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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Einstellungen von Nachwuchskräften 2026 und Durchführung eines Kompaktlehrgangs für die VerwaltungZur Vorlage · 20250589 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250589 einen Beschluss über die Einstellung von Nachwuchskräften für das Jahr 2026 vorgelegt. Das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation plant hierfür ein Ausbildungskontingent von 162 bis 177 Stellen, wobei 15 Plätze zur Sicherung der Kontinuität vorgesehen sind. Die geplanten Einstellungen verteilen sich auf 31 verschiedene Ausbildungsgänge.
Ergänzend zum regulären Angebot soll in Bochum erneut ein Kompaktlehrgang für 15 Personen durchgeführt werden. Dieser dient dazu, den Personalbedarf im gehobenen nichttechnischen Dienst, unter anderem in den sozialen Fachbereichen, zu decken.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen belaufen sich für den Zeitraum von 2026 bis 2029 auf insgesamt rund 34,9 Millionen Euro. Die jährlichen Haushaltsmittel für die Ausbildung werden von 8,42 Millionen Euro im Jahr 2026 auf voraussichtlich 9,07 Millionen Euro im Jahr 2029 ansteigen. Die Kosten für den Kompaktlehrgang werden dabei auf durchschnittlich 521.100 Euro pro Jahr geschätzt.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Erhebung einer kommunalen VerpackungssteuerZur Vorlage · 20250357 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 20250357 auf die Anregung eines Bürgers reagiert, in Bochum eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen. Ziel der Anregung ist es, durch eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck die Nutzung von Mehrwegsystemen gezielt zu fördern sowie zum Klimat- und Ressourcenschutz beizutragen.
Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, der Anregung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu folgen. Als Gründe werden die Notwendigkeit angeführt, ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2025 eingehend zu prüfen sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Aspekte zu evaluieren. Die Verwaltung befindet sich hierzu im Austausch mit dem Deutschen Städtetag und der Stadt Tübingen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass für die Einführung einer solchen Steuer eine Genehmigung durch das Finanz- und das Kommunalministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich ist, wie es das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) vorsieht. Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen, plant das Amt für Finanzsteuerung, bis zum Sommer einen ausführlichen Bericht über die rechtlichen und operativen Voraussetzungen für eine mögliche Verpackungssteuer zu erstellen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Anregung gem § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Erhebung einer kommunalen VerpackungssteuerZur Vorlage · 20250358 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20250358 des Amtes für Finanzsteuerung wird vorgeschlagen, der Anregung zur Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer nicht zu folgen. Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW die Erhebung einer Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck beantragt. Ziel der Maßnahme sei die Förderung von Mehrwegsystemen sowie ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Sauberkeit der Stadt.
Die Verwaltung lehnt den Vorschlag zum aktuellen Zeitpunkt ab. Als Gründe werden die notwendige Prüfung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2025 sowie die Evaluierung rechtlicher, wirtschaftlicher und praktischer Aspekte angeführt. Derzeit findet zudem ein Austausch mit dem Deutschen Städtetag und der Stadt Tübingen statt.
Zudem ist für die Einführung einer solchen örtlichen Verbrauchssteuer eine Genehmigung durch das Finanz- und das Kommunalministerium des Landes NRW erforderlich, wie es das Kommunalabgabengesetz vorsieht. Die Verwaltung beabsichtigt, bis zum Sommer einen Bericht über die rechtlichen und operativen Voraussetzungen zu erstellen, der als Grundlage für eine weitere Entscheidung dienen soll.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
- 1.4Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Erhebung einer kommunalen VerpackungssteuerZur Vorlage · 20250359 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 20250359 einen Vorschlag zur Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer vorgelegt. Hintergrund ist eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW, mit der ein Bürger die Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck beantragt hat. Ziel der Maßnahme soll die Förderung von Mehrwegsystemen sowie der Klimaschutz und Ressourcenschutz sein.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, der Anregung nicht zu folgen. Die Verwaltung führt an, dass zunächst ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2025 sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Aspekte einer solchen Steuer geprüft werden müssen. In diesem Zusammenhang findet ein Austausch mit dem Deutschen Städtetag und der Stadt Tübingen statt.
Zudem ist für die Einführung einer örtlich erhobenen Verbrauchssteuer gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW eine Genehmigung durch das Finanz- und das Kommunalministerium des Landes erforderlich, die bislang nicht vorliegt. Die Verwaltung beabsichtigt, bis zum Sommer einen ausführlichen Bericht zu erstellen, der die rechtlichen und operativen Voraussetzungen für eine mögliche Einführung einer Verpackungssteuer als Entscheidungsgrundlage darlegt.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
- 1.5Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Erhebung einer kommunalen VerpackungssteuerZur Vorlage · 20250360 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat in der Beschlussvorlage 20250360 auf die Anregung reagiert, eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen. Ein Bürger hatte beantragt, eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck zu erheben, um die Nutzung von Mehrwegsystemen zu fördern und zum Ressourcenschutz beizutragen.
Der Verwaltung wird empfohlen, der Anregung derzeit nicht zu folgen. Als Begründung führt das Amt für Finanzsteuerung die Notwendigkeit an, die rechtlichen Folgen eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2025 zu prüfen. Zudem müssen die wirtschaftlichen und praktischen Aspekte einer solchen Steuer sowie die erforderliche Genehmigung durch das Finanz- und das Kommunalministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem Kommunalabgabengesetz evaluiert werden.
Aktuell findet ein Austausch mit dem Deutschen Städtetag und der Stadt Tübingen statt. Die Verwaltung plant, bis zum Sommer einen Bericht über die rechtlichen und operativen Voraussetzungen zu erstellen, der als Entscheidungsgrundlage für den Haupt- und Finanzausschuss dienen soll.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
- 1.6Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Erhebung einer kommunalen VerpackungssteuerZur Vorlage · 20250361 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Bochum beantragt. Ziel der von einer Bürgerin eingereichten Anregung ist es, durch eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, Geschirr und Besteck die Nutzung von Mehrwegalternativen zu fördern sowie den Klimaschutz und Ressourcenschutz zu unterstützen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu folgen. Als Grund wird die Notwendigkeit angeführt, einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2025 eingehend zu prüfen. Zudem sollen die rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Aspekte evaluiert werden. Die Verwaltung befindet sich hierzu im Austausch mit dem Deutschen Städtetag sowie der Stadt Tübingen.
Zudem wird auf die noch ausstehende Genehmigung einer solchen Steuer durch das Finanz- und das Kommunalministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen. Gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW ist für die Einführung einer örtlichen Aufwand- und Verbrauchssteuer eine entsprechende Genehmigung erforderlich. Die Verwaltung plant, bis zum Sommer einen ausführlichen Bericht über die rechtlichen und operativen Voraussetzungen zu erstellen, der als Entscheidungsgrundlage dienen soll.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
- 1.7Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Erhebung einer kommunalen VerpackungssteuerZur Vorlage · 20250362 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 20250362 befasst sich das Amt für Finanzsteuerung mit der Anfrage nach der Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer. Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW beantragt, eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck einzuführen. Ziel dieser Maßnahme sei es, die Nutzung von Mehrwegalternativen zu fördern sowie einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung zu leisten.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu folgen. Als wesentlicher Grund wird die Notwendigkeit angeführt, die rechtlichen Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2025 eingehend zu prüfen. Zudem müssen die wirtschaftlichen und praktischen Aspekte einer solchen Steuer evaluiert werden. Ein weiteres Hindernis stellt die noch ausstehende Genehmigung durch das Finanz- und das Kommunalministerium des Landes Nordrhein-Westfalen dar, die gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für die Einführung einer solchen Steuer erforderlich ist.
