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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Sanierung des Förderturms des Deutschen BergbaumuseumsZur Vorlage · 20221322 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bochum soll über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Sanierung des Förderturms des Deutschen Bergbaumuseums entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, im Haushaltsjahr 2022 einen Betrag von 300.000 Euro in der Produktgruppe „Kulturbüro und Kulturhistorische Museen“ bereitzustellen.
Hintergrund ist der Sanierungsbedarf des Fördergerüstes, das Korrosionsschäden an Schraubverbindungen, Schweißnähten und den Übergängen vom Stahl zum Beton aufweist. Das Deutsche Bergbaumuseum konnte für die Instandsetzung sowie eine zusätzliche Attraktivierung des Objekts Fördermittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus dem Programm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ einwerben. Die Stadt Bochum ist im Rahmen dieser Förderung zur Beteiligung verpflichtet. Neben den reinen Sanierungsarbeiten sind die Erneuerung einer Treppenanlage zur öffentlichen Begehbarkeit sowie eine neue Beleuchtung des Turms vorgesehen.
Die Deckung der Mittel soll aus der Produktgruppe „Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft“ erfolgen. Hier stehen Mittel aus einem geringeren Zinsaufwand für Investitionskredite zur Verfügung, da sich die Mittelabflüsse bei verschiedenen Maßnahmen im Jahr 2022 verschoben haben. Eine zeitnahe Umsetzung wird angeführt, um die Sicherung der Bundeszuwendung zu gewährleisten und künftige Kostensteigerungen durch einen späteren Sanierungszeitpunkt zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Pewny
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Pewny - 1.2Politisches Baubegleitgremium "Haus des Wissens"Zur Vorlage · 20220991 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt mit der Vorlage 20220991 die Einrichtung eines politischen Baubegleitgremiums für das Projekt „Haus des Wissens“ vor. Die Maßnahme folgt den Vorgaben für Bauvorhaben mit einem Volumen von über 10 Millionen Euro, wie sie in früheren Ratsbeschlüssen festgelegt wurden.
Das neue Gremium soll die bauliche Umsetzung des Projekts begleiten und setzt sich aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen. Davon sollen jeweils zwei Vertreter aus dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe, dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie dem Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa teilnehmen. Die Einrichtung dient der Sicherstellung einer regelmäßigen Information und Kommunikation über baurelevante Themen. Dazu gehören insbesondere die Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen, wie etwa die DGNB-Zertifizierung, digitale Anforderungen sowie die Integration des Vorhabens in die städtebauliche Entwicklung der Innenstadt.
Die Arbeit des politischen Baubegleitgremiums soll parallel zum bereits bestehenden Beirat zum Haus des Wissens erfolgen, der für die inhaltliche Begleitung zuständig ist. Für die Umsetzung dieses Gremiums sind laut Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (Linke, UWG:FB, PAR&StG)
- 15.06.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (12. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 10.05.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (11. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 3 (Linke, UWG:FB, PAR&StG) - 1.2.1Politisches Baubegleitgremium "Haus des Wissens" - Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Grünen, CDU -Zur Vorlage · 20221672 · Antrag
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Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU haben einen Änderungsantrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Juni 2022 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Besetzung des politischen Baubegleitgremiums für das Bauvorhaben „Haus des Wissens“.
Der Antrag sieht die Benennung von Mitgliedern für verschiedene Ausschüsse vor. Für den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sollen Vertreter der Fraktionen Grüne und CDU nominiert werden. Im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wird jeweils ein Mitglied der SPD sowie ein Mitglied der Grünen vorgeschlagen. Ebenso sollen für den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa Vertreter der SPD und der CDU benannt werden.
Zusätzlich umfasst die Vorlage die Benennung von allgemeinen Vertretern der jeweiligen Fraktionen zur Unterstützung der oben genannten Ausschussmitglieder. Hierfür sind jeweils eine Person aus der SPD, der Grünen sowie der CDU vorgesehen.
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- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 1.3Politisches Baubegleitgremium SchulbautenZur Vorlage · 20220993 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Einrichtung eines politischen Beirats zur Begleitung von Schulbauprojekten. Die Maßnahme basiert auf einem Ratsbeschluss vom 25. Juni 2015, der für kommunale Investitionsvorhaben mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro ein entsprechendes politisches Begleitgremium vorsieht.
Das geplante Gremium soll sich aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammensetzen. Davon werden jeweils drei Mitglieder des Ausschusses für Schule und Bildung sowie drei Mitglieder des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe benannt. Zweck des Beirats ist es, einen regelmäßigen Informationsfluss, die Interaktion und die Kommunikation zwischen der Fachverwaltung, der Bauausführung und den politischen Gremien zu gewährleisten.
Dies betrifft insbesondere zahlreiche aktuelle Projekte im Bereich der Schulinfrastruktur, deren Budget die Grenze von 10 Millionen Euro überschreitet. Genannt werden unter anderem der Neubau der Feldsieper-Schule sowie Sanierungsmaßnahmen an der Goethe-Schule, der Hildegardis-Schule und der Willy-Brandt-Gesamtschule. Neben diesen Einzelprojekten sollen auch bauliche Maßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung durch das Gremium begleitet werden, um die prozessuale Abarbeitung zu optimieren.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 3 (Linke, UWG:FB, PAR&StG)
- 15.06.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (12. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.06.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (12. Sitzung) — Ohne Abstimmung, verschoben in den Haupt- und Finanzausschuss
- 10.05.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (11. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 3 (Linke, UWG:FB, PAR&StG) - 1.3.1Politisches Baubegleitgremium Schulbauten - Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Grünen, CDU -Zur Vorlage · 20221673 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage Nummer 20221673 haben die Fraktionen „Die SPD im Rat“, „Die Grünen im Rat“ sowie die CDU Ratsfraktion einen Änderungsantrag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Juni 2022 eingereicht. Der Antrag betrifft das politische Baubegleitgremium „Schulbauten“.
Im Zentrum der Anfrage steht die Benennung von Mitgliedern für zwei verschiedene Ausschüsse. Für den Betriebsausschuss der Eigenbetriebe sollen jeweils ein Vertreter der SPD-Fraktion, der Grünen Fraktion und der CDU Ratsfraktion bestimmt werden. Parallel dazu sieht der Antrag die Besetzung des Ausschusses für Schule und Bildung vor. Auch hier ist vorgesehen, dass jeweils ein Mitglied aus der SPD-Fraktion, der Grünen Fraktion sowie der CDU Ratsfraktion in das Gremium berufen wird. Eine schriftliche Begründung des Antrags wurde nicht beigefügt; eine Erläuterung soll gegebenenfalls mündlich erfolgen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 1.4Einrichtung eines politischen Beirats „Sportstättenbedarfsplanung“Zur Vorlage · 20221442 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20221442 die Einrichtung eines politischen Beirats zur „Sportstättenbedarfsplanung“ beantragt. Dieses Vorhaben basiert auf einem Beschluss aus einer gemeinsamen Sitzung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe, des Ausschusses für Schule und Bildung sowie des Ausschusses für Sport, Bewegung und Freizeit vom 30. März 2022. Gegenstand der damaligen Entscheidung war die Bedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen.
Im Rahmen dieser Planung soll eine fachbereichsübergreifende Projektgruppe eingesetzt werden. Die Aufgabe dieser Gruppe besteht darin, die Handlungsempfehlungen aus Gutachten aufzubereiten, zu bewerten und eine entsprechende Beschlussgrundlage zu schaffen. Der geplante politische Beirat soll diese Projektgruppe bei ihrer Arbeit unterstützen.
Zur Besetzung des Beirats sollen Vertreter der drei beteiligten Ausschüsse benannt werden. Um die Arbeitsökonomie zu wahren, schlägt das Schulverwaltungsamt vor, pro Ausschuss maximal zwei Mitglieder zu entsenden. Die Benennung der Mitglieder ist für den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit, den Ausschuss für Schule und Bildung sowie den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe vorgesehen.
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- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (Linke, UWG:FB, PAR&StG)
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 3 (Linke, UWG:FB, PAR&StG) - 1.4.1Einrichtung eines politischen Beirats "Sportstättenbedarfsplanung" - Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Grünen, CDU -Zur Vorlage · 20221674 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Änderungsantrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Juni 2022 befasst sich mit der Besetzung des politischen Beirats „Sportstättenbedarfsplanung“. Die von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU eingereichte Vorlage sieht die Benennung von Vertretern aus verschiedenen Ausschüssen vor.
Im Rahmen dieses Antrags sollen für den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit jeweils ein Mitglied der CDU sowie ein Mitglied der SPD in den Beirat berufen werden. Für den Ausschuss für Schule und Bildung ist die Entsendung von zwei weiteren Personen vorgesehen, wobei hier ein Mitglied der SPD und ein Mitglied der Grünen vorgeschlagen werden. Zudem sollen Vertreter aus dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe in den Beirat aufgenommen werden; dies umfasst jeweils eine Person aus der Fraktion der Grünen sowie eine Person aus der CDU.
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- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 1.5Einheitliche Darstellung der Barrierefreiheit in den KultureinrichtungenZur Vorlage · 20221057 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Beschlussvorlage 20221057 einen Vorschlag zur einheitlichen Darstellung der Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen vorgelegt. Das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion sieht vor, dass städtische sowie private kulturelle Einrichtungen die Barrierefreiheit ihrer Gebäude und Angebote nach einem festgelegten Schema kommunizieren. Dies soll sowohl auf Internetauftritten als auch in gedruckten Materialien wie Flyern oder Programmen geschehen. Zudem wird eine einheitliche Benennung der entsprechenden Web-Reiter angestrebt, um die Auffindbarkeit der Informationen zu gewährleisten.
