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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Jahresabschluss 2021 der Bochum Perspektive GmbH (BoPG)Zur Vorlage · 20223091 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Jahresabschluss 2021 der Bochum Perspektive GmbH (BoPG) beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung dem Abschluss zustimmt. Dieser weist eine Bilanzsumme von rund 46,4 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 4,7 Millionen Euro aus. Der Vorschlag sieht vor, diesen Fehlbetrag vollständig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen. Zudem sollen die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet werden.
Die Bochum Perspektive GmbH ist als alleinige Gesellschafterin der WEG für die Entwicklung des Areals MARK 51°7 verantwortlich. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 54 Prozent, was primär auf Grundstücksverkäufe und die Abrechnung von Erschließungskosten zurückzuführen ist. Gleichzeitig verringerten sich die Materialaufwendungen aufgrund eines Projektmoratoriums, das bis April 2021 bestand. Der Jahresabschluss wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft uneingeschränkt testiert. Die Entwicklung der verschiedenen Bauabschnitte auf dem ehemaligen Opel-Gelände sowie die Sanierung von Altlasten bleiben zentrale Bestandteile der geschäftlichen Tätigkeit.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach Beschlussvorschlagzu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meischein, Herr Mitschke, Frau Özdogan, Frau Schä
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie Abstimmung erfolgt nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.2Jahresabschluss 2021 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG)Zur Vorlage · 20223093 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat dem Rat einen Beschlussvorschlag zum Jahresabschluss 2021 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) vorgelegt. Mit der Vorlage wird die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung angewiesen, den Jahresabschluss festzustellen. Dieser weist eine Bilanzsumme von rund 131,76 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 26,02 Millionen Euro aus. Zur Deckung dieses Fehlbetrags ist die Entnahme aus der Kapitalrücklage und der Gewinnrücklage vorgesehen. Zudem umfasst der Beschlussvorschlag die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021.
Der Jahresabschluss wurde von der PKF Fasselt Partnerschaft mbB mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2021 war durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Investitionstätigkeit in den Bereichen Flächen, Parken und Technologiezentren geprägt. Während die Umsatzerlöse durch Grundstücksverkäufe, etwa im Projekt Am Ruhrort oder am Gesundheitscampus Süd, gestiegen sind, führten Abschreibungen auf Finanzanlagen sowie die Weiterleitung von Mitteln an Tochtergesellschaften wie die Bochum Perspektive GmbH zu dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Ratssitzung am 15. Dezember 2022 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB) zu Unterpunkt 4.: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FFB) Befangen: Herr Czwikla, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, => ergänzen
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie Abstimmung erfolgt nach Unterpunkten.Enthaltungen: 1 (FFB)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.3Jahresabschluss 2021 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbHZur Vorlage · 20223110 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2021 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung dem Jahresabschluss zustimmt. Dieser weist eine Bilanzsumme von rund 8,67 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 4,72 Millionen Euro aus. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Fehlbetrag vollständig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen. Zudem sollen die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet werden.
Die WiFö GmbH übernimmt Aufgaben zur Förderung des Wirtschaftsstandortes Bochum, unter anderem durch Gründungsberatung und Flächenvermarktung. Im Berichtszeitraum stiegen die Umsatzerlöse auf 343.000 Euro gegenüber 118.000 Euro im Vorjahr, was primär auf das Netzwerkmanagement und die Organisation von Messeauftritten zurückzuführen ist. Der Personalaufwand belief sich auf rund 2,25 Millionen Euro, bedingt durch Neueinstellungen und tarifliche Anpassungen. Die Kanzlei PKF Fasselt Partnerschaft mbB hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)zu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)Befangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch, Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meische
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)Die Abstimmung erfolgt nach Unterpunkten.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.4Jahresabschluss 2021 der Bochumer Veranstaltungs-GmbHZur Vorlage · 20223150 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat soll über den Jahresabschluss 2021 der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von rund 42 Millionen Euro und einem Jahresfehlbetrag von etwa 1,52 Millionen Euro festzustellen. Zur Deckung dieses Fehlbetrags ist eine Entnahme aus den Rücklagen vorgesehen.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 war durch die COVID-19-Pandemie geprägt, da bis Ende des Jahres Veranstaltungsverbote für Großveranstaltungen bestanden. Während der operative Betrieb in den Gesellschaftsräumlichkeiten zeitweise stark eingeschränkt war, konnten durch den Betrieb eines Impfzentrums im RuhrCongress Bochum Umsätze erzielt werden. Zudem wurden zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen Maßnahmen wie Kurzarbeit eingesetzt.
Mit dem Beschlussvorschlag wird zudem die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtrates für das Jahr 2021 beantragt. Die Entscheidung im Rat ist für den 15. Dezember 2022 angesetzt, nachdem die Vorlagen in den zuständigen Ausschüssen beraten wurden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 3.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)zu Unterpunkt 4.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)Befangen: Herr Czwikla, Herr Eiskirch Herr Jentsch, Herr Krause, Frau Marschall, Herr Meischei
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — <<ABST>> <<AbstimmTextBeginn>><<ABST>> <<AbstimmTextBeginn>>
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.5Jahresabschluss 2021 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt BochumZur Vorlage · 20223148 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2021 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Dezernats V sieht die Feststellung eines Jahresfehlbetrags in Höhe von rund 2,92 Millionen Euro vor. Damit weicht das Ergebnis vom Wirtschaftsplan 2021 ab, der einen Überschlag von etwa 3,14 Millionen Euro vorsah. Die Abweichung zum Plan beläuft sich auf rund 6,06 Millionen Euro. Mit der Vorlage wird zudem die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beantragt.
Die finanzielle Entwicklung im Jahr 2021 war durch verschiedene Faktoren geprägt. Zu den wesentlichen Ursachen für die Abweichung zählen eine geringere Auslastung der Einrichtungen um 6,7 Prozent sowie gestiegene Kosten für Personalleasing infolge der Corona-Pandemie. Zudem führten verzögerte Inbetriebnahmen neuer Standorte, etwa in der Krachtstraße und am Beisenkamp, sowie Verluste in der Einrichtung an der Grabelohstraße zu einer Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Geschäftstätigkeit. Auch bei den außerordentlichen Erträgen kam es zu Planabweichungen, unter anderem durch verzögerte Grundstücksverkäufe am Standort Glockengarten. Aufgrund dieser Abweichungen wird eine Überprüfung des Sanierungskonzepts der Gesellschaft angestrebt, um notwendige Nachjustierungen zu erörtern.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — zu den Unterpunkten 1., 2. und 4.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)zu Unterpunkt 3.:Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Beck, Frau Hoppe, Herr Stawars, Herr Steinbach
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.6Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2021Zur Vorlage · 20222977 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll im Rahmen einer Beschlussvorlage des Rechnungsprüfungsamtes den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2021 feststellen. Die Grundlage hierfür bildet die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, welcher bei der Untersuchung des Abschlusses sowie des dazugehörigen Lageberichts die örtliche Rechnungsprüfung einbezogen hat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfungsbericht in seiner Sitzung am 2. Dezember 2022 beraten und zur Kenntnis genommen. Die Vorlage umfasst zudem das Ergebnis der Prüfung, welches im Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung vom 25. Oktober 2022 zusammengefasst ist. Der Rat wird angehalten, den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses sowie das Ergebnis des Bestätigungsvermerks zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.7Jahresabschluss 2021 der Stadt Bochum – Beschluss über die ErgebnisverwendungZur Vorlage · 20223151 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird im Dezember 2022 über den Jahresabschluss für das Jahr 2021 sowie über die Verwendung des daraus resultierenden Jahresüberschusses entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, den geprüften Jahresabschluss festzustellen und gleichzeitig über den Umgang mit dem erwirtschafteten Ergebnis zu beschließen.
Der Jahresüberschuss für das Jahr 2021 beläuft sich auf 67.173.929,26 Euro. Die Verwaltung beantragt, diesen Betrag in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Diese Maßnahme dient dazu, die Rücklage für eine mögliche Verrechnung mit künftigen Verlusten zur Verfügung zu stellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss führt die Prüfung des Jahresabschlusses durch und wird dem Rat eine schriftliche Stellungnahme sowie einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vorlegen. Die Beratung der Vorlage ist zunächst für den Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 vorgesehen, bevor der Rat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.8Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31.12.2021 - Entlastung des OberbürgermeistersZur Vorlage · 20222978 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20222978 des Rechnungsprüfungsamtes behandelt den Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31. Dezember 2021 sowie die damit verbundene Entlastung des Oberbürgermeisters. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses bereits beraten und das Ergebnis zur Kenntnis genommen. Dabei schloss sich der Ausschuss dem durch das Rechnungsprüfungsamt formulierten Bestätigungsvermerk an und fertigte eine Stellungnahme zum Prüfergebnis an.
Der Rat der Stadt Bochum soll in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden. Ergänzend dazu ist gemäß § 96 (1) GO NRW die Entscheidung über die Entlastung des Oberbürgermeisters vorgesehen. Eine Vorberatung der Vorlage findet im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 statt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.9Vierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 20223191 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223191 eine Beschlussvorlage zur vierzigsten Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgelegt. Der Entwurf umfasst Anpassungen der Gebühren für die Jahre 2023 und 2024 sowie Änderungen des Straßenverzeichnisses, die ab dem 1. Januar 2023 wirksam werden sollen.
Die vorgeschlagenen Gebührenanpassungen betreffen die jährlichen Kosten pro Meter Grundstücksseite in den verschiedenen Reinigungsklassen. Die Kalkulation sieht für das Jahr 2024 eine Erhöhung der Beträge im Vergleich zu 2023 vor, differenziert nach den jeweiligen Reinigungsklassen und dem Vorhandensein von Gehwegen.
