Einheitliche Darstellung der Barrierefreiheit in den Kultureinrichtungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Beschlussvorlage 20221057 einen Vorschlag zur einheitlichen Darstellung der Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen vorgelegt. Das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion sieht vor, dass städtische sowie private kulturelle Einrichtungen die Barrierefreiheit ihrer Gebäude und Angebote nach einem festgelegten Schema kommunizieren. Dies soll sowohl auf Internetauftritten als auch in gedruckten Materialien wie Flyern oder Programmen geschehen. Zudem wird eine einheitliche Benennung der entsprechenden Web-Reiter angestrebt, um die Auffindbarkeit der Informationen zu gewährleisten.
Das vorgesehene Raster orientiert sich an den Kriterien der Agentur Barrierefrei NRW und gliedert Informationen nach verschiedenen Unterstützungsbedarfen. Die Kategorien umfassen allgemeine Hinweise sowie spezifische Angaben für Menschen mit Mobilitäts-, Seh-, Hör- oder Lernschwierigkeiten. Dabei werden Details wie die Zugänglichkeit von Webseiten, die Verfügbarkeit von Rampen, Aufzügen oder Leitsystemen sowie Angebote in Leichter Sprache abgedeckt.
Ziel der Maßnahme ist es, eine verlässliche Information im Vorfeld zu ermöglichen, um die Teilhabe am kulturellen Angebot zu unterstützen. Die Vorlage wird im Mai 2022 im Ausschuss für Kultur und Tourismus vorberaten und steht zur Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss im Juni 2022 an.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.06.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.05.2022Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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