KAG-Beiträge im Straßenbau
20241316 · Antwort der Verwaltung · 19.06.2024 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD im Rat zum Thema KAG-Beiträge im Straßenbau reagiert. Hintergrund ist das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches zwischen verschiedenen Zeiträumen für die Erhebung von Beiträgen unterscheidet. Maßgeblich für die Einordnung einer Baumaßnahme in eine bestimmte Kategorie ist der Inhalt des entsprechenden Beschlusses, der den Bereich der Erneuerung festlegt. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung ist dabei unerheblich, sofern die Umsetzung den Vorgaben des ursprünglichen Beschlusses entspricht.
Für Maßnahmen, deren Beschlüsse vor dem 1. Januar 2018 gefasst wurden, müssen Anlieger weiterhin Beiträge in voller Höhe leisten. Die Verwaltung führt hierfür aktuell vier Projekte auf: die Fahrbahnerneuerung der Bergener Straße und der Engelsburger Straße sowie die Kanalerneuerungen in der Schmiedestraße/Mittelstraße und der Pariser Straße.
Für Baumaßnahmen, die im Zeitraum zwischen 2018 und Ende 2023 beschlossen wurden, können Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden. Die Prüfung der Förderfähigkeit für diese Maßnahmen ist teilweise noch laufend, da eine Voraussetzung die Umsetzung bzw. der Abschluss der Bauarbeiten ist. Ein Rechtsanspruch auf eine hundertprozentige Förderung durch das Land besteht nach den geltenden Richtlinien nicht.
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