Zusätzlich zur Gebührenänderung sieht die Satzung Änderungen am Straßenverzeichnis vor. Dies beinhaltet die Neuaufnahme verschiedener Wege und Straßen in unterschiedliche Reinigungsklassen, beispielsweise im Bezirk Bochum-Mitte oder Wattenscheid. Ebenso sind Umstufungen vorgesehen, bei denen sich die Einstufung bestehender Straßen ändert, wie etwa bei Teilen der Heckertstraße oder des Köllerholzweges. Zudem umfasst die Vorlage die Löschung bestimmter Einträge aus dem Verzeichnis. Die Entscheidung über die Änderungssatzung ist für die Ratssitzung am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 67 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 2 (FFB, Linke)Enthaltungen: 0
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.1025. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20223209 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat mit der Vorlage 202<0xE2><0x80><0xAF>232<0xE2><0x80><0xAF>09 die 25. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vorgelegt, welche die Gebührenfestsetzung für die Jahre 2023 und 2024 regelt. Die Neuregelung sieht Anpassungen bei den Jahresgebühren für die Entsorgung von Hausmüll in verschiedenen Behältergrößen vor. So steigt beispielsweise der Preis für einen 120-Liter-Behälter von 333,30 Euro im Jahr 2023 auf 349,20 Euro im Jahr 2024.
Als Gründe für die Kostenentwicklung werden steigende Aufwendungen in der Abfallbeseitigung angeführt. Dazu gehören höhere Personalkosten durch Tarifsteigerungen sowie inflationsbedingte Kostensteigerungen und gestiegene Aufwendungen für die Fahrzeugunterhaltung, unter anderem durch die CO2-Bepreisung von Dieselkraftstoff. Zudem wird ab 2024 die Einbeziehung der Müllverbrennung in den Brennstoffemissionshandel erwartet, was zu einer Mehrbelastung führt. Die Stadtverwaltung nutzt zudem ein Betriebsergebnis aus dem Jahr 2021, um die Gebührenkontinuität für den Zeitraum bis 2025 zu gewährleisten.
Die Aufgaben der Abfallbeseitigung werden zwischen dem EKOCity Abfallwirtschaftsverband, der USB Bochum GmbH und der städtischen Verwaltung aufgeteilt. Während der Verband die thermische Beseitigung übernimmt, ist die USB Bochum GmbH für die Sammlung und die Stadtverwaltung für die Verwaltungsleistungen zuständig. Für die Bioabfallsammlung sind für die Jahre 2023 und 2024 keine Tarifanpassungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (Linke, FFB)dafür: 66 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 2 (FFB, Linke)Enthaltungen: 0
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.1130. Änderungssatzung zur FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 20223210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat unter der Federführung von Dennis Arens die dreißigste Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vorgelegt. Zweck der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren für die Jahre 202<0xC2>3 und 2024, um die anfallenden Kosten zu refinanzieren.
Die Neuregelung umfasst ein aktualisiertes Gebührenverzeichnis für verschiedene Bestattungsarten sowie den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten. So sieht die Vorlage für eine Sargbestattung in einer Reihengrabstätte im Jahr 2023 einen Betrag von 2.265,00 Euro und für das Jahr 2024 einen Betrag von 2.333,00 Euro vor. Bei Urnenbeisetzungen in einer Urnenreihengrabstätte sind Gebühren von 1.340,00 Euro für 2023 und 1.380,00 Euro für 2024 vorgesehen. Die Satzung regelt zudem Kosten für Umbettungen, die Inanspruchnahme der Totenkammer sowie sonstige Leistungen wie die Orgelnutzung oder das Abräumen von Grabmalen.
Der Beschlussweg sieht Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 13. Dezember 2022 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt Bochum ist für die Sitzung am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 4 (CDU, FFB)Enthaltungen: 1 (FDP)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - aktualisierte Anlagen
- 2.1232. Änderungssatzung zur AbwassergebührensatzungZur Vorlage · 20223213 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223213 die 32. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren für die Jahre 2023 und 2024, um die Kosten für die Abwasserbeseitigung sowie den Betrieb und die Instandhaltung des Entwässerungsnetzes zu refinanzieren.
Ab dem 1. Januar 2024 sieht der Vorschlag eine Anpassung der Gebührensätze vor. Für Schmutzwasser steigt der Betrag auf 2,74 Euro pro Kubikmeter, während die Niederschlagswassergebühr von 1,11 Euro auf 1,13 Euro pro Quadratmeter angepasst werden soll. Für Grundstücke von Mitgliedern der Entwässerungsverbände erhöht sich die Schmutzwassergebühr auf 1,56 Euro pro Kubikmeter bei einer Niederschlagswassergebühr von 0,59 Euro pro Quadratmeter.
Als Ursachen für die Kostenentwicklung werden steigende Beiträge der Abwasserverbände, insbesondere durch Renaturierungsmaßnahmen der Emschergenossenschaft, sowie höhere Personalkosten und inflationsbedingte Preissteigerungen angeführt. Zudem fallen gebührenmindernde Ergebnisvorträge aus Vorjahren weg. Zwar wirken sich sinkende kalkulatorische Zinssätze auf die Kalkulation aus, diese Senkung kann die gestiegenen Ausgaben im Bereich des Schmutzwassers jedoch nicht vollständig ausgleichen. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den zuständigen Ausschüssen und wird im Rat der Stadt Bochum entschieden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 22 (CDU, FFB, Linke)dafür: 51 (SPD, Grüne, PAR&StG, UWG:FB, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 5 (CDU, LINKE, FFB)Dafür: 9 (SPD, Grüne, P&STG)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.1333. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt BochumZur Vorlage · 20223215 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20223215 die 33. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist die Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2023. Die vorliegende Kalkulation sieht vor, die Gebühren für den Krankentransport mit dem Rettungswagen sowie für den Rettungstransport auf 660 Euro festzulegen. Für einen Notarzteinsatz wird ein Betrag von 575 Euro vorgeschlagen. Zudem sind Gebühren für Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus in Höhe von 5,16 Euro pro gefahrenem Kilometer, die Bereitstellung von Krankenkraftwagen sowie Kosten für die Desinfektion vorgesehen.
Die Anpassung der Gebühren dient der Refinanzierung der Kosten des Rettungsdienstes. Als Gründe für den veränderten Gebührenbedarf werden unter anderem die vollständige Refinanzierung von drei ehemaligen Brandschutz-Rettungswagen sowie die Kosten für die Einführung eines Telenotarztes angeführt. Weiterhin trägt der Anstieg der Ausgaben für Energie, medizinische Produkte, die Wartung von Fahrzeugen und Geräten sowie für Hygiene- und Schutzausrüstung zur Kalkulation bei. Auch steigende Personalkosten durch tarifvertragliche Anpassungen werden im Dokument genannt. Der Gebührenbedarf soll sich demnach von etwa 25,2 Millionen Euro im Jahr 2022 auf rund 28,7 Millionen Euro im Jahr 2023 erhöhen. Mit den Krankenkassen wurde bereits Einvernehmen über die vorgeschlagenen Tarife erzielt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (0 Enthaltungen)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.1413. Änderungssatzung zur allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum und Änderungen der Entgeltregelungen der Stadt BochumErgebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 2.15Stellenplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024Zur Vorlage · 20223172 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20223172 einen Entwurf für den Stellenplan der Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorgelegt. Der von Susanne Reimann aus dem Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation erstellte Entwurf wird nach einer Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Der Stellenplan berücksichtigt personelle Mehrbedarfe durch zusätzliche Aufgaben sowie Minderbedarfe, die aus der Verlagerung oder dem Wegfall von Aufgaben resultieren. Zu den Bereichen mit ansteigendem Personalbedarf gehören die Digitalisierung der Verwaltung, die Überwachung des Verkehrs, der kommunale Ordnungsdienst, Feuerwehr und Rettungsdienst, der Kita-Ausbau sowie Baumaßnahmen im Tiefbau. Gleichzeitig sieht der Plan Einsparungen durch Optimierungsmaßnahmen, Digitalisierung und die Verlagerung von Schulhausmeistertätigkeiten zu den Zentralen Diensten vor. Zudem fließen Ergebnisse aus analytischen Stellenbewertungen in den Entwurf ein. Der Beschlussvorschlag sieht die Festsetzung des Stellenplans für den Doppelhaushalt 2023/2024 in der vorliegenden Fassung vor.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (Linke, PAR)dagegen: 27 (CDU, FFB, PAR&StG, UWG:FB, FDP)dafür: 46 (SPD, Grüne, OB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG:FB)dagegen: 5 (CDU/FFB/PAR&StG)dafür: 10 (SPD/Grüne/LINKE/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (UWG:FB)dagegen: 5 (CDU/FFB/PAR&StG)dafür: 10 (SPD/Grüne/LINKE/OB) - 2.15.1Stellenplan für die Haushaltsjahre 2023 / 2024 hier: PG 1109 Technischer Betrieb "Unterhaltung von Spielplätzen" - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20223369 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zum Stellenplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorgelegt. Der Antrag, der für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2022 vorgesehen war, sieht die Schaffung von drei zusätzlichen Stellen im Bereich des Technischen Betriebs vor. Ziel ist es, die Wartung und Überwachung der Bochumer Spielplätze zu beschleunigen und effektiver zu gestalten. Die Besetzung dieser Stellen soll nach Möglichkeit durch Umbesetzungen innerhalb der Verwaltung erfolgen können.
Als Begründung für diesen Antrag führen die Ratsmitglieder Dr. Daniel Obitz und Karsten Herlitz einen Sanierungsstau auf vielen Spielplätzen an. Laut dem Dokument können mangelhaft gewartete Spielgeräte zu Verletzungsgefahren führen. Des Weiteren wird auf das Problem des Vandalismus hingewiesen, der unvorhersehbare Schäden verursacht und die Einhaltung von Einsatzplänen erschwert. Die zusätzliche personelle Ausstattung soll dazu dienen, den Schutz der Kinder sowie ein gepflegtes Angebot an Spielplätzen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung)
- 2.15.2Stellenplan für die Haushaltsjahre 2023 / 2024 hier: PG 1109 Technischer Betrieb "Grünpflege" - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20223370 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Änderungsantrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2022 befasst sich mit dem Tagesordnungspunkt 2.15 zum Stellenplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, konkret im Bereich PG 1109 Technischer Betrieb unter dem Schwerpunkt Grünpflege. Der entsprechende Antrag wurde von einer Fraktion im Rat der Stadt Bochum eingebracht.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Schaffung von vier zusätzlichen Stellen vor. Die Umsetzung dieser personellen Maßnahme soll nach Möglichkeit durch eine veränderte Zuweisung von Aufgaben innerhalb des Technischen Betriebs realisiert werden. Mit diesem Antrag wird das Ziel verfolgt, den Erfordernissen der Pflege des städtischen Grüns besser und schneller gerecht zu werden.