Die Verwaltung befindet sich derzeit im Austausch mit dem Deutschen Städtetag sowie der Stadt Tübingen. Bis zum Sommer soll ein ausführlicher Bericht erstellt werden, der die rechtlichen und operativen Voraussetzungen für eine mögliche Einführung einer Verpackungssteuer als Entscheidungsgrundlage darlegt.
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- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
- 1.8Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Erhebung einer kommunalen VerpackungssteuerZur Vorlage · 20250363 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Bochum beantragt. Die Initiative sieht vor, durch eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck die Nutzung von Mehrwegalternativen zu fördern sowie den Klimat- und Ressourcenschutz zu unterstützen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu folgen. Als Begründung führt die Verwaltung die Notwendigkeit an, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2025 eingehend zu prüfen. Zudem findet ein Austausch mit dem Deutschen Städtetag sowie der Stadt Tübingen statt, um die rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Aspekte zu bewerten.
Ein weiteres Kriterium ist die erforderliche Genehmigung einer solchen Steuer durch das Finanz- und das Kommunalministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem Kommunalabgabengesetz. Die Verwaltung beabsichtigt, bis zum Sommer einen Bericht über die rechtlichen und operativen Voraussetzungen für eine mögliche Einführung einer Verpackungssteuer zu erstellen, der als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen soll.
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- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
- 1.9Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Erhebung einer kommunalen VerpackungssteuerZur Vorlage · 20250364 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 20250364 befasst sich das Amt für Finanzsteuerung mit der Anfrage nach der Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer. Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW beantragt, eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck einzuführen. Ziel dieser Maßnahme sei es, die Nutzung von Mehrwegsystemen zu fördern sowie einen Beitrag zum Klimaschutz und zum Ressourcenschutz zu leisten.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu folgen. Als Grund wird die Notwendigkeit angeführt, die rechtlichen Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2025 eingehend zu prüfen. Zudem müssen die wirtschaftlichen und praktischen Aspekte einer solchen Steuer evaluiert werden. Ein weiterer Aspekt ist die erforderliche Genehmigung der Steuer durch das Finanz- und das Kommunalministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem Kommunalabgabengesetz.
Derzeit findet ein Austausch mit dem Deutschen Städtetag sowie mit der Stadt Tübingen statt. Die Verwaltung plant, bis zum Sommer einen Bericht zu erstellen, der die rechtlichen und operativen Voraussetzungen für eine mögliche Einführung einer Verpackungssteuer als Entscheidungsgrundlage darlegt.
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- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
- 1.10Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Erhebung einer kommunalen VerpackungssteuerZur Vorlage · 20250365 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Beschlussvorlage 20250365 des Amtes für Finanzsteuerung befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer vorsieht. Ein Antragsteller regte an, eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck zu erheben. Damit sollen die Nutzung von Mehrwegsystemen gefördert sowie der Klimaschutz und die Ressourcenschonung unterstützt werden.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, der Anregung derzeit nicht zu folgen. Als Begründung wird die Notwendigkeit angeführt, die rechtlichen Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2025 zu prüfen. Zudem müssen die wirtschaftlichen und praktischen Aspekte einer solchen Steuer evaluiert werden. Die Verwaltung steht hierzu im Austausch mit dem Deutschen Städtetag sowie der Stadt Tübingen.
Ein weiteres Kriterium ist die erforderliche Genehmigung durch das Finanz- und das Kommunalministerium auf Landesebene, da die Einführung einer örtlichen Aufwand- und Verbrauchssteuer gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW einer entsprechenden Zustimmung bedarf. Die Verwaltung plant, bis zum Sommer einen Bericht über die rechtlichen und operativen Voraussetzungen zu erstellen, der als Entscheidungsgrundlage dienen soll.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
- 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Benennung (Bestellung, Vorschlag) einer Vertreterin der Stadt Bochum in den Aufsichtsrat der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH – Nachfolge für die derzeitige Stadträtin für Jugend, Soziales, Arbeit und GesundheitZur Vorlage · 20250435 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH vorgelegt. Hintergrund ist das Ausscheiden der derzeitigen Stadträtin für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit aus dem Dienst der Stadt zum 30. April 2025 aufgrund des Eintritts in den Ruhestand.
Mit der Vorlage wird die Abberufung der bisherigen Vertreterin zum Ende April sowie die gleichzeitente Benennung einer Nachfolge zum 1. Mai 2025 beantragt. Der Vorschlag für die neue Vertretung geht vom Oberbürgermeister aus. Die Amtszeit der neu ernannten Person soll der Dauer der aktuellen Wahlperiode des Rates entsprechen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft umfasst insgesamt neun Mitglieder, wobei die Stadt Bochum sechs Vertreter entsendet. Davon ist ein Mitglied der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft. Die weiteren fünf Mitglieder werden vom Rat der Stadt Bochum bestimmt.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH hier: Wiederbestellung des GeschäftsführersZur Vorlage · 20250529 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung des Geschäftsführers der GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH vorgelegt. Konkret wird die erneute Bestellung von Christian Graumann beantragt, dessen aktuelle Amtszeit am 31. Mai 2026 endet. Die Vorlage sieht eine Verlängerung der Bestellung bis zum 31. Mai 2031 vor.
Die Grundlage für dieses Verfahren ist der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum, dessen Grundsätze die städtischen Unternehmen berücksichtigen. Nach den Regelungen des Kodex bedarf eine wiederholte Bestellung oder eine Verlängerung der Amtszeit eines erneuten Beschlusses des zuständigen Gremiums sowie des Rates.
Die GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH fungiert als Komplementärgesellschaft der GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG. Die Stadt Bochum ist über verschiedene Beteiligungen, unter anderem an der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV) und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH (StwBoH), an der Unternehmensstruktur beteiligt.
Der Beschlussvorschlag durchläuft die vorgesehenen Beratungsschritte. Nach der Vorberatung im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 20. März 2025 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 27. März 2025 ist die Entscheidung im Rat für den 3. April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.3GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH hier: Wiederbestellung des GeschäftsführersZur Vorlage · 20250531 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 20250531 liegt dem Rat der Stadt Bochum ein Antrag zur Wiederbestellung des Geschäftsführers der GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH vor. Es geht um die erneute Bestellung von Patrick Helmes in dieser Funktion. Die aktuelle Amtszeit von Herrn Helmes endet am 3
- Mai 2026. Der vorliegende Vorschlag sieht eine Verlängerung der Bestellung bis zum 31. Mai 2031 vor.
Die Grundlage für dieses Verfahren bildet der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum, dessen Grundsätze die Unternehmen der Stadt anwenden sollen. Gemäß den Regelungen des PCGK bedarf eine wiederholte Bestellung oder eine Verlängerung der Amtszeit eines erneuten Beschlusses des zuständigen Gremiums sowie des Rates.
Die GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH fungiert als Komplementärgesellschaft der GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG. Die Beteiligungsverhältnisse der Stadt Bochum erstrecken sich über die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV) sowie die Stadtwerke Bochum Holding GmbH (StwBoH) auf dieses Unternehmen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 3. April 2025 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.4Benennung von stimmberechtigten Delegierten für Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 10./11. April 2025 in JenaZur Vorlage · 20250608 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) vorgelegt. Die Versammlung findet am 10. und 11. April 2025 in Jena statt. Das Thema der Zusammenkunft lautet „1955 – 2025: 70 Jahre RGRE – 70 Jahre kommunales Engagement für Europa“.
