Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Südwest (Linden)
20250538 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.05.2025 · Ordnungs- und Veterinäramt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20250538 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Südwest vorgelegt. Grundlage ist ein Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. für das Jahr 202¯5. Der vorliegende Beschluss bezieht sich auf die Veranstaltungen „Hüftgold“ am 15. Juni 2025 sowie die „Lindener Meile“ am 14. September 2025 im Stadtteil Linden.
Die Verordnung sieht vor, Verkaufsstellen im Rahmen dieser Veranstaltungen für bis zu fünf Stunden ab 13:00 Uhr zu öffnen. Die rechtliche Basis bildet das Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses, wie etwa bei örtlichen Festen oder Märkten, ermöglicht. Ein Lageplan für den Verkaufsbereich ist der Vorlage beigefügt.
Der Entscheidungsprozess umfasst Anhörungen in den Bezirksvertretungen Bochum-Wattenscheid und Bochum-Südwest sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen. Die Entscheidung über die Verordnung wird im Rat am 28. Mai 2025 erwartet. Termine für andere Stadtteile werden in separaten Beschlussvorlagen behandelt.
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