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- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung)
- 2.15.3Stellenplan für die Haushaltsjahre 2023 / 2024 hier: PG 1210 Ordnungsangelegenheiten "Kommunaler Ordnungsdienst" - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20223371 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2022 vorgelegt. In der Vorlage 20223371 wird vorgeschlagen, den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) bis Ende 2024 einmalig mit elf zusätzlichen Ausbildungsplätzen auszustatten. Damit würde sich die Gesamtzahl der verfügbaren Ausbildungsplätze auf insgesamt vierzehn erhöhen.
Die Fraktion verfolgt mit diesem Antrag das Ziel, die personelle Kapazität des KOD langfristig auf 50 Stellen zu steigern. Laut Begründung im Dokument besteht aufgrund gestiegener Aufgabenbereiche ein Bedarf an verstärkter Präsenz im Stadtgebiet. Da ausgebildete Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt schwer zu finden seien und oft aus anderen Kommunen abgeworben werden müssten, soll die Ausbildung eigener Nachwuchskräfte gefördert werden. Die Aufstockung der Ausbildungsplätze dient laut der Vorlage dazu, den Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie präventiven Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr gerecht zu werden.
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- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung)
- 2.15.4Stellenplan für die Haushaltsjahre 2023 / 2024 hier: PG 1012 Ordnungsangelegenheiten "Koordinierungsstelle Graffiti" - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20223373 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ratsmitglied Dr. Daniel Obitz hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2022 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 im Bereich der Ordnungsangelegenheiten.
Es wird vorgeschlagen, eine Koordinierungsstelle für Graffiti im Bochumer Stadtgebiet einzurichten. Die Aufgabe dieser Stelle soll die Sichtung von Graffiti, insbesondere von Inhalten mit beleidigendem Charakter, sowie die Koordination der Entfernung dieser Schmierereien umfassen. Zur Besetzung der Position wird angeregt, nach Möglichkeit einen bestehenden städtischen Mitarbeiter umzusetzen, wobei auch eine Teilzeitbesetzung vorgesehen ist.
Mit der Einrichtung der Stelle soll ein systematisches Verfahren geschaffen werden, über das Graffiti gemeldet und die Entfernung der Schmierereien zeitnah beauftragt werden kann.
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- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung)
- 2.15.5Stellenplan für die Haushaltsjahre 2023 / 2024 hier: PG 2507 Museum Bochum "Registrar-Stelle im Museum Bochum" - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20223374 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2022 vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 20223374 wird beantragt, den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 um eine Registrar-Stelle im Museum Bochum zu erweitern. Hierfür sollen zusätzliche Personalkosten in Höhe von 70.000 Euro eingestellt werden.
Die Begründung der Fraktion, unterzeichnet von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Monika Pieper, hebt die Notwendigkeit der Pflege und Inventarisierung der Sammlungen hervor. Die beantragte Stelle soll für praktische Angelegenheiten rund um die Museumssammlung zuständig sein. Dazu zählen die ordnungsgemäße Erfassung der Sammlung in einer Datenbank, die Organisation von Ausleihen sowie Transporten zum und vom Museum und die Archivierung sowie Aufbewahrung von Werken in den Depots des Museums.
Der Antrag weist darauf hin, dass die Inventarisierung der Kunstsammlung derzeit von einer Kunsthistorikerin und drei Kolleginnen durchgeführt wird. Die Fraktion strebt jedoch eine festinstallierte Stelle an, um Planungssicherheit zu schaffen. Zudem wird angeführt, dass eine personelle Aufstellung notwendig sei, um im Wettbewerb mit anderen Museen in Nordrhein-Westfalen bestehen zu können und die Attraktivität des Museums zu sichern.
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- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung)
- 2.15.6Stellenplan für die Haushaltsjahre 2023 / 2024 hier: PG 3601 Kindertagesbetreuung "Beruf der Erzieherin/des Erziehers" - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20223375 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2022 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, speziell im Bereich der Kindertagesbetreuung.
Der Vorschlag sieht vor, im zuständigen Fachamt eine Stelle einzurichten, die für die Werbung und die Koordination von Maßnahmen zum Ausbau der Erzieherausbildung zuständig ist. Die Besetzung soll nach Möglichkeit in Teilzeit erfolgen und durch die Umbesetzung oder Verlagerung einer bestehenden Stelle aus dem Presseamt realisiert werden.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der zunehmenden Schwierigkeit für städtische Einrichtungen sowie freie Träger, qualifiziertes Personal zu finden. Durch die Entwicklung geeigneter Werbemaßnahmen soll die Attraktivität des Berufsstandes hervorgehoben und der Standort Bochum gestärkt werden. Ziel ist es zudem, einem gegenseitigen Abwerben von Fachkräften zwischen den verschiedenen Anbietern entgegenzuwirken.
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- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung)
- 2.16Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2023 / 2024Zur Vorlage · 20223171 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Entwurf der Haushaltssatzung für die Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorgelegt. Die Vorlage, erstellt von Sandra Senger aus dem Amt für Finanzsteuerung, ist für eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 sowie für eine Entscheidung im Rat am 15. Dezember 2022 vorgesehen. Der Entwurf berücksichtigt die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen.
Die Satzung legt unter anderem die Steuersätze für die Haushaltsjahre 2023/2024 fest: Die Grundsteuer A beträgt 250 Prozent, die Grundsteuer B 645 Prozent und der Gewerbesteuersatz liegt bei 495 Prozent. Zudem wird der Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung auf 950 Millionen Euro festgelegt. Der Entwurf regelt zudem die flexible Haushaltsbewirtschaftung in Bereichen wie Gebäudekosten, Reinigung sowie Personalaufwendungen. Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten für die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel definiert, wobei die Entscheidungsgewalt je nach Höhe des Betrags von der Haushaltssachbearbeitung über die Leitung des Amtes für Finanzsteuerung bis hin zur Kämmerin oder dem Rat reicht.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (CDU/LINKE/FFB/PAR&StG/UWG:FB)dafür: 9 (SPD/Grüne/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 7 (CDU/LINKE/FFB/PAR&StG/UWG:FB)dafür: 9 (SPD/Grüne/OB) - Abstimmungsergebnisse der Änderungsanträge zu TOP 2.16
- Veränderungsnachweise
- Änderungsanträge der Fraktionen
- 2.17Bebauungsplan Nr. 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20222636 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 239 b im Bereich Hattinger Straße / Schloßstraße vorgelegt. Das Plangebiet befindet sich im Bochumer Stadtteil Weitmar, westlich der Hattinger Straße in der Nähe des BOGESTRA-Busbetriebshofs. Ziel der Neuregelung ist die planungsrechtliche Sicherung bestehender Gewerbeflächen sowie der Schutz zentraler Versorgungsbereiche in Weitmar-Mark und Weitmar-Mitte durch den Ausschluss von Einzelhandel mit zentrenrelevantem Hauptsortiment.
Hintergrund sind Bauvoranfragen für einen Lebensmitteldiscounter sowie eine Stellplatzanlage auf den Grundstücken Hattinger Straße 386 a und 386 b, die nicht den Vorgaben des Masterplans Einzelhandel der Stadt Bochum entsprechen. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans werden Teile des bestehenden Bebauungsplans Nr. 239 a durch die neue Satzung ersetzt.
Der Entwurf sieht vor, das gesamte Gebiet als Gewerbegebiet festzusetzen. Der Plan enthält Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie zum Schallschutz. Zudem werden Flächen für die Stromversorgung gesichert. Untersuchungen zu Lärmimmissionen ergaben, dass die Richtwerte für gewerblichen Lärm im Plangebiet und in der Umgebung eingehalten werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.18Bebauungsplan Nr. 576 ab – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 a – Fußgängerzonen/Innenstadt – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20222562 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20222562 den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 576 ab vorgelegt. Dabei handelt es sich um eine zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 a, die das Gebiet des sogenannten Bermudadreiecks in der südlichen Innenstadt umfasst. Das Plangebiet erstreckt sich beiderseits der Kortumstraße zwischen Südring und Konrad-Adenauer-Platz sowie westlich der Brüderstraße.
Ziel der Änderung ist es, die bestehende, für das Viertel typische Gastronomie und weitere prägende Nutzungen vor einer Verdrängung durch Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros zu schützen. Die Verwaltung begründet den Entwurf mit einer beobachteten Entwicklung hin zu einer einseitigen Nutzungsstruktur im Bereich der Brüderstraße sowie dem Ziel, die Angebotsvielfalt im Viertel zu erhalten. Mit der Beschlussfassung als Satzung soll die Neuerrichtung sowie die Nutzungsänderung von Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros in diesem Bereich ausgeschlossen werden. Bestehende Betriebe dieser Art behalten jedoch ihren Bestandsschutz.
Das Planungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Eine Veränderungssperre ist bereits seit dem 1. Februar 2021 in Kraft. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll im Rahmen des Abwägungsvorschlags entschieden werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 2 (PAR&StG)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB, UWG:FB,FDP,OB)
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222562Enthaltungen: 1 (Die PARTEI)Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., Herr Wittbrodt)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.19Bebauungsplan Nr. 576 bIb – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 bI – Innenstadt/Gleisdreieck – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20222880 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 576 bIb vor, der eine zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 576 bI für das Gebiet Innenstadt/Gleisdreieck darstellt. Der Plan betrifft ein Areal östlich der Brüderstraße im Bochumer Bermudadreieck. Ziel der Neuregelung ist es, die bestehende, für das Viertel typische Gastronomie sowie weitere prägende Nutzungen vor einer Verdrängung durch Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros zu schützen. Damit soll dem Verlust der Angebotsvielfalt in diesem Stadtteil vorgebeugt werden.
Der Entwurf sieht vor, die Zulässigkeit von Wasserpfeifen-Gaststätten und Wettbüros im betreffenden Bereich auszuschließen. Laut Begründung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen ist eine Zunahme von Wasserpfeifen-Gaststätten entlang der Brüderstraße sowie eine Konkurrenzsituation durch wettbürogeprägte Strukturen zu beobachten. Mit dem Inkrafttreten der Satzung wird die Neuerrichtung oder Nutzungsänderung dieser Gewerbearten in diesem Gebiet unterbunden, wobei bestehende Betriebe den Bestandsschutz genießen. Eine Veränderungssperre ist bereits seit dem 1. Februar 2021 wirksam. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt; im Rahmen der Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222880Enthaltungen: 1 (Die PARTEI)Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., Herr Wittbrodt)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.20Bebauungsplan Nr. 868 a – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 868 – Viktoriaquartier – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20222881 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20222rag eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 868 a – Viktoriaquartier – vorgeschlagen. Ziel dieser ersten Änderung ist es, die bestehende Vielfalt an gastronomischen und kulturellen Nutzungen im Bereich des sogenannten Bermudadreiecks zu erhalten. Konkret soll die Zulässigkeit von Wasserpfeifen-Gaststätten in dem betroffenen Gebiet ausgeschlossen werden, um einer Verdrängung etablierter Betriebe durch diese Nutzungsart entgegenzuwirken.
