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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 0Einwohnerfragehalbestunde
- 01Fragen zur Fragehalbestunde für Einwohner*innen des Rates gem. § 2 a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) hier: Bebauungsplanverfahren am RuhrortZur Vorlage · 20242431 · Einwohnerfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Einwohnerfragehalbestunde im Bochumer Rat am 10. Oktober 2024 werden Fragen zum Bebauungsplanverfahren „Am Ruhrort“ in Dahlhausen behandelt. Mehrere Bürger haben dazu Anfragen eingereicht, die sich auf die von der Stadt Bochum zu tragenden Kosten im Rahmen des Verfahrens beziehen.
Die Fragen richten sich konkret nach den Ausgaben für ein wasserwirtschaftliches Gutachten der Sachverständigenbüro Dr. Pecher AG, welches die Auswirkungen des Bebauungsplangebiets auf die Starkregengefahr und die Überflutungssituation in Dahlhausen untersucht. Zudem wird nach weiteren Kosten gefragt, die im Zuge von Abstimmungsprozessen unter Beteiligung von Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke bezüglich der Überschwemmungsgefahren im Bereich „Grabeland“ angefallen sind oder noch anfallen werden. Darüber hinaus wird um Auskunft gebeten, ob für weitere Aufträge oder Gutachten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren „Am Ruhrort“ zusätzliche Kosten durch die Stadt Bochum entstanden sind oder zu erwarten sind, einschließlich Angaben zu deren Zweck und Höhe.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum
- 1.1.1Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die SPD im Rat" -Zur Vorlage · 20242448 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat für die Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 10. Oktober 2024 einen Änderungsantrag (Vorlagennummer 20242448) zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse vorgelegt.
Der Antrag umfasst die Besetzung zahlreicher Gremien des Rates. So werden für den Haupt- und Finanzausschuss unter anderem Burkart Jentsch, Peter Reinirkens und Martina Schnell vorgeschlagen. In den Ausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Beteiligungen und Controlling sind ebenfalls spezifische Personen für die ordentlichen Mandate vorgesehen. Der Vorschlag erstreckt sich zudem auf die Besetzung der Ausschüsse für Mobilität und Infrastruktur, Planung und Grundstücke, Schule und Bildung sowie Sport, Bewegung und Freizeit.
Für die Stellvertretungen in den jeweiligen Ausschüssen sieht der Antrag vor, dass die restlichen Ratsmitglieder der SPD-Fraktion in einer festgelegten Reihenfolge als Ersatzmitglieder fungieren. Dies gilt für Gremien wie den Ausschuss für Kultur und Tourismus, den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung. Auch die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses und des Wahlprüfungsausschusses ist Bestandteil der vorliegenden Vorlage.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 1.1.2Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20242528 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Änderungsantrag zur Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 10. Oktober 2024 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die verschiedenen Ausschüsse des Rates. Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl der in einer Liste aufgeführten Personen in die jeweiligen Gremien vor.
Die Liste umfasst eine Vielzahl von Ausschüssen, darunter den Haupt- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie den Ausschuss für die Eigenbetriebe. Des Weiteren sind der Ausschuss für Kultur und Tourismus, der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, der Ausschuss für Planung und Grundstücke, der Rechnungsprüfungsausschuss, der Ausschuss für Schule und Bildung, der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit, der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa, der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie der Wahlprüfungsausschuss betroffen.
Als stellvertretende Mitglieder werden die nicht direkt gewählten Ausschussmitglieder sowie alle weiteren Ratsmitglieder der Fraktion „Die Grünen im Rat“ in alphabetischer Reihenfolge vorgeschlagen. Die Anzahl der Stellvertretungen pro Ausschuss liegt in einem Bereich zwischen 20 und 22 Personen. Der Antrag enthält darüber hinaus keine weiteren inhaltlichen Informationen zu Zahlen, Beträgen oder Fristen, sondern führt lediglich die Kontaktdaten der Fraktion der GRÜNEN im Rat auf.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 1.1.3Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20242424 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Rates am 10. Oktober 2024 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.1, der die Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die verschiedenen Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum zum Gegenstand hat.
Mit diesem Vorhaben beantragt die Fraktion unter der Leitung von Karsten Herlitz eine spezifische Besetzung für zahlreiche Gremien. Die Liste umfasst Vorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling. Darüber hinaus werden personelle Besetzungen für die Ausschüsse des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe, Kultur und Tourismus, Mobilität und Infrastruktur, Planung und Grundstücke, Rechnungsprüfung, Schule und Bildung, Sport, Bewegung und Freizeit, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vorgeschlagen. Auch der Wahlprüfungsausschuss ist in dem Antrag enthalten. Die CDU-Fraktion strebt damit die Festlegung der Ausschusszusammensetzungen für den kommenden Sitzungszeitraum an.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 1.1.4Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20242450 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Bochumer Rates am 10. Oktober 2024 einen Änderungsantrag zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder in den verschiedenen Ausschüssen vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.1 der kommenden Ratssitzung.
Mit dem Vorschlag werden für unterschiedliche Gremien spezifische Besetzungen beantragt. Für den Haupt- und Finanzausschuss schlägt die Fraktion Nicole Scheer als Mitglied sowie Jens Wittbrodt, Christian Krampitz, Lars Schmidt und Markus Schröder als stellvertretende Mitglieder vor. Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird Lars Schmidt als Mitglied vorgeschlagen. Weitere personelle Vorschläge beziehen sich auf den Ausschuss für Beteiligung und Controlling mit Markus Scheer, den Ausschuss für Kultur und Tourismus mit Lars Schmidt sowie die Ausschüsse für Mobilität und Infrastruktur und Planung und Grundstücke unter der Leitung von Jens Wittbrodt als Mitglied.
Des Weiteren werden Christian Krampitz als Mitglied für die Ausschüsse für Schule und Bildung sowie Sport, Bewegung und Freizeit vorgeschlagen. Für den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa wird ebenfalls Jens Wittbrodt als Mitglied nominiert, während Markus Schröder für den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vorgeschlagen wird. Der Antrag umfasst zudem Vorschläge für die Besetzung des Betriebsausschusses der Eigenbetriebe mit Markus Scheer, des Rechnungsprüfungsausschusses mit Nicole Scheer sowie des Wahlprüfungsausschusses mit Jens Wittbrodt. Die entsprechenden Listen der stellvertretenden Mitglieder sind im Dokument ebenfalls enthalten.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 1.1.5Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "UWG:Freie Bürger" -Zur Vorlage · 20242493 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsvorsitzende der UWG: Freien Bürger-Ratsfraktion, Jens Lücking, hat einen Änderungsantrag zur 34. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 10. Oktober 2024 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.1, welcher die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates zum Gegenstand hat.
Mit diesem Änderungsantrag wird vorgeschlagen, die in der beigefügten Anlage aufgeführten Personen in die verschiedenen Ausschüsse zu wählen. Die Vorlage enthält detaillierte personelle Vorschläge für eine Vielzahl von Gremien. Dazu gehören unter anderem der Haupt- und Finanzausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling. Des Weiteren werden Besetzungen für die Ausschüsse für Kultur und Tourismus, Mobilität und Infrastruktur, Planung und Grundstücke, Schule und Bildung sowie für Sport und Bewegung vorgeschlagen. Die Liste umfasst zudem Vorschläge für den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa, den Betriebsausschuss der Eigenbetriebe, den Rechnungsprüfungsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie den Wahlprüfungsausschuss. Für jedes dieser Gremien werden sowohl die beabsichtigten Mitglieder als auch deren Stellvertreter benannt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 1.1.6Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der FDP-Fraktion -Zur Vorlage · 20242512 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die 34. Sitzung des Rates am 10. Oktober 2024 einen Änderungsantrag vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.1, welcher die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates zum Gegenstand hat.
