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Rechte des Rates hier: Einhaltung der Bestimmungen der Hauptsatzung bei Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen

20251434 · Anfrage · 28.05.2025

↳ Antwort der Verwaltung Rechte des Rates Hier: Einhaltung der Bestimmungen der Hauptsatzung bei Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen · 10.07.2025
🟢 Beschlossen 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch gestellt, die die Einhaltung der Hauptsatzung bei Entscheidungen über Besetzungen von Führungspositionen betrifft.

Hintergrund ist die Sitzung des Hauptausschusses am 21. Mai 2025, in der die personelle Neubesetzung einer Leitung eines Stadtamtes auf der Tagesordnung stand. Gemäß der geltenden Hauptsatzung ist für solche Angelegenheiten eine Vorberatung in der Kommission für Personal und Gleichstellung vorgesehen. Die Fraktion gibt an, dass eine solche Vorberatung im genannten Fall nicht stattgefunden habe. Zudem wird auf eine Aussage des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Verwaltungsoptimierung, Personalentwicklung und Sitzungsdienst (AG VPS) verwiesen, wonach diese Arbeitsgruppe nicht für die Durchführung einer Vorberatung zuständig sei.

Die Anfrage fordert die Verwaltung dazu auf, darzulegen, wie die Einhaltung der im § 15 der Hauptsatzung festgelegten Rechte des Rates bei entsprechenden Entscheidungen sichergestellt wird.

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Beratungen

Rat (39. Sitzung)
28.05.2025
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.