Nachtrag zum Geschäftsraummietvertrag Sumperkamp 9-15 in Bochum im Rahmen der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern
20250501 · Mitteilung der Verwaltung · 27.03.2025 · Jugendamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat mit der Vorlage 20250501 einen Nachtrag zum Mietvertrag für die Räumlichkeiten im Sumperkamp 9-15 vorgelegt. Der Nachtrag sieht vor, die derzeitige Regelung, nach der sich der Mietvertrag bei ausbleibender Kündigung automatisch alle drei Monate verlängert, durch eine feste Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2027 zu ersetzen.
Die Räumlichkeiten dienen der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern, bis deren Zuweisung an andere Kommunen nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgt. Durch die feste Laufzeit soll die langfristige Sicherstellung der Unterbringungsmöglichkeiten gewährleistet werden. In der Einrichtung ist pädagogisches Fachpersonal dauerhaft vor Ort, um die Betreuung der Jugendlichen zu ermöglichen. Die Entscheidung über den Nachtrag erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung der zuständigen Ausschüsse, um die Einhaltung von Datenschutz- und Geheimhaltungsvorgaben zu gewährleisten.
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