Mit diesem Vorhaben schlägt die Fraktion eine spezifische Besetzung für verschiedene Fachausschüsse vor. Dies umfasst unter anderem den Haupt- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling. Darüber hinaus werden personelle Vorschläge für die Ausschüsse für Kultur und Tourismus, Mobilität und Infrastruktur, Planung und Grundstücke, Schule und Bildung, Sport, Bewegung und Freizeit, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung eingereicht. Der Antrag umfasst zudem die Besetzung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe, des Rechnungsprüfungsausschusses sowie des Wahlprüfungsausschusses.
Der von Fraktionsvorsitzendem Felix Haltt unterzeichnete Änderungsantrag legt für die genannten Gremien jeweils die beabsichtigten Mitglieder und deren Stellvertreter fest.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 1.1.7Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit" -Zur Vorlage · 20242537 · Änderungsantrag
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Der Änderungsantrag 20242537 zur 34. Sitzung des Bochumer Rates am 10. Oktober 2024 befasst sich mit der Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die verschiedenen Ausschüsse der Stadt. Der von der Fraktion „Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit“ (FASG) unter der Leitung von Mehriban Özdogan eingereichte Antrag legt konkrete personelle Besetzungen für zahlreiche Gremien fest.
Nach den Vorschlägen des Antrags soll Mehriban Özdogan in mehreren Ausschüssen als Mitglied fungieren, darunter im Haupt- und Finanzausschuss, im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, dem Wahlprüfungsausschuss und dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur. Als Stellvertretungen werden in diesen Gremien primär Gültaze Aksevi und Mehtap Yildirim genannt.
Für den Betriebsausschuss für Eigenbetriebe, den Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa schlägt die Fraktion Gültaze Aksevi als Mitglied vor. Im Rechnungsprüfungsausschuss und im Ausschuss für Schule und Bildung wird Mehtap Yildirim als Mitglied vorgeschlagen. Zudem ist Burak Uzan als Mitglied für den Ausschuss für Sport und Bewegung und Freizeit vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 1.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hier: Jahresabschluss 2023Zur Vorlage · 20242082 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20242082 befasst sich mit der Genehmigung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) zum Jahresabschluss 2023. Der Rat der Stadt Bochum soll die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung anweisen, den geprüften Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von rund 730,4 Millionen Euro festzustellen. Der Bilanzgewinn in Höhe von etwa 44,7 Millionen Euro, welcher sich aus einem Jahresfehlbetrag, Entnahmen aus der Kapitalrücklage sowie einem Gewinnvortrag zusammensetzt, soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zudem ist die Billigung des geprüften Konzernabschlusses mit einer Bilanzsumme von etwa 3,8 Milliarden Euro und einem Konzernbilanzverlust von rund 108,8 Millionen Euro sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats vorgesehen.
Der Plan-Ist-Vergleich für das Geschäftsjahr 2023 zeigt, dass sich das Ist-Ergebnis gegenüber dem geplanten Jahresverlust von 14,3 Millionen Euro auf 1,1 Millionen Euro verändert hat. Die Steuerbelastung stieg von 18,6 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 27,8 Millionen Euro im Jahr 2023, was auf die KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG zurückzuführen ist. Während die Umsatzerlöse um 406,3 Millionen Euro unter dem Plan lagen, überstiegen die sonstigen betrieblichen Erträge den Planwert um 55,6 Millionen Euro. Bei den Investitionen in Finanzanlagen lag der Wert aufgrund einer Eigenkapitaleinlage der Stadt Bochum in Höhe von etwa 23,5 Millionen Euro über dem Planansatz. Die Materialaufwendungen erhöhten sich um 391,2 Millionen Euro. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagAbstimmung Punkte 1-3Enthaltungen: 1 (BD)Abtimmung Punkt 4Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung ohne befangene Ausschussmitglieder
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.3Jahresabschlüsse 2023 der WasserWelten Bochum GmbH, der Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, der GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, der Stadtwerke Bochum Holding GmbH und der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH BochumZur Vorlage · 20242149 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht die Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 für verschiedene Unternehmen der Stadtwerke-Bochum-Gruppe sowie die Entlastung der jeweiligen Organe vor. Der Rat der Stadt Bochum soll dabei die Beschlussvorschläge der Aufsichtsräte bzw. der Gesellschafterversammlung der GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG übernehmen und die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen anweisen.
Die Gewinnabführungen innerhalb der Gruppe umfassen 84.000.000,00 € von der Stadtwerke Bochum Holding GmbH an die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum sowie Beträge von 30.406.517,53 € und 13.370.877,67 € von der Stadtwerke Bochum GmbH bzw. der Stadtwerke Bochum Netz GmbH an die Stadtwerke Bochmu Holding GmbH. Die GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG weist einen Jahresüberschuss von 342.611,84 € aus, während die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum einen Konzernbilanzverlust von 26.832.153,49 € verzeichnet.
Bei der Stadtwerke Bochum GmbH stiegen die Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich um 194,4 Mio. € auf 1.060,0 Mio. €, blieben jedoch unter dem Planwert. Das Ergebnis vor Gewinnabführung belief sich auf 30,4 Mio. €. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH verzeichnete ein Ergebnis vor Gewinnverwendung von 13,4 Mio. €, wobei die Investitionen in die Elektrizitätsverteilung auf 16.877 T€ stiegen. Die Investitionen in Finanzanlagen lagen bei 50.046 T€, was über dem Planwert lag. Die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH verzeichnete ein Ergebnis vor Verlustübernahme von -18,6 Mio. €.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagAbstimmung ohne Stadtwerke Holding, Punkt 3 und Holding Versorgung und Verkehr, Punkt 4Enthaltungen 2 (BD, Nölke: fraktionslos)Abstimmung Stadtwerke Holding, Punkt 3Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung ohne befangene Ausschussm
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.4Jahresabschluss 2023 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG)Zur Vorlage · 20242166 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat wird über den Jahresabschluss 2023 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) sowie über die Verwendung des Jahresfehlbetrags entscheiden. Mit der vorliegenden Vorlage wird beantragt, die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen, die Gewinnverwendung zu beschließen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von rund 132,3 Millionen Euro aus. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf etwa 20,8 Millionen Euro. Zur Deckung dieses Fehlbetrags ist vorgesehen, Mittel aus der Kapitalrücklage in Höhe von rund 21,4 Millionen Euro zu entnehmen und einen Betrag von etwa 594.000 Euro in die Gewinnrücklage einzustellen.
