Kreuzung Höntroper Straße – Westfälische Straße (Vorlage 20250040) Hier: vorzeitige Umsetzung eines noch zu fassenden Beschlusses
20251001 · Antwort der Verwaltung · 28.05.2025 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat Fragen zur Durchführung von Baumaßnahmen an der Kreuzung Höntroper Straße und Westfälische Straße gestellt. Hintergrund der Anfrage ist, dass die Umsetzung der Maßnahme, die Kosten in Höhe von 73.000 Euro verursachte, bereits abgeschlossen war, bevor die Bezirksvertretung Wattenscheid angehört und eine Beschlussfassung im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur erfolgt war.
Das Tiefbauamt erklärte hierzu, dass im Zuge von Arbeiten an der Höntroper Straße ein sicherheitsrelevanter Zustand festgestellt wurde. Da ein Zebrastreifen über zwei Fahrspuren des Individualverkehrs nicht zulässig ist, wurde die Verbreiterung der Mittelinsel im Rahmen einer taktilen Umgestaltung vorgenommen. Die Verwaltung gab an, dass aufgrund eines internen Abstimmungsmissverständnisses die Einholung eines vorherigen Beschlusses versäumt wurde, und entschuldigte sich für diesen Vorgang.
Verantwortlich für die Prüfung der Voraussetzungen ist die Abteilung Straßenplanung des Tiefbauamtes. Hinsichtlich der Haftungsfragen wies die Verwaltung darauf hin, dass eine persönliche Haftung von Beschäftigten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich sei, was im vorliegenden Fall nicht zutreffe.
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