Gemäß der Satzung der Deutschen Sektion des RGRE kann die Stadt vier Delegierte entsenden. Dabei wird angestrebt, dass die Hälfte der entsandten Personen weiblich ist. Der vorliegende Entwurf sieht die Benennung von vier stimmberechtigten Delegierten vor.
Der Entscheidungsprozess zur Vorlage sieht eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 27. März 2025 vor. Die Entscheidung im Rat ist für den 3. April 2025 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Referat des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.5Kulturentwicklungsprozess Bochum (hier: Entsendung von städtischen Mitarbeiterinnen aus den Kulturinstituten in die Bochumer Kulturkommission)Zur Vorlage · 20250601 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Gründung der Bochumer Kulturkommission als Umsetzung einer Handlungsempfehlung aus dem Kulturentwicklungsprozess vor. Der Rat der Stadt soll der Einrichtung des Gremiums sowie der Entsendung städtischer Mitarbeiterinnen zustimmen. Vorgesehen ist die Entsendung von Eva Busch vom Kunstmuseum und Astrid Thews von der Volkshochschule. Zudem sollen Christiane Peters von den Bochumer Symphonikern und Kassandra Kanthak von der Bochumer Wirtschaftsentwicklung als Vertretungen in die Kommission berufen werden.
Die Kommission hat die Aufgabe, die Kulturverwaltung der Stadt zu beraten und den politischen Gremien des Rates Anregungen und Empfehlungen zu liefern. Die Grundlage für diesen Schritt bildet der seit 2019 laufende Kulturentwicklungsprozess, der die Analyse der kulturellen Situation und die Planung der zukünftigen Entwicklung der Kulturlandschaft zum Ziel hat. Die Zusammensetzung der Kommission umfasst Vertreter aus verschiedenen Bereichen, darunter freie Künstler, Institutionen mit und ohne festen Ort sowie städtische Einrichtungen. Die Auswahl der Mitglieder erfolgte durch ein Online-Wahlverfahren am 27. Februar 2025, an dem 160 Personen teilnahmen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (BD/Backs/Steude)dagegen: 1 (Hohmeier)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Dahlmann/ OB)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - im AKT am 12.03.2025 einstimmig beschlossener Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat"
- 2.6Beteiligung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn Aktiengesellschaft (BOGESTRA) an dem Digitalisierungsprojekt Mobility Inside hier: Liquidation der Gesellschaften wegen Einstellung des GeschäftsbetriebsZur Vorlage · 20250505 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Liquidation der Mobility Inside Gesellschaften vorgelegt. Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn AG (BOGESTRA) hält Beteiligungen an der Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG sowie an der Mobility Inside Verwaltungs GmbH. Das Ziel dieser Gesellschaften war die Vernetzung verschiedener Verkehrsunternehmen und Tarife über eine gemeinsame Plattform.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise und der Einführung des bundesweiten Deutschlandtickets ist das Geschäftsmodell als nicht mehr tragfähig eingestuft worden. Der operative Geschäftsbetrieb wurde zum 30. April 2023 eingestellt, wobei die Mitarbeiter größtenteils in die Muttergesellschaften übernommen werden konnten.
Der Rat der Stadt Bochum soll der beabsichtigten Liquidation der Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG, der Mobility Inside Verwaltungs GmbH und der Mobility Inside Plattform GmbH zustimmen. Die Abwicklung der Gesellschaften wird federführend durch die Stadtwerke München durchgeführt und wird voraussichtlich etwa drei Jahre in Anspruch nehmen. Für die BOGESTRA entstehen im Jahr 2025 keine neuen finanziellen Belastungen, da die Beteiligungen bereits in den Vorjahren wertberichtigt wurden und die Gesellschaften über ausreichende Mittel für die Durchführung der Liquidation verfügen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7VBW Bauen und Wohnen GmbH: Wirtschaftsplan 2025Zur Vorlage · 20250445 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Der Rat der Stadt Bochum soll über den Wirtschaftsplan 202
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der VBW Bauen und Wohnen GmbH zur Zustimmung des Plans anweist. Die Stadt ist mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit rund 68,9 Prozent an der Gesellschaft beteiligt.
Der Wirtschaftsplan sieht für das Jahr 2025 ein Investitionsvolumen von 59,8 Millionen Euro vor. Davon entfallen etwa 30,1 Millionen Euro auf Modernisierungsmaßnahmen und rund 28,9 Millionen Euro auf Neubauprojekte. Für das Jahr 2025 ist der Start von Neubauprojekten mit insgesamt 90 Wohneinheiten geplant. Im Bereich der Modernisierung sollen 307 Wohnungen energetisch optimiert werden. Das Bauträgergeschäft wird im Planjahr nicht weitergeführt.
An Umsatz wird ein Anstieg auf 96 Millionen Euro gegenüber der Hochrechnung für 2024 erwartet. Der Jahresüberschuss soll sich auf 9,4 Millionen Euro belaufen. Die Planung berücksichtigt Faktoren wie die Entwicklung der Bau- und Energiepreise sowie die Zinslage. Bei den Aufwendungen wird ein Anstieg der Personalkosten durch tarifliche Anpassungen sowie ein Zinsaufwand in Höhe von 9,2 Millionen Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 1 (Hohmeier)dafür: 76 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Backs/Dahl- mann/Steude/OB)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, bei einer Enthaltung (FASG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FASG) - 2.8SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Wirtschaftsplan 2025Zur Vorlage · 20250460 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird im April 2025 über den Wirtschaftsplan 2025 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung legt vor, dass die Erträge im kommenden Geschäftsjahr voraussichtlich 47,6 Millionen Euro betragen werden, während die Aufwendungen auf 48,4 Millionen Euro geschätzt werden. Daraus resultiert ein Plan-Fehlbetrag von 784.175 Euro, der durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll.
Die Planung berücksichtigt geplante Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von 1,1 Millionen Euro sowie die Auswirkungen von Sanierungsprozessen, deren Effekte erst im zweiten Halbjahr 2025 vollumfänglich greifen. Auf der Erlösseite sind Erhöhungen bei den Pflegesätzen, Investitionskosten sowie Einnahmen aus dem Haus an der Sommerdellenstraße eingerechnet. Die Gesamtkapazität der Pflegeplätze beläuft sich auf 722. Für die Jahre 2026 bis 2029 prognostiziert der Plan wieder jährliche Überschüsse. Die Personalkosten beinhalten eine geplante Tariferhöhung von 4,5 Prozent sowie die Kosten für die neue Einrichtung an der Sommerdellenstraße.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Wirtschaftspläne des Konzerns Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH für das Jahr 2025Zur Vorlage · 20250514 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung der Wirtschaftspläne für das Jahr 2025 für den Konzern der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) und dessen Tochtergesellschaften vorgelegt. Die Vorlage umfasst die wirtschaftliche Planung für verschiedene Unternehmen, darunter die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum GmbH.
Für die ewmr wird für das Jahr 2025 ein Jahresverlust von 34,1 Millionen Euro erwartet, wobei die Umsatzerlöse auf 453 Millionen Euro sinken sollen. Die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum sieht sich aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages mit einem Verlust von 34,4 Millionen Euro konfrontiert, den die ewmr auszugleichen hat.
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH plant ein Investitionsprogramm von 86,2 Millionen Euro und sieht eine Gewinnabführung von 75 Millionen Euro an die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH vor. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH sieht ein Investitionsvolumen von 34,5 Millionen Euro vor, während die Stadtwerke Bochum GmbH Investitionen in Höhe von 5,4 Millionen Euro plant.