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent auf rund 19,4 Millionen Euro, was primär auf die Erholung der Parkraumbewirtschaftung nach der Pandemie zurückzuführen ist. Während die Erlöse aus Grundstücksverkäufen sanken, konnten diese durch höhere Mieteinnahmen aus Gewerbeflächen kompensiert werden. Die Prüfung des Abschlusses durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbB ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rat soll über den Beschlussvorschlag in der Sitzung am 10. Oktober 2024 abstimmen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagAbstimmung Punkte 1-3Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung Punkt 4Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung ohne befangene Ausschussmitglieder
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.5Jahresabschluss 2023 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbHZur Vorlage · 20242170 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2023 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen. Dieser weist eine Bilanzsumme von rund 9,6 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 5,4 Millionen Euro aus. Der Fehlbetrag soll vollständig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Wirtschaftsjahr 2023 beantragt.
Der Geschäftsverlauf der WiFö GmbH war im Berichtsjahr unter anderem durch den Betrieb des kommunalen Inkubators WERK X sowie das „Sofortprogramm Innenstadt“ geprägt, bei dem zwischen April 2021 und Dezember 20
de 30 Mietverträge abgeschlossen wurden. Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr von 446.000 Euro auf 589.000 Euro. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ergab sich eine Abweichung zur Planung, da Zuwendungen für ein Breitbandversorgungsprojekt im Berichtsjahr noch nicht umgesetzt werden konnten. Die Aufwendungen für die Anmietung von Gewerbeflächen beliefen sich auf 796.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagAbstimmung Punkte 1-3Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung Punkt 4Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung ohne befangenen Ausschussmitglieder
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.6Jahresabschluss 2023 der Bochum Perspektive GmbH (BoPG)Zur Vorlage · 20242173 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20242173 befasst sich mit dem Jahresabschluss 2023 der Bochum Perspektive GmbH (BoPG). Der Rat der Stadt Bochum soll dem Beschluss des Aufsichtsrates zustimmen und die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung anweisen, den Jahresabschluss 2023 festzustellen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 63.187.502,56 €, während ein Jahresfehlbetrag von 7.116.168,60 € ausgewiesen wird. Es ist vorgesehen, diesen Fehlbetrag durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen. Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates beantragt.
In der wirtschaftlichen Entwicklung der Bochum Perspektive GmbH stiegen die Umsatzerlöse von 3.169 T€ im Vorjahr auf 5.244 T€. Der Materialaufwand lag mit 27.703 T€ über dem geplanten Wert von 26.636 T€. Für die Fläche MARK 51°7 sind Zuwendungen in Höhe von 82,5 Mio. € aufgeführt.
Die Vorlage enthält zudem Informationen zu den finanziellen Auswirkungen, einschließlich des Mittelbedarfs für die Durchführung der Maßnahmen sowie der jährlichen Folgelasten. Des Weiteren werden die klimarelevanten Auswirkungen der geplanten Maßnahmen thematisiert. Der Beratungsprozess umfasst die Ausschüsse für Beteiligungen und Controlling sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor die Entscheidung im Rat erfolgt. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Finanzsteuerung.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagAbstimmung Punkte 1-3, Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung Punkt 4, Enthaltungen: 1 (BD)Abstimmung ohne die befangenen Ausschussmitglieder
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.7Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH hier: Jahresabschluss 2023Zur Vorlage · 20242120 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll darüber entscheiden, die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH (evuz) anzuweisen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 festzustellen. Dies umfasst auch die Entscheidung über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung der Geschäftsführung. Die Vorlage basiert auf einem Beschluss des Aufsichtsrats der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr), an der die Stadt Bochum mit 57 Prozent beteiligt ist.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von rund 9,3 Millionen Euro aus. Ein Betrag von 231.931,20 Euro soll als Gewinnabführung an die ewmr übertragen werden. Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr durch die Übernahme weiterer Dienstleistungen und den Ausbau des Geschäfts außerhalb des ewmr-Konzerns an. Demgegenüber standen gestiegene Aufwendungen für Material und Personal, bedingt durch höhere Einkaufspreise sowie tarifliche Gehaltssteigerungen. Die Investitionen beliefen sich im Jahr 2023 auf 1.676.000 Euro, was unter dem geplanten Wert lag, da sich die Umstellung des IT-Systems auf SAP S/4HANA verzögerte.
Die Vorlage durchläuft zunächst die Vorberatung im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 26. September 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2024, bevor der Rat am 10. Oktober 2024 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Benennung (Bestellung, Vorschlag) eines/einer Vertreter/in der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der european centre for creative economy GmbH (ecce)Zur Vorlage · 20241176 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Benennung eines neuen Vertreters für die Gesellschafterversammlung der european centre for creative economy GmbH (ecce) entscheiden. Die Verwaltung schlägt hierfür Matthias Frense vor, der als Leiter des Kulturbüros und der Kulturhistorischen Museen fungiert. Die Neubesetzung wird notwendig, da der bisherige Vertreter Bertram Frewer in den Ruhestand getreten ist.
Die ecce GmbH setzt sich aus verschiedenen Gesellschaftern zusammen. Neben der Stadt Bochum, die einen Anteil von 10 Prozent hält, sind die Städte Dortmund (30 %), Gelsenkirchen (10 %), Essen (10 %) und Oberhausen (10 %) sowie die Business Metropole Ruhr GmbH (20 %) und die Folkwang Universität der Künste (10 %) beteiligt. Die Gesellschaft widmet sich der Förderung der Kreativwirtschaft, unter anderem durch Projekte wie die Entwicklung von Kreativ-Quartieren und die individuelle Unterstützung von Kunstschaffenden.
Die Vorlage durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat die Vorberatung in den Ausschüssen für Kultur und Tourismus, Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Die Entscheidung im Rat ist für Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD) - 1.9Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, Stadtwerke Bochum Holding GmbH und Stadtwerke Bochum GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Frank Thiel zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20241905/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Bochumer Rat einen Beschlussvorschlag zur Wiederbestellung von Frank Thiel als Geschäftsführer der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, der Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie der Stadtwerke Bochum GmbH vorgelegt. Die aktuelle Bestellung sowie der entsprechende Dienstvertrag enden am 30. September 2025.
Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum bedarf eine wiederholte Bestellung oder die Verlängerung einer Amtszeit als Geschäftsführer der Zustimmung des Rates. Die Aufsichtsräte der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH sowie der Stadtwerke Bochum Holding GmbH haben sich bereits in ihren Sitzungen am 10. September 2024 mit der Wiederbestellung befasst und entsprechende Empfehlungsbeschlüsse für die Gesellschafterversammlungen abgegeben.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der wiederholten Bestellung von Frank Thiel zum Geschäftsführer der genannten Unternehmen bis zum 30. September 2030 zustimmt. Die Vertreter der Stadt Bochum in den beteiligten Gremien sollen angewiesen werden, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2024 vorberaten, bevor der Rat am 10. Oktober 2024 über das Anliegen entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD) - 1.10WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Robert Perić zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20242017 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wiederbestellung von Robert Perić zum Geschäftsführer der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht eine Verlängerung der Amtszeit bis zum 31. Mai 2030 vor.
Die aktuelle Bestellung von Herrn Perić endet am 31. Mai 2025. Der Aufsichtsrat der WMR hat in seiner Sitzung am 20. August 2024 eine Empfehlung zur Vertragsverlängerung ausgesprochen. Da die Stadt Bochum den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) anwendet, ist für eine solche Wiederbestellung die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Regelungen des PCGK sehen vor, dass eine Verlängerung der Amtszeit eines erneuten Beschlusses des zuständigen Gremiums sowie des Rates bedarf.