Das vorgesehene Raster orientiert sich an den Kriterien der Agentur Barrierefrei NRW und gliedert Informationen nach verschiedenen Unterstützungsbedarfen. Die Kategorien umfassen allgemeine Hinweise sowie spezifische Angaben für Menschen mit Mobilitäts-, Seh-, Hör- oder Lernschwierigkeiten. Dabei werden Details wie die Zugänglichkeit von Webseiten, die Verfügbarkeit von Rampen, Aufzügen oder Leitsystemen sowie Angebote in Leichter Sprache abgedeckt.
Ziel der Maßnahme ist es, eine verlässliche Information im Vorfeld zu ermöglichen, um die Teilhabe am kulturellen Angebot zu unterstützen. Die Vorlage wird im Mai 2022 im Ausschuss für Kultur und Tourismus vorberaten und steht zur Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss im Juni 2022 an.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.05.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (9. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1BOGESTRA hier: Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20221340 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung befasst sich mit dem Jahresabschluss 2021 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA). Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von 440.232 TEUR sowie einen Verlust von 80.822.453,10 EUR aus. Dieser Verlust wird durch die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages ausgeglichen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH hat den Jahresabschluss uneingeschränkt bestätigt. Der Rat der Stadt Bochum soll die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (BOGEBA) beauftragen, die Geschäftsführung der BOGEBA zur Zustimmung des Abschlusses anzuweisen.
Die wirtschaftliche Lage der BOGESTRA im Geschäftsjahr 2021 war durch pandemiebedingte Rückgänge bei den Fahrgästen geprägt, wodurch die Umsatzerlöse um 3.070 TEUR auf 111.280 TEUR sanken. Demgegenüber stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge auf 40.250 TEUR, was unter anderem auf den Corona-Rettungsschirm zurückzuführen ist. Der Personalaufwand belief sich auf etwa 133.551 TEUR. Im Bereich der Fahrzeugbeschaffung wurden Stadtbahnfahrzeuge, Variobahnen sowie Solo- und Gelenkbusse erworben.
Hinsichtlich der Infrastruktur umfasst die geplante Gesamtinvestitionssumme 42.872 Einheiten, wobei 16.851 Einheiten durch Zuschüsse und 26.021 Einheiten aus Eigenmitteln finanziert werden sollen. Die Investitionsschwerpunkte liegen unter anderem auf Gleisanlagen, Beschleunigungsmaßnahmen, Fahrtreppen, Aufzügen und Sicherheitssystemen. Planabweichungen bei der Infrastruktur werden mit mehrjährigen Projekten, Verschiebungen und zeitlichen Umschichtungen begründet.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 7 (FFB/PAR&StG)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (FFB, PAR&StG)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB)
- 15.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD,Grüne,CDU,Linke,UWG:FB)Dagegen: 2 (FFB und PSG)
- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (FFB, PAR&StG)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB) - 2.2Trianel GmbH – Veräußerung eines Teilkommanditanteils an der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG („TWB“) und eines Teildarlehens durch die Trianel GmbHZur Vorlage · 20221344 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum einen Beschlussvorschlag zur Veräußerung von Beteiligungen an der Trianel GmbH vor. Gegenstand der Vorlage ist die Veräußerung eines Teildarlehens sowie eines Teilkommanditanteils der Trianel GmbH an der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (TWB) an die Stadtwerke Uelzen GmbH. Ziel dieser Maßnahme ist die Reduzierung des Beteiligungsrisikos.
Der Beschluss umfasst die Zustimmung zur Veräußerung von Rückzahlungs- und Zinsansprüchen aus der sogenannten „Additional-Equityfazilität 6“ mit einem Nominalwert von 5 Millionen Euro. Zudem soll die Übertragung eines Teilkommanditanteils in Höhe von 2.666.666,67 Euro mit einer Haftsumme von 164.366,54 Euro sowie eines Optionsrechts, das bis zum 31. Dezember 2028 befristet ist, ermöglicht werden. Im Rahmen der Transaktion übernimmt die Stadtwerke Uelzen GmbH ein Drittel des Darlehens VI zum 1. Januar 2022 zu einem Zinssatz von 18 Prozent pro Jahr. Durch diesen Vorgang realisiert die Trianel GmbH einen Liquiditätszufluss in Höhe von 8,825 Millionen Euro.
Zusätzlich wird die Ermächtigung beantragt, die Vertretung der Stadt Bochum in den Organen der Trianel GmbH zur Umsetzung der Veräußerung zu legitimieren. Die Anteilsveräußerung unterliegt der Anzeigepflicht gegenüber der Bezirksregierung gemäß § 115 GO NRW. Das Amt für Finanzsteuerung führt aus, dass für die Durchführung der Maßnahmen sowie für die jährlichen Folgelasten keine spezifischen Mittelbedarfe in der Vorlage aufgeführt sind.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP/PAR)dagegen: 8 (FFB/PAR&StG)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB)Herr Dr. Bachert (PAR&StG) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 15.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD,Grüne,CDU,Linke,UWG:FB)Dagegen: 1 (FFB)
- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB)Herr Dr. Bachert (PAR&StG) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. - 2.3Trianel GmbH – Erwerb von Kommanditanteilen an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG und Gründung der Trianel Energiebeteiligung GmbH & Co. KG und der Trianel Energiebeteiligung Verwaltungs GmbH als Komplementär-GmbH durch die Trianel GmbHZur Vorlage · 20221396 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung regelt die Erweiterung der Beteiligung der Trianel GmbH an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG. Durch die Ausübung einer seit 2018 bestehenden Option gegenüber niederländischen Unternehmen soll der Anteil von derzeit 6,12 % um 4,89 % auf insgesamt 11,01 % erhöht werden. Die erforderliche Kapitaleinlage beläuft sich auf 5.174.822 EUR, wodurch sich die gesamte Beteiligung auf 9.314.680 EUR steigert.
Zudem ist die Gründung zweier neuer Gesellschaften vorgesehen: der Trianel Energiebeteiligung GmbH & Co. KG (TEB) mit einer initialen Kommanditeinlage von 250.000 EUR sowie der Trianel Energiebeteiligung Verwaltungs GmbH (TEB V) mit einem Stammkapital von 25.000 EUR. Die Trianel GmbH soll dabei als hundertprozentige Kommanditistin der TEB fungieren. Weitere Einlagen bis zu 4.750.000 EUR sowie Bürgschaften bis zu 5.000.000 EUR werden als möglich aufgeführt.
Diese Maßnahmen dienen der Umsetzung von Risikovorsorgemaßnahmen zur Sicherung des operativen Geschäfts gegen potenzielle Verluste aus Beteiligungen an TWB I und TKL, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Stilllegung von TKL bis Mitte 2033. Durch die Neugründungen und die Ausübung der Option soll die Schaffung einer stillen Reserve sowie die wertsteigernde Übertragung von Anteilen per Sacheinlage ermöglicht werden. Der Rat der Stadt Bochum soll der Optionsausübung, den Neugründungen sowie der Ermächtigung der Vertreter zur Erteilung notwendiger Erklärungen zustimmen. Die Beteiligungserhöhung ist der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP/PAR)dagegen: 8 (FFB/PAR&StG)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB)Herr Dr. Bachert (PAR&StG) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen
- 15.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD,Grüne,CDU,Linke,UWG:FB)Dagegen: 1 (FFB)
- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB)Herr Dr. Bachert (PAR&StG) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen - 2.4Wiederbestellung eines stellvertretenden Mitglieds des Umlegungsausschusses - stellvertretender Sachverständiger für die Ermittlung von GrundstückswertenZur Vorlage · 20221114 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung eines stellvertretenden Mitglieds des Umlegungsausschusses vorgelegt. Konkret wird vorgeschlagen, Stefan Schwarz als stellvertretenden Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten erneut zu bestellen. Die Wiederbestellung soll mit Wirkung zum 1. Juli 2022 für eine Dauer von fünf Jahren erfolgen.
Die Entscheidung basiert auf der vorangegangenen Bestellung aus dem Jahr 2017. Stefan Schwarz ist Diplom-Ingenieur für Vermessungswesen und leitet das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement der Stadt Essen. In dieser Funktion sind ihm auch die Geschäftsstellen des Umlegungsausschusses sowie des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Essen zugeordnet. Er erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches und hat seine Bereitschaft zur Wiederbestellung signalisiert.
Der Beschlussvorschlag durchläuft den parlamentarischen Prozess über die Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung im Rat ist für den 21. Juni 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.5Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid hier: Geänderte Zusammensetzung Begleit- und EmpfehlungsgremiumZur Vorlage · 20220811 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat dem Bochumer Rat einen Vorschlag zur Neugestaltung des Begleit- und Empfehlungsgremiums für das Projekt „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“ vorgelegt. Nachdem die städtebaulichen Mehrfachbeauftragungen im Juni 2021 abgeschlossen wurden, steht nun die Phase der städtebaulichen Vertiefung an. Der Fokus der weiteren Planung liegt dabei auf dem Bereich des Bahnhofs und dessen Umfeld.
Im Zuge dieser neuen Planungsphase soll die Zusammensetzung des Gremiums angepasst werden. Vorgeschlagen wird, die Vorsitzenden sowie deren Stellvertreter aus dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur in das Gremium aufzunehmen. Gleichzeitig soll die Anzahl der Fachexpert*innen von drei auf zwei reduziert werden, da die ökonomischen Fragestellungen durch das Ausscheiden von Professor Guido Spars weitgehend beantwortet sind. Die Teilnahme der BlueOrange Development West GmbH wird nicht mehr als erforderlich erachtet, da die Belange für die Teilfläche Wilhelm-Leithe-Weg Süd bereits in einem früheren Verfahren behandelt wurden.
