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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Einstellungen von Nachwuchskräften 2025 und Durchführung eines Kompaktlehrgangs für die VerwaltungZur Vorlage · 20241236 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241236 einen Beschlussvorschlag zur Sicherung des Personals für das Jahr 2025 vorgelegt. Im Zentrum stehen die geplante Einstellung von Nachwuchskräften sowie die Durchführung eines Kompaktlehrgangs für die Verwaltung.
Für das Jahr 2025 wird ein Ausbildungskontingent von 165 bis 195 Stellen in 32 verschiedenen Ausbildungsgängen vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist es, den personellen Bedarf der Kommune primär durch die eigene Ausbildung zu decken. Die Verwaltung führt dazu aus, dass etwa 16 Prozent der Nachwuchskräfte die Ausbildung aus verschiedenen Gründen nicht abschließen und zudem durch den Übergang zum G9-Modell an Gymnasien ein Rückgang der Abiturienten zu erwarten ist.
Zusätzlich zur regulären Ausbildung soll im Jahr 2025 erneut ein Kompaktlehrgang für 15 Personen angeboten werden. Dieser richtet sich an den gehobenen nichttechnischen Dienst, unter anderem in sozialen Fachbereichen, und umfasst eine Dauer von 15 Monaten.
Die finanziellen Mittel für diese Maßnahmen sind im Haushalt 2025/2026 vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen im Zeitraum von 2025 bis 2028 belaufen sich auf rund 33,7 Millionen Euro, wobei die jährlichen Kosten für den Kompaktlehrgang durchschnittlich bei etwa 521.000 Euro liegen sollen.
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Beratungsfolge
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Überplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3103 Hilfen für Asylbewerber und Geflüchtete zur Deckung von Mehrauszahlungen für den Ankauf von ContainermodulenZur Vorlage · 20241302 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die überplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 0,75 Millionen Euro für die Produktgruppe „Hilfen für Asylbewerber und Geflüchtete“. Laut der vorliegenden Finanzvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sollen diese Mittel dazu verwendet werden, Containermodule an den Standorten Wohlfahrtstraße 1–5 und Herzogstraße 73–75 anzukaufen.
Der Ankauf soll die derzeit anfallenden jährlichen Mietkosten von rund 0,3 Millionen Euro ersetzen. Eine im Dokument aufgeführte Wirtschaftlichkeitsanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Investition nach einer Nutzungsdauer von etwa 23 bis 24 Monaten amortisiert. Zur Deckung des Mehrbedarfs sollen Mittel aus anderen investiven Budgets herangezogen werden: 0,25 Millionen Euro stammen aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung des Jugendamtes (Projekt Kita Stiepeler Straße 123) und 0,5 Millionen Euro aus dem Bereich des öffentlichen Grüns des Umwelt- und Grünflächenamtes (Projekt Radweg Opelbahn). In beiden Fällen sind die Mittel aufgrund von Planungsverzögerungen oder Rückstellungen verfügbar.
Die Vorlage begründet den Bedarf mit der Sicherstellung langfristiger Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete, da andere Standorte auslaufen und weitere Zuweisungen durch das Land prognostiziert werden. Ein zeitnaher Erwerb soll den Wegfall der Mietkosten ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Bochum Strategie: Umsetzung der Kernaktivität „Erinnern statt Vergessen – Erinnerungskultur und Stadtgeschichte“Zur Vorlage · 20240763 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Kernaktivität „Erinnern statt Vergessen – Erinnerungskultur und Stadtgeschichte“ im Rahmen der Bochum Strategie vorgelegt. Das Konzept sieht vor, die Stadtgeschichte Bochums im öffentlichen Raum sichtbarer zu machen und verschiedene Orte der Erinnerungskultur miteinander zu verknüpfen. Geplant ist die Nutzung von Informationsangeboten wie Infostelen oder digitalen Erweiterungen mittels QR-Codes an historisch bedeutsamen Orten, etwa am Rathaus, an Gedenkstätten der NS-Zeit oder an Friedhöfen und Parks.
Ein Schwerpunkt liegt auf der pädagogischen Vermittlung, insbesondere für Schulen. Hierzu soll unter anderem eine Ausstellung am ehemaligen Standort des Zwangsarbeiterlagers in der Bergener Straße entwickelt werden. Zudem wird die Etablierung einer jährlichen Veranstaltung angestrebt, um Akteure aus Vereinen und Initiativen zu vernetzen. Für die Durchführung der Maßnahmen, einschließlich der Finanzierung externer methodisch-didaktischer Unterstützung sowie für Sachmittel, sieht die Vorlage ein Budget von insgesamt 220.000 Euro vor. Diese Mittel sollen über drei Jahre verteilt werden: 60.000 Euro im Jahr 2024 sowie jeweils 80.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026.
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Beratungsfolge
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.05.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1BOGESTRA hier: Jahresabschluss 2023Zur Vorlage · 20241057 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA) beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (BOGEBA) anweist, den Abschluss zu bestätigen. Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2023 einen Verlust von rund 88,8 Millionen Euro aus. Dieser Fehlbetrag wird durch die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) ausgeglichen, da ein entsprechender Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich auf etwa 440,8 Millionen Euro.
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 19,9 Millionen Euro auf insgesamt 123 Millionen Euro an, was primär auf höhere Fahrgastzahlen und die Entwicklung nach der Einführung des 9-Euro-Tickets zurückzuführen ist. Demgegenüber stehen geringere sonstige betriebliche Erträge, da im Vorjahr noch Mittel aus dem Corona-Rettungsschirm flossen. Bei den Aufwendungen zeigten sich Rückgänge bei den Energiepreisen für Diesel und Strom sowie ein planmäßiger Anstieg der Abschreibungen. Die Personalaufwendungen bewegten sich weitgehend auf dem geplanten Niveau.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 9 (BD, FASG, FDP)dagegen: 4 (UWG:FB, PAR&StG)dafür: 63 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD/FASG)dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 13 (SPD/Grüne/CDU/OB)
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 2 (BD, Die Partei & Stadtgestalter)Dagegen: 1 (UWG:Freie Bürger)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (BD/FASG)dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 13 (SPD/Grüne/CDU/OB) - 2.2Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Wirtschaftsplan 01.08.2024 - 31.07.2025Zur Vorlage · 20240932 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Wirtschaftsplan für die Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 genehmigen. Die Vorlage sieht Erträge und Zuschüsse in Höhe von 26.517.875 Euro vor, während die Aufwendungen auf 29.477.637 Euro beziffert werden. Daraus ergibt sich ein kalkuliertes Defizit von 2.959.762 Euro, das durch vorhandene Rücklagen gedeckt werden soll.
Die Kostensteigerungen resultieren laut Vorlage aus gestiegenen Personalkosten infolge von Tarifabschlüssen sowie aus inflationsbedingten Erhöhungen bei den Sach- und Geschäftskosten, etwa im Bereich der Energie- und Reinigungskosten. Die Erträge setzen sich unter anderem aus Betriebskostenzuschüssen der Stadt Bochum und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Eigenerträgen des Spielbetriebs zusammen.