Die WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH ist zu gleichen Teilen an der Stadtwerke Bochum GmbH und der Gelsenwasser AG beteiligt. Die Stadt Bochum hält Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen, unter anderem an der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV) sowie der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr). Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, die Gesellschaftervertreter der Stadt Bochum in den beteiligten Gremien anzuweisen, entsprechende Beschlüsse zur Umsetzung der Wiederbestellung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/Dahl- mann/Hohmeier/Müller/Steude/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/Dahl- mann/Hohmeier/Müller/Steude/OB) - 1.11Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030Zur Vorlage · 20242284 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorgelegt. Die neue Amtsperiode ist für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030 vorgesehen. Da die aktuelle Amtszeit Ende März 2025 ausläuft, sieht die Verwaltungsgerichtsordnung vor, alle fünf Jahre eine neue Liste einzureichen.
Die vorliegende Liste umfasst insgesamt 50 Personen. Die Vorschläge setzen sich aus Nennungen der Fraktionen SPD, „Die Grünen im Rat“, CDU-Ratsfraktion sowie „Bündnis Deutschland“ und weiteren Kandidaten zusammen. Um die erforderliche Mindestanzahl von 46 Personen zu erreichen, hat die Verwaltung zusätzlich Bewerberinnen und Bewerber aus der Liste der Schöffenbewerbungen von 2023 in den Vorschlag aufgenommen. Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung des Rates erforderlich, wobei eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig ist.
Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2024 vorberaten. Die Entscheidung über die Liste soll in der Sitzung des Rates am 10. Oktober 2024 erfolgen.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.12Findungskommission zur Wiederbesetzung der Position „GMD der Stadt Bochum und Intendant des Anneliese Brost Musikforums Ruhr“Zur Vorlage · 20241928 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Generalmusikdirektor der Stadt Bochum und Intendant des Anneliese Brost Musikforums Ruhr, Tung-Chieh Chuang, wird sein Amt zum 31. Juli 2026 niederlegen. Nach einer fünfjährigen Amtszeit möchte er sich künftig verstärkt auf seine internationale Karriere sowie auf Gastdirigate konzentrieren. Um die Nachbesetzung der Position zu organisieren, liegt dem Rat eine Vorlage zur Einrichtung einer Findungskommission vor.
Die Kommission soll unter der Leitung der Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Tourismus stehen. Die geplante Zusammensetzung sieht neben dem zuständigen Dezernenten, Herrn Dieckmann, drei Vertreter des Rates sowie drei Mitglieder des Orchesters vor. Zudem soll der kaufmännische Betriebsdirektor des Anneliese Brost Musikforums am Gremium beteiligt sein. Das Gremium ist auf insgesamt zehn Plätze begrenzt, wobei bei Bedarf externe Fachberater ohne Stimmrecht hinzugezogen werden können. Die Struktur der Kommission orientiert sich an dem Verfahren, das bereits bei der Nachfolge von Steven Sloane angewandt wurde.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 9 (BD/UWG:FB/Steude)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (BD)
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 9 (BD/UWG:FB/Steude) - 1.13Erste Änderungssatzung zur HundesteuersatzungZur Vorlage · 20241841/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20241841/1 des Amtes für Finanzsteuerung sieht die Verabschiedung der Ersten Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vor. Kern der Vorlage ist die rechtliche Präzisierung der Steuerbefreiung für Hunde, die aus Tierheimen übernommen werden. Dabei sollen sowohl die Anzahl der betroffenen Hunde als auch der Zeitraum, für den die Befreiung gilt, genauer definiert werden.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung betrifft die Voraussetzungen für eine Hundesteuerermäßigung. Der Kreis der berechtigten Personen soll um Empfänger von Wohngeld sowie von Asylbewerberleistungen erweitert werden. Ziel dieser Anpassung ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, da dadurch aufwendige Bedarfsberechnungen durch die Steuerverwaltung entfallen sollen.
Zudem wird die rechtliche Grundlage für die Abmeldung von Hunden über das Online-Serviceportal der Stadt Bochum geschaffen. Hierzu soll die bisherige Formvorschrift von der Schriftform auf die Textform angepasst werden, um eine rechtssichere Abwicklung der Abmeldungen über den Onlinedienst zu ermöglichen. Der Rat soll über die vorliegende Änderungssatzung in der Sitzung am 10. Oktober 2024 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.14Dachbegrünungssatzung Nr. 1047 B – Stadtgebiet Bochum – hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20241036 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20241036 sieht die Einführung der Dachbegrünungssatzung Nr. 1047 B für das Stadtgebiet Bochum vor. Ziel der Satzung ist die Festlegung von grünen Dächern als Standard bei Neubauten von Flachdächern sowie flach geneigten Dächern, um das Stadtbild nachhaltig zu verbessern. Die Regelung begründet eine Begrünungspflicht im gesamten Stadtgebiet, sofern keine abweichenden Regelungen in Bebauungsplänen oder Bauvorschriften existieren. Dies umfasst im Zusammenhang bebaute Ortsteile sowie Innen- und Außenbereichssatzungen, wobei der Außenbereich aufgrund fehlenden gestalterischen Nutzens ausgenommen bleibt.
Die Satzung gilt für die Errichtung von Gebäuden sowie für wesentliche bauliche Änderungen an Dächern, während reine Instandhaltungsmaßnahmen nicht unter die Pflicht fallen. Eine Ausnahme besteht für Flächen unter acht Quadratmetern oder eine Tiefe von weniger als zwei Metern. Für Dächer mit einer Neigung von bis zu 10 Grad ist eine extensive Begrünung mit einer maximalen Last von 60 kg/m² vorgeschrieben. Bei Tiefgaragendächern wird eine Substratschichtdicke von mindestens 80 Zentimetern gefordert. Eine Reduzierung der Begrünungsfläche auf zwei Drittel ist bei technischen Aufbauten zulässig.
Zur Unterstützung der Umsetzung werden verschiedene Förderprogramme angeführt, darunter das Kommunale Modernisierungsprogramm sowie die Programme „Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten“ und „10.000 Grüne Dächer“. Die Vorlage durchläuft den Prozess der Anhörung durch die Bezirksvertretungen sowie die Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 10. Oktober 2024 vorgesehen. Federführend ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG)Dagegen: 4 (CDU,BD)Dafür 9 (SPD, Grüne, Stadtgestalter)
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Die Partei)
- 03.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (CDU)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, FDP/UWG)Dafür: 7 (SPD, Grüne)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück. - 1.15Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost in BochumZur Vorlage · 20241330 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Im Zentrum steht das Änderungsverfahren „55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost“. Die Vorlage umfasst den Feststellungsbeschluss sowie den Abwägungsbeschluss über die im Rahmen der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit.
Das betroffene Gebiet hat eine Größe von etwa einem Hektar und ist derzeit als Grünfläche dargestellt. Mit der geplanten Änderung soll diese Fläche künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Die Vorlage beinhaltet neben dem Plan auch einen Textteil sowie eine Begründung, die einen Umweltbericht umfasst.