Weitere Wirtschaftspläne beinhalten die Glasfaser Ruhr GmbH & Co. KG mit einem geplanten Jahresüberschuss von 8.000 Euro sowie die WasserWelten Bochum GmbH, deren Verlust von 11,3 Millionen Euro durch die Holding ausgeglichen werden soll. Für das Jahr 2025 sind keine weiteren Einlagen der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.10Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH (BoSB) hier: Wirtschaftsplan 2025Zur Vorlage · 20250517 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Bochumer Rat einen Beschlussvorschlag zum Wirtschaftsplan 2025 der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH (BoSB) vorgelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den Plan bereits beraten und empfiehlt dessen Zustimmung. Mit dem Beschluss soll die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 umfasst in seiner aktuellen Fassung lediglich den Erfolgsplan. Dies begründet sich unter anderem durch ein laufendes Vergabeverfahren zur Funktionalen Leistungsbeschreibung, welches im laufenden Jahr abgeschlossen werden soll. Die BoSB wurde rückwirkend zum 1. Januar 20
Die BoSB wurde rückwirkend zum 1. Januar 2024 gegründet, wobei die Abrechnung für das Jahr 2024 noch über den VfL Bochum sowie die Stadt Bochum erfolgte.
Die Einnahmen des Plans resultieren primär aus Gewerbemieten und Pachten, etwa durch die VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA für das Stadiongelände sowie durch Verträge mit dem Tennis- und Hockeyclub e.V. und der Deutschen Funkturm GmbH. Auf der Ausgabenseite sind vor allem Kosten für die Instandhaltung von Sportflächen, Parkflächen und dem Ruhrstadion sowie Abschreibungen und Versicherungen aufgeführt. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 3. April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.11Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2023 bis 31.07.2024 der Schauspielhaus Bochum AöRZur Vorlage · 20250489 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum die Genehmigung des Jahresabschlusses der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 zur Vorlage gemacht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH hat für diesen Zeitraum einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 54.781,84 Euro. Dieser Wert liegt unter dem im Wirtschaftsplan kalkulierten operativen Fehlbetrag von 2.313.100 Euro.
Die Gesamtleistung der Spielzeit stieg von 25.924 TEUR im Vorjahr auf 27.568 TEUR an, wobei der städtische Zuschuss 21.463 TEUR betrug. Demgegenüber standen Gesamtaufwände von rund 27.623 TEUR. Als Einflussfaktoren werden steigende Energie- und Personalkosten sowie die Inflation angeführt. Gleichzeitig konnten die Umsatzerlöse durch einen ausgeweiteten Spielbetrieb gesteigert werden, was sich in einer Erhöhung der Besucherzahlen von 125.908 auf 143.737 Gäste widerspiegelt. Der ausgewiesene Fehlbetrag wird durch Rücklagen aus Vorjahren gedeckt.
Mit der Vorlage wird zudem beantragt, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Des Weiteren soll dem Vorstand der Anstalt, bestehend aus dem Intendanten Johan Simons sowie den Kaufmännischen Direktoren Dr. Matthias Nowicki (bis 30.11.2023) und Thomas Kipp (ab 01.12.2023), sowie dem Verwaltungsrat Entlastung erteilt werden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Punkt 1-3 der VorlageEinstimmig nach BeschlussvorlagePunkt 4Einstimmig nach BeschlussvorlageBefangenheiten: 2
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 2.12Zweite Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung der Stadt Bochum über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Schauspielhaus Bochum“Zur Vorlage · 20250251 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur zweiten Änderungssatzung der Unternehmenssatzung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Schauspielhaus Bochum“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom 2. Mai 2024, wonach die Bochumer Symphoniker und das Planetarium Bochum zum 1. August 2025 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die bestehende Anstalt integriert werden sollen.
Mit dieser Änderung werden die institutionellen Voraussetzungen für den Betrieb der erweiterten Anstalt geschaffen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist eine Selbstbindungserklärung, die die Regelungen zum Personalübergang der betroffenen Beschäftigten aus den bisherigen Ämtern der Bochumer Symphoniker und des Planetariums festlegt.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass Grundstücke, Gebäude und wesentliche Betriebsvorrichtungen im Eigentum der Stadt verbleiben. Die Verwaltung strebt eine Struktur an, in der die bisherigen gemeinnützigen Betriebe der Art (BgA) fortgeführt werden und die notwendigen Immobilien an die AöR verpachten. Damit soll die steuerliche Gemeinnützigkeit durch ein planmäßiges Zusammenwirken der Institutionen sichergestellt werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Änderungssatzung sowie die Selbstbindungserklärung in der vorliegenden Form zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.13Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH; hier: Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 20250485 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20250485 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) beantragt. Hintergrund der Anpassungen ist die Umsetzung von Bürokratieerleichterungen nach dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW).
Der Mehrheitsgesellschafter der FMR, der Regionalverband Ruhr (RVR), hat bereits beschlossen, diese Erleichterungen in den Gesellschaftsverträgen seiner Beteiligungsunternehmen umzusetzen. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen unter anderem die Möglichkeit, die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat zusätzlich über ein Gremieninformationssystem einzuberufen sowie die Anpassung von Regelungen zu Umlaufbeschlüssen und zur geschlechtergerechten Sprache. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Offenlegung der Organvergütung. Während die Stadt Bochum für ihre eigenen Beteiligungen die individuelle Offenlegung der Bezüge beibehalten hat, sieht der Beschluss des RVR den Verzicht auf diese detaillierte Ausweisung vor. Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Stadt als Minderheitsgesellschafter bei der FMR diesem Vorgehen des Mehrheitsgesellschafters anschließt.
Nach einer Beschlussfassung durch den Rat muss die Änderung der Kommunalaufsicht, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, angezeigt werden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.14Anpassung der Tarife der Bochumer SymphonikerZur Vorlage · 20250333 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Tarife der Bochumer Symphoniker für die Spielzeit 2025/2026 vorgelegt. Die Neugestaltung soll der aktuellen Kosten- und Preisentwicklung sowie gestiegenen Personal- und Betriebskosten Rechnung tragen. Dabei wurden die Preise nach einem Vergleich mit regionalen Mitbewerbern marktorientiert angepasst.
Die Vorlage sieht eine detaillierte Neuregelung der Entgelte für verschiedene Konzertformate im Großen und Kleinen Saal vor. Dies umfasst unter anderem die Reihen BoSy Concerto, Pur, Familie, Matinée sowie die symphonischen Konzerte. Um die Flexibilität zu erhöhen, wird das Angebot der Wahlabonnements von einer auf zwei Varianten erweitert. Bei bestimmten Formaten kann zudem auf Plärke in der Galerie verzichtet werden, um eine engere Verbindung zwischen Bühne und Publikum zu ermöglichen. Die Preisgestaltung berücksichtigt auch die im Rat beschlossenen Pauschalen für das Kulturticket der Bogestra.