Der Verwaltungsrat der Schauspielhaus Bochum AöR hat den Wirtschaftsplan in seiner Sitzung am 11. April 2024 einstimmig festgestellt. Nach der aktuellen Hochrechnung für das laufende Geschäftsjahr und dem geplanten Defizit im neuen Zeitraum werden die vorhandenen Rücklagen zum Ende der Spielzeit 2024/2025 aufgebraucht sein.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.05.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:2 (FASG, UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:12 (SPD, Die GRÜNEN, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB) - 2.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH – hier: Gründung der Trianel Flexibilisierungsprojekte GmbH & Co. KG und der Trianel Flexibilisierungsprojekte Verwaltungs GmbH als Komplementär-GmbHZur Vorlage · 20241097 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum berät über die Genehmigung der Gründung zweier neuer Gesellschaften durch die Trianel GmbH. Konkret geht es um die Errichtung der Trianel Flexibilisierungsprojekte GmbH & Co. KG (TFP) sowie der Trianel Flexibilisierungsprojekte Verwaltungs GmbH (TFP V), welche als Komplementär-Gesellschaft fungieren soll. Die TFP ist als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Trianel GmbH geplant, wobei eine anfängliche Kommanditeinlage von bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen ist. Der Gründungsprozess sieht zunächst ein Kapital von 7,5 Millionen Euro vor.
Ziel dieser Neugründungen ist die Entwicklung von Großbatteriespeichern und regionalen Wasserstoffprojekten, um der zunehmenden Flexibilisierung des Energiesystems zu begegnen. Die TFP soll dabei Aufgaben wie die Standortsicherung, Planung und Netzanschluss übernehmen. Der Beschluss umfasst zudem die Ermächtigung der Vertreter der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, den Gründungen in den Organen der Trianel GmbH zuzustimmen. Dabei ist festgelegt, dass bei Einzelprojekten, deren Mittelanteil 2 Millionen Euro übersteigt, eine vorherige Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates einzuholen ist. Die neue Gesellschaft soll zudem befugt sein, weitere Beteiligungen zur Projektrealisierung zu erwerben oder zu gründen, sofern die festgelegten Investitionskriterien erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FASG)dagegen: 4 (BD)dafür: 70 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, PAR&StG, LINKE,PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/OB)
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (Die Partei & Stadtgestalter)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:Freie Bürger)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/OB) - 2.4Gründung der ÖPNV Projektgesellschaft mbH durch die Stadt Bochum und die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AGZur Vorlage · 20240771 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum und die BOGESTRA AG planen die Gründung der ÖPNV Projektgesellschaft mbH. Die neue Gesellschaft soll zu jeweils 50 Prozent von der Stadt Bochum und der BOGESTRA AG gehalten werden. Zweck der Gesellschaft ist die gemeinsame Planung, Projektierung sowie die Durchführung und Steuerung integrierter Projekte im öffentlichen Personennahverkehr. Als Generalübernehmer übernimmt die Projektgesellschaft die Aufgabe, Bauwerke und Anlagen schlüsselfertig zu realisieren.
Die finanzielle Grundlage bildet eine Stammeinlage von jeweils 12.500 Euro pro Gesellschafter. Um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen, können zusätzliche Kapitaleinlagen von bis zu einer Million Euro pro Partner geleistet werden. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt durch die Abrechnung der Projekte gegenüber den Gesellschaftern.
Die geplante Struktur ist auf eine schlanke Organisation ausgelegt, bestehend aus einer Geschäftsführung, der Projektleitung für Straße und Schiene sowie einer Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung soll durch den Stadtbaurat und ein Vorstandsmitglied der BOGESTRA erfolgen. Administrative Aufgaben wie Personalwesen, Einkauf oder Rechtsdienstleistungen sollen als Dienstleistungen von den Gesellschaftern erbracht werden. Die Aktivität der Projektgesellschaft ist voraussichtlich für den Zeitraum von 2025 bis 2034 vorgesehen. Eine Entscheidung des Rates der Stadt Bochum über die Gründung steht für Juni 204 an.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, LINKE, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 3 (BD, Die Partei & Stadtgestalter, UWG:Freie Bürger)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB) - 2.5ÖPNV-Bedarfsplan: Meldungen der Stadt BochumZur Vorlage · 20241281 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen führt derzeit die Neuaufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne durch, wozu neben dem ÖPNV-Bedarfsplan auch der Landesstraßenbedarfsplan sowie ein neuer Radschnellwegebedarfsplan gehören. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Stadt Bochum dazu aufgefordert, bis zum 31. Mai 2024 eine Stellungnahme zu den sie betreffenden Maßnahmen aus einer initialen Vorschlagsliste einzureichen.
Aufgrund der kurzen Rückmeldefrist konnte ein Vorberatungsprozess durch die zuständigen Gremien sowie die Bezirksvertretungen vor dem Termin nicht durchgeführt werden. Die Verwaltung wird die Meldung daher fristgerecht, jedoch unter dem Vorbehalt eines noch zu fassenden Ratsbeschlusses, an die Bezirksregierung übermitteln. Der vorbereitete Vorschlag wurde in Abstimmung mit der Bogestra erstellt und ergänzt die bestehende Liste um weitere Maßnahmen.
Nach der endgültigen Beschlussfassung durch den Rat erfolgt eine Information der Bezirksvertretungen mittels einer Mitteilungsvorlage. Der weitere zeitliche Ablauf sieht vor, dass die Rückmeldungen der Kommunen bis zur Sommerpause 2024 von den Bezirksregierungen aufgearbeitet werden, bevor im weiteren Prozess die Bewertung der Maßnahmen und die finale Aufstellung der Bedarfspläne erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 72 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (BD)dafür: 13 (SPD/Grüne/CDU/UWG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB) - 2.6Zweite Änderungssatzung zur VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 20241186 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zur zweiten Änderungssatzung der Vergnügungssteuersatzung vorgelegt. Ein zentraler Punkt des Entwurfs ist die dauerhafte Streichung von gewerblichen Tanzveranstaltungen aus dem Steuergegenstand. Damit soll die wirtschaftliche Erholung der lokalen Diskotheken- und Clubkultur unterstützt werden, nachdem die Stadt die entsprechende Steuer seit April 2020 vorübergehend ausgesetzt hatte.
Ein weiterer Bestandteil ist die Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 5,5 % auf 6 % des Spieleraufwandes. Diese Maßnahme folgt einem Beschluss des Rates vom Dezember 2023 und könnte laut Verwaltung zu einer jährlichen Ertragssteigerung von etwa 370.000 Euro führen.
Zudem sieht die Änderungssatzung neue Befugnisse für die steuerliche Kontrolle vor. Um Manipulationen an den Kassenstreifen der Geräte zu verhindern, sollen städtische Bedienstete künftig ermächtigt werden, Daten direkt aus den Geldspielgeräten auszulesen. Diese Erweiterung der Prüfungsrechte soll die Beweissicherung verbessern und auch dem Ordnungsamt bei der Kontrolle von Verstößen, etwa gegen Sperrzeiten, dienen. Die Vorlage wird in den kommenden Wochen im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 27. Juni 2024 über die Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltregelungen der Stadt BochumZur Vorlage · 20240617 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltregelungen vorgelegt, die eine Anpassung der Gebühren für Angebote der Volkshochschule (VHS) vorsieht. Konkret soll die Regelung so geändert werden, dass Veranstaltungen der Elementarausbildung sowie der politischen Bildung gebührenfrei bleiben oder lediglich eine geringe Pauschale erheben. Die übrigen Kursangebote der VHS sollen weiterhin Entgelte in einer Bandbreite von 0,60 Euro bis 50,00 Euro pro Unterrichtseinheit von 45 Minuten beinhalten.