Nach einer Entscheidung im Rat der Stadt Bochum, die für den 10. Oktober 2024 vorgesehen ist, wird das Änderungsverfahren beim zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung eingereicht. Die Einreichung zum Land wird voraussichtlich Anfang 2025 erfolgen. Mit der Veröffentlichung der erteilten Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der beteiligten Städte tritt die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Backs)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Stadtgestalter)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Backs) - 1.16Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr hier: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 49 MH: Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20241579 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist das Änderungsverfahren 49 MH zum Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Mülheim an der Ruhr. Ziel der Anpassung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Kolkerhofweg zu schaffen. Die geplante Anlage soll eine Fläche von voraussichtlich mehr als fünf Hektar umfassen.
Mit der Änderung soll das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ in den GFNP aufgenommen werden, wobei die bestehenden flächenhaften Darstellungen des Plans unverändert bleiben. Die Vorlage umfasst neben dem Plan auch einen Textteil sowie eine Begründung einschließlich eines Umweltberichts. In diesem Rahmen erfolgt die Abwägung der Stellungnahmen, die im Zuge der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit eingegangen sind.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Entscheidung im Rat ist für den 10. Oktober 2024 vorgesehen, nachdem die Vorlagen zuvor im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (UWG:FB/Hohmeier/Müller)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB; FASG)
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (UWG: FB)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (UWG:FB/Hohmeier/Müller) - 1.17Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr hier: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) in EssenZur Vorlage · 20241580 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung 54 E des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung einer etwa 0,9 Hektar großen Fläche im Stadtteil Frintrop an der Oberhauser Straße. Das Areal, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet, soll von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Damit wird die Realisierung einer Wohnbebauung mit insgesamt 25 Hauseinheiten auf der derzeit brachliegenden Fläche vorbereitet.
Das Verfahren wurde aufgrund rechtlicher Änderungen nach der Überleitung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) in den GFNP als Änderungsverfahren des GFNP fortgeführt. Die Beschlussvorlage umfasst neben dem Plan und dem Textteil auch eine Begründung sowie einen Umweltbericht, aus dem hervorgeht, dass keine erheblichen klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind. Am östlichen Rand des Bereichs ist die Schaffung einer privaten Grünfläche als Übergang zur freien Landschaft vorgesehen.
Nach der Beschlussfassung wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Vorlage wird im September und Oktober 2024 in den zuständigen Ausschüssen vorberaten, bevor sie im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung ansteht.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (UWG:FB/Hohmeier/Müller)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB; FASG)
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (UWG: FB)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (UWG:FB/Hohmeier/Müller) - 1.18Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)Zur Vorlage · 20241674 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vorgelegt. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Rates vom 27. Juni 2024, mit dem die Überarbeitung von § 9 Absatz 3 beauftragt wurde.
Die geplante Änderung betrifft die Befugnis des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin, Anfragen zurückzuweisen. In der bisherigen Fassung konnte eine Anfrage abgelehnt werden, wenn die Auskunft bereits innerhalb der letzten zwölf Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Die Neufassung sieht vor, dass Anfragen nur noch dann zurückgewiesen werden können, wenn die Beantwortung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Damit entfällt die Möglichkeit der Ablehnung aufgrund einer bereits erfolgten Auskunft innerhalb eines Jahres.
Der Prozess umfasst eine Anhörung der verschiedenen Bezirksvertretungen in Bochum zwischen August und September 2024. Nach einer Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ist die Entscheidung des Rates für den 10. Oktober 2024 vorgesehen. Laut Vorlage ergeben sich aus der Änderung keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Dahlmann/Steude)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Hohmeier/Müller/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 1674
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241674
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (Dahlmann/Steude)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Hohmeier/Müller/OB) - 1.19Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20241859 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 20241859) befasst sich mit der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Sonntag im Rahmen des Bochumer Weihnachtsmarktes. Konkret soll der Rat die Verkaufsöffnung für den 15. Dezember 2024 in einem räumlich begrenzten Teil der Bochumer Innenstadt beschließen. Grundlage für diese Regelung ist das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse an bis zu acht nicht aufeinanderfolgenden Sonntagen pro Jahr gestattet.
Der Weihnachtsmarkt findet im Zeitraum vom 21. November bis zum 23. Dezember 2024 statt. Für den Termin am 15. Dezember wird ein Besucheraufkommen von etwa 1,5 Millionen Personen auf einer Veranstaltungsfläche von rund 305.000 Quadratmetern erwartet. Der Handelsverband NRW Ruhr-Lippe e.V. hat die entsprechenden Termine eingereicht, wobei ein Antrag für den 22. Dezember 2024 durch die Centerleitung des Ruhr-Parks zurückgezogen wurde.
Die Stellungnahmen der beteiligten Sozialpartner fallen unterschiedlich aus: Während die Handwerkskammer Dortmund und die IHK die Öffnung unterstützen, lehnen die Gewerkschaft ver.di, der DGB sowie die Evangelische Kirche in Bochum die Sonntagsöffnungen ab. Die Verwaltung begründet den Beschlussvorschlag mit dem öffentlichen Interesse an der Veranstaltung. Eine Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Umfragezentrums GmbH zeigt zudem eine Bekanntheit des Marktes von 98,2 % auf. Klimarelevante Auswirkungen oder zusätzliche finanzielle Folgelasten werden in der Vorlage nicht angeführt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 14 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier/Müller)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/ Steude/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 6 (Grüne, BSW, Die Partei, CDU)Dafür: 8 (SPD, Grüne, CDU, BD)
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 12 (SPD, Grüne, CDU, Dr. Ciochon)Dafür: 1 (FDP/UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241859Enthaltungen: 3 (B90/GRÜNE)Dagegen: 2 (B90/GRÜNE, DIE LINKE.)Dafür: 13 (SPD, CDU, FDP, BD)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241859Enthaltungen: 6 (SPD, CDU)Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 8 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (Grüne)Dafür: 14 (SPD, CDU, FDP, UWG:FB, BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 14 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier/Müller)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/ Steude/OB) - 1.19.1Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer Innenstadt - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20242510 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion im Rat der Stadt Bochum sieht eine Anpassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vor. Ziel der Änderung ist es, eine Öffnung von Verkaufsstellen in der Bochumer Innenstadt am 15. Dezember 2024 zu ermöglichen. Diese Öffnung soll im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr im Zusammenhang mit dem Bochumer Weihnachtsmarkt stattfinden.
Die räumliche Ausdehnung der Erlaubnis ist dabei auf die in der Anlage 1 des Antrags definierten Bereiche begrenzt. Eine Öffnung der Verkaufsstellen ist nur zulässig, sofern die entsprechende Veranstaltung stattfindet. Für den Fall, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt wird, entfällt die Erlaubnis zur Öffnung.
