Überplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3103 Hilfen für Asylbewerber und Geflüchtete zur Deckung von Mehrauszahlungen für den Ankauf von Containermodulen
20241302 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv · 19.06.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Stadt Bochum plant die überplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 0,75 Millionen Euro für die Produktgruppe „Hilfen für Asylbewerber und Geflüchtete“. Laut der vorliegenden Finanzvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sollen diese Mittel dazu verwendet werden, Containermodule an den Standorten Wohlfahrtstraße 1–5 und Herzogstraße 73–75 anzukaufen.
Der Ankauf soll die derzeit anfallenden jährlichen Mietkosten von rund 0,3 Millionen Euro ersetzen. Eine im Dokument aufgeführte Wirtschaftlichkeitsanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Investition nach einer Nutzungsdauer von etwa 23 bis 24 Monaten amortisiert. Zur Deckung des Mehrbedarfs sollen Mittel aus anderen investiven Budgets herangezogen werden: 0,25 Millionen Euro stammen aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung des Jugendamtes (Projekt Kita Stiepeler Straße 123) und 0,5 Millionen Euro aus dem Bereich des öffentlichen Grüns des Umwelt- und Grünflächenamtes (Projekt Radweg Opelbahn). In beiden Fällen sind die Mittel aufgrund von Planungsverzögerungen oder Rückstellungen verfügbar.
Die Vorlage begründet den Bedarf mit der Sicherstellung langfristiger Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete, da andere Standorte auslaufen und weitere Zuweisungen durch das Land prognostiziert werden. Ein zeitnaher Erwerb soll den Wegfall der Mietkosten ermöglichen.
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