Die Begründung der Vorlage führt an, dass die politische Bildung dazu beitragen soll, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens zu stärken und gesellschaftliche Partizipation zu fördern. Durch den Wegfall der Gebühren in diesen spezifischen Bereichen soll eine einkommensunabhängige Teilhabe ermöglicht werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2023 die Einnahmen aus den nun entgeltfreien Kursbereichen rund 7.000 Euro betrugen. Die Volkshochschule geht davon aus, dass dieser Mindereinnahmen durch Mehreinnahmen im Bereich der Fremdsprachen kompensiert werden können. Der vorgeschlagene Beschluss wird im Juni 2024 zunächst im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat der Stadt Bochum am 27. Juni 2024 über die Änderung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.8Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20241210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die Regelungen für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2024 vorsieht. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., um im Rahmen von lokalen Veranstaltungen wie dem Bochumer Musiksommer verkaufsoffene Sonntage zu ermöglichen.
Die Vorlage umfasst verschiedene Termine in unterschiedlichen Stadtteilen. Geplant sind Öffnungen am 9. Juni in Wattenscheid und Langendreer, am 16. Juni in Linden sowie am 8. September für die Lindener Meile und den Musiksommer in der Innenstadt. Weitere Termine umfassen das Weinfest in Wattenscheid am 15. September und das Jubiläum im Ruhr-Park am 29. September. Für die Innenstadt ist zudem ein verkaufsoffener Sonntag zum Weihnachtsmarkt am 15. Dezember vorgesehen. Ein ursprünglich für den 22. Dezember in Bochum-Harpen geplanter Termin wurde bereits zurückgezogen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen ab 13:00 Uhr für maximal fünf Stunden bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses erlaubt. Die Entscheidung über die ordnungsbehördliche Verordnung durch den Rat wird für den 27. Juni 2024 erwartet, nachdem zuvor verschiedene Bezirksvertretungen und Ausschüsse angehört wurden.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)dagegen: 12 ( SPD, Grüne, CDU, FASG, Linke, PAR)dafür: 64 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241210Enthaltungen: 5 (SPD, CDU)Dagegen: 1 (Frau Aksevi)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241210Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (DIE LINKE.)Dafür: 15 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, BD)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 7 (Grüne, BSW, Die Partei, CDU)Dafür: 9 (SPD, CDU, BD)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (SPD, Grüne, Linke)
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 3 (SPD, Grüne)Dafür: 12 (SPD, CDU, FDP, UWG:FB)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.9Verkaufsöffnung Ruhr-Park am 29.09.2024Zur Vorlage · 20241173 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2024117lag einen Vorschlag zur Regelung von Verkaufsöffnungen an Sonntagen für das Jahr 2024 vorgelegt. Konkret wird darin empfohlen, einer Ladenöffnung im Einkaufszentrum Ruhr-Park am 29. September 2024 nicht zuzustimmen. An diesem Datum ist das 60-jährige Bestehen des Ruhr-Parks als Anlass für die beantragte Öffnung vorgesehen.
Der Antrag geht auf Initiative des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück, der verschiedene Termine für verkaufsoffene Sonntage im Zusammenhang mit lokalen Veranstaltungen eingereicht hat. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnunggesetz (LÖG) in Nordrhein-Westfalen. Dieses erlaubt Verkaufsöffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt, das über rein wirtschaftliche Umsatzinteressen der Einzelhändler hinausgeht.
Die Vorlage führt aus, dass für die Entscheidung die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Wahrung der Sonntagsruhe maßgeblich sind. Neben dem beantragten Termin im Ruhr-Park umfasst die Übersicht des Handelsverbandes weitere geplante Veranstaltungen in Stadtteilen wie Wattenscheid, Langendreer, Linden und der Innenstadt. Ein Antrag für den 22. Dezember 2024 wurde laut Mitteilung des Center Managers des Ruhr-Parks bereits zurückgezogen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 26 (CDU, UWG:FB, FDP)dafür: 50 (SPD, Grüne, BD, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig gegen Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Linke)
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.10Auflösung der Planungsgemeinschaft RFNP nach Überleitung in einen GFNPZur Vorlage · 20240434 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum schlägt die Auflösung der Planungsgemeinschaft zur Erstellung eines Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) vor. Grund hierfür ist der Beschluss des Regionalplans Ruhr, durch den der bauleitplanerische Teil des RFNP in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) überführt wurde. Damit entfällt die ursprüngliche Geschäftsgrundlage für die Planungsgemeinschaft, die auf öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen den Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen basiert.
Da die bestehenden Verträge durch die Änderung der Planverhältnisse nicht automatisch enden, empfiehlt das Zentralinstitut für Raumplanung eine explizite Auflösung. Hierfür sind gleichlautende Beschlüsse der beteiligten Stadträte erforderlich. Die künftige Zusammenarbeit im Rahmen des GFNP wird unter dem Namen „Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ fortgesetzt, wobei die organisatorischen Regelungen bereits in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegt wurden. Der interkommunale, verfahrensbegleitende Ausschuss zum GFNP hat die Auflösung der Planungsgemeinschaft RFNP in seiner Sitzung am 9. Februar 2024 einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.11Landmarken – Wir sehen Bochum Hier: Teilprojekt I: Künstlerischer Wettbewerb an den Stadteingängen an den Autobahnen (Empfehlungsgremium, Baukosten)Zur Vorlage · 20240751 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für das Teilprojekt I der Strategie „Landmarken – Wir sehen Bochum“ vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, die Wahrnehmbarkeit der Stadt innerhalb der Metropolregion Ruhr zu erhöhen. Im Rahmen eines künstlerischen Wettbewerbs sollen die Stadteingänge an den Autobahnen gestaltet werden.
Nach Abstimmung mit der Autobahn GmbH sollen an drei Standorten, unter anderem an der Halde am Kreuz West, Kunstwerke in den Autobahnbereichen aufgestellt werden. Die Auswahl der Künstler erfolgt durch ein Empfehlungsgremium, das sich aus Vertretenden der Verwaltung, des Gestaltungsbeirats, des Kulturbüros sowie dem Kunstmuseum und der Politik zusammensetzt. Unterstützt wird dieser Prozess durch die Emscher Wassertechnik. Auch die Autobahn GmbH ist als Vertreterin der Flächeneigentümerin in diesem Gremium beteiligt.
Der Rat der Stadt soll die Zusammensetzung dieses Empfehlungsgremiums beschließen. Zudem wird beantragt, die Baukosten für die Kunstwerke in Höhe von zwei Millionen Euro im Haushaltsentwurf 2025/2026 zu berücksichtigen. Die Entwürfe sollen im Frühjahr 2025 vorliegen, woraufhin die Umsetzung der Projekte erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 26 (CDU,UWG:FB, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)dafür: 51 (SPD, Grüne, BD, FDP, OB)Hinweis: Herr Knickmeier hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenomm
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 5 (SPD)Dagegen: 6 (Grüne, Linke, BD)Dafür: 3 (CDU)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.05.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (CDU, FDP)Dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,BD,Die Partei,FASG,BSW)
- 17.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (27. Sitzung) — Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt.Siehe hierzu auch unter Vor Eintritt in die Tagesordnung.
- 16.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU, Linke)Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.12Wasserversorgungskonzept der Stadt Bochum 2024-2029 gemäß § 38 (3) Landeswassergesetz NRWZur Vorlage · 20241116 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung des Wasserversorgungskonzepts für den Zeitraum 2024 bis 2029 vorgelegt. Das Konzept aktualisiert die Vorlage aus dem Jahr 2018 und erfüllt die Anforderungen des Landeswassergesetzes NRW, wonach der Stand der öffentlichen Wasserversorgung sowie Maßnahmen zur zukünftigen Sicherstellung dokumentiert werden müssen. Unterstützt wurde die Erstellung durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum Netz GmbH.