Der Antrag sieht zudem vor, dass Verstöße gegen die festgelegten Geschäftszeiten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. In diesem Zusammenhang ist ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Die Verordnung soll eine Woche nach ihrer offiziellen Verkündung in Kraft treten. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden eingereicht.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 1.20Planungsbeschluss für Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung Grundschulen Stufe 2Zur Vorlage · 20241733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Zentralen Dienste - Technische Betriebsleitung betrifft den Planungsbeschluss der zweiten Stufe zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen und außerunterrichtliche Betreuungsangebote in Bochum. Ziel der Vorlage ist die weitere Planung der nächsten Maßnahmen gemäß dem bestehenden Kosten- und Maßnahmenplan. Insgesamt ist für die Bochumer Grundschulen und den Ausbau der Offenen Ganztagsschulen (OGS) inklusive der dritten Stufe ein Investitionsvolumen von über 153 Millionen Euro vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Zentralen Dienste mit der Durchführung der Leistungsphasen 2 und 3 für die Erweiterung mehrerer Schulen zu beauftragen. Dies umfasst die Arnoldschule, die Sonnenschule, die Grundschule In der Vöde, die Vels-Heide-Schule, die Liboriusschule, die Glückaufschule, die Friederikaschule, die Don-Bosco-Schule sowie die Neulingsschule. Für die Glückaufschule ist eine Erweiterung der Unterrichtsräume von zehn auf 15 vorgesehen, wofür ein Neubau auf einem Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr sowie ein neues OGS-Gebäude geplant sind. Die Kosten hierfür werden auf rund 17 Millionen Euro geschätzt. Für die Friederikaschule und die Don-Bosco-Schule ist ein Zwischenbau zur Deckung des Bedarfs vorgesehen, dessen Kosten sich auf etwa 25 Millionen Euro belaufen. An der Neulingsschule sind interne Umnutzungen und der Ausbau einer Hausmeisterwohnung für circa 750.000 Euro geplant.
Die Gesamtkosten für die konkret zu planenden Schulen belaufen sich auf 99 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung von Risikoaufschlägen und Baukostensteigerungen ergibt sich ein Gesamtwert von 153.443.000 Euro. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat am 10. Oktober 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241733
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (UWG:FB)
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.21Schulentwicklungsplanung SEK I und SEK II Schuljahr 2023/24 bis 2027/28 (Perspektive bis 2035/36); Ergänzungsvorlage zur Vorlage 20241388Zur Vorlage · 20241388/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes (20241388/1) umfasst die Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II für den Zeitraum 2024 bis 2030. Kern der Planung ist die Anpassung der Schulkapazitäten sowie bauliche Maßnahmen zur Deckung des Raumbedarfs.
Ein zentraler Bestandteil ist die Sanierung des Gebäudes „Kubus“ in der Querenburger Straße, um das Neue Gymnasium Bochum ab dem Schuljahr 2026/2027 auf eine 6-zügige Nutzung zu erweitern und der Hans-Böckler-Realschule ab 2025/2026 eine 4-zügige Kapazität zu ermöglichen. Zur Überbrückung der Bauphasen sind Containeranlagen für beide Schulen vorgesehen. Für das Graf-Engelbert- und das Schiller-Gymnasium ist die Errichtung eines neuen, zweigeschossigen Gebäudes auf einem gemeinsamen Standort geplant, wobei zunächst Ersatzklassen auf Schulhöfen genutzt werden sollen. Zudem sieht die Planung die Gründung eines elften Gymnasiums ab dem Schuljahr 2026/2027 vor.
Die Verwaltung schlägt vor, die Schulform Sekundarschule zugunsten eines Ausbaus der Gesamtschulen einzustellen. Die Nelson-Mandela-Schule soll bis spätestens 2026/2027 in eine 6-zügige Gesamtschule umgewandelt werden. Die Gesamtschule Bochum-Mitte wird nach einem Umzug in die Berliner Straße auf 6 Züge erweitert, während die Rupert-Neudeck-Schule nach Abschluss der Neugestaltung auslaufend geschlossen wird. Weitere Kapazitätserhöhungen sind für die Theodor-Körner-Schule und die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule vorgesehen. Der Ratsbeschluss bedarf der Genehmigung durch die Bezirregsregierung Arnsberg.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 08.10.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (27. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 08.10.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (28. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Partei)Dagegen: 4 (CDU, BSW)Dafür: 10 (SPD, Grüne, BD)
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP)
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2024 · Integrationsausschuss -Etat (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 3 (CDU/CDU-Forum)dafür: 9 (SPD/SPD-Liste/Grüne Vielfalt Bochum/ILBO)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241388/1Enthaltungen: 0Dagegen: 6 (CDU, FDP)Dafür: 10 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 4 (CDU)Dafür: 10 (SPD, Grüne, FDP, BD)
- 29.08.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (26. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.21.1Schulentwicklungsplanung SEK I und SEK II Schuljahr 2023/24 bis 2027/28 (Perspektive bis 2035/36); Ergänzungsvorlage zur Vorlage 20241388 - Änderungsantrag des Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20242502 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einem Änderungsantrag zur Schulententwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II im Zeitraum von 2023/24 bis 2027/28 schlägt Ratsmitglied Dr. Volker Steude verschiedene strukturelle Anpassungen für das Bochumer Schulsystem vor. Der Antrag sieht vor, die Hans-Böckler-Realschule ab dem Schuljahr 2025/2026 vorläufig vierzügig zu führen und Räumlichkeiten im sogenannten Kubus zu nutzen. Die Gesamtschule Bochum-Mitte soll an den Westring in die ehemaligen Räume der Musikschule umziehen, ergänzt durch einen Neubau am Standort des derzeitigen Gesundheitsamtes.
Ein weiterer Punkt ist die Umwandlung der Hauptschulen in Wattenscheid und Nord in Gesamtschulen. Für den Standort Feldsieper Straße wird die Einrichtung einer neuen Realschule anstelle von Erweiterungen bestehender Schulen vorgeschlagen. Zudem soll das Schulgebäude an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Realschule durch einen Neubau ersetzt werden, während der Standort Gahlensche Straße in eine Grundschule umgewandelt werden soll.
Der Antrag sieht zudem vor, dass die Gesamtschulen Nord, Wattenscheid und Nelson-Mandela jeweils vier Züge erhalten. Es wird geprüft, leerstehende Schulräumlichkeiten als Erstförderstandorte zu nutzen, um aufnehmende Schulen zu entlasten. Langfristig ist das Ziel formuliert, die Qualität der Grundschulen so zu steigern, dass fast alle Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung zur Realschule erhalten können.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 1.21.2Schulentwicklungsplanung SEK I und SEK II Schuljahr 2023/24 bis 2027/28 (Perspektive bis 2035/36); Ergänzungsvorlage zur Vorlage 20241388 - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20242530 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen „Die SPD im Rat“ und „Die Grünen im Rat“ haben einen Änderungsantrag zur Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II eingereicht. Die Planung bezieht sich auf den Zeitraum vom Schuljahr 2023/24 bis 2027/28 mit einer Perspektive bis zum Schuljahr 2035/36.
Der Antrag sieht vor, das Theodor-Körner-Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/26 fünfzügig zu führen und dabei freie Räume der Rupert-Neudeck-Schule zu nutzen. Für den Fall einer Weiterführung der Rupert-Neudeck-Schule ist die räumliche Trennung zwischen der fünfzügigen Struktur des Gymnasiums und der dreizügigen Struktur der Rupert-Neudeck-Schule vorzusehen. Zudem soll die Sekundarschule Rupert-Neudeck nach Fertigstellung der neuen Gesamtschule in Wattenscheid auslaufend geschlossen werden, sofern eine Überprüfung der Schulententwicklungsplanung keinen weiteren Bedarf für diese Schulform ergibt.
