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Erste Änderungssatzung zur Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Bochum zu wählenden Mitglieder

20250667 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.05.2025 · Amt für Bürgerservice

🟢 Beschlossen 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250667 die erste Änderungssatzung zur Wahlordnung für die Mitglieder des Integrationsgremiums vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Angleichung der lokalen Wahlordnung an das geänderte Kommunalwahlgesetz (KWahlG) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Zusammensetzung des Wahlvorstands in den Stimmbezirken. Nach der Neuregelung soll dieser künftig aus bis zu sieben Beisitzern statt bisher sechs Beisitzern bestehen. Zudem werden die Fristen für die Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen angepasst. Durch eine generelle Verweisung auf die Fristen des Kommunalwahlgesetzes soll sichergestellt werden, dass die Abläufe der Wahl zum Integrationsgremium und der Kommunalwahlen synchronisiert bleiben. Dies soll verhindern, dass der Wahlausschuss aufgrund unterschiedlicher Zeitpläne zu separaten Sitzungen zusammenkommen muss.

Die Vorlage wird im Mai 2025 zunächst im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Integrationsausschuss beraten. Eine Entscheidung des Rates ist für den 28. Mai 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Folgen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 151 Wörter).

Beratungen

Rat (39. Sitzung)
28.05.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Integrationsausschuss (23. Sitzung)
22.05.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
21.05.2025
Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.