Das Dokument beschreibt die Herkunft, Aufbereitung, den Transport und die Verteilung des Trinkwassers in Bochum. Die Versorgung erfolgt über die Wasserwerke Essen und Witten und entspricht der deutschen Trinkwasserverordnung. Laut Vorlage besteht kein Investitionsstau im Rohrnetz, welches aus etwa 1.176 Kilometern Transport- und Verteilleitungen sowie 675 Kilometern Anschlussleitungen besteht. Die Versorgungssicherheit gilt auch unter Berücksichtigung von Bevölkerungsentwicklungen und klimabedingten Veränderungen als gewährleistet. Im Jahr 2023 belief sich die benötigte Wassermenge auf circa 21,2 Millionen Kubikmeter.
Hinsichtlich der technischen Organisation umfasst das Konzept Maßnahmen zur Qualitätssicherung, den Einsatz qualifizierten Personals sowie Bereitschaftsdienste und Notfallpläne für Krisensituationen wie Stromausfälle. Die Erstellung des Konzepts erfolgt für den Zeitraum 2024 bis 2029 ohne Kostenbelastung für die Stadt durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20231116
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241116
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.13Landesstraßenbedarfsplan: Keine Meldung der Stadt BochumZur Vorlage · 20241289 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum beabsichtigt, keine neuen Maßnahmen für den Landesstraßenbedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen anzumelden. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte die Stadt dazu aufgefordert, bis zum 7. Juni 2024 entsprechende Vorschläge einzureichen. Da die Rückmeldefrist sehr kurz bemessen ist und eine vorherige Beratung in den zuständigen Gremien sowie den Bezirksvertretungen nicht möglich war, wird die Verwaltung die Fehlanzeige zunächst unter dem Vorbehalt eines noch zu fassenden Ratsbeschlusses einreichen.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Auffassung, dass durch den bereits beschlossenen Vorbehaltsnetz weiterhin ein strukturiertes Straßennetz zur Verfügung steht und daher keine Maßnahmen geplant sind, welche die spezifischen Voraussetzungen für eine Anmeldung erfüllen würden. Der Prozess zur Neuaufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes NRW umfasst neben dem Landesstraßenbedarfsplan auch den ÖPNV-Bedarfsplan sowie einen neuen Radschnellwegebedarfsplan. Nach der endgültigen Entscheidung durch den Rat werden die Bezirksvertretungen über das Ergebnis informiert.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.14Sportstättenentwicklungsplanung – Sportstättenbedarfsplanung für Sportplätze / Festlegung einer Prioritätenliste ab dem Jahr 2025 ffZur Vorlage · 20241280 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine neue Sportstättenentwicklungsplanung für die Jahre 2025 bis 2030 vor, die auf einer Bestands- und Bedarfsanalyse der Bochumer Sportplatzanlagen basiert. Für den vereinsorganisierten Fußballsport wurde eine Prioritätenliste erstellt. Die Planung sieht vor, jährlich sechs priorisierte Sportplatzanlagen baulich und funktional aufzuwerten sowie zwei Kunstrasendecken zu sanieren. Zudem sollen auf drei Anlagen FUNino-Spielfelder geschaffen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die geplante Aufgabe der sportlichen Nutzung der Sportplatzanlage An der Landwehr. Eine baurechtliche Prüfung ergab, dass eine Umgestaltung in Kunstrasen aufgrund der notwendigen Abstände zur Autobahn nicht genehmigungsfähig ist. Die Anlage ist bereits seit Dezember 2021 aus Sicherheitsgründen geschlossen.
Die Aktualisierung der Planung erfolgte durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, um den Anforderungen der Bochumer Sportstätten gerecht zu werden. Dabei wurden die Bedarfe von zahlreichen Fußballvereinen sowie anderer Sportarten berücksichtigt. Die Strategie zielt unter anderem auf die Erweiterung von Jugendspielfeldern und eine effizientere Nutzung der Kapazitäten ab. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel und erfordert jeweils gesonderte Beschlüsse der zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 0dafür: 77 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, Linke, OB)BD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 26.06.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesHinweis: BD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Partei)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (SPD, Grüne, Linke)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, UWG/FDP, BD)
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.15Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: 2. Tranche (2024), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1Zur Vorlage · 20240733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die zweite Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie für das Jahr 2024 vor. Diese umfasst 20 Aktivitäten, die auf dem im Dezember 2023 beschlossenen Orientierungsrahmen aufbauen. Ziel der Strategie ist die Entwicklung Bochums zu einer klimaneutralen Schwammstadt sowie die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele.
Inhaltlich liegt der Fokus dieser Tranche unter anderem auf den Bereichen Mobilität, nachhaltige Bildung und Klimaanpassung. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören etwa die Erstellung eines Hitzeaktionsplans, Initiativen für flächensparendes Wohnen sowie die Förderung der fußläufigen Erreichbarkeit in Stadtkonzepten. Während die finanziellen Ressourcen für die meisten Aktivitäten im Haushalt 2024 enthalten sind, ist die Umsetzung bestimmter Vorhaben, wie etwa die Neufokussierung des Photovoltaik-Förderprogramms oder Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, von zusätzlichen Mitteln aus Bund oder Land abhängig.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Vorschläge für ein neues Controlling-System sowie eine Organisations- und Beteiligungsstruktur. Das Controlling soll die Wirksamkeit der Maßnahmen über SDG-Indikatoren und Projektwerkzeuge messbar machen. Zur Einbindung der Zivilgesellschaft ist zudem die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsforums geplant, in dem Fachleute und Bürger gemeinsam an der Umsetzung der Strategie mitwirken sollen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 5 (CDU, FDP)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Aksevi)
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 3 (CDU)Gegenstimmen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINIKE.)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die Partei, BSW)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enhaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, FDP/UWG)
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU, UWG:FB)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — wird die Vorlage nach Feststellung durch Herrn Jentsch ohne Votum weitergeleitet.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
- 19.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (26. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - aktualisierte Anlage 2
- 2.16Außerdienststellung des Gebäudekomplexes (Trauerhalle, Aufbahrungsräume, Sozialtrakt und öffentliche Toiletten) des Friedhofes Stiepel, Nettelbeckstr. 98Zur Vorlage · 20240357 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den Gebäudekomplex des Friedhofes Stiepel, bestehend aus der Trauerhalle, den Aufbahrungsräumen, dem Sozialtrakt sowie den öffentlichen Toiletten, außer Dienst zu stellen und vollständig zurückzubauen. Grund für diesen Schritt sind bauliche Mängel wie Schimmelbelastung, Schadstoffvorkommen sowie undichte Flachdächer, die eine Sanierung laut Einschätzung der Zentralen Dienste unwirtschaftlich machen. Die geschätzten Kosten für den Abriss belaufen sich im Jahr 2024 auf rund 342.000 Euro.