Das Plangegebiet erstreckt sich östlich der Viktoriastraße zwischen dem Südring und dem Konrad-Adenauer-Platz. Laut Begründung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen ist in Teilen des Viertels, insbesondere entlang der Brüderstraße, eine Zunahme von Wasserpfeifen-Gaststätten zu beobachten, was die Nutzungsvielfalt einschränken könnte. Die Änderung soll dazu beitragen, den Charakter des Gebiets als vielseitiges Ausgehviertel zu bewahren und einem Verlust an Angebotsvielfalt vorzubeugen. Eine Veränderungssperre für diesen Bereich besteht bereits seit dem 1. Februar 2021. Der Entwurf sieht vor, die Änderung als Satzung zu beschließen und über eingegangene Stellungnahmen zu entscheiden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 2 (PAR&StG)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FFB, UWG:FB, FDP, OB)
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222881Enthaltungen: 1 (Die PARTEI)Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., Herr Wittbrodt)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FFB, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.21Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 45 MH (Holzstraße) in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20222697 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) für die Planungsgemeinschaft der Städte der Region Ruhr beraten. Die Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen bezieht sich auf das Änderungsverfahren 45 MH (Holzstraße) in Mülheim an der Ruhr und sieht einen Feststellungsbeschluss nach der Abwägung von Stellungnahmen aus den Beteiligungsphasen vor.
Die Änderung betrifft ein etwa 6,3 Hektar großes Areal im Stadtteil Broich. Dabei sollen rund 2,1 Hektar der bisher als Grünfläche ausgewiesenen Flächen in Wohnbauflächen umgewandelt werden, um die Erweiterung des Siedlungsbereichs nach Süden zu ermöglichen. Das Gebiet umfasst unter anderem ehemalige Flüchtlingsunterkünfte sowie Sportflächen.
Im Zuge der Anpassung werden Schutzgebiete neu geordnet: Während im nordwestlichen Bereich die Festlegungen zum Naturschutz reduziert werden, erfolgt in anderen Teilen des Gebiets eine Ausweitung der Naturschutzflächen (BSN), um den Regionalplan an den Landschaftsplan anzupassen. Dies führt zu einer Nettovergrößerung der Naturschutzflächen um etwa 1,2 Hektar. Nach dem Feststellungsbeschluss wird das Verfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (Linke, UWG:FB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB, Linke)
- 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“ nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (UWG:FB, Linke) - 2.22Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) in EssenZur Vorlage · 20222698 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Änderungsverfahrens am Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Gegenstand des Verfahrens 54 E ist ein etwa 0,9 Hektar großes Areal in Essen an der Oberhauser Straße, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet.
Mit dem beantragten Aufstellungsbeschluss soll die Widmung des Geländes angepasst werden. Derzeit sind die Flächen im RFNP als Agrar- und Grünflächen sowie als Bereiche zum Schutz der Landschaft und zur landschaftsorientierten Erholung ausgewiesen. Die geplante Änderung sieht vor, diese Flächen in allgemeine Siedlungsbereiche umzuwandeln und als Wohnbaufläche darzustellen. Auf dem brachliegenden Standort ist die Realisierung einer Wohnbebauung mit circa 25 Hauseinheiten vorgesehen.
Der weitere Ablauf des Planungsverfahrens umfasst im ersten Quartal 2023 die frühzeitige Beteiligung sowie das Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung. Nach der Erarbeitung eines Umweltberichts und der Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist eine Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde erforderlich.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (LINKE, UWG:FB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB, Linke)
- 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE im Rat“ nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (UWG:FB, Linke) - 2.23Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03a BO (Berliner Straße) in BochumZur Vorlage · 20222286 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) für das Verfahren 03a BO (Berliner Straße) entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen umfasst die Abwägung von Anregungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen sowie der förmlichen Beteiligung eingegangen sind.
Die geplante Änderung betrifft Teilbereiche der Gewerbegebiete Wattenscheid West und Fröhliche Morgensonne im Kreuzungsbereich Berliner Straße, Wilhelm-Leithe-Weg und Friedrich-Lueg-Straße. Ziel des Verfahrens ist die Anpassung an den aktuellen Masterplan Einzelhandel Bochum. Dabei sollen Flächen, die bisher als Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen waren, in Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen umgewidmet werden, da im aktuellen Einzelhandelskonzept kein entsprechender Sonderstandort mehr vorgesehen ist. Diese Anpassung dient zudem der rechtlichen Absicherung für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans.
Nach dem Beschluss durch den Rat wird das Änderungsverfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Mit der anschließenden Veröffentlichung der Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen tritt die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans als Ziel der Raumordnung in Kraft. Klimarelevante Auswirkungen werden laut den Unterlagen nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222286
- 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.24Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt BochumZur Vorlage · 20222610 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Satzung zum Schutz des Baumbestandes vorgelegt. Ziel der geplanten Regelung ist die Erhaltung schützenswerter Bäume, um den Naturhaushalt, das Stadtklima sowie die Lebensqualität und das Landschaftsbild zu sichern.
Die Satzung findet in bebauten Ortsteilen und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen Anwendung, sofern die Grundstücke eine Größe von mindestens 350 Quadratmetern aufweisen. Als geschützt gelten unter anderem Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern oder Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit einem Umfang von mindestens 50 Zentimetern. Ausgenommen von den Schutzvorschriften sind bestimmte Arten wie Pappeln, Birken oder Robinien sowie die meisten Nadelbäume und Obstbäume. Zudem gilt der Schutz nicht für Bäume, die in einem Abstand von weniger als drei Metern zu Wohn- oder Gewerbegebäuden stehen.
Die Vorlage untersagt das Entfernen, Beschädigen oder wesentliche Verändern geschützter Bäume sowie Eingriffe in deren Wurzel- und Kronenbereich, etwa durch Bodenverdichtung, Versiegelung oder den Einsatz von Chemikalien. Erlaubt bleiben pflegerische Maßnahmen zur Erhaltung der Bäume sowie dringende Maßnahmen zur Verkehrssicherung. Die Stadtverwaltung erhält zudem die Befugnis, Eigentümer zur Durchführung von Schutz- oder Pflegearbeiten anzuordnen, insbesondere im Zusammenhang mit Bauvorhaben.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (19. Sitzung) — Enthaltungen:-Dagegen:3CDUDafür:13 SPD, Die Grünen, Die Linke, FDP/UWG:Freie Bürger, EinzelmandatsträgerZuvor beschließt die Bezirksvertretung Bochum-Nord einstimmig, dass die vom Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung beschlossenen Änderungen (
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222610Enthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 4 (CDU, Herr Wittbrodt)Dafür: 11 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen : 3 CDU
- 16.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 4 (CDU, FDP) Enthaltungen: 1 (FFB)
- 09.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (18. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. S. a. Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 3 Enthaltungen (CDU)
- 08.11.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13Dagegen: 1Enthaltungen: 0Mit folgenden Anregungen:Aufnahme folgender Baumarten als geschützte Bäume in die Baumschutzsatzung: Speierling, Elsbeere Weißtanne und KiefernErgänzung unter § 1 d) Sicherung vielfälti
- 02.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag bei vier Gegenstimmen (CDU, FDP)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - Information der Verwaltung
- 2.25Wochenmärkte - Satzungen und Ordnungsbehördliche VerordnungZur Vorlage · 20222973 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungs- und Veterinäramt der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung mehrerer Regelungen für die Wochenmärkte in Bochum vorgelegt. Die Vorlage sieht die Abschaffung der Wochenmarktsatzung, der Wochenmarktgebührensatzung sowie der ordnungsbehördlichen Verordnung über zusätzliche Gegenstände des Wochenmarktverkehrs vor.
Grund für diesen Schritt ist die Veränderung der Zuständigkeiten: Seit 2020 werden die zwölf Bochumer Wochenmärkte nicht mehr von der Stadt selbst betrieben, sondern im Rahmen einer Dienstleistungskonzession durch die Bochum Marketing GmbH durchgeführt. Da die Verantwortung für die Durchführung und die Marketingstrategien nun beim privaten Anbieter liegt, entfallen die städtischen Regelungen zur Zuweisung von Standplätzen sowie die Gebührenerhebung.
Zudem führt die rechtliche Einordnung der Veranstaltungen als Privatmärkte dazu, dass die bisherige ordnungsbehördliche Verordnung auf Basis der Gewerbeordnung nicht mehr zur Anwendung kommt. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem Ziel einer Entbürokratisierung und der Vermeidung von Überregulierung.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222973
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222973
- 16.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 0 Enthaltungen
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.26Überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5406 Beteiligung ÖPNV zur Leistung eines Corona und Ukrainekrieg bedingten Sonderzuschusses an die BOGESTRAZur Vorlage · 20223134 · Finanzvorlage konsumtiv & investiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Amt für Finanzsteuerung vorliegende Finanzvorlage mit der Nummer 20legende 3134 sieht die überplanmäßige Bereitstellung von 12,73 Millionen Euro für die BOGESTRA vor. Dieser Betrag dient dem Ausgleich der Bochumer Anteile an den durch die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg verursachten Finanzschäden in der Produktgruppe 5406 (Beteiligung ÖPNV).
Nach Angaben der Vorlage ergibt sich bei der BOGESTRA für das Jahr 2022 eine Ergebnisverschlechterung von rund 22,2 Millionen Euro. Diese setzt sich aus Ertragsausfällen in Höhe von 13,4 Millionen Euro sowie Mehraufwendungen von 9,5 Millionen Euro zusammen. Zu den Mehraufwendungen zählen insbesondere gestiegene Kosten für Diesel, Material und Fremdleistungen sowie erhöhte Personalkosten aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen. Von der gesamten Ergebnisverschlechterung entfallen laut der VRR-Finanzierungssystematik 57,32 Prozent auf die Stadt Bochum, was einem Betrag von etwa 12,73 Millionen Euro entspricht.