Die grundsätzliche Struktur des Gremiums aus Vertretungen der Verwaltung, der Politik, Fachexpert*innen und der Bürgerschaft bleibt bestehen. Das Gremium setzt sich weiterhin aus Mitgliedern der Stadtplanung, politischen Akteuren wie dem Bezirksbürgermeister von Wattenscheid sowie Vertretern einer Bürgerinitiative und vier Einwohnern des Stadtbezirks zusammen. Der Rat soll der geänderten Zusammensetzung zustimmen, um die weitere Begleitung der städtebaulichen Konkretisierung sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheilich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Linke, PAR&StG)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FFB, UWG:FB, OB)
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung) — Einstimmig, 2 Enthaltungen (Linke, P&STG)
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung (Die Partei/Stadtgestalter)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Einstimmig bei zwei Enthaltungen der Fraktionen „Die LINKE. im Rat“ und „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ nach Beschlussvorschlag
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220811 bei einer Enthaltung (DIE LINKE.)
Ergebnis: Mehrheilich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (Linke, PAR&StG)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FFB, UWG:FB, OB) - 2.6Evaluation und Fortschreibung Handlungskonzept Wohnen Bochum: Einrichtung eines BegleitgremiumsZur Vorlage · 20221134 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum schlägt die Einrichtung eines Begleitgremiums vor, um das Handlungskonzept Wohnen Bochum zu evaluieren und fortzuschreiben. Das Gremium soll die Qualitätssicherung des Prozesses übernehmen, Zwischenergebnisse bewerten sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgeben. Die Fortschreibung folgt der Empfehlung eines Gutachters, den Wohnungsmarkt aufgrund dynamischer Entwicklungen in einem fünfjährigen Turnus zu überprüfen.
Das vorgeschlagene Gremium soll mit 14 Mitgliedern fest besetzt sein. Die Zusammensetzung umfasst drei politische Vertreter aus den Ausschüssen für Planung und Grundstücke, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales. Zudem sollen vier Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, darunter drei per Zufallsstichprobe ausgewählte Einwohner sowie eine Vertretung der Bochumer Organisationen „Für eine soziale und ökologisch zukunftsfähige Wohnungspolitik in Bochum“. Ergänzt wird das Gremium durch vier Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung, etwa der Wohnsoziologie oder Immobilienökonomie, sowie drei Vertreter der Verwaltung, darunter die Leitung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen.
Der Prozess zur Evaluierung soll nach Abschluss eines Vergabeverfahrens für externe Gutachterleistungen nach den Sommerferien beginnen und eine Dauer von maximal zwölf Monaten haben. Dabei sollen auch inhaltliche Schnittmengen zum Klimaplan Bochum 2035 berücksichtigt werden. Ziel der Fortschreibung ist es, die Wohnraumversorgung sicherzustellen und den Fokus verstärkt auf die Innenentwicklung zu richten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig einschließlich der personellen ErgänzungenEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.7Entwurfsplanung und Kostenberechnung zum Haus des Wissens- Beschluss zur Durchführung der weiteren LeistungsphasenZur Vorlage · 20221510 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 20221510 der Verwaltung zum Projekt „Haus des Wissens“ befasst sich mit der Entwurfsplanung der Leistungsphase III sowie der neuen Kostenberechnung. Die Gesamtkosten belaufen sich nach aktuellem Stand auf 152,9 Millionen Euro brutto. Diese Steigerung gegenüber früheren Schätzungen, die zwischen 54 Millionen Euro netto und 90 Millionen Euro brutto lagen, resultiert aus der Einbeziehung der Kostenarten 600 und 700, Baupreisentwicklungen, Erschwernissen im Bestandbau, qualitativen Verbesserungen sowie einer eingepreisten Kostenvarianz.
Der Planungsstand der Entwurfsplanung umfasst unter anderem eine Fahrradgarage für 300 Räder, Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie technische Erweiterungen zur Digitalisierung und energetischen Optimierung. Der Zeitplan sieht die Bauantragstellung für Mai 2022 und die bauliche Fertigstellung für Ende 2026 vor.
Hinsichtlich der Finanzierung sind bereits Mittel aus dem Smart City Bochum Konzept sowie eine Zusage aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Höhe von 11,2 Millionen Euro gesichert. Ein Antrag auf knapp 8 Millionen Euro im Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus wurde gestellt. Der Rat soll die Ergebnisse der Leistungsphase III zur Kenntnis nehmen, die Fortsetzung der Umsetzung unter Beibehaltung der Entwurfsqualität beauftragen und die notwendige Erhöhung der Mittel im Haushaltsplan 2023 aktualisieren. Die Entscheidung im Rat ist für den 21. Juni 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.06.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (12. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.8Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 52 GE/BO (nördlich Watermanns Weg) in Gelsenkirchen und BochumZur Vorlage · 20220945 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Änderungsverfahrens am Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Das Verfahren betrifft das Gebiet „52 GE/BO“ nördlich des Watermanns Weg, welches etwa 11,2 Hektar umfasst und sich über die Stadtgrenze zwischen Bochum und Gelsenkirchen erstreckt.
Die geplante Änderung zielt darauf ab, Wohnbaupotenziale zu erschließen und Flächen für Klein- und Kleinstgewerbe bereitzustellen. Dabei soll die Nähe zum Radschnellweg 1 (RS 1) genutzt werden, um eine integrierte Freiraumentwicklung zu realisieren. Der RS 1 soll dabei als Grünkorridor sowie als Fläche für die Retentionsfunktion dienen. Zudem sollen die Umgestaltungen des Wattenscheider Bachs durch die Emschergenossenschaft in die Gestaltung einfließen. Das Gebiet umfasst unter anderem Teile des ehemaligen Güterbahnhofs Gelsenkirchen-Wattenscheid.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Im Rahmen eines Scoping-Verfahrens werden die Details der Umweltprüfung festgelegt, woraufhin ein Umweltbericht erstellt wird. Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse folgt die Auslegung sowie die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Der abschließende Planbeschluss bedarf der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (PAR&StG)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die PARTEI/STADTGESTALTER“
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (14. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages um den Inhalt des Änderungsantrages 20221563
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG) - 2.9Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 51 BO (Gerthe-West) in BochumZur Vorlage · 20220946 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20220946 den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beantragt. Betroffen ist das Gebiet „Gerthe-West“ im Bochumer Norden. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Schaffung eines neuen Wohngebietes zu schaffen, das im Rahmen des Landesprogrammes „Kooperative Baulandentwicklung“ in Kooperation mit NRW.URBAN realisiert werden soll.
Das Vorhaben sieht die Errichtung von etwa 380 Wohneinheiten vor. Die Grundlage bildet der politische Beschluss, die ursprünglich geplante Westumgehung in Gerthe zugunsten einer Wohnbauentwicklung auf der Fläche aufzugeben. Im Rahmen der geplanten Änderung sollen ca. 9,7 Hektar der Fläche von allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen in allgemeine Siedlungsbereiche sowie von Grünflächen in Wohnbauflächen umgewandelt werden. Ein kleinerer Teil an der Grenze zu Herne soll als Grünfläche erhalten bleiben.
Das Verfahren umfasst zudem die Neudarstellung der Trasse der ehemaligen geplanten Ortsumgehung. Die frühzeitige Beteiligung ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Nach der Durchführung von Scoping-Maßnahmen, der Erarbeitung eines Umweltberichts und der förmlichen Auslegung der Pläne bedarf die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans der abschließenden Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/FFB/PAR&StG/FDP/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung (Die Linke)
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (14. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung (FDP/UWG:Freie Bürger)
- 12.05.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (9. Sitzung) — Einstimmig abgelehnt0 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Linke) - 2.10Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE (Gewerbepark Schalke-Nord) in GelsenkirchenZur Vorlage · 20220986 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen betrifft das Verfahren 53 GE, welches den Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen umfasst.
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung einer im RFNP vorgesehenen Verkehrsverbindung, die von der Anschlussstelle Schalke an der BAB A 42 bis zur Kurt-Schumacher-Straße führen soll. Da die Stadt Gelsenkirchen das letzte Teilstück der Alfred-Zingler-Straße nicht mehr bauen möchte, soll die Planung angepasst werden. Durch den Wegfall des Straßenbauvorhabens soll eine Zerschneidung des Gewerbegebiets sowie der gewerblichen Bauflächen verhindert werden. Zudem wird die Wiedernutzung überwiegend brachliegender Flächen angestrebt. Die Änderung berücksichtigt zudem Umweltaspekte, um eine weitere Zunahme von Lärm- und Schadstoffemissionen auf der Kurt-Schumacher-Straße zu vermeiden sowie Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung einzubeziehen.
Das Scoping-Verfahren zur Festlegung des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Im weiteren Verlauf folgen die frühzeitige Beteiligung sowie die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, bevor die Änderung durch die Landesplanungsbehörde genehmigt werden muss.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Linke) - 2.11Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 44 MH: Wissollstraße in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20220987 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zum Änderungsverfahren 44 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) für die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Gegenstand ist die Neuausrichtung des Gebiets Wissollstraße in Mülheim an der Ruhr, das etwa 23,1 Hektar umfasst. Nach der Aufgabe der Unternehmenszentrale der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG soll der Standort auf Grundlage eines Masterplans künftig als gemischt genutztes Quartier entwickelt werden.
Der Plan sieht vor, die bisherige Festlegung von Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen zu ändern. Ziel ist die Ausweisung von Mischbauflächen sowie Wohnbauflächen, um eine städtebauliche Integration in die angrenzenden Wohngebiete zu ermöglichen. Dies umfasst unter anderem die Umwandlung von Grünflächen in Mischbauflächen im Bereich der Liebigstraße sowie am Einzelhandelsstandort Wissollstraße/Veilchenweg. Zudem sollen bestehende Wohnnutzungen durch die Umwandlung von Mischbauflächen in Wohnbauflächen gesichert werden.