Der Antrag bezieht sich auf das Bestreben der Rupert-Neudeck-Schule, die gesetzliche Mindestanforderung einer Dreizügigkeit zu erreichen, was auch vom Stadtbezirk Südwest unterstützt wird. Sollte die Schule die dreizügige Führung durch steigende Schülerzahlen selbstständig erreichen, soll die Schulententwicklungsplanung in diesem Bereich erneut überprüft und gegebenenfalls angepasst werden können. Dabei muss die räumliche Kapazität für das Theodor-Körner-Gymnasium sichergestellt bleiben.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 1.21.3Schulentwicklungsplanung SEK I und SEK II Schuljahr 2023/24 bis 2027/28 (Perspektive bis 2035/36); Ergänzungsvorlage zur Vorlage 20241388 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20242536 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Änderungsantrag zur Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II sieht Anpassungen der Schulstrukturen in Bochum für den Zeitraum 2024 bis 2030 vor. Ziel der Vorlage ist es, auf Veränderungen bei den Schülerzahlen sowie das Schulwahlverhalten zu reagieren.
Im Bereich der Gymnasien ist geplant, das Neue Gymnasium Bochum ab dem Schuljahr 2026/2027 als sechs-zügige Schule im sanierten Gebäude „Kubus“ an der Querenburger Straße unterzubringen. Zudem soll am Standort des Graf-Engelbert-Gymnasiums ein neues Gebäude für die gemeinsame Nutzung mit dem Schiller-Gymnasium errichtet werden. Das Theodor-Körner-Gymnasium soll ab 2025/2026 fünf-zügig geführt werden, wobei der Raumbedarf in der Nähe des bisherigen Geländes gedeckt werden soll. Ein weiteres Gymnasium (vier bis fünf Züge) soll zum Schuljahr 2026/2027 bevorzugt in innenstadtnaher Lage gegründet werden, wobei Standorte wie die ehemalige Musikschule oder das Gesundheitsamt auf ihre Eignung geprüft werden sollen.
Für die Realschulen sieht der Antrag vor, die Hans-Böckler-Realschule ab 2025/2026 vier-zügig zu führen und ebenfalls Räumlichkeiten im „Kubus“ zu nutzen. Die Sekundarschule Nelson-Mandela soll spätestens zum Schuljahr 2026/2027 in eine sechste, drei- bis vier-zügige Realschule umgewandelt werden. Zudem soll eine weitere bestehende Realschule um einen Zug erweitert werden. Bei den Gesamtschulen ist die Erweiterung der Gesamtschule Bochum-Mitte auf sechs Züge vorgesehen; bei Bedarf können zwei bis drei weitere Gesamtschulen temporär auf sieben Züge erweitert werden. Die Sekundarschule Rupert-Neudeck bleibt unverändert.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- beschlossener Änderungsantrag aus den Anhörungen zur Vorlage 20241388/1
- weitere Stellungnahmen
- 1.22Realisierungsbeschluss zum Ausbau des Kubus Querenburger Straße 37 im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung Sek I und IIZur Vorlage · 20241894 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Realisierung des Ausbaus des Gebäudes in der Querenburger Straße 37 vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, den steigenden Raumbedarf des Neuen Gymnasiums Bochum sowie der Hans-Böckler-Realschule zu decken. Letztere plant ab dem Schuljahr 2025/2026 eine Erweiterung auf eine 4-Zügigkeit.
Die veranschlagten Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 25 Millionen Euro. Der Mittelabfluss ist für die Jahre 2025 bis 2028 in Höhe von 2,5 Millionen Euro, 5 Millionen Euro, 10 Millionen Euro und 7,5 Millionen Euro geplant. Bei einer kalkulierten Nutzungsdauer von 80 Jahren wird der jährliche Abschreibungsaufwand auf rund 0,31 Millionen Euro geschätzt.
Hinsichtlich der Finanzierung wird ein durchschnittlicher jährlicher Zinsaufwand von 440.000 Euro über eine Laufzeit von 30 Jahren veranschlagt. Die Berechnung basiert auf der Annahme einer zehnjährigen Zinsbindung, die über die gesamte Laufzeit fortgeschrieben wird. Der aktuelle Zinssatz liegt bei etwa 3,41 Prozent, was einen anfänglichen jährlichen Zinsaufwand von 852.000 Euro zur Folge hätte.
Der Rat soll die Sanierung und den Ausbau beschließen sowie die Zentralen Dienste mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 bis 8 beauftragen, wobei keine externe Projektsteuerung vorgesehen ist. Die Vorlage durchläuft zwischen dem 10. September und dem 2. Oktober 2024 die Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen, bevor die Entscheidung im Rat am 10. Oktober 2024 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241894
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.23Realisierungsbeschluss zum Wiederaufbau der abgebrannten 3-fach-Turnhalle Markstrasse 189Zur Vorlage · 20242084 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Realisierung eines Neubaus an der Marktstraße 189 vor. Das Vorhaben umfasst den Abriss der abgebrannten Turnhalle sowie die Errichtung eines Ersatzbaus auf derselben Fläche. Die Umsetzung ist über ein Generalplanungsverfahren mit einem anschließenden Generalunternehmerwettbewerb vorgesehen. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 20.200.000 Euro brutto. In dieser Kalkulation sind ein Risikoaufschlag von 20 Prozent sowie eine jährliche Preisindexierung von 4 Prozent für zwei Jahre enthalten. Etwa 1.800.000 Euro der Kosten sind für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen. Die Mittel für den Rückbau der bestehenden Halle sollen aus einer Versicherungssumme in Höhe von über 5,4 Millionen Euro finanziert werden.
Der Zeitplan sieht den Abschluss des Rückbaus für das erste Quartal 2025 vor, wobei der Baubeginn des Neubaus für das Ende des dritten Quartals 2025 geplant ist. Die Fertigstellung soll im ersten Quartal 2027 erfolgen. Die Mittelabflussplanung sieht jährliche Beträge vor, die bis zu 8.000.000 Euro im Jahr 2025 erreichen können. Auf die Beauftragung eines externen Projektsteuerers wird seitens der zuständigen Fachabteilung verzichtet.
Hinsichtlich der langfristigen Finanzierung werden jährliche Folgelasten in Höhe von rund 0,25 Millionen Euro für Abschreibungen sowie ein anfänglicher jährlicher Zinsaufwand von etwa 688.000 Euro veranschlagt. Die Berechnung des Zinsaufwands basiert auf einem Zinssatz von 3,41 Prozent und einer angenommenen Kreditlaufzeit von 30 Jahren.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242084Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 15 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP)
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.24Kulturticket (Antrag der Fraktionen „SPD im Rat“ und die „Grünen im Rat“ - Vorlagen-Nr. 20231467)Zur Vorlage · 20241608 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung eines Kulturtickets vorgelegt, die auf einen Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen zurückgeht. Das Vorhaben sieht vor, ein Kombiticket der BOGESTRA zu etablieren, welches Besuchern die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für die Anreise zu kulturellen Veranstaltungen ermöglicht.
