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Beschlussvorlage der Verwaltung

Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum (Wohnraumschutzsatzung)

20250823 28.05.2025 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 23 (CDU/BD/FDP/Dahlmann)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/OB)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Wohnraumschutzsatzung vorgelegt, um den Schutz und Erhalt von Wohnraum im Stadtgebiet zu gewährleisten. Die Satzung ist Teil des Handlungskonzeptes „Wohnen Bochum“ und zielt darauf ab, insbesondere langfristigem Leerstand entgegenzuwirken.

Nach den Regelungen der Satzung gilt Wohnraum als zweckentfremdet, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses für mehr als sechs Monate leer steht. In diesem Fall ist eine Genehmigung erforderlich. Die Satzung umfasst Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten im freifinanzierten Mietwohnungsbau. Ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie selbstgenutztes Wohneigentum. Eine Umnutzung von Wohnraum zu rein gewerblichen Zwecken wird nicht als Zweckentfremdung eingestuft, da die Verwaltung hier ein geringes Vorkommen und einen hohen Kontrollaufwand identifiziert hat.

Zudem wird der Abriss von Wohnraum einem Genehmigungsvorbehalt unterstellt. Eine Genehmigung soll dann erteilt werden, wenn an gleicher oder anderer Stelle im Stadtgebiet vergleichbarer Umfang an Ersatzwohnraum realisiert wird. Zur praktischen Umsetzung der Satzung soll im Amt für Stadtplanung und Wohnen eine neue Stelle geschaffen werden. Diese Aufgabe umfasst die Identifikation von Leerständen sowie den Austausch mit den Eigentümern. Die Satzung ist zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahren befristet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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