Neben den regulären Tarifen bleiben Ermäßigungen für Jugendliche, Studierende, Auszubildende sowie Inhaber des Bochum-Passes bestehen. Auch für Mitglieder der Bochumer Symphoniker und andere Institutionen sind vergünstigte Preise vorgesehen. Freikarten werden unter bestimmten Bedingungen für das Jugendsinfonieorchester der Musikschule sowie für die Organisation „Kulturpott“ bereitgestellt. Die Vorlage wird im März 2025 in den zuständigen Ausschüssen beraten und soll im April 2025 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Steude)dagegen: 5 (BD/FASG)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/OB)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (BD; FASG)dafür: 13 (SPD; Grüne; CDU; UWG:FB; OB)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0Dagegen:1 (BD)Dafür:13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (BD; FASG)dafür: 13 (SPD; Grüne; CDU; UWG:FB; OB) - 2.15Satzung der Stadt Bochum über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten (Elternbeitragssatzung)Zur Vorlage · 20250123 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant zum 1. August 2025 die Einführung einer einheitlichen Elternbeitragssatzung. Diese soll die bisher getrennten Regelungen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und außerunterrichtliche Betreuungsangebote an Schulen zusammenführen. Die neue Satzung ist zunächst befristet bis zum 31. Juli 2027. Die Zusammenlegung dient der Vereinfachung der Verwaltungsprozesse, insbesondere im Hinblick auf die geplante Einrichtung eines zentralen Einnahmenbüros für alle Betreuungsmaßnahmen.
Ein zentraler Bestandteil der Neuregelung ist die einheitliche Anhebung der Beitragsfreigrenze auf ein jährliches Bruttoeinkommen von 40.000 Euro für alle Betreuungsformen. Für Einkommensgruppen oberhalb dieser Grenze werden die Beiträge um 25 Prozent reduziert. Zudem erfolgt eine Angleichung der Einkommensstufen zwischen der Kita-Betreuung und der Schulbetreuung, um die Beitragsgerechtigkeit zu erhöhen. Im Bereich des offenen Ganztags werden die Beiträge für Einkommen bis 125.000 Euro auf 195 Euro und für Einkommen über 125.000 Euro auf 215 Euro festgelegt.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen führt die Anpassung bei der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege zu einer kalkulierten Mindereinnahme von etwa 4,5 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 202kom, was bereits in den Haushaltsberatungen berücksichtigt wurde. Für die Schulbetreuung werden durch die neuen Einkommensgruppen keine Veränderungen der veranschlagten Haushaltspositionen erwartet.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Steude)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.02.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.16Verlängerung des bestehenden Zukunftsvertrags mit Kita-Trägern der freien JugendhilfeZur Vorlage · 20250353 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den bestehenden „Zukunftsvertrag Kitas“ mit den Trägern der freien Jugendhilfe in Bochum um ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerung soll bis zum 31. Juli 2027 gelten. Damit wird die aktuelle Befristung, die zum 31. Juli 2026 endet, angepasst. Ziel der Maßnahme ist es, den Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter voranzutreiben, um eine vollständige Deckung des Bedarfs zu erreichen. Derzeit liegt die Versorgungsquote für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren bei 96,3 Prozent.
Der Vertrag sieht vor, dass die Stadt die Trägeranteile in einem dreistufigen Verfahren übernimmt. Die Voraussetzungen für diese Übernahme umfassen unter anderem die Schaffung zusätzlicher Plätze, die Beibehaltung bestehender Einrichtungen sowie die Begrenzung von Schließtagen. Alle bisherigen Bestandteile des Vertrages, wie etwa Regelungen zur Flexkita oder zu Schließzeiten, sollen unverändert fortbestehen.
Die Finanzierung der Zukunftsverträge ist bereits in der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2025/2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Die Verwaltung begründet den Vorschlag mit der Notwendigkeit, die wirtschaftliche Basis der Träger zu sichern und den weiteren Ausbau des Kita-Angebots zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.17Entscheidung über die Anwendung der Opt-Out Regelung zur Bezahlkarte für Geflüchtete in BochumZur Vorlage · 20250437 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen der Beschlussvorlage 20250437 den Vorschlag vorgelegt, von der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete abzusehen. Die Bezahlkartenverordnung NRW sieht die Bereitstellung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich über eine Bezahlkarte vor, lässt den Kommunen jedoch die Option, diese Regelung nicht anzuwenden.
Das Amt für Soziales empfiehlt die Inanspruchnahme der sogenannten Opt-Out-Regelung. Als Gründe für diesen Vorschlag werden verschiedene administrative Faktoren angeführt. Dazu zählen die noch ungeklärte technische Umsetzung von Einschränkungen im Überweisungsverkehr sowie das Fehlen von Schnittstellen zwischen dem neuen System und den bestehenden kommunalen Fachverfahren. Die Verwaltung weist zudem auf einen möglichen Anstieg des Verwaltungsaufwands durch notwendige Einzelfallentscheidungen und Verwaltungsakte hin. Auch die rechtliche Unsicherheit aufgrund möglicher gerichtlicher Entscheidungen wird als Faktor genannt. Eine Evaluierung der Entscheidung ist für das Jahr 2026 geplant. Der Rat der Stadt wird die Vorlage nach einer Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 27. März 2025 voraussichtlich am 3. April 2025 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.18Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in der Stadt BochumZur Vorlage · 20243173 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine neue ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in Bochum zur Beschlussfassung vor. Die Vorlage dient der Überarbeitung der bestehenden Regelungen aufgrund von Veränderungen im Baumbestand sowie der Anpassung an das Bundesnaturschutzgesetz und das Landesnaturschutzgesetz NRW.
Im Rahmen der Neufassung entfallen drei bisher geschützte Naturdenkmale, darunter eine Stieleiche in Langendreer und eine Edelkastanie in Querenburg, da diese aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten oder aufgrund von Schäden nicht mehr die Voraussetzungen für einen Schutzstatus erfüllen. Gleichzeitig werden zwei neue Naturdenkmale, eine Blutbuche in Altenbochum sowie eine Eichen-Gruppe in Wiemelhausen, in das Verzeichnis aufgenommen. Damit umfasst die Verordnung insgesamt 23 Naturdenkmale.
Die Verwaltung hat zudem Änderungsvorschläge des Naturschutzbeirates geprüft. Eine Ausweitung der Schutzbereiche wurde abgelehnt, um die Eigentumsrechte der Grundstücksinhaber nicht zu beeinträchtigen. Auch die Erstellung einer verbindlichen Liste für zukünftige Schutzobjekte wird nicht verfolgt, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle. Durch die Anpassung an das aktuelle Naturschutzrecht wird der Schutzgrund bei bestimmten Objekten von erdgeschichtlichen auf naturgeschichtliche Gründe geändert. Die jährlichen Kosten für die Kontrolle und Pflege der Denkmale werden auf etwa 35.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (Frau Aksevi)
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.02.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag(4 Enthaltungen - 2 Dagegen - 5 - Dafür)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.19Anpassung der Richtlinie „Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum“Zur Vorlage · 20250455 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Richtlinie des Kommunalen Modernisierungsprogramms Bochum für die Förderperiode 2025 bis 2029 vorgelegt. Das Programm dient der Sicherung und Ertüchtigung des Wohnungsbestandes als Reaktion auf den Klimawandel und den demografischen Wandel.
Die angepasste Richtlinie sieht vor, dass künftig auch Immobilien mit zwei Wohneinheiten für eine Förderung in Betracht kommen, während der Fokus weiterhin auf Mehrfamilienhäusern im Einzeleigentum oder in der Hand von Erben- und Wohnungseigentümergemeinschaften liegt. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens sollen bestimmte Maßnahmen mit Pauschalbeträgen bezuschusst werden. Förderfähig bleiben weiterhin die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Fassadengestaltung, der Barriereabbau sowie der Ausbau von Dachgeschossen und die Umnutzung von Erdgeschossflächen. Maßnahmen wie der Austausch von Heizungsanlagen oder Grünmaßnahmen sind nicht mehr Bestandteil dieses Programms, da hierfür andere Förderinstrumente zur Verfügung stehen.
