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Nachfragen zur Kleingartenanlage „Thiemannshof“ e.V.

20251065 · Antwort der Verwaltung · 28.05.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt

↳ Zugehörige Anfrage Nachfragen zur Kleingartenanlage Thiemannshof · 13.02.2025
🟢 Beschlossen 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion UWG: Freie Bürger zur Kleingartenanlage „Thiemannshof“ reagiert. In der Antwort zur Vorlage 20251065 wird erläutert, dass die Pacht für das Jahr 2024 zurückerstattet und für das Jahr 2025 bis zum Zeitpunkt des Freizugs nicht erhoben wird. Diese Regelung ist Bestandteil der abgeschlossenen Abstimmungen zwischen den Eigentümern, der Bochum Wirtschaftsentwicklung sowie der Stadt Bochum und dem Stadtverband der Kleingärtner e.V. Eine Verrechnung der erlassenen Pacht mit den Entschädigungssummen findet nicht statt.

Hinsichtlich der Informationen zu Auszugsterminen, Auszahlungen und den Bedingungen für den Auszug wird mitgeteilt, dass der weitere Ablauf Bestandteil der zwischen den beteiligten Parteien getroffenen Vereinbarungen ist. Der Stadtverband der Kleingärtner e.V. informiert derzeit den Verein sowie die Einzelpächter sukzessive über die weiteren Schritte. Die Ausschüttung der Entschädigungen sowie die Besprechung des Freizugs sind Teil dieses laufenden Prozesses.

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Beratungen

Rat (39. Sitzung)
28.05.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.