Der Rat der Stadt Bochum soll die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden zur Kenntnis nehmen und die förmliche öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen beschließen. Dieses Verfahren ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Nach Abschluss der Beteiligungsphase wird die Planänderung erneut in die zuständigen Gremien eingebracht und zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB) - 2.12Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga - Innenstadt Bochum - i. d. F. der Ersten Änderungssatzung hier: NichtanwendungsbeschlussZur Vorlage · 20220679 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20220679 einen Beschluss beantragt, die Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga für die Innenstadt ab sofort nicht mehr anzuwenden. Hintergrund ist eine Hinweisverfügung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Dezember 2021. Das Gericht äußerte Zweifel an der Wirksamkeit der Satzung, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung des Geltungsbereichs sowie die erforderliche räumliche Differenzierung und konkretere örtliche Bezüge.
Bis zur Erarbeitung eines neuen Satzungsrechts wird die Verwaltung die bisherige Regelung bei der Beurteilung von Bauanträgen sowie bei der Verfolgung von Verstößen im Rahmen der Landesbauordnung NRW oder des Straßen- und Wegegesetzes NRW nicht mehr heranziehen. Ziel ist es, ein rechtssicheres neues Satzungsrecht zu schaffen, das die gestalterische Qualität des Stadtbildes sichert. Die Erarbeitung der neuen Rechtsgrundlage soll auf den Gestaltungsleitlinien des Büros Farwick und Grote sowie auf den Hinweisen des Gerichts basieren. Für die laufende Beratung von Bauwilligen, Gastronomen und Einzelhändlern – etwa bei der Gestaltung von Außengastronomie oder Werbeanlagen – dient weiterhin das Gestaltungshandbuch Innenstadt als Grundlage.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20213414 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.13Bebauungsplan Nr. 984 - Charlottenstraße - hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20221105 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen betrifft den Bebauungsplan Nr. 984 – Charlottenstraße in Bochum-Wiemelhausen. Ziel des Plans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine familiengerechte Wohnbebauung auf einem etwa 1,4 Hektar großen Areal. Geplant ist die Errichtung von rund 40 Wohneinheiten, die aus Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern bestehen. Dabei ist vorgesehen, 20 Prozent des Wohnraums als geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Der für den Eingriff in Natur und Landschaft erforderliche Kompensationsbedarf von 23.77lag 74 Wertpunkten soll durch die Stadt Bochum auf verschiedenen Flächen, unter anderem in Rauenacker und Meesmannstraße, ausgeglichen werden.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen zu Themen wie Kleinklima, Artenschutz, Verkehrs- und Lärmbelastung sowie Bebauungsdichte berücksichtigt. Infolge dieser Anregungen wurde der Entwurf im Bereich einer Eichengruppe dahingehend angepasst, dass eine öffentliche Grünfläche entsteht. Zudem regte die Stadtwerke Bochum Holding GmbH eine Versetzung der Baugrenze an.
Der Investor verpflichtet sich vertraglich zur Übernahme der Kosten für das Bebauungsplanverfahren, die innere Erschließung sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Er trägt zudem die Kosten für das Bodenschutzkonzept und den Baumschutz. Die städtebaulichen Verträge sollen vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Der Beratungsprozess sieht Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen sowie eine Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Süd vor, bevor der Rat über den Satzungsbeschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (LINKE/FDP)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/FFB/PAR&StG/UWG:FB/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FFB; PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung) — Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 15 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, AfD)Anmerkung:Siehe hierzu auch Protokollierung unter „Vor Eintritt in die Tagesordnung“.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, FFB, Die PARTEI/STADT- GESTALTER, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die LINKE.)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FFB; PAR&StG, UWG:FB, OB) - 2.14Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für die Fahrbahnerneuerung in der Harpener Straße im Abschnitt von Kreisverkehr bis zur nördlichen Einmündung Buselohstraße hier: Satzung zur Festlegung der Anteile der BeitragspflichtigenZur Vorlage · 20220982 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum schlägt vor, eine Sondersatzung zur Festlegung der Anliegeranteile für die Fahrbahnerneuerung in der Harpener Straße zu erlassen. Betroffen ist der Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr und der nördlichen Einmündung der Buselohstraße. Da dieser Bereich nur einseitig bebaut ist, weicht die Erschließungssituation von den Standardregelungen der Bochumer Beitragssatzung ab.
Nach Angaben des Tiefbauamtes dient die Straße als Hauptverkehrsstraße, wofür nach der regulären Satzung ein Anliegeranteil von 20 Prozent vorgesehen ist. Aufgrund der einseitigen Bebauung schlägt die Verwaltung vor, diesen Anteil um die Hälfte auf 10 Prozent zu kürzen. Die neue Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Dies ist notwendig, damit die Beitragspflicht bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Maßnahme feststeht. Die Abnahme der Bauarbeiten an diesem Abschnitt erfolgte am 16. März 2018.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220982
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.15Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20220874 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Stellplatzsatzung sowie einer angepassten Stellplatzablösesatzung vorgelegt. Die Neuregelung basiert auf der Landesbauordnung NRW 2018 und verfolgt das Ziel, den Umweltverbund zu stärken sowie die Baukosten für Investoren zu reduzieren. Im Rahmen der Vorlage sollen der Rat der Stadt Bochum die neue Stellplatzsatzung sowie die angepasste Ablösesatzung inklusive der dazugehörigen Anlagen beschließen.
Die Anpassung der Stellplatzablösesatzung sieht eine Erhöhung der Ablösesummen in drei verschiedenen Zonen vor. In Zone I, der Innenstadt, steigt der Betrag von 8.530 € auf 10.000 €. In Zone II, dem Zentrum von Wattenscheid, erhöht sich die Summe von 7.460 € auf 8.000 €, während in Zone III, dem übrigen Stadtgebiet, eine Steigerung von 2.020 € auf 3.000 € vorgesehen ist. Zudem werden die Gebietsgrenzen der Zonen I und II geringfügig angepasst.
Zur Unterstützung von Bauherren und Investoren wird ein Leitfaden mit Erläuterungen und Praxisbeispielen erstellt. Die Verwaltung plant ein laufendes Monitoring ab dem Beschluss der Satzung sowie eine Evaluierung der Praxisanwendung und der Richtzahlen drei Jahre nach Inkrafttreten. Die Stellplatzrichtzahlen für Verkaufsstätten werden zudem im Rahmen des Masterplans Einzelhandel und des Handlungskonzepts „Zentren neu denken“ überprüft. Der Beratungsprozess umfasst verschiedene Gremien, darunter die Bezirksvertretungen sowie die Ausschüsse für Planung und Grundstücke, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa, Mobilität und Infrastruktur sowie den Haupt- und Finanzausschuss. Eine Entscheidung durch den Rat ist für den 21.06.2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 21 (CDU/FFB/UWG:FB)dafür: 71 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/FDP/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (17. Sitzung) — Dafür :6, SPDDagegen:4 CDUEnthaltungen :5 (4 Fraktion Bündnis90/Die Grünen, 1 FDP)
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220874Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen: 2 (CDU) Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, Herr Wittbrodt)
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung) — Zunächst wurde über den Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt (s. hierzu die Protokollierung zu TOP 2.4.1). Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt.Sodann wurde über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt.Enthaltungen: 3 (BÜ
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (14. Sitzung) — Enthaltungen:-Dagegen:7CDU, FDP/UWG:Freie Bürger, parteilosDafür:9SPD, Die Grünen, Die Linke
- 11.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (12. Sitzung) — Mehrheitlich beschlossen gemäß Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 3 (CDU, AfD) Dafür: 11 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., FDP)
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach geändertem BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (UWG:FB)Dagegen: 4 (CDU, AfD) Dafür: 9 (SPD, Grüne, DIE LINKE.)
- 27.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt und in der Sitzung am 01.06.2022 erneut beraten.
Ergebnis: ohne Votum weitergeleitet - 2.15.1Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20221418 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Planung und Grundstücke liegt ein Änderungsantrag zur Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum vor. Der von dem sachkundigen Bürger Jonas Herbertz gestellte Antrag sieht vor, die Verwaltung mit einer Ergänzung der Satzung zu beauftragen. Konkret soll darin festgelegt werden, dass bei einem Ausbau von bisher nicht genutzten oder als Nutzfläche verwendeten Dachgeschossen zu neuem Wohnraum sowie bei der Aufstockung bestehender Gebäude keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen oder Ablösesummen entrichtet werden müssen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Schaffung von Wohnraum im Bestand zur Vermeidung von Flächenversiegelung beitragen soll. Da bei der Nutzung bereits erschlossener Flächen oft keine zusätzlichen Stellplatzflächen auf den Grundstücken realisiert werden können, sollen durch den Wegfall dieser Anforderungen Anreize für die Innenentwicklung gesetzt werden. Der Antrag sieht zudem vor, dass die entsprechend geänderte Satzung dem Rat am 21. Juni 2022 zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: ohne Votum weitergeleitet - in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 03.05.2022 beschlossene Änderungen
- 2.1612. Änderungssatzung zur allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum und Änderungen der Entgeltregelungen der Stadt BochumZur Vorlage · 20221440 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20221440 behandelt die 12. Änderungssatzung zur allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum sowie die Anpassung von Entgeltregelungen. Ziel der Vorlage, die vom Amt für Finanzsteuerung federführend erstellt wurde, ist die Aktualisierung der Gebühren- und Entgelttarife zur Refinanzierung von Kosten.