Im Zuge des Rückbaus soll die Verwaltung eine Alternativlösung zur Sicherstellung der öffentlichen Toiletten sowie eines überdachten Aussegnungsplatzes erarbeiten. Dieser neue Bereich könnte zudem Technik- und Lagerräume umfassen. Für die Parkplatzsituation ist vorgesehen, einen neuen Stellplatz mit drei bis vier Plätzen in der Nähe des künftigen Aussegnungsortes zu schaffen, während der derzeitige Parkplatz für die Öffentlichkeit erhalten bleibt.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, neue Flächen für die bestehenden Pachtverträge der Evangelischen Kirchengemeinde Stiepel und des Geflügelzüchtervereins Phönix-Stiepel zu finden, um den aktuellen Lagerplatz durch eine kleinere Einheit auf dem Friedhofsgelände zu ersetzen. Vor dem Abriss ist zudem in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde zu prüfen, ob vorhandene künstlerisch gestaltete Fenster als erhaltenswert eingestuft werden können.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 08.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (27. Sitzung)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240357
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - im AUNO am 08.05.2024 beschlossener Änderungsantrag
- 2.17Namensgebung Graf-Engelbert-Schule zu Graf-Engelbert-Gymnasium BochumZur Vorlage · 20240977 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Namensänderung der Graf-Engelbert-Schule vorgelegt. Der Eilausschuss der Schulkonferenz der Schule hat am 16. April 2024 einstimmig beschlossen, die Bezeichnung der Einrichtung in Graf-Engelbert-Gymnasium Bochum zu ändern.
Dieser Vorschlag bezieht sich auf einen Beschluss des Rats der Stadt Bochum vom 14. März 2024, mit dem die Namensänderung von Graf-Engelberg-Schule zu Graf-Engelbert-Gymnasium bereits genehmigt wurde. Die Ergänzung um den Zusatz „Bochum“ erfolgt, um die Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 6 Absatz 6) zu erfüllen. Gemäß dieser Regelung müssen der Schulträger, die Schulform und die Schulstufe im Namen enthalten sein sowie eine Unterscheidbarkeit von anderen Schulen am gleichen Standort gewährleistet sein. Durch den Zusatz wird der Name des Schulträgers im offiziellen Namen integriert.
Die Umbenennung soll zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 umgesetzt werden. Die Schule ist unter der Anschrift Königsallee 77/79 in Bochum ansässig.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (PAR)dafür: 76 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&STG, Linke, OB)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240977
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.18Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Dortmund für die Amtszeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2029Zur Vorlage · 20241283 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum bereitet die Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Dortmund für die Amtszeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 vor. Hintergrund ist eine Anfrage des Präsidenten des Sozialgerichts Dortmund, drei Personen zur Benennung einzureichen. Die aktuelle Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Richter endet am 31. Dezember 2024.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) muss die Stadt eine Liste mit drei Kandidaten erstellen, wobei eine angemessene Berücksichtigung von Frauen vorgesehen ist. Die zu schlagenden Personen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und vorzugsweise im Bezirk des Sozialgerichts Dortmund ansässig oder dort tätig sein. Ausschlüsse gelten für Personen, die bereits in anderen Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit als ehrenamtliche Richter berufen sind oder eine prozessvertretende Tätigkeit ausüben.
Für die kommende Amtsperiode stehen Horst Günter Ludwig und Christopher Schmidt zur Wiederwahl zur Verfügung, da beide ihre Bereitschaft zur Fortführung des Amtes erklärt haben. Der Rat der Stadt Bochum wird gebeten, über die endgültige Vorschlagsliste zu entscheiden. Die Vorlage wird zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 19. Juni 2024 beraten, bevor die Entscheidung im Rat am 27. Juni 2024 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.19Außerplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5304 Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts für die Kanalerneuerung Kretastraße.Zur Vorlage · 20241292 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Erneuerung der Kanalisation in der Kretastraße sowie in der Straße Auf dem Gericht sieht die Stadt Bochum eine außerplanmäßige Bereitstellung von 1,4 Millionen Euro vor. Die entsprechende Finanzvorlage sieht vor, investive Haushaltsmittel innerhalb der Produktgruppe Abwasserbeseitigung für das Tiefbauamt bereitzustellen.
Die Maßnahme ist aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Leitungen notwendig. Das im Jahr 1925 errichtete Kanalsystem weist Schäden wie Risse, Wurzeleinwuchs und Undichtigkeiten auf. Da zudem eine hydraulische Überlastung vorliegt, besteht das Risiko von Tagesbrüchen sowie die Gefahr, dass Abwasser in die Umwelt gelangt. Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2024 geplant; die Bauzeit wird auf etwa zehn Monate geschätzt. Im Rahmen der Maßnahme sollen rund 262 Meter Haltungsstränge in offener Bauweise erneuert und acht Fertigteilschächte errichtet werden.
Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro erfolgt durch Umwidmung vorhandener Mittel. Die Deckung wird aus der Maßnahme „An der Papenburg“ bereitgestellt, da sich dort die Planung verzögert hat und die Umsetzung erst für die Haushaltsjahre 2025 bis 2026 vorgesehen ist. Damit steht der notwendigen Investition im aktuellen Haushaltsjahr kein zusätzlicher Mittelbedarf gegenüber.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.20Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für Kinder in der Offenen Ganztagsschule an Bochumer Grund- und Förderschulen im PrimarbereichZur Vorlage · 20241296/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241296/1 eine Neuregelung zur Finanzierung außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen beantragt. Da die bisherige Grundlage zur Finanzierung zum 31. Juli 2024 ausläuft, ist ab dem 1. August 2024 eine neue Rechtsgrundlage erforderlich. Hintergrund der Vorlage sind gestiegene Personalkosten bei den Trägern, die auf aktuelle tarifliche Lohnabschlüsse zurückzuführen sind.
Der Vorschlag sieht für das Schuljahr 2023/2024 einen Defizitausgleich in Höhe von rund 850.000 Euro vor. Dieser umfasst eine einmalige Erhöhung der Pro-Kopf-Zuschüsse um 122 Euro für Plätze in der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie um 61 Euro für die Angebote der „Verlässlichen Grundschule“ und der „Verlässlichen Grundschule Plus Ferienbetreuung“.
Für die kommenden Schuljahre werden neue Pro-Kopf-Pauschalen vorgeschlagen. In der OGS ohne Förderbedarf steigt der Betrag von 2.751 Euro im Schuljahr 2024/2025 auf 2.811 Euro im Jahr 2025/2026. Für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder aus Flüchtlingsfamilien werden Pauschalen von 3.907 Euro bzw. 4.002 Euro vorgesehen. Die Sätze für die „Verlässliche Grundschule“ und deren Erweiterung um Ferienbetreuung werden auf 673 bzw. 693 Euro sowie 963 bzw. 992 Euro angepasst. Um den tariflichen Steigerungen Rechnung zu tragen, schlägt das Schulverwaltungsamt eine Erhöhung der Pauschalen für das Schuljahr 2024/2025 um 11,5 Prozent vor.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FASG) - Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für Kinder in der Offenen Ganztagsschule an Bochumer Grund- und Förderschulen im PrimarbereichZur Vorlage · 20241296 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat mit der Vorlage 20241296 einen neuen Finanzierungsrahmen für die außerunterrichtliche Betreuung an Grund- und Förderschulen beantragt. Da die aktuelle Regelung zum 31. Juli 2024 ausläuft, ist eine neue Rechtsgrundlage für die Zeit ab dem 1. August 2024 erforderlich. Um das Defizit im Schuljahr 2023/2024, welches durch gestiegene Personalkosten infolge tariflicher Entwicklungen entstanden ist, auszugleichen, sieht der Vorschlag eine Einmalzahlung von rund 850.000 Euro an die Träger vor. Diese Summe setzt sich aus einer Erhöhung der Pro-Kopf-Zuschüsse für die Offene Ganztagsschule sowie für die „Verlässliche Grundschule“ und deren Ferienbetreuung zusammen.
