogen werden und welche Bedeutung die Bauzeit als Vergabekriterium einnimmt. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels während der Bauzeit nutzt und welche Erfahrungen aus früheren Kanalbaumaßnahmen, beispielsweise in der Bochumer Straße oder der Ückendorfer Straße, vorliegen. Zudem wird nach dem Bestehen einer Evaluation zu diesen Themenstellungen gefragt.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Sachstand Bebauungsplan 987 Hunscheidtstraße / WaldringZur Vorlage · 20251326 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Sachstand des Bebauungsplans 987 im Bereich Hunscheidtstraße und Waldring gestellt. Der Aufstellungsbeschluss für das Gebiet wurde im Mai 2017 gefasst. Nachdem die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (WEG) ein zweistufiges Interessenbekundungsverfahren für eine Neubesetzung der Flächen durch einen Investor ausgelobt hatte, bittet die Fraktion nun um Informationen zum aktuellen Fortschritt des Verfahrens.
Im Rahmen der Anfrage werden Fragen zum Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens sowie zu etwaigen Veräußerungen an neue Investoren aufgeworfen. Die Fraktion möchte zudem erfahren, ob sich daraus wesentliche Änderungen am städtebaulichen Konzept des bisher als „Park-Viertel“ bezeichneten Projekts ergeben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Folgen der abgeschlossenen Bodensanierung und der Frage, ob die Flächen nun vollumfänglich nutzbar sind oder Restriktionen bestehen.
Zudem wird die zukünftige Nutzung des öffentlichen Parkplatzes im Bereich Waldring/Mozartstraße thematisiert. Die Anfrage umfasst ferner Fragen zur künftigen Erschließung des Grundstücks Waldring 110 sowie zur weiteren Zeitplanung für den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Vereinsheim „Ghost Gang MC“ in Bochum - RiemkeZur Vorlage · 20251373 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Eröffnung eines Vereinsheims der „Ghost Gang MC“ in Bochum-Riemke angefordert. Hintergrund der Anfrage ist ein Medienbericht der WAZ Bochum vom 16. Mai 2025, wonach sich das Vereinsheim des genannten Vereins in einem Gewerbegebiet an der Rensingstraße niedergelassen hat. Dem Bericht zufolge wird die als Rockerclub bezeichnete Gruppe sowohl von der Polizei Bochum als auch vom Landeskriminalamt beobachtet.
Die Fraktion bittet um Klärung, ob dieser Vorgang der Verwaltung bekannt ist und welche konkreten Erkenntnisse der Verwaltung sowie der Polizei Bochum zu diesem Sachverhalt vorliegen. Darüber hinaus wird angefragt, ob derzeit Maßnahmen seitens der Stadtverwaltung geplant sind. Die Anfrage dient dazu, den aktuellen Kenntnisstand der städtischen Organe bezüglich der Aktivitäten des Vereins in Riemke zu ermitteln.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Spielplatz KlarastraßeZur Vorlage · 20251384 · Anfrage
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Im Rahmen einer Anfrage zur 39. Sitzung des Rates am 28. Mai 2025 befasst sich Ratsmitglied Dr. Volker Steude mit dem Zustand des Spielplatzes in der Klarastraße. Die Vorlage mit der Nummer 20251384 thematisiert die laufenden Umbaumaßnahmen auf der Spielfläche.
Nach Angaben in der Anfrage wurde das große Spielgerüst bereits ersetzt. Es wird angefragt, wann die neue Spiellandschaft für den Spielbetrieb freigegeben wird oder ob dies bereits erfolgt ist. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft das kleine Spielgerüst für Kleinkinder, welches seit mehreren Monaten eingezäunt ist. Hierzu werden Informationen darüber angefordert, seit wann die Absperrung besteht, wie lange dieser Zustand voraussichtlich anhalten wird und welche Maßnahmen hierfür geplant sind.