Im Bereich des Bauakten- und Statikaktenarchivs sieht die Vorlage eine Bereitstellungsgebühr von 50,00 Euro für bis zu zwei Bände vor. Für weitere Bände wird ein Zuschlag von 5,00 Euro erhoben. Die Gebühr für eine persönliche Einsichtnahme von bis zu 45 Minuten oder für Auszüge nach Absprache beläuft sich auf 15,00 Euro, wobei zusätzliche Zeitintervalle mit 15,00 Euro berechnet werden. Die Verwaltung führt an, dass diese Anpassung im Bauordnungsamt keine finanziellen Auswirkungen hat, da die digitale Bereitstellung die persönliche Einsichtnahme ersetzt.
Für die Stadtbücherei werden neue Entgelte festgelegt, darunter 30,00 Euro für 12-Monats-Ausweise für Erwachsene und 6,00 Euro für Tagesausweise. Zudem wird ein Eintrittsentgelt für Veranstaltungen zwischen 0 und 30,00 Euro eingeführt. Die Entgeltbefreiung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird umgesetzt, was laut Verwaltung zu Mindereinnahmen in Höhe von 25.000 Euro führt.
Das Sachgebiet Statistik und Wirkungscontrolling führt Gebühren für EDV-Auswertungen ein, die je nach Umfang zwischen 10,00 und 50,00 Euro liegen können. Individuelle Auswertungen werden pro Datenfeld zwischen 0,10 und 1,00 Euro berechnet. Die Streichung von Angeboten für Straßenverzeichnisse und Karten aufgrund geringer Nachfrage hat keine finanziellen Folgen. Alle Änderungen sind für den 01.07.2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)dagegen: 1 (FFB)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Linke)dagegen: 1 (FFB)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, OB) - 2.17Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bochum (3. Stufe)Zur Vorlage · 20220440 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bochum vor. Ziel des Plans ist die Etablierung eines Handlungskonzepts zur Reduzierung von Straßenverkehrslärm. Als Grundlage dient die Lärmkartierung der dritten Stufe, welche auf Daten aus dem Jahr 2018 basiert und Veränderungen der betroffenen Einwohnerzahlen in verschiedenen Pegelklassen im Vergleich zu den Daten von 2008 aufzeigt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Fortschreibung als planerische Grundlage vor. Zudem soll beim Tiefbauamt ein jährliches Budget in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt werden. Diese Mittel sind für den Einsatz von lärmminderndem Splittmastix-Asphalt bei Straßendeckenerneuerungen in identifizierten Lärmschwerpunkten vorgesehen.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Evaluation von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf fünf Pilotabschnitten sowie die Prüfung von Überwachungsmaßnahmen. Im Rahmen der Planung sollen zudem ruhige Gebiete zur Naherholung identifiziert und geschützt werden; die Ergebnisse der entsprechenden Flächenprüfung werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Fortführung der Mittel für ein Förderprogramm zum passiven Lärmschutz, welches in den vergangenen Jahren den Einbau von Lärmschutzfenstern in zahlreichen Wohneinheiten unterstützte. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Prozess erfolgte über eine Plattform der Hochschule für Gesundheit sowie durch Veranstaltungen in den Stadtbezirken.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 23 (CDU/FFB/PAR&StG/FDP)dafür: 54 (SPD/Grüne/LINKE/UWG:FB/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Mehrheitlich dafürEnthaltungen: 5 (CDU, FDP, Die Linke, Die Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 1 (FFB)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Frau Kotalla)
- 18.05.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (13. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung) — Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag.
- 11.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (12. Sitzung) — Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung) — Einstimmig gegen Beschlussvorschlag bei vierzehn Enthaltungen (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, DIE LINKE.)
- 07.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220440Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (AfD) Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 14 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, FDP)
- 05.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (13. Sitzung)
- 30.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (15. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — Ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Votum weitergeleitet - im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 25.05.2022 beschlossener Änderungsantrag
- 2.18Beschluss "Rahmenplan Campus Bochum – Phase II"Zur Vorlage · 20220855 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20220855 befasst sich mit dem Rahmenplan Campus Bochum – Phase II. Das Vorhaben dient der städtebaulichen Entwicklung eines urbanen Wissensquartiers im Süden der Stadt. Ziel des Konzepts ist es, Erweiterungspotenziale für Hochschulen zu schaffen und die Ansiedlung wissensbasierter Unternehmen durch eine vielfältige Nutzungsmixtur zu fördern. Der Planungsprozess umfasst die Phasen 0 bis 2, wobei die Phase 2 auf der Beauftragung einer Planungsgemeinschaft im November 2020 aufbaut. Inhaltliche Schwerpunkte der Planung sind die Mobilität, die Grün- und Freiraumgestaltung, die Flächennutzung sowie die Vernetzung der Ruhr-Universität Bochum, der Hochschule Bochum und der Hochschule für Gesundheit.
Der Rahmenplan beinhaltet verschiedene Pilotprojekte, darunter eine Vertiefungsstudie zum Loop und Promenade, die Planung der Platzfolge Mittelforum, den Grünen Lernraum im Max-Imdahl-Park sowie den Innovationshub Campus Bochum. Die Finanzierung des Prozesses erfolgt durch die Stadt Bochum, den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Dortmund, die genannten Hochschulen sowie die Wirtschaftsentwicklung Bochum, das Akademische Förderungswerk und die VBW Bauen und Wohnen GmbH.
Nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Herbst 2021 und der einstimmigen Zustimmung des Lenkungskreels am 30. März 2022 soll der Rat der Stadt Bochum dem Rahmenplan als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß Baugesetzbuch zustimmen. Das Konzept ist für einen Planungshorizont bis zum Jahr 2050 ausgelegt und soll durch den Ratsbeschluss Wirksamkeit für die Bauleitplanung erlangen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/LINK/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 04.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (11. Sitzung (Sondersitzung)) — Zunächst ließ Herr Bezirksbürgermeister Breitkopf über den eingereichten Ergänzungsantrag abstimmen.Dieser wurde einstimmig angenommen.Sodann ließ Herr Bezirksbürgermeister Breitkopf über die -um den Ergänzungsantrag- ergänzte Beschlussvorlage abstimmen.
- 04.05.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (8. Sitzung) — Mehrheitlich dafür
- 04.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (16. Sitzung) — Mehrheitlich dafür
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB) - in der gemeinsamen Sitzung des APG, des ASDE und der BV Süd am 04.05.2022 beschlossener Änderungsantrag
- 2.19Vorratsflächen für Krisen- und KatastrophenfälleZur Vorlage · 20221003 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Flächen „Auf der Heide“ und „Auf dem Esch“ als Vorratsflächen für Krisen- und Katastrophenfälle bereitzuhalten. Ziel ist es, im Ereignisfall eine schnelle Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Flächen sollen unter anderem als Bereitstellungsräume für überörtliche Einsatzkräfte, als Zentren für Testungen oder Impfungen, zur Unterbringung von Schutzsuchenden sowie für die Verteilung von Jodtabletten oder zur Bewältigung von Tierseuchen dienen.
Für diese Szenarien wird eine Fläche von jeweils bis zu 5.000 Quadratmetern benötigt. Die Flächen müssen kurzfristig, innerhalb weniger Tage nach einem Ereignis, nutzungsfähig sein. Solange die Bindung als Vorratsflächen besteht, sind temporäre Zwischennutzungen möglich, sofern diese innerhalb von 72 Stunden rückgebaut werden können. Das Dezernat VI plant für die Standorte flexible Angebote wie Outdoorsportmöglichkeiten, Spielplätze und Ruhebereiche. Dabei ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Abstimmung mit dem Jugendamt vorgesehen.
Die gewählten Flächen verfügen über eine gute verkehrliche Anbindung sowie über Anschlüsse an die Wasser- und Energieversorgung, was eine Inbetriebnahme ohne erheblichen finanziellen oder materiellen Aufwand ermöglicht. Die fachliche Zuständigkeit für die Instandhaltung und Einfriedung der Flächen soll nach der Fertigstellung bei der Stabstelle 67 liegen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221003
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221003
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.20Flüchtlingskonferenz: hier: Geschäftsordnung, Namensänderung, Aufnahme weiterer MitgliederZur Vorlage · 20221318 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20221318 eine Neugestaltung der bisherigen Flüchtlingskonferenz vorgeschlagen. Im Zentrum des Beschlussvorschlags steht die Namensänderung in „Konferenz zu Aufnahme-, Bleiberechts- und Integrationsstrukturen in Bochum“, kurz KABIB, sowie die Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung.
Der Vorschlag sieht zudem eine Erweiterung des Mitgliederkreises vor. Neu aufgenommen werden sollen Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Bundesagentur für Arbeit, des Referats für Gleichstellung, Familie und Inklusion der Stadt Bochum, des Hochschulnetzwerkes UniverCity Bochum sowie des Vereins Rosa Strippe e.V. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Kriterien für die Aufnahme weiterer ehrenamtlicher Vereine und Initiativen aus dem Bereich der Migrantenselbstorganisationen zu prüfen.