Für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 werden neue Pro-Kopf-Pauschalen festgelegt. Für Kinder in der Offenen Ganztagsschule ohne Förderbedarf beträgt die Pauschale 2.714 Euro im Jahr 2024/2025 und 2.774 Euro im Jahr 2025/2026. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Bedarf oder aus Flüchtlingsfamilien liegen die Beträge bei 3.854 Euro bzw. 3.949 Euro. Für die „Verlässliche Grundschule“ werden 664 Euro und für die „Verlässliche Grundschule Plus Ferienbetreuung“ 950 Euro pro Kind für beide Schuljahre vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt zudem eine einmalige Erhöhung der bestehenden Pauschalen um 10 Prozent für das Schuljahr 2024/2025 vor. Für die Folgejahre ist eine jährliche Steigerung der pflichtigen Eigenanteile um drei Prozent geplant, bis zum erwarteten Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im Schuljahr 2026/2027.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 2.21Bochum Strategie – Ergebnis des ReviewprozessesZur Vorlage · 20241349 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt mit der Beschlussvorlage 20241349 die Ergebnisse eines Reviewprozesses zur Weiterentwicklung der Bochum Strategie vor. Der Antrag sieht die Verabschiedung der fortgeschriebenen Bochum Strategie 2030 in der vorgelegten Fassung vor.
Die textliche Überarbeitung basiert auf einer Analyse aktueller Entwicklungen und Trends, die im Rahmen eines Reviewprozesses in Abstimmung mit dem Strategiebeirat erarbeitet wurden. Dabei werden Themen wie die Digitalisierung, der Klimawandel sowie der demografische Wandel berücksichtigt. Während die Kernstruktur der Strategie stabil bleibt, werden Querschnittsthemen weiter ausformuliert und strategische Ziele präzisiert. Zudem erfolgt eine Integration der Ansprüche des Nachhaltigkeitsprozesses in Bochum. Die Strategie dient als Handlungsrahmen für die soziale, wirtschaftliche, demografische und ökologische Entwicklung der Stadt und unterstützt dabei auch die Ziele einer soliden Haushaltsführung sowie der Investitionsfähigkeit.
Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat am 27. Juni 2024 erwartet, nachdem zuvor Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa stattgefunden haben. Mögliche Anpassungen an Begrifflichkeiten können nach Abschluss des laufenden Markenreviews der „Marke Bochum“ im Herbst 2024 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen und Antworten
- 4.1Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 1. Quartals 2024Zur Vorlage · 20241033 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf Basis der Haushaltszahlen des ersten Quartals 2024 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Zum Jahresende 2024 wird ein negatives Ergebnis in Höhe von 17,18 Millionen Euro prognostiziert. Damit liegt die erwartete Abweichung um 2,34 Millionen Euro über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz von 14,84 Millionen Euro.
Zu den wesentlichen finanziellen Verschlechterungen zählen eine Verringerung der Schlüsselzuweisungen um 36,8 Millionen Euro sowie ein Rückgang des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer um 5,0 Millionen Euro. Zudem wird ein Mehraufwand von 6,1 Millionen Euro durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erwartet. Ein wesentlicher Faktor ist zudem der Anstieg der Personalkosten: Diese werden auf 438,0 Millionen Euro geschätzt und übersteigen den Plan um etwa 9,0 Millionen Euro. Grund hierfür sind die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie deren Auswirkungen auf die Besoldung der verbeamteten Beschäftigten.
Demgegenüber stehen positive Entwicklungen bei den Gewerbesteuereinnahmen um 17,2 Millionen Euro und der VRR-Umlage um 16,5 Millionen Euro. Auch Zinsersparnisse von 4,3 Millionen Euro sowie Bundeszuweisungen für die Versorgung von Geflüchteten in Höhe von 13,4 Millionen Euro wirken sich positiv auf die Prognose aus. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich das Ergebnis im weiteren Jahresverlauf durch Entwicklungen bei den Steuererträgen oder verzögerte Personaleinstellungen noch verändern kann.
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Beratungsfolge
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Gründung der Sportstätten-Besitzgesellschaft Hier: Kauf Stadioncenter, Pachtverträge und finanzielle Ausstattung inkl. über- und außerplanmäßiger Bereitstellung konsumtiver und investiver Haushaltsmittel in der Produktgruppe 5709 Beteiligung WEG Bochum mbHZur Vorlage · 20241415 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die weiteren Schritte zur Umsetzung der Gründung der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH vor, deren Gründung der Rat der Stadt Bochum bereits im März 2024 beschlossen hat. Nach der Mitteilung der Kommunalaufsicht, dass keine Bedenken gegen den Gesellschaftsvertrag bestehen, sollen nun Flächen und Vermögensgegenstände auf die neue Gesellschaft übertragen werden. Dazu gehören unter anderem das Vonovia Ruhrstadion, Trainingsplätze, Tennisanlagen sowie die Rundsporthalle. Für die Rundsporthalle ist ein Pachtvertrag zwischen der neuen Gesellschaft und der Stadt Bochum vorgesehen, damit die bisherige Verwaltung durch das Referat für Sport-<0xC2>_und Bewegung fortgeführt werden kann. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag soll zudem sicherstellen, dass die Sportflächen am Ruhrstadion weiterhin für den Schul- und Breitensport nutzbar bleiben.
Für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs werden verschiedene Beschlüsse beantragt. Diese umfassen den Erwerb des Stadioncenters sowie Pachtverträge mit der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA und der Stadt Bochum. Finanziell sieht die Vorlage eine bereitgestellte Summe von 14,6 Millionen Euro für eine konsumtive Kapitaleinzahlung in 2024 sowie 9,9 Millionen Euro für eine investive Kapitaleinlage vor. Zudem werden Mittel für Sanierungsmaßnahmen im Zeitraum von 2025 bis 2027 in Höhe von insgesamt bis zu 70 Millionen Euro angestrebt. Die Umsetzung der Gründung soll bis zum 31. August 2024 mit steuerlicher Rückwirkung zum Jahresbeginn erfolgen. Aufgrund von Betriebsgeheimnissen werden Teile der Verhandlungen im nichtöffentlichen Teil geführt.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Vertrag besonderer Art / Beherbergungsvertrag im Rahmen der Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · 20240883 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Ermächtigung zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages zur Unterbringung von Geflüchteten. Hintergrund sind die Prognosen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024. Bochum hat eine Zuweisungsquote von 1,9 Prozent aller in Nordrhein-Westfalen ankommenden Geflüchteten. Nach aktuellagem Stand besteht eine weitere Aufnahmeverpflichtung für 511 Personen, wobei die Gesamtaufnahmeverpflichtung für das Jahr 2024 auf 1.400 Menschen geschätzt wird.
Um den Bedarf an Unterbringungskapazitäten zu decken und den Wegfall von etwa 1.100 Plätzen bis zum Jahr 2027 auszugleichen, sieht die Vorlage die Teilanmietung des ehemaligen Krankenhauses Augusta im Stadtbezirk Süd-West vor. Das Gebäude kann auf drei Etagen bis zu 168 Personen aufnehmen. Die geplanten Räumlichkeiten sollen Küchen zur Selbstverpflegung sowie Gemeinschaftsräume für Integrationsangebote wie Sprachkurse oder Hausaufgabenbetreuung umfassen. Zudem sind Büroräume für die soziale Arbeit und Lagerräume vorgesehen.
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- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.05.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.04.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (23. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Der Anhörung zu TOP 8.1 im nichtöffentlichen Teil wurde Einstimmig bei 1 Enthaltung (BD) zugestimmt.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Beförderung einer verbeamteten PersonZur Vorlage · 20241177 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen der Vorlagennummer 20241177 über die Beförderung einer verbeamteten Person informiert. Dem vorliegenden Dokument zufolge erfüllt die betreffende Person alle laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, die für eine solche Beförderung erforderlich sind. Federführend für diese Mitteilung ist das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation.