Zudem wird nach weiteren geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Spielplatzes sowie deren zeitlichem Ablauf gefragt. Die Anfrage liegt dem Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation vor.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Ausbau RadinfrastrukturZur Vorlage · 20251385 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Ausbau der Radinfrastruktur in Bochum wurde eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf die Entwicklung des Radwegenetzes in den Jahren 2023 und 2024 sowie auf die kommenden Planungen. Konkret wird nach der Anzahl der Straßenkilometer gefragt, die in diesem Zeitraum neu angelegt, umgebaut, saniert oder als Fahrradstraße ausgewiesen wurden. Zudem werden Informationen über geplante Maßnahmen für das Jahr 2025 sowie für die Folgejahre erbeten, inklusive einer detaillierten Auflistung der entsprechenden Projekte.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Sachstand der priorisierten Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept 2023. Es wird um Auskunft darüber gebeten, in welcher Höhe und unter Verwendung welcher Fördermittel Mittel für den Radverkehr seit 2023 eingesetzt wurden. Darüber hinaus umfasst die Anfrage Fragen zur Installation neuer Radabstellanlagen seit 2023, wobei sowohl die Standorte als auch die Finanzierungsquellen der Maßnahmen benannt werden sollen. Abschließend wird nach der Anzahl neu installierter Radampeln sowie grüner Pfeile für den Radverkehr im Zeitraum seit 2023 gefragt, ergänzt um eine Liste der entsprechenden Maßnahmen.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Ausschilderung LWL-Museum Zeche HannoverZur Vorlage · 20251386 · Anfrage
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Die SPD im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Verbesserung der Ausschilderung des LWL-Museums Zeche Hannover gestellt. Das Museum, das sich an der Stadtgrenze zu Herne befindet, ist für die Region von Bedeutung. Die Fraktion schlägt vor, die Auffindbarkeit durch eine verbesserte Beschilderung für Parkplätze, den öffentlichen Personennahverkehr sowie Radwegeverbindungen zur Erzbahntrasse zu erhöhen.
Konkret wird eine Erweiterung der Wegweiser auf Autobahnauffahrten wie der A40 (Ausfahrt Hamme) und der A43 (Ausfahrt Herne-Eickel) sowie an größeren Verkehrsknotenpunkten vorgeschlagen. Zudem soll die Beschilderung von Bushaltestellen, etwa der Haltestellen Hannoverstraße und Röhlinghauser Straße, überprüft werden. Auch Ergänzungen im Radverkehrsnetz, beispielsweise ab der Erzbahntrasse aus Richtung Innenstadt, werden als Möglichkeit angeführt.
Die Anfrage fragt die Verwaltung, welche Verbesserungen der Ausschilderung in Abstimmung mit dem LWL-Museum Zeche Hannover und der Stadt Herne vorgeschlagen werden. Die Antwort soll zudem der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vorgelegt werden.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Status von Ratsmitgliedern in den BezirksvertretungenZur Vorlage · 20251387 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Status von Ratsmitgliedern in den Bezirksvertretungen befasst. Hintergrund ist die Frage nach dem Einladungskreis bei Informationsveranstaltungen der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid.
Unter Bezugnahme auf die Gemeindeordnung NRW wird darauf hingewiesen, dass Ratsmitglieder, die nicht ordentliche Mitglieder einer Bezirksvertretung sind, aber in einem Bezirk wohnen oder dort kandidiert haben, den Status beratender Mitglieder einnehmen. In einer vorangegangenen Mitteilung wurde jedoch angeführt, dass Mitglieder des Rates zu bestimmten bezirklichen Informationsveranstaltungen nicht eingeladen wurden, da es sich um rein bezirkliche Vorgänge handelte.
Die Fraktion bittet nun um Klärung der rechtlichen Einschätzung zum Status dieser Ratsmitglieder in Bezug auf bezirkliche Angelegenheiten. Zudem wird gefragt, wie die Verwaltung über den Status von Ratsmitgliedern hinsichtlich ihrer Wohnort- oder Kandidatenschaft in einem Bezirk informiert wird. Abschließend werden Maßnahmen angefragt, um sicherzustellen, dass beratende Ratsmitglieder bei zukünftigen Informationsveranstaltungen der Bezirksvertretungen entsprechend berücksichtigt und eingeladen werden.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Fördermittel weg – Wie sicher ist das "Haus der Musik" in Bochum?Zur Vorlage · 20251394 · Anfrage
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Die FDP-Fraktion hat im Rat der Stadt Bochum eine Anfrage zum Projekt „Haus der Musik“ eingereicht. Das Vorhaben sieht den Umbau des ehemaligen Landesbehördenhauses am Marienplatz zu einem Lern- und Begegnungszentrum für die Musikschule vor, wobei ein Abschluss der Arbeiten für das Jahr 2028 angestrebt wird. Anlass der Anfrage ist der Wegfall von Fördermitteln in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro, die aufgrund eines Formfehlers bei der Antragstellung nicht gewährt wurden.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um Erläuterung der Gründe für diesen Fehler sowie um Informationen darüber, welche Lehren die Verwaltung daraus für künftige Anträge zieht. Zudem wird nach der Verantwortlichkeit und etwaigen Konsequenzen gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, wie sich der Ausfall der Mittel auf den Umfang und die Qualität des Projekts auswirkt und wie der erhöhte Eigenmittelbedarf der Stadt gedeckt werden soll. Abschließend wird um Auskunft zur Sicherung der Finanzierung sowie zu den Auswirkungen auf den Zeitplan und die Einhaltung des geplanten Umzugs im Jahr 2028 gebeten.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Hausbesetzung seit Jahrzehnten: Wie sichert die Stadt das Zuhause der letzten Mieter?Zur Vorlage · 20251395 · Anfrage
