Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für Kinder in der Offenen Ganztagsschule an Bochumer Grund- und Förderschulen im Primarbereich
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Vorgang 20241296 befasst sich mit der Neugestaltung der Finanzierung für außerunterrichtliche Betreuungsangebote an Bochumer Grund- und Förderschulen. Hintergrund ist das Ende der aktuellen Rechtsgrundlage zum 31. Juli 2024.
Für das Schuljahr 2023/2024 wird ein Defizitausgleich in Höhe von rund 850.000 Euro an die Träger vorgeschlagen. Dieser umfasst eine einmalige Erhöhung des Pro-Kopf-Zuschusses um 122 Euro für Plätze in der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie um 61 Euro für die Angebote der Verlässlichen Grundschule und der Verlässlichen Grundschule Plus Ferienbetreuung.
Ab dem 1. August 2024 sollen neue Pro-Kopf-Pauschalen gelten. Für die OGS ohne Förderbedarf sind für das Schuljahr 2024/2025 ein Betrag von 2.714 Euro und für 2025/2026 ein Betrag von 2.774 Euro vorgesehen. Für Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf oder Flüchtlingshintergrund belaufen sich die Zuschüsse auf 3.854 Euro im Schuljahr 2024/2025 bzw. 3.949 Euro im Schuljahr 2025/2026. Die Pauschalen für die Verlässliche Grundschule liegen bei 664 Euro, während die Verlässliche Grundschule Plus Ferienbetreuung mit 950 Euro angesetzt ist. Für das Schuljahr 2024/2025 wird zudem eine einmalige Erhöhung der Pauschalen um 10 Prozent vorgeschlagen.
Der zusätzliche Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen wird für das Haushaltsjahr 2024 mit insgesamt 1.016.384 Euro, für das Haushaltsjahr 2025 mit 1.266.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2026 mit 777.000 Euro beziffert.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.06.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 19.06.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 11.06.2024Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
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