Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer
20250359 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.03.2025 · Amt für Finanzsteuerung
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Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 20250359 einen Vorschlag zur Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer vorgelegt. Hintergrund ist eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW, mit der ein Bürger die Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck beantragt hat. Ziel der Maßnahme soll die Förderung von Mehrwegsystemen sowie der Klimaschutz und Ressourcenschutz sein.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, der Anregung nicht zu folgen. Die Verwaltung führt an, dass zunächst ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2025 sowie die rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Aspekte einer solchen Steuer geprüft werden müssen. In diesem Zusammenhang findet ein Austausch mit dem Deutschen Städtetag und der Stadt Tübingen statt.
Zudem ist für die Einführung einer örtlich erhobenen Verbrauchssteuer gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW eine Genehmigung durch das Finanz- und das Kommunalministerium des Landes erforderlich, die bislang nicht vorliegt. Die Verwaltung beabsichtigt, bis zum Sommer einen ausführlichen Bericht zu erstellen, der die rechtlichen und operativen Voraussetzungen für eine mögliche Einführung einer Verpackungssteuer als Entscheidungsgrundlage darlegt.
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