Umsetzung der Vertreterin des Beirates für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 19. Mai 2022 stellte die CDU-Fraktion eine Anfrage zur Sitzungsordnung. Hintergrund war die Versetzung einer Vertreterin des Beirates für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation aus dem Sitzungsraum in den Gästebereich. Die Fraktion erkundigte sich nach den Gründen für diesen Vorgang, da sie von einem Rederecht der Vertreterin ausging.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage mit Verweis auf die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Demnach können Ausschüsse neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie beratende Einwohner als Mitglieder bestellen. Die betreffende Vertreterin des Beirates ist jedoch weder als Mitglied noch als sachkundige Einwohnerin für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales bestellt. Sie nimmt die Sitzungen lediglich als Gast wahr. In dieser Funktion steht ihr kein Rederecht im Rahmen der Beratungen des Ausschusses zu.
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Beratungsfolge
- 16.08.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 15.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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