Entwicklungsträgervertrag mit der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung „Wohnen am Hillerberg“ Hier: Auflösung des Entwicklungsträgervertrags sowie außerplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW innerhalb der Produktgruppe 5102 - Bauleit-, Entwicklungs-, Mobilitätsplanung
20250449 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.05.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20250449 die Aufhebung des Entwicklungsträgervertrages mit der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH für das Projekt „Wohnen am Hillerberg“ zum 31. Dezember 2025 vorgeschlagen. Grund für das Ende der kooperativen Baulandentwicklung ist die Entscheidung, die geplante Verlagerung des Sportplatzes „Am Hillerberg“ an die Sodinger Straße aufgrund gestiegener Kosten nicht umzusetzen und stattdessen den bestehenden Sportplatz zu sanieren. Da dadurch die für das Landesmodell erforderlichen zusammenhängenden Bauflächen entfallen, sind die formalen Voraussetzungen für den Vertrag nicht mehr gegeben.
Zur Schließung des damit verbundenen Treuhandkontos und zum Ausgleich der aufgelaufenen Kosten sieht die Vorlage die außerplanmäßige Bereitstellung von etwa 2,5 Millionen Euro vor. Die Deckung soll durch Mittel aus verschiedenen Haushaltsposten erfolgen, darunter Projekte der integrierten Stadtentwicklung, der „Sozialen Stadt Wattenscheid“ sowie Mittel aus dem Bereich der Unterbringung von Geflüchteten.
Die weitere Entwicklung der verbleibenden Flächen soll künftig durch die Stadtverwaltung im Rahmen einer konventionellen kommunalen Baulandentwicklung erfolgen. Dies umfasst unter anderem die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für den ehemaligen Kirmesplatz am Castroper Hellweg sowie die Prüfung neuer Wohnbauflächen östlich der Sodinger Straße. Auch die Aufwertung von Grünflächen und die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur bleiben Bestandteil der weiteren Planung.
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