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Beschlussvorlage der Verwaltung

Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum

20222610 13.12.2022 Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (19. Sitzung) · Enthaltungen:-Dagegen:3CDUDafür:13 SPD, Die Grünen, Die Linke, FDP/UWG:Freie Bürger, EinzelmandatsträgerZuvor beschließt die Bezirksvertretung Bochum-Nord einstimmig, dass die vom Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung beschlossenen Änderungen (

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Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Satzung zum Schutz des Baumbestandes vorgelegt. Ziel der geplanten Regelung ist die Erhaltung schützenswerter Bäume, um den Naturhaushalt, das Stadtklima sowie die Lebensqualität und das Landschaftsbild zu sichern.

Die Satzung findet in bebauten Ortsteilen und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen Anwendung, sofern die Grundstücke eine Größe von mindestens 350 Quadratmetern aufweisen. Als geschützt gelten unter anderem Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern oder Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit einem Umfang von mindestens 50 Zentimetern. Ausgenommen von den Schutzvorschriften sind bestimmte Arten wie Pappeln, Birken oder Robinien sowie die meisten Nadelbäume und Obstbäume. Zudem gilt der Schutz nicht für Bäume, die in einem Abstand von weniger als drei Metern zu Wohn- oder Gewerbegebäuden stehen.

Die Vorlage untersagt das Entfernen, Beschädigen oder wesentliche Verändern geschützter Bäume sowie Eingriffe in deren Wurzel- und Kronenbereich, etwa durch Bodenverdichtung, Versiegelung oder den Einsatz von Chemikalien. Erlaubt bleiben pflegerische Maßnahmen zur Erhaltung der Bäume sowie dringende Maßnahmen zur Verkehrssicherung. Die Stadtverwaltung erhält zudem die Befugnis, Eigentümer zur Durchführung von Schutz- oder Pflegearbeiten anzuordnen, insbesondere im Zusammenhang mit Bauvorhaben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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