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Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Situation in der ehemaligen Direktorenvilla an der Straße „Auf den Holln“ gestellt. Das Gebäude wird seit über 44 Jahren teilweise besetzt. Die Fraktion thematisiert dabei die Lage langjähriger Mieter, welche von Lärmbelästigungen und Bedrohungen berichten sowie um den Erhalt ihrer Wohnung fürchten.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Fragen zur aktuellen Lage und zur Sicherheit des Wohnumfelds gestellt. Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Situation sowie um Informationen über geplante Maßnahmen zur Konfliktreduzierung und zum Schutz der Mieter. Zudem wird nach den Perspektiven für die zukünftige Nutzung und Sanierung des Gebäudes gefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, wie die Stadt die betroffenen Mieter unterstützt und welche Hilfsangebote vorgesehen sind. Die Anfrage umfasst zudem Fragen dazu, warum die Verwaltung keine Räumung der Hausbesetzer veranlasst oder eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Hausbesetzern verfolgt. Abschließend wird um Auskunft darüber gebeten, in wie vielen städtischen Gebäuden in den letzten fünf Jahren ebenfalls Hausbesetzungen stattgefunden haben.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Zwischen Lärmschutz und Investitionsstau: Zukunft der Sportanlage Lewacker in Bochum.Zur Vorlage · 20251396 · Anfrage
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Die FDP-Fraktion hat im Bochumer Rat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur künftigen Entwicklung der Sportanlage Lewacker gestellt. Im Fokus stehen die Nutzungsrechte des Vereins Sportgemeinschaft Linden-Dahlhausen bis zum Jahr 2031 sowie die Möglichkeiten für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Auswirkungen das Lärmschutzgutachten auf eine solche Erweiterung hat und ob ein Verzicht auf Spiele an Sonntagen die Genehmigungssituation verändern würde. Zudem wird nach der Planungssicherheit für mögliche Investitionen des Vereins gefragt.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Infrastruktur und Instandhaltung der Anlage. Hierbei geht es um den Bearbeitungsstand einer Mängelliste, die Umsetzung einer geplanten Umzäunung sowie den Austausch von Fahrradständern. Auch die Gestaltung des Spielplatzes und die Genehmigung von Spielgeräten sind Gegenstand der Fragen.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Kommunikation zwischen der Stadtverwaltung und den Vereinen sowie die Durchführung von Pflegearbeiten durch den technischen Dienst. Abschließend wird nach dem Stand der Räumung von Personen aus dem Umkleidegebäude gefragt, um die Sicherheit und Sauberkeit in den Vereinsräumlichkeiten wiederherzustellen.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Rechte des Rates hier: Einhaltung der Bestimmungen der Hauptsatzung bei Entscheidungen für Bedienstete in FührungspositionenZur Vorlage · 20251434 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet, die sich mit der Einhaltung der Hauptsatzung bei Personalentscheidungen in Führungspositionen befasst. Hintergrund ist die Sitzung des Hauptausschusses am 21. Mai 2025, in welcher die Neubesetzung einer Leitung eines Stadtamtes thematisiert wurde.
Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung ist für solche Angelegenheiten eine Vorberatung in der Kommission für Personal und Gleichstellung vorgesehen. Die Fraktion gibt an, dass eine solche Vorberatung im fraglichen Fall nicht stattgefunden habe. Ein Vertreter der Arbeitsgruppe Verwaltungsoptimierung, Personalentwicklung und Sitzungsdienst erklärte in der Sitzung, dass diese Arbeitsgruppe nicht für die Wahrnehmung einer solchen Vorberatung zuständig sei.
Die Anfrage thematisiert die Pflicht der Verwaltung, die Einhaltung der geltenden Satzungen sicherzustellen. Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie die Verwaltung gewährleistet, dass die im § 15 der Hauptsatzung festgelegten Rechte des Rates bei Entscheidungen über Personalangelegenheiten gewahrt bleiben.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Unlustiger Uber-Unfug - Nachfrage zur Antwort der Verwaltung Nr. 20241981Zur Vorlage · 20251436 · Anfrage
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Ein Ratsmitglied der Grünen hat im Rat eine Anfrage zur Nutzung von Fahrdienst-Plattformen gestellt. Bezugnehmend auf eine vorangegangene Anfrage einer anderen Fraktion bittet das Ratsmitglied um eine Einschätzung der Stadtverwaltung zur aktuellen Nutzung von Mietwagen über solche Dienste. Als Referenz wird die Situation in Essen angeführt, wo der Anteil solcher Fahrten schätzungsweise über 25 Prozent beträgt.