Für die Jahre 2025 und 2026 sind jeweils 550.000 Euro zur Deckung der Förderzuschüsse und der Modernisierungsberatung vorgesehen. Die Beratungsleistungen werden nach Ablauf des bestehenden Vertrages im Jahr 2025 europaweit neu ausgeschrieben. Eine Entscheidung über die Vorlage ist im Rat der Stadt Bochum für den 3. April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FASG) - 2.19.1Anpassung der Richtlinie „Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum" - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die GRÜNEN im Rat" -Zur Vorlage · 20250659 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Die Grünen im Bochumer Rat haben einen Änderungsantrag zur Anpassung der Richtlinien des „Kommunalen Modernisierungsprogramms Bochum“ für den Zeitraum 2025 bis 2029 vorgelegt. Die Vorlage wird in der Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 13. März 2025 behandelt.
Der Antrag sieht vor, den Ergänzungszuschuss für die energetische Sanierung der Gebäudehülle auf 10 Prozent zu senken. Unter Einbeziehung der Mittel der BAFA ergibt sich dadurch ein Gesamtfördersatz von 25 Prozent. Damit soll eine Angleichung an die anderen Förderbausteine des Programms sowie eine Erhöhung der Anzahl finanzierbarer Projekte erreicht werden.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Förderung des Umbaus von gewerblich genutzten Flächen zu Wohnzwecken. Die Regelung soll künftig auch Obergeschosse umfassen, während sie bisher auf Erdgeschosse beschränkt war. Ziel dieser Erweiterung ist es, zunehmende Leerstände in Büroetagen im Stadtgebiet zu nutzen, um zusätzliche Wohnfläche zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 2.20Ostpark - Neues Wohnen - hier: Sachstandsbericht zur baulichen Umsetzung, zur Vermarktung und zur WirtschaftlichkeitsberechnungZur Vorlage · 20242809 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht zur baulichen Umsetzung, Vermarktung und Wirtschaftlichkeit des Projektes „Ostpark – Neues Wohnen“ vor. Im Quartier Feldmark sind die Erschließungsarbeiten für Verkehrs- und Entwässerungsanlagen weitgehend abgeschlossen. Die Lärmschutzwand zum Sheffield Ring soll bis Ende 2024 fertiggestellt werden. Die Quartiersgarage wird voraussichtlich Mitte 2025 fertiggestellt, wobei die Kosten im geplanten Rahmen von etwa 7,2 Millionen Euro liegen.
Die Vermarktung der verschiedenen Abschnitte weist unterschiedliche Entwicklungen auf. In einigen Bereichen, wie dem Block 2 oder dem Abschnitt VA 1, sind Bauarbeiten bereits angelaufen oder Kaufverträge stehen kurz vor dem Abschluss. Für andere Abschnitte, etwa Block 3 sowie die Bereiche 6 und 8, müssen neue Verfahren eingeleitet werden, da interessierte Investoren zurückgetreten sind. Im Bereich VA 9 wurden bereits 22 der 29 Grundstücke verkauft. Für das Quartier Havkenscheider Höhe sind aufgrund noch zu klärender bauordnungsrechtlicher Fragen derzeit keine neuen Erkenntnisse vorhanden.
Die Vorlage sieht vor, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen und den Mehraufwand durch zusätzliche Leistungen der NRW.URBAN KE sowie die damit verbundene Erhöhung des Auftragsvolumens zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - Information der Verwaltung
- 2.21Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: 3. Tranche (2025), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1Zur Vorlage · 20250211 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit hat mit der Vorlagennummer 20250211 die dritte Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum für das Jahr 2025 zur Entscheidung vorgelegt. Der Entwurf umfasst 21 geplante Aktivitäten, die auf den Beschlüssen der Jahre 2023 und 2024 aufbauen. Die Strategie dient als Orientierungsrahmen für die Entwicklung der Stadt zu einer klimaneutralen, erneuerbaren Schwammstadt unter Berücksichtigung der UN-Nachhaltigkeitsziele.
Zu den aufgeführten Maßnahmen gehören unter anderem die Entwicklung eines erweiterten Energieberatungsangebots in Zusammenarbeit mit der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, die Förderung von Balkonkraftwerken für Haushalte mit geringem Einkommen sowie die Ausweitung des Carsharing-Angebots. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration von mobilem Grün in dicht bebauten Gebieten und der Schaffung von Schattenplätzen. Die Umsetzung einiger Projekte, wie die Ausweitung des Carsharings, ist von der Sicherung externer Fördermittel durch Bund oder Land abhängig.
Die finanziellen Ressourcen für die Umsetzung sind im Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehen. Für den zentralen Ansatz der Nachhaltigkeitsstrategie stehen im Jahr 2025 nach Abzug der Kosten für die ersten beiden Tranchen etwa 1,4 Millionen Euro für konsumtive Ausgaben sowie 200.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung. Die Vorlage durchläuft verschiedene Ausschüsse und wird voraussichtlich am 3. April 2025 im Rat entschieden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 4 (CDU)Dagegen 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die Linke.)Die verwendete Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, UWG:FB)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU, FASG)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, FDP, Die Partei, BSW)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (5 CDU und Frau Aksevi)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP)
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (CDU)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU, FDP/UWG)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Dr. Ciochon)
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 1 (UWG)Dagegen - 1 (BD)Dafür - 8 (SPD, Grüne)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 05.03.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:1 (FASG)Dagegen:1 (BD)Dafür:9 (SPD, Grüne)Die CDU-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 04.03.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (40. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.02.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB, FASG)dagegen: 1 (BD)dafür: 9 (SPD, Grüne)Die CDU-Ratsfraktion hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.22Vorratsflächen für Krisen- und BevölkerungsschutzfälleZur Vorlage · 20250492 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz schlägt vor, die Fläche „An der Landwehr 28“ als Vorratsfläche für den Krisen- und Bevölkerungsschutz vorzuhalten. Ziel der Maßnahme ist es, die Handlungsfähigkeit im Ereignisfall sicherzustellen. Die Fläche soll kurzfristig, innerhalb weniger Tage nach Eintritt eines Ereignisses, nutzungsfähig sein.
Die geplante Nutzung umfasst verschiedene Szenarien, darunter die Bereitstellung von Räumen für überörtliche Einsatzkräfte bei Großschadensereignissen, die Einrichtung von Test- und Impfzentren in Pandemiefällen sowie die Unterbringung von Schutzsuchenden oder von Obdachlosigkeit betroffenen Personen. Zudem soll die Fläche für die Verteilung von Jodtabletten im Störfall sowie für die Bearbeitung von Tierseuchenfällen dienen können. Für diese Zwecke ist eine Fläche von mindestens 5.000 Quadratmetern vorgesehen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Fläche während der Zeit der Vorhaltung für temporäre Zwischennutzungen zur Verfügung stehen kann. Aufgrund der Lage und der verkehrlichen Anbindung wird die Eignung der Fläche für diesen Zweck angeführt. Die notwendigen Anschlüsse für die Wasser- und Energieversorgung sollen im Zeitraum der nächsten zwei Jahre erneuert werden. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat am 3. April 2025 erwartet, nachdem sie zuvor in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen und Antworten
- 4.1Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2024Zur Vorlage · 20250103 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Mitteilung 20250103 den Nachweis über über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 vorgelegt. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung informiert den Rat der Stadt Bochum über sämtliche Bereitstellungen von Haushaltsmitteln über 5.000 Euro, für die der Rat keine eigene Entscheidung getroffen hat.