Die Deckung der Mittel soll durch außerordentliche Erträge gemäß dem NKF-CUIG NRW erfolgen. Während die Deckung des Corona-bedingten Finanzschadens in Höhe von 9,86 Millionen Euro bereits über das aktuelle NKF-CIG NRW möglich ist, erfolgt die Deckung des aus dem Ukrainekrieg resultierenden Schadens von 2,87 Millionen Euro vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung auf Landesebene. Die Stadt Bochum ist als Gesellschafterin zur Ausgleichung der Verluste verpflichtet, um die Liquidität und Zahlungsfähigkeit der BOGESTRA zu gewährleisten.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0 dagegen: 1 (FFB) dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/Linke/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (FFB)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, Pa&StG,UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 1 (FFB) dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/Linke/UWG:FB/PAR&StG/OB) - 2.27Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 – Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO)Zur Vorlage · 20223189 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum sieht die Bereitstellung von außerplanmäßigen konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 2,0 Millionen Euro für die Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH (SBO) vor. Die Mittel sollen im Jahr 2022 zur Deckung eines erwarteten Einnahmeverlustes innerhalb der Produktgruppe für Beteiligungen an sozialen Leistungen verwendet werden.
Grund für den Bedarf ist eine Abweichung vom im Jahr 2015 beschlossenen Sanierungsplan. Dieser sah vor, ein Grundstück am „Am Glockengarten“ für etwa 4,4 Millionen Euro zu veräußern. Aktuellen Schätzungen der Verwaltung zufolge kann aufgrund geringerer bebaubarer Flächen und reduzierter zulässiger Ausmaße nur noch ein Erlös von rund 2,4 Millionen Euro erzielt werden. Dies führt zu einem Minderertrag von 2,0 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Plan. Die Bereitstellung der Mittel soll dazu dienen, den Sanierungspfad einzuhalten und weitere Kosten für die Gesellschaft zu vermeiden.
Die Finanzierung erfolgt durch Umwidmung vorhandener Mittel aus anderen Produktgruppen des Sozialamts, konkret aus den Bereichen Kosten der Unterkunft sowie Hilfe zur Pflege, da dort die Aufwendungen geringer ausfallen als veranschlagt. Die gewährte Liquiditätshilfe soll nach dem Verkauf des Grundstücks an einen Investor, voraussichtlich im Jahr 2023, zurückgezahlt werden.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.28Überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3604 Institutionelle Bildung und Beratung zur Deckung von Mehrkosten der EingliederungshilfeZur Vorlage · 20223230 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 2,8 Millionen Euro entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, diese Mittel in der Produktgruppe „Institutionelle Bildung und Anberatung“ bereitzustellen, um Mehraufwendungen bei der Eingliederungshilfe auszugleichen.
Grund für den Bedarf sind steigende Fallzahlen sowie höhere Kosten im Bereich der Schulbegleitung. Die Zahl der Leistungsfälle nach § 35a SGB VIII stieg von 102 Fällen im Januar 2020 auf 204 Fälle bis Mai 2022 an. Zudem haben sich die Entgeltsätze für die ambulante Eingliederungshilfe durch die Anbindung an Tarifverträge wie den TVöD-SuE zwischen dem Schuljahr 2020/2021 und 2022/2023 um bis zu 31 Prozent pro Stunde erhöht.
Die Deckung des Mehrbedarfs soll durch Minderaufwendungen im Budget des Amtes für Soziales (Produktgruppe 3101) erfolgen. Die dort eingeplanten Mittel für die Hilfe zur Pflege werden aufgrund der Begrenzung des Eigenanteils pflegebedingter Aufwendungen nicht vollumfänglich ausgeschöpft. Die Entscheidung über die Bereitstellung gemäß § 83 GO NRW ist für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FFB) - 2.29Finanzierung Deponienachsorge Umweltservice Bochum GmbHZur Vorlage · 20223142 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt für das Jahr 2023 eine Erhöhung der Kapitaleinlage in das Eigenkapital der Umweltservice Bochum GmbH (USB) auf 25 Millionen Euro. Damit wird die im Haushaltsplan 2022 bereits vorgesehene Einlage von 18 Millionen Euro um 7 Millionen Euro aufgestockt. Die Maßnahme dient dazu, die Finanzierung der Deponienachsorge für die Zentraldeponie Kornharpen sowie geplante Investitionen der USB sicherzustellen.
Der zusätzliche Bedarf ergibt sich laut der Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung aus veränderten Anforderungen an die Deponierückstellungen, etwa durch angepasste Preissteigerungsraten und verlängerte Zeiträume für die Oberflächenabdichtung sowie die Nachsorge. Zudem wurde Liquidität durch Investitionen zwischen 2013 und 2021 in Höhe von 37,5 Millionen Euro im Anlagevermögen gebunden. Die beantragte Einlage soll eine prognostizierte Unterdeckung bis zum Jahr 2029 abwenden und die Planungssicherheit für das Unternehmen sowie die Stadt Bochum gewährleisten.
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- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FFB) - 2.30Ruhr:HUB GmbH hier: Kapitalerhöhung bzw. AnteilsverwässerungZur Vorlage · 20222931 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Kapitalerhöhung der Ruhr:HUB GmbH vorgelegt. Dabei sollen die städtischen Vertreter in den Gremien der Gesellschaft ermächtigt werden, der Erhöhung der Stammeinlage durch die Duisburg Business & Innovation GmbH sowie die Business Metropole Ruhr GmbH zuzustimmen. Diese Maßnahme erfordert eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags.
Durch die geplanten Erhöhungen verändert sich die Anteilsstruktur der Gesellschaft. Der Anteil der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH wird sich von bisher 27 Prozent auf rund 18,69 Prozent verringern. Im Zuge dieser Anpassung soll auch die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von zehn auf zwölf erhöht werden, wodurch die Duisburg Business & Innovation GmbH und die Business Metropole Ruhr GmbH jeweils ein weiteres Mandat erhalten.
Die Ruhr:HUB GmbH fungiert als regionale Plattform für die digitale Wirtschaft und konzentriert sich auf Themen wie künstliche Intelligenz, Blockchain, Data Analytics und Cybersecurity. Die dritte Förderperiode wurde bis September 2025 bewilligt. Der jährliche finanzielle Beitrag der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH bleibt dabei unverändert bei 135.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, LINKE, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0 dagegen: 1 (FFB) dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/Linke/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (FFB)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, Pa&StG, UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 1 (FFB) dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/Linke/UWG:FB/PAR&StG/OB) - 2.31Entwurf Schulentwicklungsplan - Teilplan Grundschulen und Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungseinrichtungen - Fortschreibung 2022/2023 - 2026/2027Zur Vorlage · 20222581 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt einen Entwurf zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen sowie die Entwicklungsplanung für außerunterrichtliche Betreuungseinrichtungen für den Zeitraum von 2022/2023 bis 2026/2027 vor. Die Planung basiert auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe, die vom Ausschuss für Schule und Bildung eingesetzt wurde. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Berücksichtigung des gesetzlichen Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem Schuljahr 2026/2027.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die bestehenden 42 Grundschulen mit insgesamt 49 Standorten in ihrer bisherigen Organisation zu erhalten. Zur Ermittlung der zukünftigen Schülerzahlen wurde ein externer Experte hinzugezogen. Der Entwurf umfasst Prognosen für die gesamte Stadt sowie für die einzelnen Stadtbezirke und Schulstandorte. Zudem enthält er Handlungsempfehlungen für Schulen, an denen unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.
Dem Rat der Stadt Bochum wird vorgeschlagen, den vorliegenden Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und die darin aufgeführten Bedarfe grundsätzlich anzuerkennen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, konkrete Umsetzungsmöglichkeiten auf Basis der Handlungsempfehlungen zu prüfen und diese durch Einzelbeschlüsse umzusetzen. Dabei sollen innerorganisatorische Optimierungspotenziale vorrangig berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 10 (Linke, FFB, UWG:FB)dafür: 68 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, FDP, PAR, OB)
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages.(Ohne FDP)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.12.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages; dagegen: 2 (1 FFB, 1 UWG: FB), keine Enthaltungen
- 22.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, PSG)Dagegen: 2 (Linke, UWG:FB)Enthaltungen: 1 (FFB)
- 11.11.2022 · Integrationsausschuss (10. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (LINKE, ILBO)
- 09.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (18. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. S. a. Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“.
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (17. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 15 (SPD, CDU, UWG: FB, DIE LINKE., FDP, Herr Schmidt)Dafür: 1 (Grüne)
- 02.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (16. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 26.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222581 bei einer Enthaltung (FDP)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.32Paul-Dohrmann-Schule – Förderschule für Emotionale und soziale Entwicklung – (Schulnummer: 193318). Zusammenführung der Schulstandorte Hiltroper Straße 53 und Wasserstraße 46.Zur Vorlage · 20221855 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Schulstandorte der Paul-Dohrmann-Schule, einer Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung, zusammenzuführen. Geplant ist, den bisherigen Hauptstandort an der Wasserstraße 46 zum Schuljahrbeginnt 2026/2027 aufzulösen und die gesamte Schülerschaft am Standort Hiltroper Straße 53 zu konzentrieren.
Der Standort an der Hiltroper Straße wird derzeit saniert und brandschutztechnisch erweitert, sodass er nach Abschluss der Bauarbeiten die gesamte Schülerschaft aufnehmen kann. Die Zusammenlegung soll administrative Abläufe vereinfachen, da Konferenzen, Dienstbesprechungen und die Einsatzplanung von Lehrkräften an einem Ort stattfinden können. Zudem entfällt das Pendeln zwischen den Standorten, was zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen soll. Auch personelle und technische Ressourcen wie Sekretariat, Hausmeisterdienste und digitale Ausstattung müssten nicht mehr doppelt vorgehalten werden.
Für den geplanten zweigeschossigen Anbau an der Hiltroper Straße werden zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro veranschlagt, die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt sind. Die Umsetzung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, keine Enthaltungen
- 11.11.2022 · Integrationsausschuss (10. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (18. Sitzung) — Einstimmig gemäß Verwaltungsvorlage
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221855
- 02.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221855
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.33Mehrjährige Förderung der Freien Kulturszene 2024Zur Vorlage · 20222950 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20222950 einen Beschluss zur mehrjährigen Förderung der freien Kulturszene für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, die bestehende zweijährige Planungssicherheit für die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen beizubehalten. Damit soll die Förderung über das Jahr 2023 hinaus auch im Jahr 2024 ohne Haushaltsvorbehalt fortgesetzt werden.
