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Vertrag besonderer Art / Beherbergungsvertrag im Rahmen der Unterbringung von Geflüchteten

20240883 · Mitteilung der Verwaltung · 19.06.2024 · Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung

🟢 Beschlossen 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Ermächtigung zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages zur Unterbringung von Geflüchteten. Hintergrund sind die Prognosen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024. Bochum hat eine Zuweisungsquote von 1,9 Prozent aller in Nordrhein-Westfalen ankommenden Geflüchteten. Nach aktuellagem Stand besteht eine weitere Aufnahmeverpflichtung für 511 Personen, wobei die Gesamtaufnahmeverpflichtung für das Jahr 2024 auf 1.400 Menschen geschätzt wird.

Um den Bedarf an Unterbringungskapazitäten zu decken und den Wegfall von etwa 1.100 Plätzen bis zum Jahr 2027 auszugleichen, sieht die Vorlage die Teilanmietung des ehemaligen Krankenhauses Augusta im Stadtbezirk Süd-West vor. Das Gebäude kann auf drei Etagen bis zu 168 Personen aufnehmen. Die geplanten Räumlichkeiten sollen Küchen zur Selbstverpflegung sowie Gemeinschaftsräume für Integrationsangebote wie Sprachkurse oder Hausaufgabenbetreuung umfassen. Zudem sind Büroräume für die soziale Arbeit und Lagerräume vorgesehen.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
19.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung)
14.05.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (23. Sitzung)
08.05.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (23. Sitzung)
30.04.2024
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung)
24.04.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Der Anhörung zu TOP 8.1 im nichtöffentlichen Teil wurde Einstimmig bei 1 Enthaltung (BD) zugestimmt.