Nach den Regelungen der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 ist die Kämmerin für die Bereitstellung von konsumtiven Mehraufwendungen bis zu 250.000 Euro sowie von investiven Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro zuständig. In Fällen, in denen die konsumtiven Mehraufwendungen zwischen 250.000 und 750.000 Euro liegen oder die investiven Mehrauszahlungen zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro liegen, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Die Mitteilung dient der Dokumentation aller im Jahr 2024 durchgeführten Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW. Die Information wird im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2023Zur Vorlage · 20250379 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat einen Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf der im Jahr 2017 beschlossenen Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement, die eine jährliche Berichterstattung über die Inhalte und Ergebnisse des Managements vorsieht. Der vorliegende Bericht wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
Die Mitteilung der Verwaltung wird in den kommenden Wochen verschiedenen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Termine für die Beratung sind der 20. März 2025 im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, der 27. März 2025 im Haupt- und Finanzausschuss sowie der 3. April 2025 im Rat.
Hinsichtlich der Schuldenstände zum 12. Februar 2025 weist das Kassenkredit-Portfolio einen Stand von rund 699,5 Millionen Euro auf. Das Kommunalkredit-Portfolio beläuft sich zum selben Zeitpunkt auf etwa 1.367,2 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Beteiligungsbericht 2023 der Stadt BochumZur Vorlage · 20250510 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Mitteilung der Verwaltung Nummer 20250510 den Beteiligungsbericht 2023 vorgelegt. Dieser Bericht dokumentiert die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit der über 90 unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Stadt. Die Unternehmen sind in fünf Bereiche unterteilt, die Wirtschaft, Forschung und Technologie, Entsorgung, Verkehr und Versorgung, Immobilienwirtschaft und soziale Einrichtungen, Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus sowie Banken, Einkaufsgemeinschaften und Sonstiges umfassen.
Der Bericht enthält neben Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für das Geschäftsjahr 2023 auch Informationen zu den Unternehmensgegenständen, der Besetzung von Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien, der Anzahl der Beschäftigten sowie den Anteilsstrukturen. Zudem werden Neugründungen, Anteilsveränderungen und Zuschussleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine aufgeführt. Für die wesentlichen Beteiligungen werden zudem Informationen zur Vergütung gemäß § 108 GO NRW bereitgestellt.
Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss, im Rat sowie im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling zur Kenntnisnahme vorgelegt. Nach der Ratssitzung am 3. April 2025 wird der Bericht inklusive der Anlagen auf der Website der Stadt einsehbar sein.
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Beratungsfolge
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Vollständige Veräußerung einer unmittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft hier: Verkauf aller Anteile an der ekz.bibliotheksservice GmbHZur Vorlage · 20250151 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert mit der Mitteilung Nr. 20250151 über die vollständige Veräußerung einer unmittelbaren Beteiligung an der ekz.bibliotheksservice GmbH. Der Vorgang umfasst den Verkauf sämtlicher Anteile an der Gesellschaft sowie die Abberufung des Vertreters, der zur Gesellschafterversammlung entsandt wurde.
Diese Mitteilung bezieht sich auf die Beschlussvorlage Nr. 20250150. Die Beratung der entsprechenden Vorlage erfolgt in nichtöffentlichen Sitzungen, da die Darstellung der finanzwirtschaftlichen Daten der Gesellschaft schutzwürdigen Belangen unterliegt.
Die Beratungsfolge der Gremien ist für das Frühjahr 2025 festgesetzt. Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling wird die Vorlage am 20. März 2025 zur Kenntnis nehmen. Am 27. März 2025 folgt die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss, bevor die abschließende Kenntnahme im Rat am 3. April 2025 stattfindet. Federführend für die Mitteilung ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5GELSENWASSER AG hier: Ausbau der Kooperation zwischen ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH, GELSENWASSER AG und NEW AGZur Vorlage · 20250477 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20250477 mitgeteilt, dass die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH eine Ausweitung der Kooperation mit der NEW AG und der GELSENWASSER AG beabsichtigt. Da die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten erforderlich. Die GELSENWASSER AG hält zudem eine Beteiligung von 15 % an der ENNI.
Um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen – der GELSENWASSER AG, der ENNI sowie der NEW AG – zu schützen, ist die Behandlung dieser Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung vorgesehen. Die Vorlage wird zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat eingebracht. Federführend für diese Mitteilung ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH und Gelsenwasser AG – hier: Veräußerung der Beteiligung an der KGE – Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KGZur Vorlage · 20250516 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) und die Gelsenwasser AG beabsichtigen, ihre Anteile an der KGE – Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG sowie an der KGBE – Kommunale Gasspeicher Beteiligungsgesellschaft Epe mbH zu veräußern. Die ewmr hält dabei einen Anteil von 12,5 Prozent, während die Gelsenwasser AG mit 25 Prozent beteiligt ist. Als Käuferin der Anteile tritt die MET Germany Holding GmbH auf.
Die Veräußerung der Beteiligungen ist zum 30. Juni 2025 geplant. Im Zuge dieses Vorhabens sollen auch die bestehenden Speichernutzungsverträge zum Ende des Speicherjahres am 1. April 2026 beendet werden. Eine vorzeitige Beendigung der Verträge ist jedoch nur möglich, wenn die Zahlungsansprüche der finanzierenden Banken vollständig befriedigt sind. Die KGE wurde im Jahr 2007 für den Betrieb eines Kavernenspeichers in Gronau-Epe gegründet.
Die Angelegenheit wird in den zuständigen Gremien – dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat – zur Kenntnis gebracht. Da die Details des Kaufvertrags, insbesondere der Kaufpreis und geschützte Daten der Vertragspartner, vertraulich sind, erfolgt die Beratung und die Beschlussfassung in der nicht öffentlichen Sitzung des Rates.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Nachtrag zum Geschäftsraummietvertrag Sumperkamp 9-15 in Bochum im Rahmen der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen AusländernZur Vorlage · 20250501 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat mit der Vorlage 20250501 einen Nachtrag zum Mietvertrag für die Räumlichkeiten im Sumperkamp 9-15 vorgelegt. Der Nachtrag sieht vor, die derzeitige Regelung, nach der sich der Mietvertrag bei ausbleibender Kündigung automatisch alle drei Monate verlängert, durch eine feste Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2027 zu ersetzen.
Die Räumlichkeiten dienen der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern, bis deren Zuweisung an andere Kommunen nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgt. Durch die feste Laufzeit soll die langfristige Sicherstellung der Unterbringungsmöglichkeiten gewährleistet werden. In der Einrichtung ist pädagogisches Fachpersonal dauerhaft vor Ort, um die Betreuung der Jugendlichen zu ermöglichen. Die Entscheidung über den Nachtrag erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung der zuständigen Ausschüsse, um die Einhaltung von Datenschutz- und Geheimhaltungsvorgaben zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.03.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Wie sieht die Social-Media-Strategie der Stadt Bochum aus?Zur Vorlage · 20250627 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zur Social-Media-Strategie geantwortet. Im Fokus stand dabei das Verlassen der Plattform X, das Anfang Januar 2025 erfolgte. Die Stadt verfolgt mit ihren Aktivitäten das Ziel, die Bevölkerung transparent, verlässlich und aktuell zu informieren sowie einen direkten Austausch zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Reichweite gab die Verwaltung an, dass die Interaktionen auf X trotz rund 14.000 Followern gering ausfielen. Als Ergänzung wurde ein WhatsApp-Kanal eingerichtet, der bereits über 6.000 Abonnenten verzeichnet. Die Präsenz auf Plattformen wie Instagram, Facebook und LinkedIn wird fortgesetzt. Ein Account auf BlueSky wird derzeit nicht empfohlen, da die Nutzerbasis noch klein ist und die technische Integration in das städtische Monitoring-Tool aktuell einen hohen Aufwand bedeuten würde.