Die Förderung umfasst sowohl Projektzuschüsse zur Deckung von Fehlbedarfen als auch institutionelle Betriebskostenzuschüsse. Laut der Begründung durch Noel Bakirtan vom Kulturbüro und den Kulturhistorischen Museen ist diese Form der finanziellen Unterstützung notwendig, um die kulturelle Infrastruktur der Stadt zu erhalten und Institutionen bei der Deckung laufender Personal- und Mietkosten zu unterstützen.
Das Verfahren der zweijährigen Bindung wird seit 2016 angewandt, um den Trägern Planungssicherheit zu bieten und gleichzeitig dem Rat der Stadt Bochum die notwendigen Entscheidungsspielräume in der Haushaltswirtschaft zu lassen. Seit 2017 ist zudem eine jährliche Indexanpassung von einem Prozent Bestandteil des Systems. Die vorliegende Vorlage knüpft an die bisherigen Beschlüsse an, welche die Planungssicherheit bis einschließlich 2023 sichergestellt haben. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits im Etat enthalten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FFB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 17.11.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 1 Enthaltung (FFB)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FFB) - 2.34Veränderungen in den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1 und 2 (KInvFG 1 und 2) sowie in dem Kreditprogramm Gute Schule 2020 Beschluss des Rates vom 14.12.2017 zu Vorlage 20172547Zur Vorlage · 20222356 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Förderprogramme des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Kapitel 1 und 2 sowie des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Ein zentraler Punkt ist die Umverteilung der Finanzierung für die Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule. Aufgrund gestiegener Baukosten soll diese Maßnahme aus dem Programm KInvFG 2 herausgenommen und stattdessen durch städtische Mittel aus den Haushalten 2023 und 2024 finanziert werden.
Zudem sieht die Vorlage eine Änderung bei der Verteilung von Fördermitteln aus dem KInvFG 2 vor, um Schulen in freier Trägerschaft einzubeziehen. Diese Neuregelung erfolgt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Die Mittelvergabe an Ersatzschulen soll künftig nach einem festen Verteilungsschlüssel erfolgen, der auf der Anzahl der Schülerinnen und Schüler basiert. Um den besonderen Flächenbedarf von Förderschulen zu berücksichtigen, wird die dortige Schülerzahl mit einem Faktor von 2,5 gewichtet. Für die Inanspruchnahme der Mittel durch freie Träger müssen sämtliche kommunalen Vorgaben, wie das Vergaberecht und Dokumentationspflichten, zwingend eingehalten werden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.10.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, keine Enthaltungen
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.35Realisierungsbeschluss zum neuen Gerätehaus der Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit Linden und der Rettungswache LindenZur Vorlage · 20222903 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Realisierungsbeschluss für das neue Feuerwehrgerätehaus der Löscheinheit Linden sowie die Rettungswache Linden vor. Das Bauvorhaben am Standort Lindener Straße 109 basiert auf dem Brandschutzbedarfsplan 2018–2022 und einem Gutachten zur Notfallrettung, welches eine zusätzliche Rettungswache im Versorgungsbereich Südwest vorsieht.
Die erwarteten Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung belaufen sich auf rund 11,5 Millionen Euro. Dieser Betrag umfasst neben der Gebäudeerstellung auch die Gestaltung der Außenanlagen sowie notwendige Baumfällungen und Ersatzmaßnahmen. Der Entwurf legt den Fokus auf Nachhaltigkeit durch eine kompakte Bauweise, die Verwendung von Holz als Baumaterial sowie ein modernes Energiekonzept. Zu den geplanten Klimaschutzmaßnahmen gehören eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher, ein Gründach und Erdsonden für eine Wärmepumpe. Zudem sollen die technischen Voraussetzungen für den Betrieb elektrischer Einsatzfahrzeuge in den Fahrzeughallen geschaffen werden.
Im Rahmen des Projekts ist die Fällung von zwei Straßenbäumen vorgesehen, die durch die Anpflanzung von acht Bäumen und weiteren Grünflächen kompensiert werden sollen. Die Finanzierung der Maßnahmen für das laufende Jahr 2022 erfolgt durch eine Umschichtung innerhalb des investiven Budgets des Amtes. Die Kostenanteile der Rettungswache werden über Benutzungsentgelte refinanziert.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 0 Enthaltungen
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.36Weiterentwickeltes Smart City Bochum KonzeptZur Vorlage · 20222718 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Entwurf des weiterentwickelten Smart City Konzepts beschließen. Die Vorlage knüpft an das im März 2021 verabschiedete Konzept an und dient als Grundlage für die digitale Stadtentwicklung. Im Rahmen des Bundesprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ sicherte sich die Stadt eine Förderzusage über insgesamt 15,2 Millionen Euro, wovon 9,9 Millionen Euro als Zuschuss für die Strategie- und Umsetzungsphase bis September 2026 bereitstehen.
Der Weiterentwicklungsprozess erfolgte zwischen Dezember 2021 und September 2022 unter Beteiligung von Stakeholdern sowie der Bürgerschaft durch Befragungen und Workshops. Ein Schwerpunkt lag auf der inhaltlichen Vertiefung der Bereiche „Verwaltungsdigitalisierung“ im Leitthema „Intelligentes Stadtmanagement“ sowie der „Digitalen Gesellschaft“. Dabei wurden bestehende Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit geprüft, aktualisiert oder bei Bedarf gestrichen.
Die Verwaltung bittet um den Beschluss, um das Konzept als formalen Verwendungsnachweis beim Fördergeber einzureichen und die weitere Förderung zu sichern. Das Konzept wird künftig ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt und soll durch partizipative Verfahren stetig weiterentwickelt werden. Über den ursprünglichen Beschluss hinaus entstehen durch diese Vorlage keine neuen finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, FDP, PAR, OB)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
- 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FFB) - 2.36.1Weiterentwickeltes Smart City Bochum Konzept - Änderungsantrag der Fraktion "Die PARTEI/STADTGESTALTER -Zur Vorlage · 20223027 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 11. Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 3. November 2022 wurde ein Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Weiterentwickeltes Smart City Bochum Konzept“ eingebracht. Der von Dr. Carsten Bachert gestellte Antrag sieht zwei konkrete Ergänzungen der bestehenden Maßnahmen vor.
Erstens wird die Einführung einer digitalen Hundemarke vorgeschlagen. Diese soll den Verwaltungs- und Bürgeraufwand reduzieren, der durch das Verlieren oder Wechseln physischer Hundemarken an Halsbändern entsteht. Als technisches Beispiel wird ein Modell angeführt, bei dem ein QR-Code per E-Mail an die Hundehalter versendet werden kann, um die Identifikation des steuerpflichtigen Tieres über das Smartphone zu ermöglichen.
Zweitens sieht der Antrag vor, die Auswahl der Zahlungsdienstleister für Verwaltungsleistungen zu erweitern. Die Stadt soll Bürgern die Nutzung digitaler Anbieter wie PayPal oder ApplePay ermöglichen, um die Bezahlung von Gebühren an moderne, bereits etablierte Zahlungsmethoden anzupassen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung)
- 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 2.37Fortschreibung Masterplan Einzelhandel und Erstellung des Handlungskonzeptes "Zentren neu denken" hier: Einrichtung eines politischen BeiratsZur Vorlage · 20222968 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Einrichtung eines zeitlich befristeten politischen Beirats vor, um die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel sowie die Erstellung des Handlungskonzeptes „Zentren neu denken“ zu begleiten. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht vor, den Beirat auf Grundlage der Hauptsatzung als Bindeglied zu den politischen Gremien zu etablieren und die notwendigen Entscheidungsprozesse vorzubereiten.
Die Besetzung des Beirats umfasst jeweils zwei Vertreter der Fraktionen SPD, CDU und Die Grünen sowie je einen Vertreter der Fraktionen Die LINKE., FFB, Die PARTEI & Stadtgestalter, UWG:Freie Bürger und FDP. Zudem sollen die sechs Bezirksbürgermeister dem Gremium angehören. Dieses Vorhaben ist Teil eines umfassenden Beteiligungsverfahrens, das neben einem fachübergreifenden Arbeitskreis auch Online-Beteiligung der Bürger sowie Informationsveranstaltungen umfasst.
Für das kommende Jahr sind drei bis vier Sitzungen des Beirats geplant. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen auf den Rahmenbedingungen und Zielen der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in Bochum sowie auf Empfehlungen für einzelne Zentren. An den Sitzungen werden neben Vertretern der Verwaltung und der Wirtschaftsentwicklung auch das Gutachterbüro Junker & Kruse sowie die Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet und der Handelsverband NRW Ruhr-Lippe e.V. teilnehmen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.38COVID-19-Pandemie - Verzicht auf die Erhebung der Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen im Jahr 2023Zur Vorlage · 20223366 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, die Erhebung der Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 auszusetzen. Damit soll die wirtschaftliche Erholung der Diskotheken- und Club-Kultur nach den Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie unterstützt werden. Ein entsprechender Verzicht auf diese Steuer wurde bereits für die Jahre 2020 bis 2022 beschlossen.
Nach Angaben des Amtes für Finanzsteuerung belaufen sich die jährlichen Steuereinnahmen in diesem Bereich üblicherweise auf etwa 230.000 Euro. Der durch den Verzicht entstehende Einnahmeverlust wurde im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 berücksichtigt. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Land Nordrhein-Westfalen können die Mindererträge bilanziell als außerordentlicher Ertrag behandelt und aktiviert werden. Die daraus resultierende Abschreibung soll über einen Zeitraum von 50 Jahren erfolgen, was ab dem Jahr 2026 zu jährlichen Haushaltsbelastungen in Höhe von etwa 4.600 Euro führt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Anträge
- 3.1Globale Einsparungen im Haushalt 2023/2024Zur Vorlage · 20223308 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag des Fraktionsvorsitzenden Dr. Volker Steude für den Haushalt 2023/2024 werden globale Einsparungen in der Bochumer Verwaltung angestrebt. Die Vorlage sieht vor, die Verwaltung anzuweisen, über alle Produktbereiche hinweg jährliche Einsparungen von mindestens 19 Millionen Euro zu realisieren, was etwa 0,56 % des Haushaltsvolumens entspricht.
