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Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer

20250363 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 27.03.2025 · Amt für Finanzsteuerung

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Mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Bochum beantragt. Die Initiative sieht vor, durch eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck die Nutzung von Mehrwegalternativen zu fördern sowie den Klimat- und Ressourcenschutz zu unterstützen.

Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu folgen. Als Begründung führt die Verwaltung die Notwendigkeit an, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2025 eingehend zu prüfen. Zudem findet ein Austausch mit dem Deutschen Städtetag sowie der Stadt Tübingen statt, um die rechtlichen, wirtschaftlichen und praktischen Aspekte zu bewerten.

Ein weiteres Kriterium ist die erforderliche Genehmigung einer solchen Steuer durch das Finanz- und das Kommunalministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem Kommunalabgabengesetz. Die Verwaltung beabsichtigt, bis zum Sommer einen Bericht über die rechtlichen und operativen Voraussetzungen für eine mögliche Einführung einer Verpackungssteuer zu erstellen, der als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen soll.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
27.03.2025
kein Ergebnis hinterlegt