Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid
20250534 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.05.2025 · Ordnungs- und Veterinäramt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 202 250534 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Das Ordnungs- und Veterinäramt ist für die Vorlage federführend. Ziel der Verordnung ist es, im Jahr 2025 im Rahmen von Veranstaltungen wie Festen oder Märkten eine Öffnung von Verkaufsstellen zu ermöglichen.
Konkret bezieht sich dieser Beschlussvorschlag auf zwei Termine im Stadtteil Wattenscheid: das Sommer- und Sportfest am 15. Juni 2025 sowie das Weinfest am 14. September 2025. Die Initiative geht auf einen Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse – etwa im Zusammenhang mit örtlichen Festen – für bis zu fünf Stunden ab 13:00 Uhr an maximal acht Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr zulässt.
Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Vorlage zunächst in den Bezirksvertretungen Wattenscheid und Südwest angehört wird. Nach der Vorberatung in den Ausschüssen für Finanzen sowie für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung ist eine endgültige Entscheidung durch den Rat für den 28. Mai 2025 vorgesehen.
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