Zur Umsetzung sollen verschiedene Maßnahmen geprüft werden. Geplant ist die Schaffung eines zentralen Fördermittelmanagements zur Steigerung der Effizienz bei der Einwerbung von Fördergeldern. Im Bereich der Facility-Kosten soll der Bedarf an Räumlichkeiten durch die Einführung von Shared Desks und Home Office als Standard reduziert werden. Zudem sollen die Aufgaben der Zentralen Dienste auf eine mögliche Auslagerung an externe Unternehmen untersucht werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Verbesserung des Projektcontrollings, um Kostensteigerungen bei Bauvorhaben zu vermeiden. Im Kulturbereich sollen die Verwaltungskosten durch die Zusammenlegung kaufmännischer und organisatorischer Bereiche gesenkt werden. Darüber hinaus sollen Leistungen, die keinen wesentlichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger bieten oder nicht zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben sowie zur CO2-Reduktion beitragen, identifiziert und gekürzt werden. Die Maßnahmen dienen laut Begründung dem Ausgleich von Änderungen in den einzelnen Produktbereichen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:15 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/FFB/UWG:FB/OB)dafür: 1 (PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:15 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/FFB/UWG:FB/OB)dafür: 1 (PAR&StG) - 4.Mitteilungen
- 4.1Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2021Zur Vorlage · 20222706 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat im Rahmen einer Mitteilung der Verwaltung den Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf der im Jahr 2017 beschlossenen Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement, die eine jährliche Berichterstattung über die Inhalte und Ergebnisse dieses Managements vorsieht. Der vorliegende Bericht wurde vorab mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
Inhaltlich dokumentiert die Mitteilung die finanzielle Lage der Stadt Bochum zu einem spezifischen Stichtag im Jahr 2022. Per 30. September 2022 weist das Kassenkredit-Portfolio einen Schuldenstand von rund 603,2 Millionen Euro aus. Gleichzeitig beläuft sich der Schuldenstand im Kommunalkredit-Portfolio zum selben Zeitpunkt auf etwa 1.129,2 Millionen Euro.
Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Beratungen sind für den Dezember 2022 angesetzt, beginnend mit dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 1. Dezember, gefolgt vom Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember sowie dem Rat am 15. Dezember.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Personal- und Organisationsentwicklungskonzept der Stadt BochumZur Vorlage · 20222976 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat das Personal- und Organisationsentwicklungskonzept aktualisiert. Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20222976 erläutert, dass aufgrund von Neuerungen in den Bereichen Personal- und Organisationsentwicklung sowie in der Ausbildung eine Neufassung des aus dem Jahr 2019 stammenden Konzepts erforderlich wurde. Ziel der Aktualisierung ist es, Transparenz über die Maßnahmen der Stadt als Arbeitgeberin zu schaffen.
Das Konzept umfasst verschiedene Themenbereiche, darunter die Bewältigung der demografischen Entwicklung, professionelle Personalgewinnung, Digitalisierung und Flexibilisierung sowie die Weiterentwicklung der Führungskultur und der Organisationsentwicklung. Die Struktur des Dokuments ist als modulares Baukastensystem angelegt, sodass einzelne Abschnitte je nach Interesse gelesen werden können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Konzept ein dynamischer Prozess ist, bei dem die enthaltenen Themen fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt werden.
Die Vorlage wird im Dezember 2022 dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Bochum zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das aktualisierte Dokument sowie eine visuelle Übersicht sind digital über die Website der Stadt abrufbar. Federführend für diese Mitteilung ist das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 3. Quartals 2022Zur Vorlage · 20223037 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf Basis der Haushaltszahlen des dritten Quartals 2022 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Zum Jahresende 2022 wird ein positives Ergebnis in Höhe von 31,03 Millionen Euro prognostiziert. Dieser Wert liegt 40,87 Millionen Euro über dem fortgeschriebenen Ansatz für das Jahr 2022.
Der Bericht führt wesentliche finanzielle Verbesserungen in der Summe von 76,7 Millionen Euro auf. Hierzu zählen insbesondere die Gewerbesteuer mit 28,4 Millionen Euro, die LWL-Umlage mit 8,5 Millionen Euro sowie ein Rückgang des städtischen Personalaufwands um 10,1 Millionen Euro. Demgegenüber stehen wesentliche Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 35,8 Millionen Euro. Diese resultieren unter anderem aus den Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aus dem Ukraine-Krieg in Höhe von 15,8 Millionen Euro sowie aus Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz in Höhe von 4,9 Millionen Euro.
Zusätzlich werden die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie separat ausgewiesen, die zum Jahresende auf rund 32,3 Millionen Euro geschätzt werden. Diese umfassen unter anderem Mindererträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie Mehraufwendungen beim Personal. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Bewältigung aktueller Herausforderungen wie dem Ukraine-Krieg oder den Klimazielen weiterhin finanzielle Unterstützung durch Bund und Land erforderlich ist.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4GELSENWASSER AG hier: Anteilserhöhung an der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH (GELSEN-NET)Zur Vorlage · 20223147 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Absicht der GELSENWASSER AG, eine Anteilserhöhung an der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH vorzunehmen. Da die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine entsprechende Beschlussfassung in den jeweiligen Ratssitzungen erforderlich.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 1. Dezember 2022, im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 sowie im Rat der Stadt Bochum am 15. Dezember 2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Behandlung dieser Angelegenheit ist in der nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen, um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der GELSENWASSER AG sowie der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH zu wahren.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Die im nichtöffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird mehrheitlich beschlossen. (Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 2 (FDP), dagegen: 5 (FFB), dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UW
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Die dazugehörige im nichtöffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wurde mehrheitlich beschlosse.Abstimmungsergebnis: Dafür 14Dagegen: 1 (FFB)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Bochum Marketing GmbH; hier: neue GeschäftsführungZur Vorlage · 20223137 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bochum Marketing GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Stadt Bochum und der lokalen Wirtschaft, vollzieht einen Wechsel in der Geschäftsführung. Der bisherige Geschäftsführer ist zum 31. Oktober 2022 aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft einen neuen Geschäftsführer bestimmt, wem die Gesellschafterversammlung am 9. November 2022 zugestimmt hat. Der neue Geschäftsführer verfügt über Erfahrung in der Unternehmensführung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und war zuletzt als Hauptgeschäftsführer des Deutschen Jugend-herbergswerks tätig. Die neue Geschäftsführung wird zum 15. Januar 2023 angetreten.
Für die Übergangszeit vom 1. November 2022 bis zum 15. Januar 2023 wurde eine Interims-Geschäftsführerin berufen. Diese Funktion wird durch eine Person aus der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH besetzt, die dort als Personalleiterin und Prokuristin tätig ist.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.12.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Entwurf Schulentwicklungsplan - Teilplan Grundschulen und Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungseinrichtungen - Fortschreibung 2022/2023 - 2026/2027 hier: Beteiligung der Schulkonferenzen Stadtbezirke I – VI, Anhörung der Bezirksvertretungen Stadtbezirke I - VI, Anhörung des IntegrationsausschussesZur Vorlage · 20223017 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Schulverwaltung hat den Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für Grundschulen sowie die Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungsangebote für den Zeitraum 2022/2023 bis 2026/2027 vorgelegt. Im Zuge dieses Verfahrens wurden die Schulkonferenzen der beteiligten Grundschulen einbezogen und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Schulen werden dabei nach dem Grad ihres baulichen Handlungsbedarfs kategorisiert. Während für Schulen mit akutem Bedarf bereits Maßnahmenkonzepte vorgestellt wurden, hat die Vorstellung der Konzepte für Schulen mit mittelfristigem Bedarf im November 2022 begonnen. Die Termine für Schulen ohne aktuellen baulichen Bedarf werden für das kommende Jahr geplant. Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zur Don-Bosco-Schule wurde die Friederika-Schule trotz ihres mittelfristigen Bedarfs direkt in die Planungen einbezogen.
Die Stellungnahmen der Schulkonferenzen liegen zusammen mit den Antworten der Schulverwaltung in einer Synopse vor. Die Anhörung der Bezirksvertretungen lieferte unterschiedliche Ergebnisse: Die Bezirksvertretungen Mitte, Ost, Süd und Südwest stimmten dem Beschlussvorschlag zu, teilweise unter Berücksichtigung von Ergänzungen. Die Bezirksvertretung Nord vertagte die Beratung auf den 13. Dezember 2022, während die Bezirksvertretung Wattenscheid gegen den Vorschlag stimmte. Der Integrationsausschuss hat der Vorlage ebenfalls zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (15. Sitzung)
- 22.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (15. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA): UmbesetzungZur Vorlage · 20223208 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat über eine personelle Änderung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie informiert. Anlass hierfür ist die Neuwahl des Jugendamtselternbeirats, die am 19. Oktober 2022 stattgefunden hat.
Im Rahmen dieser Wahl wurde ein neues beratendes Mitglied für den Ausschuss benannt. Bisher war Janine Dongart als Vertreterin des Jugendamtselternbeirats in dem Gremium vertreten. Nach ihrem Ausscheiden übernimmt nun Alexandra Beckmann die Funktion des beratenden Mitglieds im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20223208 wird im Dezember 2022 im Haupt- und Finanzausschuss, im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Besetzung des beratenden Mitglieds erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des SGB VIII sowie der Jugendamtssatzung.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Betreuungsengpässe an Bochumer KitasZur Vorlage · 20223211 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum 10. November 2022 Informationen zu Betreuungsengpässen in Bochumer Kindertageseinrichtungen angefordert. Im Fokus standen dabei krankheitsbedingte Schließungen, die Maßnahmen der Stadt zur Sicherung der Betreuung sowie die Art der Information der Eltern.
Die Verwaltung teilte mit, dass keine genaue Übersicht über die Anzahl der von Schließungen betroffenen Einrichtungen vorliegt, da die Träger dies in eigener Zuständigkeit regeln. Von den 190 Kitas in Bochum werden lediglich zwanzig in städtischer Trägerschaft geführt. Eine vollständige Schließung ganzer Einrichtungen konnte bislang vermieden werden, wenngleich Personalausfälle fast alle Einrichtungen betreffen. In solchen Fällen werden in der Regel die Betreuungszeiten eingeschränkt, statt ganze Gruppen zu schließen.