Die Namensänderung soll den Fokus der Konferenz von einer spezifischen Zielgruppe auf die Gestaltung allgemeiner Integrationsprozesse in Bochum ausweiten, unabhängig vom jeweiligen Zuwanderungsgrund. Die Neuausrichtung orientiert sich am Aufbau des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in der Stadt. Während bei einem Treffen der Akteure auch die Einbindung einzelner Personen angeregt wurde, empfiehlt die Verwaltung, den Fokus auf institutionelle Mitglieder zu legen, um eine strategische und systemische Ausrichtung der Konferenz zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 10 (LINKE/FFB/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (Linke, FFB, UWG:FB)
- 08.06.2022 · Integrationsausschuss (8. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung (Linke)
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung) — Einstimmig, 3 Enthaltungen (1 Die Linke, 1 FFB, 1 UWG: Freie Bürger)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (Linke, FFB, UWG:FB) - 2.21Paul-Dohrmann-Schule – Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung. Zusammenführung der Schulstandorte Hiltroperstraße 53 und Wasserstraße 46. Mittelbereitstellung für die Erweiterung des Schulgebäudes an der Hiltroperstraße 53Zur Vorlage · 20221323 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Standorte der Paul-Dohrmann-Schule in der Wasserstraße 46 und der Hiltroper Straße 53 an den Standort Hiltroper Straße 53 zusammenzuführen. Ziel dieser Maßnahme ist die Bündelung der Schülerinnen und Schüler, um Wegezeiten für Lehrkräfte zu vermeiden und Ressourcen effizienter zu nutzen. Für die Erweiterung des Gebäudes an der Hiltroper Straße ist ein zweigeschossiger Anbau vorgesehen, der Klassen- und Räumlichkeiten für die offene Ganztagsschule umfasst.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 9,8 Millionen Euro. Während für die Sanierung des Bestandsgebäudes bereits 8,3 Millionen Euro im Haushalt eingeplant sind, ergibt sich durch die Vergrößerung des Anbaus ein zusätzlicher Finanzbedarf von 1,5 Millionen Euro, der im Haushaltsjahr 2025 anfallen wird. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2023/24 wird der Mittelabflussplan angepasst, um diesen Mehrbedarf zu berücksichtigen. Die Verteilung der Mittel sieht 1.125.000 Euro für das Haushaltsjahr 21/22, jeweils 2.400.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024 sowie 3.875.000 Euro für das Jahr 2025 vor.
Der Rat wurde gebeten, die Ergebnisse der Vorplanung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen. Die Entscheidung über die Vorlage war für den 21. Juni 2022 angesetzt. Klimarelevante Auswirkungen des Projekts sind in den beigefügten Unterlagen aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 15.06.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (12. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 07.06.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (12. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)mit der Ergänzung der Verwaltung
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221323 bei einer Enthaltung (FDP)
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 2.22Ermächtigung des Oberbürgermeisters zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb von LogaAll-in für die Landeshauptstadt DüsseldorfZur Vorlage · 20221213 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Ermächtigung des Oberbürgermeisters, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf über den Betrieb des IT-Verfahrens P&I Loga abzuschließen. Hintergrund ist die Umstellung der Softwarelizenzierung auf das Modell „LogaAll-in“, was neue Verträge für die interkommunale Zusammenarbeit erforderlich macht. Während in einer vorangegangenen Beschlussvorlage bereits Vereinbarungen mit anderen Kooperationspartnern verabschiedet wurden, wurde Düsseldorf aufgrund von Anpassungswünschen der Landeshauptstadt zunächst ausgeklammert. Die nun vorliegende Fassung berücksichtigt diese Wünsche hinsichtlich der Detailformulierungen und der Anlagenstruktur.
Im Rahmen dieser Vereinbarung stellt die Stadt Bochum der Landeshauptstadt Düsseldorf die Nutzung des Softwareprodukts im Bereich der Personalwirtschaft zur Verfügung. Im Gegenzug übernimmt Düsseldorf Mitwirkungspflichten durch die Bereitstellung von Fachexpertise zur Unterstützung bei der Steuerung der Anwendung. Die Kostenregelung für die Aufwände der Stadt Bochum wurde bereits in einem separaten Beschluss festgelegt. Für die Durchführung der Maßnahmen ist im Jahr 2022 ein Mittelbedarf von 359.000 Euro vorgesehen, wobei mit jährlichen Folgelasten zwischen 357.000 und 364.000 Euro gerechnet wird. Nach dem Abschluss der Vereinbarung soll diese der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (FFB)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FFB) - 2.23Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Osterfeld“Zur Vorlage · 20221066 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Osterfeld“ in Bochum, um der gestiegenen Nachfrage nach Gartenflächen zu begegnen. Laut der Beschlussvorlage des Umwelt- und Grünflächenamtes ist die Warteliste für Kleingärten in den letzten Jahren deutlich gewachsen, wobei bereits Ende 2019 eine Liste von 460 Interessenten vorlag.
Als Erweiterungsfläche wurde ein etwa 15.000 Quadratmeter großes Areal östlich der bestehenden Anlage identifiziert, das im Bebauungsplan bereits als Dauerkleingartenanlage festgesetzt ist. Durch die Schaffung neuer Flächen könnten unter Berücksichtigung von Infrastrukturmaßnahmen wie Parkplätzen oder einem Vereinshaus etwa 30 bis 40 neue Gärten entstehen. Die Gesamtkosten für die Planung und Umsetzung werden auf rund 770.000 Euro brutto geschätzt, wobei allein die Planungskosten der Freianlagen etwa 110.000 Euro betragen sollen.
Der Beschluss sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung der Erweiterung ab dem Haushaltsjahr 2023 vorantreibt und die erforderlichen Schritte einleitet. Die Finanzierung der Maßnahme soll vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt werden. Für die Folgejahre werden jährliche Aufwendungen von circa 26.000 Euro veranschlagt, basierend auf einer Abschreibung über einen Zeitraum von 30 Jahren.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221066
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.24Antrag auf Errichtung des zweijährigen Bildungsganges „Fachkraft Küche“ am Alice Salomon BerufskollegZur Vorlage · 20221369 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Einrichtung des zweijährigen Bildungsgangs „Fachkraft Küche“ am Alice-Salomon-Berufskolleg in Bochum zum Schuljahr 2022/2023. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Neuordnung der Ausbildungsberufe im Gastgewerbe und ergänzt den bestehenden dreijährigen Beruf „Koch/Köchin“. Nach dem erfolgreichen Abschluss als Fachkraft Küche kann durch eine einjährige Vertragsverlängerung die Qualifikation zum Koch oder zur Köchin erworben werden.
Der neue Bildungsgang richtet sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler mit niedrigeren Schulabschlüssen, wie etwa dem Hauptschulabschluss oder ohne Schulabschluss. Die Ausbildung ist in Teilzeitform mit 1,5 Unterrichtstagen pro Woche vorgesehen und findet in Zusammenarbeit mit dualen Partnern statt.
Für den Schulträger entstehen durch die Einführung keine zusätzlichen Kosten oder räumlichen Anforderungen, da die vorhandene Ausstattung sowie Lehrkräfte ausreichen. Die notwendigen Stellungnahmen der Arbeitsagentur und der Industrie- und Handelskammer wurden angefordert. Zudem findet eine Abstimmung mit den Nachbarstädten Dortmund, Essen und Gelsenkirchen sowie dem Ennepe-Ruhr-Kreis statt. Der Vorschlag durchläuft die Vorberatung im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor er im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (12. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.25Konzept zur Altkleider und -textiliensammlung in BochumZur Vorlage · 20221298 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Fortführung des Konzepts für die Altkleider- und Textiliensammlung im öffentlichen Straßenraum vorgelegt. Dem Rat wird vorgeschlagen, die Beibehaltung eines Modells zu befürworten, bei dem die USB Bochum GmbH weiterhin allein für die Aufstellung von Depotcontainern an abgestimmten Standorten sowie für die Sammlung, Sortierung und Verwertung verantwortlich bleibt. Damit soll die Verwaltung ihr Ermessen so ausüben, Sondernutzungserlaubungen für andere Anbieter im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich nicht zu erteilen.
Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, Alttextilien aus privaten Haushalten bis spätestens Januar 2025 getrennt zu sammeln. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW hat zudem verdeutlicht, dass für eine dauerhafte Entscheidung über die Exklusivität eines Anbieters ein Ratsbeschluss erforderlich ist. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der Vermeidung von Verunreinigungen, der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und dem Schutz des Stadtbildes vor einer Übermöblierung des Straßenraums. Durch die Zuständigkeit eines einzelnen Unternehmens sollen zudem Verantwortlichkeiten bei der Reinigung und Entsorgung klar geregelt bleiben. Sammlungen auf Privatgrundstücken oder in anderen Formen bleiben von diesem Konzept unberührt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (PAR&StG)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung (P&STG)
Ergebnis: ohne Votum weitergeleitet - 3.Anträge
- 3.1Aufrüsten jetzt - Bänke inklusiv umbauenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 3.1.1Aufrüsten jetzt - Bänke inklusiv umbauen - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei&Stadtgestalter" -
- in der AG "Inklusion" am 03.06.2022 beschlossener Änderungsantrag
- 4.Mitteilungen
- 4.1Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 1. Quartals 2022Zur Vorlage · 20221165 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt unter der Vorlagennummer 20221165 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des ersten Quartals 2022 vor. Der Bericht umfasst die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie des Ukrainekriegs auf den kommunalen Haushalt. Für das Jahr 2022 wird ein positives Ergebnis von 11,80 Mio. EUR prognostiziert, was über dem fortgeschriebenen Ansatz von 2021 liegt. Die coronabedingten Auswirkungen werden auf rund 24,1 Mio. EUR geschätzt.
Zu den wesentlichen Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 21,7 Mio. EUR zählen unter anderem die Minderung coronabedingter außerordentlicher Erträge um 17,8 Mio. EUR sowie ein Anstieg des Personalaufwands um 1,6 Mio. EUR. Dem stehen Verbesserungen in Höhe von 43,3 Mio. EUR gegenüber, die primär aus der Gewerbesteuer (11,0 Mio. EUR) und dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer (10,4 Mio. EUR) resultieren.