Die inhaltliche Entscheidung über den Vorgang der Beförderung erfolgt im nichtöffentlichen Teil des Ausschusses unter der Vorlagennummer 20241050. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die vorliegende Mitteilung im Rahmen seiner Sitzung am 19. Juni 2024 zur Kenntnis nehmen. Damit dient das Dokument der Information über den formalen Status des Beförderungsverfahrens innerhalb der städtischen Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Entwicklung der Elektro-Mobilität in BochumZur Vorlage · 20241168 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Entwicklung der Elektromobilität geantwortet. Die Auswertung zeigt, dass von insgesamt 214.470 in Bochum zugelassenen Personenkraftwagen aktuell 6.613 Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb registriert sind, was einem Anteil von etwa 3,1 Prozent entspricht.
Hinsichtlich der monatlichen Neuanmeldungen von Elektro-PKW seit Januar 2022 lassen die Daten Schwankungen erkennen. Im August 2023 wurde mit 669 Anmeldungen ein Höchstwert verzeichnet. Die Verwaltung führt diesen Wert auf den Wegfall der BAFA-Förderprämie für die Zulassung auf juristische Personen zum 1. September 2023 zurück.
Bei der Verteilung der Fahrzeugnutzer sind 3.083 rein elektrische Personenkraftwagen auf Privatpersonen und 3.530 auf juristische Personen entfallen. Im Bereich der öffentlichen Dienststellen sowie der kommunalen Beteiligungsgesellschaften wurden 217 Elektro-PKW ermittelt. Für staatliche Beteiligungsgesellschaften konnten aufgrund fehlender Deklarationen keine konkreten Zahlen zur Anzahl der elektrisch betriebenen Fahrzeuge angegeben werden.
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- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Kreuzung Essener Straße / KohlenstraßeZur Vorlage · 20241232 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. April 2024 stellte die CDU-Fraktion eine Anfrage zur Verkehrssituation an der Kreuzung Essener Straße und Kohlenstraße. Die Fraktion thematisierte Rückstaus in Fahrtrichtung Innenstadt, die sich bis zur Ahbachstraße erstrecken können. Dabei wurden nach den Ursachen für diese Stauungen, etwaigen Änderungen der Ampelschaltung sowie Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses gefragt.
Die Verwaltung erklärte hierzu, dass die Rückstaus nicht auf eine Änderung der Ampelschaltung zurückzuführen seien. Grund für die Verzögerungen waren Bauarbeiten der Glasfaser Ruhr im Bereich des Gehwegs. Im Zuge der Leitungsverlegung wurde die rechte Fahrspur reduziert, wodurch die Aufstellflächen vor der Kreuzung verringert wurden. Mit dem Rückbau der Absperrungen in der 19. Kalenderwoche hat sich die Situation auf der Essener Straße laut Auskunft des Tiefbauamtes wieder normalisiert.
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- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Zustand der UhlandstraßeZur Vorlage · 20241242 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. April 2024 stellte die CDU-Fraktion eine Anfrage zum Zustand der Uhlandstraße im Bochumer Stadtparkviertel. Die Fraktion thematisierte die Befahrbarkeit der Straße, insbesondere für den Radverkehr, sowie die Verkehrssicherheit und erkundigte sich nach geplanten Maßnahmen zur Behebung des Zustands.
Die Verwaltung antwortete darauf, dass der Zustand der Uhlandstraße bereits in einer Stellungnahme zur 27. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte im November 2023 behandelt wurde. Derzeit erarbeitet die zuständige Fachabteilung ein Gesamtkonzept für eine denkmalgerechte Sanierung der Straßen innerhalb des Denkmalbereichs, welches auch die Uhlandstraße umfasst. Ziel dieses Vorhabens ist es, den historischen Charakter zu wahren und die Straßen gleichzeitig an heutige Anforderungen anzupassen. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird die verkehrssichere Unterhaltung der Straße durch das Tiefbauamt sichergestellt.
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- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8KAG-Beiträge im StraßenbauZur Vorlage · 20241316 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD im Rat zum Thema KAG-Beiträge im Straßenbau reagiert. Hintergrund ist das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches zwischen verschiedenen Zeiträumen für die Erhebung von Beiträgen unterscheidet. Maßgeblich für die Einordnung einer Baumaßnahme in eine bestimmte Kategorie ist der Inhalt des entsprechenden Beschlusses, der den Bereich der Erneuerung festlegt. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung ist dabei unerheblich, sofern die Umsetzung den Vorgaben des ursprünglichen Beschlusses entspricht.
Für Maßnahmen, deren Beschlüsse vor dem 1. Januar 2018 gefasst wurden, müssen Anlieger weiterhin Beiträge in voller Höhe leisten. Die Verwaltung führt hierfür aktuell vier Projekte auf: die Fahrbahnerneuerung der Bergener Straße und der Engelsburger Straße sowie die Kanalerneuerungen in der Schmiedestraße/Mittelstraße und der Pariser Straße.
Für Baumaßnahmen, die im Zeitraum zwischen 2018 und Ende 2023 beschlossen wurden, können Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden. Die Prüfung der Förderfähigkeit für diese Maßnahmen ist teilweise noch laufend, da eine Voraussetzung die Umsetzung bzw. der Abschluss der Bauarbeiten ist. Ein Rechtsanspruch auf eine hundertprozentige Förderung durch das Land besteht nach den geltenden Richtlinien nicht.
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- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Klingeldosen für BochumZur Vorlage · 20241369 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gruppe „Die Partei & Stadtgestalter“ hat im Haupt- und Finanzausschuss die Einführung von Spendenbehältern, sogenannten Klingeldosen, für öffentliche Objekte in Bochum angefragt. Ziel der Anfrage war es, durch zweckgebundene Spenden die Pflege und Erweiterung von Objekten wie dem Bismarckturm, Freilichtbühnen oder Skulpturen zu ermöglichen. Dabei wurden Fragen nach den geschätzten Kosten für Anbringung und Kontrolle sowie nach möglichen Einnahmen und geeigneten Projekten gestellt.
Die Verwaltung antwortete auf diese Anfrage, dass eine pauschale Kostenschätzung nicht möglich sei, da die Aufwendungen von den jeweiligen lokalen Gegebenheiten bei Beschaffung, Einbau sowie der Leerungsfrequenz abhängen. Zudem liegen keine Vergleichsdaten aus anderen Kommunen vor. Die Verwaltung wies darauf hin, dass aufgrund des Diebstahlrisikos die Anschaffung von diebstahlsicheren Behältern sowie regelmäßige Personalkosten für die Kontrolle und Leerung anfallen würden. Unter Verweis auf Daten des Deutschen Spendenrates wurde zudem angeführt, dass der Großteil der Spenden der humanitären Hilfe zufließe, während nur etwa zwei Prozent für Kultur und Denkmalschutz verwendet werden. Die Verwaltung kam zu dem Ergebnis, dass der Aufwand und die Kosten für solche Klingeldosen in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen stünden.
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- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.10§ 2b UStG – Verlängerung des Übergangszeitraums bis 31.12.2026Zur Vorlage · 20241406 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt, die verlängerte Übergangsregelung des § 2b UStG in Anspruch zu nehmen. Diese gesetzliche Regelung weitet die Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Körperschaften auf Tätigkeiten aus, die einem Wettbewerb mit privaten Unternehmen unterliegen. Nach dem aktuellen Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 wird der verpflichtende Anwendungszeitpunkt voraussichtlich vom 1. Januar 2025 auf den 1. Januar 2027 verschoben.
