Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2023 / 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Entwurf der Haushaltssatzung für die Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorgelegt. Die Vorlage, erstellt von Sandra Senger aus dem Amt für Finanzsteuerung, ist für eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Dezember 2022 sowie für eine Entscheidung im Rat am 15. Dezember 2022 vorgesehen. Der Entwurf berücksichtigt die Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen.
Die Satzung legt unter anderem die Steuersätze für die Haushaltsjahre 2023/2024 fest: Die Grundsteuer A beträgt 250 Prozent, die Grundsteuer B 645 Prozent und der Gewerbesteuersatz liegt bei 495 Prozent. Zudem wird der Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung auf 950 Millionen Euro festgelegt. Der Entwurf regelt zudem die flexible Haushaltsbewirtschaftung in Bereichen wie Gebäudekosten, Reinigung sowie Personalaufwendungen. Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten für die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel definiert, wobei die Entscheidungsgewalt je nach Höhe des Betrags von der Haushaltssachbearbeitung über die Leitung des Amtes für Finanzsteuerung bis hin zur Kämmerin oder dem Rat reicht.
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Beratungsfolge
- 07.12.2022Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (CDU/LINKE/FFB/PAR&StG/UWG:FB)dafür: 9 (SPD/Grüne/OB)
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