Die zukünftige Nutzung von Facebook und Instagram wird unter Beobachtung der politischen Entwicklungen der jeweiligen Anbieter fortgeführt. Auf YouTube werden weiterhin Videobeiträge bereitgestellt, wobei die Interaktion mit der Zielgruppe primär über andere Kanäle gesteuert wird. Zur Erweiterung der Social-Media-Präsenz prüft die Verwaltung aktuell die Einrichtung eines TikTok-Kanals sowie den Ausbau der bestehenden Kanäle durch eine zielgruppengerechte Contentplanung.
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Beratungsfolge
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Ergänzung: Einstellungen von Nachwuchskräften 2026 und Durchführung eines Kompaktlehrgangs für die VerwaltungZur Vorlage · 20250789 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion hat die Verwaltung Details zu den geplanten Einstellungen von Nachwuchskräften für das Jahr 2026 sowie zur Durchführung eines Kompaktlehrgangs vorgelegt. Insgesamt sind für das Jahr 2026 insgesamt 177 Stellen vorgesehen. Davon entfallen 159 Stellen auf eine bedarfsgerechte Besetzung, die sich auf 102 Stellen in Verwaltungsberufen und 57 Stellen in technischen sowie sozialen Fachausbildungen verteilt. Zu den geplanten Ausbildungsberufen gehören unter anderem Verwaltungsfachangestellte, Kaufleute für Büromanagement, Fachinformatiker sowie Ausbildungen in der sozialen Arbeit und im Feuerwehrdienst. Weitere 15 Stellen sollen zur Sicherung der Kontinuität in verschiedenen Berufen besetzt werden. Zur Sicherung der praktischen Ausbildungskapazitäten sind zudem Kooperationen innerhalb des Stadtkonzerns beabsichtigt, wie etwa mit der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bochum mbH.
Zusätzlich wird für 2026 erneut ein Kompaktlehrgang für die Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes angeboten. Dieser ist für 15 Personen vorgesehen und soll den Bedarf in Bereichen wie dem sozialen Sektor decken, der bisher nicht durch reguläre Ausbildungs- oder Einstellungsverfahren gedeckt werden konnte. Die Vergütung des Lehrgangs orientiert sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Dreckige Toiletten bremsen Schulunterricht aus. – Wie will die Stadtverwaltung künftig solche Situationen verhindern?Zur Vorlage · 20250676 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Situation an Bochumer Schulen während der Streiks im öffentlichen Dienst in der 11. Kalenderwoche 202
5 bezieht. Aufgrund des Arbeitskampfes konnten die regulären Reinigungsleistungen in den Gebäuden nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, was zu Beeinträchtigungen der Hygienestandards in den Sanitärbereichen führte. An 50 von 80 Schulstandorten wurde eine verkürzte Reinigung organisiert; an einigen Standorten wurde Distanzunterricht eingesetzt.
Die Anfrage thematisiert zudem unterschiedliche Vorgaben der zuständigen Behörden. Während die Bezirksregierung die Präsenz der Lehrkräfte unabhängig vom Zustand der sanitären Anlagen forderte, lehnte die Stadtverwaltung eigeninitiativ durch Eltern organisierte Reinigungsmaßnahmen aus Sicherheits- und Hygienegründen ab.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Schulen von Unterrichtsausfällen oder Distanzunterricht betroffen waren und wie lange diese Maßnahmen andauerten. Des Weiteren werden Fragen zur Unterstützung der Eltern, zur Vorbereitung der Verwaltung auf die Streiks sowie zum Vorhandensein von Notfallplänen gestellt. Die Anfrage umfasst zudem Informationen zu den Gefahrenpotenzialen der verwendeten Reinigungsmittel und zur Frage etwaiger Gefahrenzulagen für das städtische Reinigungspersonal. Abschließend wird nach künftigen Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Situationen gefragt.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2Bahnhof Dahlhausen / VRR-Stationsbericht 2024Zur Vorlage · 20250762 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27. März 2025 Fragen zum Zustand des Bahnhofs Dahlhausen gestellt. Grundlage ist der Stationsbericht 2024 des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der für die Bochumer Bahnhöfe eine differenzierte Bilanz aufweist. Während einige Stationen als ordentlich bewertet werden, ist auch der Bahnhof Dahlhausen als entwicklungsbedürftig eingestuft.
Der Bericht hebt für Dahlhausen die hervorragende Fahrgastinformation sowie die vorhandene Barrierefreiheit hervor, bewertet die Aufenthaltsqualität jedoch als unzureichend. Für die Infrastruktur, wie etwa Treppen, Personenüberführungen und Aufzüge, ist die Deutsche Bahn verantwortlich.
Mit der Anfrage, die von Sonja Gräf gestellt wurde, werden konkrete Möglichkeiten erfragt, wie die Verwaltung mit der Deutschen Bahn in Gespräche über dauerhafte Verbesserungen der Aufenthaltsqualität treten kann. Zudem wird nach Maßnahmen in der eigenen Zuständigkeit der Stadt gefragt, um kurzfristig Verbesserungen im Bahnhofsumfeld, etwa durch Reinigung, Müllentsorgung oder eine angepasste Beleuchtung, zu erreichen. Des Weiteren wird die Verwendung von Haushaltsmitteln zur Stärkung der Portalfunktion von Brücken und Unterführungen thematisiert, um zu klären, ob diese Mittel für den Standort Dahlhausen eingesetzt werden können.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.3Umgang der städtischen Unternehmen mit Anschuldigungen im NetzZur Vorlage · 20250793 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Umgang städtischer Unternehmen mit Anschuldigungen im Internet befasst. Konkret wird auf Vorwürfe eines anonymen Nutzers gegen die BOGESTRA sowie gegen andere städtische Betriebe verwiesen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob der BOGESTRA diese Anschuldigungen bekannt sind und ob das Unternehmen bereits Stellung zu den Vorwürfen bezogen hat, um den Sachverhalt zu klären. Zudem wird gefragt, wie andere städtische Unternehmen mit solchen Situationen umgehen und ob bei falschen Tatsachenbehauptungen die entsprechenden Plattformen über den Tatbestand informiert und Löschungen der Beiträge beantragt wurden. Darüber hinaus möchte die Ratsfraktion wissen, ob es einen allgemeinen Leitfaden für die Stadt Bochum und ihre Tochterunternehmen gibt, der den Umgang mit solchen Anschuldigungen regelt.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Vermarktung eines bebauten Grundstücks im HöchstgebotsverfahrenErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 13 (SPD; Grüne; CDU; BD; OB)
- im APG am 04.03.2025 mehrheitlich beschlossener Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat"
- 6.21. Nachtrag zum Geschäftsraummietvertrag Sumperkamp 9 – 15 in Bochum im Rahmen der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen AusländernErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Vollständige Veräußerung einer unmittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft; hier: Verkauf aller Anteile an der ekz.bibliotheksservice GmbHErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.2GELSENWASSER AG hier: Ausbau der Kooperation zwischen ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH, GELSENWASSER AG und NEW AGErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.3Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH und Gelsenwasser AG – hier: Veräußerung der Beteiligung an der KGE – Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KGErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen und Antworten
- 9.1Errichtung von 3 Flüchtlingsunterkünften an den Standorten – Bövinghauser Hellweg – Kemnaderstraße – Auf der HeideErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.2Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Erhebung einer kommunalen VerpackungssteuerErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
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