Rechte des Rates hier: Einhaltung der Bestimmungen der Hauptsatzung bei Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet, die sich mit der Einhaltung der Hauptsatzung bei Personalentscheidungen in Führungspositionen befasst. Hintergrund ist die Sitzung des Hauptausschusses am 21. Mai 2025, in welcher die Neubesetzung einer Leitung eines Stadtamtes thematisiert wurde.
Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung ist für solche Angelegenheiten eine Vorberatung in der Kommission für Personal und Gleichstellung vorgesehen. Die Fraktion gibt an, dass eine solche Vorberatung im fraglichen Fall nicht stattgefunden habe. Ein Vertreter der Arbeitsgruppe Verwaltungsoptimierung, Personalentwicklung und Sitzungsdienst erklärte in der Sitzung, dass diese Arbeitsgruppe nicht für die Wahrnehmung einer solchen Vorberatung zuständig sei.
Die Anfrage thematisiert die Pflicht der Verwaltung, die Einhaltung der geltenden Satzungen sicherzustellen. Die CDU-Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie die Verwaltung gewährleistet, dass die im § 15 der Hauptsatzung festgelegten Rechte des Rates bei Entscheidungen über Personalangelegenheiten gewahrt bleiben.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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