Die Stadt Bochum wird die neue Rechtslage nach aktuellem Stand erst ab 2027 anwenden. Die Verwaltung begründet dies mit der Vermeidung zusätzlicher umsatzsteuerlicher Belastungen für Bürger, Vertragspartner und den städtischen Haushalt sowie mit noch ungeklärten Rechtsanwendungsfragen. Ein weiterer Aspekt ist die zeitliche Abstimmung mit der Einführung des neuen SAP-Systems zum 1. Januar 2027, um technischen Aufwand und mehrfache Schulungsmaßnahmen zu vermeiden. Infolgedessen werden Satzungen und Entgeltregelungen der Stadt vorerst nicht aufgrund anfallender Umsatzsteuerbeträge angepasst. Für die Kalenderjahre 2025 und 2026 bleibt die Umsatzsteuerpflicht in Bochum auf Betriebe gewerblicher Art beschränkt.
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- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.11Sachstand Kernaktivität "Bochums stille Örtchen"Zur Vorlage · 20241355 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD im Rat zum Sachstand der Kernaktivität „Bochums stille Örtchen“ reagiert. Die Anfrage bezog sich auf den aktuellen Stand öffentlicher Toilettenanlagen, die Planung von Standorten und deren Gestaltung sowie die barrierefreie Umrüstung bestehender Anlagen. Zudem wurde nach Möglichkeiten gefragt, Gremien wie den Beirat „Leben im Alter“ oder die AG Inklusion in den weiteren Prozess einzubinden.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine umfassende Vorlage zur Darstellung des Themas vorbereitet wird, welche die gestellten Fragen detailliert beantworten soll. Der Entwurf befindet sich derzeit im Workflow und wird nach den Sommerferien im ersten Sitzungszug verschiedene Gremien erreichen. Der vorgesehene Gremienlauf umfasst die Bezirksvertretungen Mitte, Wattenscheid, Süd, Südwest, Nord und Ost sowie den Beirat „Leben im Alter“, diverse Ausschüsse wie den Haupt- und Finanzausschuss und schließlich den Rat der Stadt Bochum.
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Beratungsfolge
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.12Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für Kinder in der Offenen Ganztagsschule an Bochumer Grund- und Förderschulen im PrimarbereichZur Vorlage · 20241518 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bochumer Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion Details zur Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote in der Offenen Ganztagsschule (OGS) an Grund- und Förderschulen im Primarbereich veröffentlicht. Der pflichtige kommunale Eigenanteil ist laut einem Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder ab dem 1. August 2024 auf 568 Euro pro Platz festgelegt. Eine jährliche Erhöhung dieses Anteils um drei Prozent zum jeweiligen 1. August ist durch den Erlass ebenfalls vorgeschrieben. Die Verwaltung bestätigte, dass diese jährlichen Erhöhungen des Landes in vollem Umfang an die Träger weitergegeben wurden.
Hinsichtlich der freiwilligen kommunalen Anteile ist für das Schuljahr 2024/2025 eine einmalige Erhöhung vorgesehen; für das darauffolgende Schuljahr werden diese auf dem Stand von 2024/2025 festgeschrieben. Diese zusätzlichen Mittel dienen der Sicherstellung eines auskömmlichen OGS-Betriebs. Während beim pflichtigen Eigenanteil keine Differenzierung nach Förderbedarf erfolgt, ist dies beim freiwilligen Anteil der Fall: Für das Schuljahr 2024/2025 beträgt dieser für Kinder ohne Förderbedarf 749 Euro und für Kinder mit Förderbedarf 725 Euro. Über ein konkretes verbleibendes Defizit der Träger für die Schuljahre 2024/25 und 2025/26 liegen der Verwaltung keine Angaben vor, da diese Zahlen erst durch die Träger selbst oder im Rahmen von Verwendungsnachweisprüfungen ermittelt werden können.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Einstellung von Nachwuchskräften (Vorlage 20241236)Zur Vorlage · 20241516 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19. Juni 2024 Fragen zur Einstellung von Nachwuchskräften gestellt. Der Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Durchführung des Kompaktlehrgangs sowie dessen Auswirkungen auf die Personalstruktur der Stadtverwaltung.
Die Fraktion bittet um Informationen darüber, ob neben dem Lehrgang aus dem Jahr 2021 weitere vergleichbare Programme durchgeführt wurden. Zudem werden Angaben zur Anzahl der Lehrgangsabbrecher sowie zur Quote der Teilnehmenden angefordert, die nach Abschluss des Programms in die Verwaltung übernommen wurden. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die personelle Fluktuation; es wird gefragt, wie viele Teilnehmende des Lehrgangs von 2021 nach Beendigung des Kurses die Stadtverwaltung verlassen haben und gegebenenfalls zu anderen Kommunen gewechselt sind.
Zusätzlich werden Fragen zur Strategie der Nachwuchsgewinnung gestellt. Die Ratsfraktion möchte erfahren, wie die Verwaltung auf potenzielle Nachwuchskräfte außerhalb der eigenen Organisation aufmerksam macht und durch welche Maßnahmen die Teilnahme am Kompaktlehrgang extern bekannt gemacht wird. Eine mündliche Beantwortung der Fragen ist für die Sitzung vorgesehen.
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- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Anfrage ist mündlich unter TOP 1.1 beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist mündlich unter TOP 1.1 beantwortet worden. - 5.2Personalmangel bei der Stadtverwaltung BochumZur Vorlage · 20241539 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19. Juni 2024 Informationen zum Personalstand in der Stadtverwaltung Bochum angefordert. Der Vorlage zufolge stehen in den nächsten vier Jahren etwa 1700 Beschäftigte der Verwaltung vor dem Ruhestand. Zusätzlich zu den anstehenden Pensionierungen weist die Anfrage auf eine hohe Fluktuation sowie eine Abbruchquote von rund 16 Prozent bei den Nachwuchskräften am Ende der Ausbildung hin, was die Deckung des Personalbedarfs durch interne oder externe Verfahren erschwert.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Auswirkungen dieser Personalmangel auf Bereiche wie das Tiefbauamt oder den Technischen Betrieb hat und ob dadurch Verzögerungen bei der Abwicklung von Arbeitsaufträgen entstehen. Zudem wird gefragt, welche Maßnahmen oder Mittel aufgrund der personellen Situation nicht realisiert werden können. Die Anfrage thematisiert ferner die Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Steigerung der Ausbildungskapazitäten sowie mögliche Anreize für Praxisanleiter, um die Anzahl der verfügbaren Ausbildungsplätze in den Fachbereichen zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- Kenntnisnahme des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift vom 24.04.2024
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Vertrag besonderer Art / Beherbergungsvertrag im Rahmen der Unterbringung von GeflüchtetenErgebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD)
- 6.2Beförderung einer verbeamteten PersonErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD)
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Verleihung der EhrenplaketteErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.2Gründung der Sportstätten-Besitzgesellschaft Hier: Kauf Stadioncenter, Pachtverträge und finanzielle Ausstattung inkl. über- und außerplanmäßiger Bereitstellung konsumtiver und investiver Haushaltsmittel in der Produktgruppe 5709 Beteiligung WEG Bochum mbHErgebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen und Antworten
- 9.1Verträge besonderer ArtErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.2Nachfrage zur Beschlussvorlage TOP 8.1 "Vertrag besonderer Art / Beherbergungsvertrag im Rahmen der Unterbringung von Geflüchteten"Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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