Zudem wird nach der Möglichkeit von Regelungen wie einem Mindestpreis für Mietwagenfahrten gefragt, wie sie beispielsweise in Leipzig umgesetzt wurden. Des Weiteren wird die Verwaltung um Informationen gebeten, ob eine Preisbeobachtung im Bereich der Fahrdienstnutzung in Bochum stattfindet oder geplant ist. Ein weiteres Anliegen der Anfrage betrifft den Schutz von Taxifahrern vor niedrigen Preisen. Die Antwort auf diese Anfrage soll im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur erfolgen.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Planung einer Entlastungsstraße zur baulichen Gesamtentwicklung des Bereichs Essener Straße (Bebauungspläne Nrn. 933 und 1002)Zur Vorlage · 20251435 · Anfrage
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Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren 933 und 1002 im Bereich der Essener Straße wurde die Untersuchung einer Entlastungsstraße zur Entlastung des Verkehrsknotenpunktes Essener Straße, Kohlenstraße, Alleestraße und Wattenscheider Straße beauftragt. Dabei sollen verschiedene Trassenvarianten, unter anderem im Plangebiet Thiemannshof oder an der Bogestra „West“, geprüft werden.
Zuvor wurde die Schaffung einer provisorischen Wegeverbindung „Tafelgärten“ in Erwägung gezogen. Die Verwaltung teilte jedoch mit, dass der Trassenverlauf der Entlastungsstraße nicht mehr durch diesen Bereich verlaufen soll. Hintergrund ist unter anderem ein Schreiben des Vorsitzenden eines Schrebergartenvereins, um Eingriffe in das Vereinsgelände zu vermeiden. Zudem wird über eine Reduzierung der geplanten Anzahl von E-Bussen im Betriebshof von ursprünglich 250 auf 120 beziehungsweise später 160 Busse berichtet.
Mit der Anfrage von Martina Schmück-Glock und Alexander Knickmeier werden Informationen darüber erbeten, in welchem Ausschuss die Prüfergebnisse der Trassenvarianten vorgestellt wurden und wer die Entscheidung gegen die Trasse über die „Tafelgärten“ getroffen hat. Zudem wird gefragt, ob die Planung der Entlastungsstraße trotz der verringerten Busanzahl fortgeführt wird. Falls die Planung weiterhin besteht, werden Details zu den vorgeschlagenen Trassen, Bauabschnitten und Zeitplänen sowie zur erwarteten Fertigstellung angefordert. Sollte die Planung eingestellt werden, wird nach Maßnahmen zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens und der Immissionen gefragt.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15Keine Fördermitteil zum Umbau des Landesbehördenhauses zur Musikschule "Haus der Musik"Zur Vorlage · 20251438 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Bochum eine Anfrage zum Umbau des Landesbehördenhauses zur Musikschule „Haus der Musik“ gestellt. Hintergrund ist die Information, dass für das Bauvorhaben keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen. Laut der Anfrage wurden Planungsleistungen bereits im April 2023 vergeben, noch bevor ein Förderbescheid vorlag. In der Folge lehnte die Bezirksregierung die Förderung mit Verweis auf die bereits begonnene Planung am 22. November 2024 ab. Die Differenz von 6,3 Millionen Euro soll laut Verwaltung durch Einsparungen beim Umbau ausgeglichen werden.
Die Fraktion stellt dazu mehrere Fragen an den Oberbürgermeister. Es wird nach den Gründen für die Vergabe der Planungsleistungen ohne vorliegenden Förderbescheid gefragt sowie nach etwaigen Dienstanweisungen oder Regelungen zum Ablauf solcher Umbauprojekte. Zudem möchte die Fraktion klären, ob gegen bestehende Regelungen verstoßen wurde und wie ein Wiederholen solcher Vorgänge verhindert werden kann. Abschließend wird die Frage nach der fachlichen und politischen Verantwortung sowie zur Deckung des Finanzierungsdefizits gestellt, insbesondere ob für die Fertigstellung des „Hauses der Musik“ darüber hinaus weitere finanzielle Mittel benötigt werden.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1Bestellung zur RechnungsprüferinErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 5.2GELSENWASSER AG hier: ENNI Energie & Umwelt GmbH – Beteiligung der NEW Re GmbH an der Projektgesellschaft BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB)
- 5.3GELSENWASSER AG hier: Gründung der Wassernetz Recklinghausen GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB)
- 5.4GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG an der Bürgerwind Brichter Heide GmbH & Co. KG mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 20 %Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB)
- 5.5Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Wirtschaftsplan 2025Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB)
- 5.6Gründung einer Gesellschaft im Sondervermögen Grundstücksentwicklung BochumErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 5.7SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Strategische PartnerschaftErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (SPD)dagegen: 2 (Hohmeier/Backs)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/ Dahlmann/OB)
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anfragen
- 8.1Entwicklung des städtischen HaushaltesErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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