Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer
20250357 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.03.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 20250357 auf die Anregung eines Bürgers reagiert, in Bochum eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen. Ziel der Anregung ist es, durch eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck die Nutzung von Mehrwegsystemen gezielt zu fördern sowie zum Klimat- und Ressourcenschutz beizutragen.
Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, der Anregung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu folgen. Als Gründe werden die Notwendigkeit angeführt, ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2025 eingehend zu prüfen sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Aspekte zu evaluieren. Die Verwaltung befindet sich hierzu im Austausch mit dem Deutschen Städtetag und der Stadt Tübingen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass für die Einführung einer solchen Steuer eine Genehmigung durch das Finanz- und das Kommunalministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich ist, wie es das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) vorsieht. Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen, plant das Amt für Finanzsteuerung, bis zum Sommer einen ausführlichen Bericht über die rechtlichen und operativen Voraussetzungen für eine mögliche Verpackungssteuer zu erstellen.
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