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Anfrage

Urteil zu den Abwassergebühren

20221531 15.06.2022

↳ Antwort der Verwaltung Urteil zu den Abwassergebühren · 21.06.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Juni 2022 eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist ein Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts in Münster, wonach die Berechnung von Abwassergebühren unter bestimmten Bedingungen unzulässig ist. Das Gericht stellte fest, dass die gleichzeitige Anwendung einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen nach ihrem Wiederbeschaffungswert und einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz nicht zulässig ist.

Die Fraktion stellt dazu vier Fragen. Es wird erfragt, ob dieses Urteil direkte Folgen für Bochum haben wird und wie viele Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit Widerspruch gegen ihre Gebührenbescheide eingelegt haben. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, nach welcher Methode die Stadt Bochum die Entwässerungsanlagen abschreibt und ob bei der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens der Nominalzins verwendet wird. Abschließend wird nach den absehbaren Auswirkungen des Urteils auf die Höhe der Gebühren sowie auf die künftigen Gebührenhaushalte gefragt.

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