Zur Sicherung der Betreuung setzt die Stadt alle verfügbaren Springer-Personalbestände ein und hat weitere Stellen für diesen Bereich ausgeschrieben. Das Jugendamt führt zudem regelmäßige Auswahlverfahren durch, um Vakanzen, etwa durch Langzeiterkrankungen oder Mutterschutz, zeitnah zu besetzen. Die Information der Eltern erfolgt unmittelbar nach der Entscheidung über notwendige Maßnahmen. Da die Personalsituation oft erst am Morgen bei Eingang der Krankmeldungen feststellbar ist, erfolgt die Benachrichtigung entsprechend kurzfristig.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Verkauf eines Grundstücks im Quartier Feldmark (Vermarktungsabschnitt 3)Zur Vorlage · 20222514 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant den Verkauf eines Grundstücks im Quartier Feldmark, konkret im Vermarktungsabschnitt 3 des Projekts „OSTPARK – Neues Wohnen“. Das etwa 4.547 Quadratmeter große Areal befindet sich im Nordwesten des Quartiers und wird durch die Straßen Feldmark, Ostparkallee sowie Maria-Merian-Weg erschlossen. Auf der Fläche sollen drei fünfgeschossige Gebäude mit insgesamt rund 70 Wohneinheiten entstehen.
Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Bestgebotsverfahrens, das die NRW.URBAN GmbH als Treuhänderin der Stadt Bochum durchführt. Nach dem Start des Verfahrens im Dezember 2021 reichten bis Februar 2022 elf Teilnahmeanträge ein, von denen zehn Investoren zur Erarbeitung von Konzepten zugelassen wurden. Bis zum Ende der Abgabefrist im April 2022 gingen acht Konzepte inklusive Kaufpreisangeboten ein.
Die Auswahlkommission bewertete die eingereichten Arbeiten am 7. Juni 2022 anhand von Kriterien wie Architektur, Ökologie, Klimaschutz und Nutzungskonzept sowie dem Kaufpreis. Ein Bestbieter wurde bereits ausgewählt. Die Umsetzung des prämierten Entwurfs inklusive der festgelegten Qualifizierungsbedarfe wird Bestandteil des künftigen Kaufvertrages sein.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (18. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.10Mietverhältnis Wasserstr. 297 – Abschluss eines MietvertragesZur Vorlage · 20222601 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant den Abschluss eines Mietvertrages für eine Immobilie in der Wasserstraße 297, um die ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Menschen gemäß § 14 OBG sicherzustellen. Hintergrund ist das seit Mitte 2022 umgesetzte Konzept der Wohnungsnotfallhilfe, welches eine dezentrale und differenzierte Unterbringung vorsieht. Ziel des neuen Konzepts ist es, durch kleinere Einheiten eine Trennung zwischen geflüchteten Menschen und wohnungslosen Personen zu erreichen sowie die räumlichen Standards an die jeweiligen Unterstützungsbedarfe anzupassen.
Die Immobilie in der Wasserstraße 297 bietet Platz für zwei Gruppenwohnangebote mit jeweils fünf Plätzen sowie Räumlichkeiten für Büros und Bereitschaftsräume des Personals. Die Unterbringung richtet sich vorrangig an Personen mit komplexen Problemlagen, etwa durch psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen, die eine intensive Betreuung benötigen. Diese Maßnahme soll den Übergang in eigenen Wohnraum oder in andere Pflegeeinrichtungen unterstützen. Der Aufenthalt in der Einrichtung ist als temporär geplant und soll im Regelfall 12 Monate nicht überschreiten. Die Versorgung vor Ort soll durch ein multiprofessionelles Team aus Sozialarbeit, Hauswirtschaft und gegebenenfalls Pflegekräften erfolgen. Ein Interessensbekundungsverfahren bei den Trägern der Wohlfahrtspflege ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.11.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (14. Sitzung)
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (16. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (14. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Information der Verwaltung
- 4.11Kommunaler OrdnungsdienstZur Vorlage · 20222984 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfragen der CDU-Ratsfraktion zur Entwicklung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in Bochum reagiert. Aktuell sind 28 Stellen im KOD besetzt. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurden im Rahmen des Budgetdialogs acht weitere Stellen sowie drei Auszubildende angemeldet, wobei die endgültige Bewilligung vom Beschluss des Rates zum Doppelhaushalt abhängt. Die bisherigen pandemiebedingten Unterstützungskräfte wurden über Sonderregelungen finanziert, sodass keine Belastung des städtischen Haushalts entstand.
Hinsichtlich der Ausstattung ist eine Aufstockung der Dienstfahrzeuge vorgesehen. Durch zwei zusätzliche KOD-spezifische Fahrzeuge wird sich die Gesamtzahl der im Pool verfügbaren Fahrzeuge von sieben auf zehn erhöhen. Die Kosten für die Software und die technische Ausstattung der Leitstelle werden über investive Mittel abgedeckt. Die Beschaffung von Bodycams wurde im Oktober 202<0xC2>2 beauftragt und wird aus dem Haushalt 2022 finanziert.
Für die Einrichtung einer Citywache an einem zentralen Standort in der Innenstadt sind 150.000 Euro vorgesehen. Während die meisten Maßnahmen des KOD-Konzepts bereits umgesetzt wurden, ist die Eröffnung der Citywache für das Jahr 2023 geplant. Die Verwaltung gab an, dass die Ausstattung mit Personal und Ausrüstung regelmäßig überprüft und an die sich entwickelnden Einsatzlagen angepasst wird.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (14. Sitzung)
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.12Konsumtive Folgekosten von InvestitionenZur Vorlage · 20223282 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion „Die Grünen im Rat“ hat in der Sitzung des Rates der Stadt Bochum vom 10. November 2022 Informationen zu den konsumtiven Folgekosten von Investitionen angefordert. Die Anfrage umfasste eine Auflistung geplanter Einzelinvestitionen ab neun Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024 sowie die Darstellung der damit verbundenen Auswirkungen auf den Haushalt, etwa durch Abschreibungen oder Unterhaltskosten.
Die Verwaltung gab hierzu an, dass Maßnahmen an der Alleestraße sowie der Wittener Straße mit einem Volumen von jeweils über neun Millionen Euro nach Abzug der Förderanteile für die Jahre 2023 und 2024 vorgesehen sind. Während Investitionen zusätzliche Abschreibungen im Ergebnisplan zur Folge haben können, werden durch Modernisierungen auch Einsparungen bei der Unterhaltung sowie beim Energieverbrauch erwartet.
Für Sanierungsmaßnahmen ab drei Millionen Euro, die rein konsumtive Mittel beanspruchen würden, sind keine Vorhaben geplant. Zudem wurde angekündigt, dass die Folgekosten von Investitionen und die damit verbundenen Einsparungen bei zukünftigen Realisierungsbeschlüssen detaillierter und transparenter dargestellt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.13Viktoria-KarreeZur Vorlage · 20223314 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Projekt Viktoria-Karree auf dem ehemaligen Justizareal Informationen zur Flächennutzung und zum Zeitplan vorgelegt. Im Einzelhandel wurden bereits Verträge für größere Flächen abgeschlossen, darunter ein Rewe-Markt mit etwa 1.800 m², Decathlon mit rund 2.800 m² sowie das Textilhaus Kult mit circa 800 m².
Zusätzlich zum Einzelhandel sind weitere Nutzungen geplant, darunter ein Hotel mit etwa 8.000 m², Fitnessflächen von rund 2.000 m² und Gastronomieflächen von ca. 1.400 m². Die öffentliche Verwaltung wird Flächen von etwa 15.000 m² beanspruchen, während weitere 7.500 m² für Büronutzung sowie 1.000 m² für kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen vorgesehen sind. Das Projekt umfasst zudem rund 15.000 m² Parkflächen für etwa 500 Stellplätze sowie ca. 4.000 m² für Lager- und Technikräume.
Das Verhältnis der von der Stadt bzw. der WEG angemieteten Flächen zu den übrigen Vermietungen beträgt etwa 33,9 Prozent zu 66,1 Prozent, was einer Verteilung von 15.000 m² zu 29.300 m² entspricht. Die Eröffnung des Projekts ist voraussichtlich für das zweite Quartal 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.14Sachstand fehlende Plätze im laufenden Kita-JahrZur Vorlage · 20223294 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Sachstand fehlender Kindertagesstätten-Plätze in Bochum reagiert. Aktuell sind beim Familienbüro 327 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren als unversorgt gemeldet. Eine genaue Anzahl neu versorgter Kinder lässt sich nicht ermitteln, da die Verträge direkt zwischen den Eltern und den Trägern geschlossen werden. Die Differenz der Zahlen seit August resultiert sowohl aus neuen Verträgen als als auch aus weiteren Anmeldungen im Kita-Portal.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen verteilt sich auf verschiedene Stadtteile, wobei in Kruppwerke 42, in Wattenscheid-Mitte 38 und in Langendreer 26 Kinder ohne Platz gemeldet sind. Als alternative Angebote werden Tagespflege, Spielgruppen sowie Brückenprojekte für Familien mit Migrations- oder Fluchterfahrung angeführt.
Für die zukünftige Versorgung sind mehrere Neubauprojekte geplant. In Bochum Mitte sollen bis zum ersten Quartal 2024 30 Plätze entstehen. In Wattenscheid werden durch zwei Projekte innerhalb der nächsten zwei Kita-Jahre 160 Plätze bereitgestellt. Weitere Ausbauvorhaben sehen Kapazitäten in den Stadtteilen Nord (75 Plätze), Ost (bis zu 255 Plätze bis 2025), Süd (190 Plätze) und Südwest (245 Plätze) vor. Die Verwaltung führt jährlich Bedarfsanalysen durch, um die Entwicklung der Betreuungsangebote sowie mögliche Um- oder Ausbauten zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
- Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Verkauf eines Grundstücks im Quartier Feldmark (Vermarktungsabschnitt 3)Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Mietverhältnis Wasserstr. 297 – Abschluss eines MietvertragesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- Mietverhältnis Wasserstr. 297 - Abschluss eines Mietvertrages - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1GELSENWASSER AG hier: Anteilserhöhung an der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH (GELSEN-NET)Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/OB)
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Bebauungsplan 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.2E-Mail des Personalrates an den Mailverteiler des Amtes 37Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.3Abschließendes Hammerskin-UrteilErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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