Hinsichtlich der Pandemie belaufen sich die Aufwandsverschlechterungen auf 14,8 Mio. EUR, worunter Personalmehraufwand, mobile Abstrichteams und das Programm „Aufholen nach Corona“ fallen. Dem stehen coronabedingte Verbesserungen von 11,6 Mio. EUR gegenüber. Im Kontext des Ukrainekriegs wurden bis zum 02.05.2022 etwa 2.500 Personen aufgenommen. Für die Unterbringung stehen Bundesmittel zur Verfügung, wobei in Bochum bereits 0,96 Mio. EUR der bereitgestellten konsumtiven und investiven Mittel verbucht wurden. Die zuständige Finanzverantwortliche ist verpflichtet, ab dem 30.06.2022 quartalsweise über Erträge und Aufwendungen zu informieren. Der prognostizierte Personal- und Versorgungsaufwand beläuft sich auf 406,2 Mio. EUR.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung)
- 4.2Nachhaltigkeit städtische Immobilien Bericht Mai 2022 Zentrale DiensteZur Vorlage · 20221196 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20221196 den Bericht „Nachhaltigkeit städtische Immobilien“ für Mai 2022 vorgelegt. Nachdem die Zentralen Dienste bereits in einer früheren Mitteilung über Themen wie Klimaschutz und Klimafolgenanpassung informiert hatten, wird nun eine Anpassung des Berichtsintervalls vorgenommen. Während ursprünglich eine quartalsweise Berichterstattung vorgesehen war, soll diese nun halbjährlich erfolgen. Als Gründe hierfür werden die parlamentarische Sommerpause sowie die langen Projektlaufzeiten bei Baumaßnahmen angeführt.
Der vorliegende Bericht dient der Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien, darunter dem Rat sowie den Ausschüssen für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, den Eigenbetrieben und Finanzen. Die nächste Berichterstattung zum Thema ist für den Herbst 2022 geplant. In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung von Maßnahmen zur Integration von Nachhaltigkeit und Klimafolgenanpassung in städtische Projekte einen zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwand erfordert. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Ziele der Klimaneutralität im Rahmen des Klimaplans 2035 zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (12. Sitzung)
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung)
- 10.05.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (11. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 4.3GELSENWASSER AG hier: Gründung und Beteiligung an der Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG und der Gasverwaltung Brüggen GmbHZur Vorlage · 20221351 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zur geplanten Gründung und Beteiligung neuer Gesellschaften innerhalb der GELSENWASSER AG vorgelegt. Die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG, ein über die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH beteiligtes Enkelunternehmen der GELSENWASSER AG, beabsichtigt die Gründung sowie eine Beteiligung an der Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG und der Gasverwaltung Brüggen GmbH.
Da die Stadt Bochum mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH an der GELSENWASSER AG beteiligt ist, ist eine Information der kommunalen Gremien vorgesehen. Dies gilt analog für die Stadt Dortmund, welche über die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar am Mutterkonzern partizipiert.
Um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der GELSENWASSER AG, der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH sowie der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG zu schützen, ist die Behandlung dieser Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Bochum eingestuft.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung)
- 4.4GELSENWASSER AG hier: Beteiligung an der Stadtwerke Castrop-Rauxel Stromnetz GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20221353 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilung über geplante Beteiligungen innerhalb der GELSENWASSER AG informiert. Die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, ein Tochterunternehmen der GELSENWASSER AG, beabsichtigt die Gründung sowie eine Beteiligung an der Gesellschaft Stadtwerke Castrop-Rauxel Stromnetz GmbH & Co. KG.
Da die Stadt Bochum über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt ist, ist eine Information in den zuständigen Gremien notwendig. Ein ähnliches Verfahren ist für die Stadt Dortmund vorgesehen, da diese über die Dortmunder Stadtwerke AG ebenfalls mittelbare Beteiligte am Mutterkonzern ist.
Die Behandlung dieser Angelegenheit erfolgt aufgrund des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in nichtöffentlicher Sitzung. Davon betroffen sind unter anderem die GELSENWASSER AG, die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH sowie der beteiligte private Partner Westenergie. Die Vorlage wurde vom Amt für Finanzsteuerung erstellt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung)
- 4.5Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten einer Beteiligungsgesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut sowie diesbezügliche EU-Beihilfenrechtliche Betrauung der GesellschaftZur Vorlage · 20221397 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, eine Ausfallbürgschaft zugunsten einer Beteiligungsgesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut zu übernehmen. Die betreffende Gesellschaft befindet sich in alleiniger Eigentümerschaft der Stadt Bochum. Grundlage für die Bürgschaft ist die Refinanzierung von Kosten, die durch die Sanierung und den Umbau einer sozialen Einrichtung in Bochum entstanden sind. Zur Deckung dieser Kosten soll ein Darlehen bei einem Kreditinstitut aufgenommen werden, wobei das Institut die Übernahme der Bürgschaft durch die Stadt als Sicherheit fordert.
Im Zuge dieses Vorgangs ist aus Gründen des EU-Beihilfenrechts eine erneute Betrauung der Gesellschaft mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erforderlich, die sich auf die Bürgschaft bezieht. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Beratung zu diesem Sachverhalt in einer nichtöffentlichen Sitzung erfolgt. Grund hierfür sind finanzwirtschaftliche Daten sowie Zahlen der Gesellschaft und des Kreditinstituts, deren Veröffentlichung zu wirtschaftlichen Nachteilen für die beteiligten Parteien führen könnte.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung)
- 4.6Inklusive Freizeitfahrten für Kinder und JugendlicheZur Vorlage · 20221439 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Verfügbarkeit inklusiver Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche in Bochum reagiert. Laut dem Jugendamt stehen für junge Menschen mit Behinderungen sowohl regionale als auch überregionale Anbieter zur Verfügung. Zu den lokalen Anbietern zählen insbesondere die Wohlfahrtsverbände AWO, Caritas, der Paritätische sowie die Diakonie und der Verein Lebenshilfe Bochum e.V. Zudem existieren Angebote überregionaler Organisationen für inklusive Jugendreisen.
Die Ferienfreizeiten der Bochumer Jugendverbände sind laut Verwaltung grundsätzlich inklusiv ausgerichtet. Auf der Homepage des Kinder- und Jugendrings werden aktuell 35 Ferienfreizeiten gelistet, an denen auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen teilnehmen können. Dabei wird jedoch angemerkt, dass nicht alle Angebote barrierefrei für junge Menschen mit starken Mobilitätseinschränkungen sind. Kooperationen zwischen der Kinder- und Jugendarbeit und Einrichtungen der Behindertenhilfe, wie etwa der Lebenshilfe Bochum, sollen dazu beitragen, Barrieren zu minimieren.
Auch bei der Planung des städtischen Ferienpasses spielt Inklusion eine zentrale Rolle, um die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Angebote für Kinder und Jugendliche mit Assistenzbedarf oder erheblichen Mobilitätseinschränkungen geeignet sind.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (11. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 4.7Bepflanzte Blumenkübel im StadtgebietZur Vorlage · 20221458 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. April 2022 reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Entfernung von bepflanzten Blumenkübeln, die im Rahmen des Stadtjubiläums 2021 an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet aufgestellt worden waren. Die Fraktion erkundigte sich nach den Gründen für die Entfernung sowie nach der Möglichkeit einer erneuten Aufstellung in diesem Jahr zur Verschönerung des Stadtbildes.
Die Antwort der Verwaltung, die in Abstimmung mit der Bochum Marketing GmbH erfolgte, erläutert, dass die sogenannten „Flower Pots“ lediglich befristet für die Sommersaison des Jubiläumsjahres 2021 von einem spezialisierten Anbieter geliehen worden waren. Für eine erneute Aufstellung der Pflanzkübel stehen im aktuellen Jahr keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung.
Zudem wird ausgeführt, dass die Bochum Marketing GmbH versucht hat, wie bereits in den Vorjahren, eine Finanzierung durch den Einzelhandel in der Innenstadt sicherzustellen. Dieser Vorstoß sei jedoch nicht auf Interesse gestoßen, und es habe keine Bereitschaft zur Mitfinanzierung dieser Maßnahme gegeben.
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- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 4.8Umsetzung der Vertreterin des Beirates für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und EmanzipationZur Vorlage · 20221504 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 19. Mai 2022 stellte die CDU-Fraktion eine Anfrage zur Sitzungsordnung. Hintergrund war die Versetzung einer Vertreterin des Beirates für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation aus dem Sitzungsraum in den Gästebereich. Die Fraktion erkundigte sich nach den Gründen für diesen Vorgang, da sie von einem Rederecht der Vertreterin ausging.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage mit Verweis auf die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Demnach können Ausschüsse neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie beratende Einwohner als Mitglieder bestellen. Die betreffende Vertreterin des Beirates ist jedoch weder als Mitglied noch als sachkundige Einwohnerin für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales bestellt. Sie nimmt die Sitzungen lediglich als Gast wahr. In dieser Funktion steht ihr kein Rederecht im Rahmen der Beratungen des Ausschusses zu.
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- 16.08.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (11. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 4.9Urteil zu den AbwassergebührenZur Vorlage · 20221653 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Unzulässigkeit bestimmter Berechnungsgrundlagen für Abwassergebühren hat die Bochumer Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion reagiert. Das Gericht stellte fest, dass die gleichzeitige Anwendung einer Abschreibung nach Wiederbeschaffungswert und einer kalkulatorischen Verzinsung zum Nominalzinssatz unzulässig ist.
Die Verwaltung geht davon aus, dass dieses Urteil Änderungen im Kalkulationsverfahren zur Folge haben wird, was voraussichtlich zu geringeren Einnahmen aus Abwassergebühren sowie Auswirkungen auf den städtischen Haushalt führen kann. Eine abschließende rechtliche Einschätzung steht noch aus; die Stadt steht hierzu im Austausch mit dem Land NRW und weiteren Institutionen wie der KommunalAgentur NRW. Derzeit berechnet Bochum die Abschreibung der Entwässerungsanlagen nach Wiederbeschaffungswerten und nutzt zur Verzinsung den Nominalzinssatz auf Basis eines fünfzigjährigen Durchschnitts.
In Bezug auf vergangene Widersprüche gab die Verwaltung an, dass im Jahr 2021 1.637 und im Jahr 2022 16 Widersprüche gegen Gebührenbescheide eingereicht wurden, welche nach bisheriger Rechtsprechung größtenteils zurückgewiesen wurden; vier Verfahren sind noch anhängig. Konkrete Auswirkungen auf die künftigen Gebührensätze sind derzeit nicht absehbar, jedoch wird eine Reduzierung der kalkulatorischen Kosten in den zukünftigen Abwassergebührenhaushalten erwartet.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Sitzung)
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 4.10AbwassergebührenZur Vorlage · 20221654 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zu den Auswirkungen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW auf die Abwassergebühren reagiert. Hintergrund ist eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung des OVG zur Kalkulation von Abschreibungen und Zinsen.
Nach einer ersten Einschätzung des Amtes für Finanzsteuerung hat diese Entscheidung bedeutsame Auswirkungen auf die städtischen Abwassergebühren sowie den kommunalen Haushalt. Es wird erwartet, dass die künftigen Einnahmen aus den Abwassergebühren geringer ausfallen werden. Eine abschließende Bewertung der juristischen Lage und der daraus resultierenden finanziellen Folgen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht erfolgen. Die Stadtverwaltung steht diesbezüglich im Austausch mit anderen Kommunen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Städtetag NRW sowie der KommunalAgentur NRW.
Hinsichtlich konkreter Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger, etwa bei den Gebührenbescheiden, oder für städtische Investitionen und Konzepte wie die „Schwammstadt“ liegen derzeit noch keine abschließenden Einschätzungen vor. Die Antwort wird zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat übermittelt.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Sitzung)
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 4.11HusemannplatzZur Vorlage · 20221660 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum zeitlichen Ablauf der Bauarbeiten am Viktoria-Karree und am Husemannplatz reagiert. Laut Tiefbauamt sind die beiden Vorhaben zwar aufeinander abgestimmt, jedoch als separate Projekte mit unterschiedlichen Planungs- und Bauphasen zu betrachten. Während das Investorenprojekt Viktoria-Karree bereits in der Umsetzung ist, befindet sich die Neugestaltung des Husemannplatzes derzeit in der Ausführungsplanung. Der Baubeginn am Husemannplatz ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen, wobei die Fertigstellung für das Frühjahr 2025 erwartet wird.
Zur Sicherstellung der städtischen Infrastruktur plant die Verwaltung einen fußläufigen Durchgang zwischen der Kortum- und der Viktoriastraße während der Bauphase sowie eine einheitliche Gestaltung des Oberflächenmaterials. Die Mietverhältnisse der Cafés am Husemannplatz endeten aufgrund von Zahlungsunfähigkeiten infolge der Pandemie sowie wegen bevorstehender Abrissarbeiten an den Objekten im Jahr 2022.
Hinsichtlich des Weihnachtsmarktes teilte die Verwaltung mit, dass dieser im Jahr 2022 wie gewohnt stattfinden kann. Für die Jahre 2023 und 2024 wird der Husemannplatz aufgrund der Baumaßnahmen jedoch nicht als Standort zur Verfügung stehen. Die Suche nach Ersatzstandorten in der Innenstadt durch Bochum Marketing hat bereits begonnen. Eine Unterbrechung der Bauarbeiten um etwa acht Wochen wurde abgelehnt, da dies zu einer Steigerung der Kosten und der Bauzeit führen würde.
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- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 5.Anfragen
- 5.1Urteil zu den AbwassergebührenZur Vorlage · 20221531 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Juni 2022 eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist ein Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts in Münster, wonach die Berechnung von Abwassergebühren unter bestimmten Bedingungen unzulässig ist. Das Gericht stellte fest, dass die gleichzeitige Anwendung einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen nach ihrem Wiederbeschaffungswert und einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz nicht zulässig ist.
Die Fraktion stellt dazu vier Fragen. Es wird erfragt, ob dieses Urteil direkte Folgen für Bochum haben wird und wie viele Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit Widerspruch gegen ihre Gebührenbescheide eingelegt haben. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, nach welcher Methode die Stadt Bochum die Entwässerungsanlagen abschreibt und ob bei der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens der Nominalzins verwendet wird. Abschließend wird nach den absehbaren Auswirkungen des Urteils auf die Höhe der Gebühren sowie auf die künftigen Gebührenhaushalte gefragt.
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- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 5.2HusemannplatzZur Vorlage · 20221595 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Juni 2022 behandelt werden soll. Gegenstand der Anfrage sind die zeitlichen Abläufe der Bauvorhaben Viktoria-Karree und Husemannplatz. Laut dem Schreiben ist die Eröffnung des Viktoria-Karrees für Ende 2022 vorgesehen, während die zweijährigen Arbeiten zur Neugestaltung des Husemannplatzes Anfang 2023 beginnen sollen. Dies würde bedeuten, dass der Zugang zum neuen Viktoria-Karree über die Kortumstraße über einen Zeitraum von zwei Jahren durch eine Baustellensituation geprägt wäre.
Die Fraktion bittet um Klärung, warum die Planungs- und Bauzeiten nicht aufeinander abgestimmt sind und wie diese mit der Bochum-Strategie vereinbar sind. Zudem wird nach der Priorisierung des Projekts Husemannplatz im Baudezernat sowie nach den Auswirkungen auf die Miet- und Pachteinnahmen durch das Freiziehen von Cafés gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Durchführung des Weihnachtsmarktes, da für die Baumaßnahme keine Unterbrechung vorgesehen ist und die Folgen für die dort ansässigen Anbieter geklärt werden sollen.
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- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 5.3Umgang mit steigenden Energiekosten!Zur Vorlage · 20221677 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Umgang mit steigenden Energiekosten eingereicht. Die Vorlage thematisiert die Kostenentwicklung bei Heizenergie, Strom für öffentliche Gebäude sowie bei Kraftstoffen für Fahrzeuge der Verwaltung und der BOGESTRA. Dabei wird auf Beispiele aus anderen Kommunen verwiesen, in denen Maßnahmen zur Kostensenkung, wie etwa die Reduzierung von Temperaturen in Schwimmbädern, umgesetzt wurden.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Einschätzung der zusätzlichen Kosten, die durch die höheren Energiepreise entstehen könnten. Zudem wird nach Möglichkeiten zur Kompensation dieser Kosten sowie nach bereits geplanten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in städtischen Einrichtungen gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger bei Entscheidungen über mögliche Einsparmaßnahmen sowie die Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten in der Planung des kommenden Haushalts der Stadt Bochum. Die Beantwortung der Anfrage soll auch dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnis gegeben werden.
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- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 5.4Viktoria-KarreeZur Vorlage · 20221684 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Projekt Viktoria-Karree auf dem ehemaligen Justizareal gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf die Planung zusätzlicher Verkaufsflächen, deren Eröffnung für den Spätherbst 2022 vorgesehen ist. Hintergrund der Planung war eine Nachfrage nach Flächen ab 2.500 Quadratmetern.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Einzelhandelsnutzungen der Investor durch Vermietung an Einzelhändler und mit welchen Flächen realisiert. Zudem wird nach weiteren Nutzungen und deren Flächenanteilen gefragt. Ein weiterer Bestandteil der Anfrage betrifft das Verhältnis der von der Stadt bzw. der WEG angemieteten Flächen zu den übrigen Vermietungen sowie die Bekanntgabe des genauen Eröffnungstermins.
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- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 5.5Mobiles Arbeiten / BüroausstattungZur Vorlage · 20221685 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur neuen Dienstvereinbarung über mobiles Arbeiten gestellt. Diese ersetzt die bisherige Regelung zur Teleheimarbeit und soll eine zeitlich sowie räumlich flexiblere Arbeitsweise ermöglichen, wobei der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewahrt bleiben soll.
Im Rahmen der Anfrage werden Zahlen zur Anzahl der Mitarbeitenden angefordert, welche die neue Dienstvereinbarung bereits abgeschlossen haben, sowie Informationen zur Anzahl der Personen, die zuvor aufgrund von Homeoffice-Pflichten im Rahmen der Teleheimarbeit tätig waren. Zudem wird nach dem Stand der Digitalisierung von Arbeitsunterlagen gefragt, um Verzögerungen bei der Bearbeitung von Vorgängen durch fehlende digitale Akten auszuschließen.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Ergonomie am mobilen Arbeitsort. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Beschäftigte über unzureichende ergonomische Bedingungen in ihren privaten Wohnungen berichtet haben und ob die Verwaltung entsprechende Ausstattung bereitgestellt hat. Schließlich wird nach den Planungen für den Umzug in das Viktoria-Karree gefragt, insbesondere im Hinblick auf die Mitnahme von Büroausstattung sowie die Bereitstellung von Arbeitsmitteln für mobile Arbeitsplätze.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- Kenntnisnahme des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift vom 28.04.2022
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1GELSENWASSER AG hier: Gründung und Beteiligung an der Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG und der Gasverwaltung Brüggen GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 7.2GELSENWASSER AG hier: Beteiligung an der Stadtwerke Castrop-Rauxel Stromnetz GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 7.3Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten einer Beteiligungsgesellschaft gegenüber einem KreditinstitutErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.4Bestellung eines RechnungsprüfersErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.5Bestellung einer RechnungsprüferinErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag.
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Bebauungsplan Nr. 984 - Charlottenstraße hier: Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit
- 9.2Mietverhältnis Harpener Heide 5 – Anmietung einer weiteren Halle
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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