Der Vorschlag umfasst zunächst die Preisstufe B für drei Institutionen: das Schauspielhaus Bochum, die Bochumer Symphoniker und das Planetarium Bochum. Zur Deckung der anfallenden Kosten soll auf die Eintrittspreise ein Aufschlag von 0,60 Euro erhoben werden. Die Verwaltung hat den Pilotversuch bewusst auf diese drei Einrichtungen sowie auf die Preisstufe B begrenzt, um eine unverhältnismäßig hohe prozentuale Preiserhöhung bei günstigeren Tickets zu vermeiden. Weitere städtische Angebote wie das Kunstmuseum oder die Volkshochschule sind in dieser Phase nicht enthalten. Nach einem Jahr soll im Rahmen einer Evaluation der Nutzungsgrad des neuen Angebots überprüft werden. Der Rat der Stadt Bochum wird voraussichtlich am 10. Oktober 2024 über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 22 (CDU/BD)dafür: 53 (SPD/Grüne/FDP/FASG/Backs/Dahlmann/Hoh- meier/Müller/Steude/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD; UWG:FB)dagegen: 3 (CDU)dafür: 11 (SPD; Grüne; FASG; OB)
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB, BD)Die CDU nimmt an der Abstimmung nicht teil.
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD, UWG:FB)Die CDU-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Stadtgestalter)
- 18.09.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD.Die CDU-Ratsfraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 22 (CDU/BD)dafür: 53 (SPD/Grüne/FDP/FASG/Backs/Dahlmann/Hoh- meier/Müller/Steude/OB) - 1.25Medienentwicklungsplan Bochum für die Schulen der Stadt Bochum (Zeitraum 2025 und 2026)Zur Vorlage · 20241039/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt hat eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Medienentwicklungsplans für die Bochumer Schulen für den Zeitraum 2025 und 2026 vorgelegt. Die Vorlage dient dazu, den aktuellen Stand der Digitalisierung abzubilden und die IT-Infrastruktur zur Unterstützung der Unterrichtsentwicklung sicherzustellen. Der Plan gliedert sich in eine Retrospektive der vergangenen fünf Jahre, eine Darstellung des Status quo sowie eine Prospektive für strategische Themen.
Aktuell befinden sich rund 36.000 iPads in den Bochumer Schulen, was einer Ausstattungsquote von etwa 75 Prozent entspricht, wobei die Verteilung der Geräte zwischen den Schulen variiert. Die technische Basis umfasst zudem eine Datenverkabelung, WLAN-Ausstattung sowie über 3.000 digitale Präsentationstechniken.
Der Rat wird gebeten, den Inhalten des Plans zuzustimmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Empfehlungen zu beauftragen. Die finanzielle Planung sieht für das Jahr 2025 Kosten von etwa 15,8 Millionen Euro und für 2026 rund 14,7 Millionen Euro vor. Da bislang keine Fördermittel von Bund oder Land zugesagt wurden, trägt die Stadt Bochum die Kosten derzeit allein. Die Verwaltung merkt an, dass eine dauerhafte Finanzierung der Bedarfe über das Jahr 2027 hinaus ohne zusätzliche externe Mittel voraussichtlich nicht möglich sein wird.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Steude)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241039/1
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241039/1
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Steude) - 1.26Namensgebung Pestalozzi-Schule zu Pestalozzi-RealschuleZur Vorlage · 20242004 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Namens der Pestalozzi-Schule vorgelegt. Ab dem Beginn des zweiten Halbjahres des Schuljahres 2024/2025 soll die Einrichtung unter der Bezeichnung „Pestalozzi-Realschule – Ganztagsrealschule der Stadt Bochum“ geführt werden.
Grundlage für diesen Antrag ist ein am 16. Mai 2024 gefasster, einstimmiger Beschluss der Schulkonferenz der Schule. Die Änderung zielt darauf ab, die Schulform explizit im Namen zu führen, um sich an der Praxis anderer Bochumer Schulen zu orientieren. Dies steht im Einklang mit den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Bezeichnung einer Schule den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angeben soll.
Der Vorschlag wird in den kommenden Wochen verschiedenen Gremien zur Beratung vorgelegt. Die Vorberatung erfolgt am 10. September 2024 im Ausschuss für Schule und Bildung sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid. Nach einer weiteren Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2024 soll der Rat der Stadt Bochum am 10. Oktober 2024 über die Vorlage entscheiden.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Backs)dafür: 77 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/Dahl- mann/Hohmeier/Müller/Steude/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (Backs)dafür: 77 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/Dahl- mann/Hohmeier/Müller/Steude/OB) - 1.27Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024Zur Vorlage · 20241140 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20241140 das Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 zur Fortschreibung der wohnungspolitischen Strategie vorgelegt. Der Rat der Stadt Bochum soll das Konzept beschließen und die Umsetzung von 18 Maßnahmen beauftragen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Förderung des Wohnungsbaus, die Senkung von Neubaukosten sowie die Optimierung der Bodenbevorratung. Das Konzept ist bis zum Jahr 2030 befristet.
Ein zentraler Bestandteil der Vorlage ist die vorgeschlagene Neufassung der Quotierungsregelung für den geförderten Wohnungsbau. Für städtische Flächen soll der Anteil an geförderten Wohnflächen von bisher 30 % auf mindestens 40 % der Geschossfläche angehoben werden. Bei nicht-städtischen Flächen ist eine Erhöhung von 20 % auf mindestens 30 % vorgesehen. Diese Regelung findet Anwendung auf Flächen, für die noch kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde oder die sich im städtischen Eigentum befinden und noch nicht vermarktet sind. Ziel ist es, jährlich 300 bewilligte geförderte Wohneinheiten durch Neubau und zusätzliche Bindungen im Bestand zu erreichen.
Basierend auf Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung für den Zeitraum 2035 wird ein jährlicher Bedarf von etwa 800 Wohneinheiten ermittelt, wobei mindestens die Hälfte durch Innenentwicklung entstehen soll. Der Rat nimmt zudem die Kenntnisnahme einer Potenzialanalyse zur Innenentwicklung sowie die Ergebnisse eines Beteiligungsprozesses mit über 500 Beiträgen zur Kenntnis. Die Umsetzung der Maßnahmen setzt die Bereitstellung von Mitteln durch das Land Nordrhein-Westfalen voraus; erforderliche zusätzliche Mittel sind in die Haushaltsberatungen einzubringen. Die Entscheidungen im Rat sind für September und Oktober 2024 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 27 (CDU/BD/UWG:FB/FDP)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/Müller/Steude/ OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 14 (SPD, B90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE.)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241140 bei 1 Enthaltung (AfD)
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:1 (UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:8 (SPD, Die GRÜNEN)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Die Partei)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 27 (CDU/BD/UWG:FB/FDP)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/Müller/Steude/ OB) - 1.27.1Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 - Änderungsantrag des Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20242150 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20242150 zur 33. Sitzung des Rates am 5. September 2024 strebt Ratsmitglied Dr. Volker Steude verschiedene Ergänzungen zum „Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024“ an. Im Bereich des kostengünstigen Wohnens soll die VBW einen sozialen Mietkauf entwickeln sowie ein Modellprojekt zur Sanierung von Wohnungen durch Mieter gegen vergünstigte Mieten anbieten.
Der Antrag sieht zudem vor, gezielt Quartiere für eine studentische Entwicklung zu identifizieren und die entsprechende Mikroökonomie in den Innenstädten zu fördern. In den Stadtzentren von Bochum und Wattenscheid sollen geeignete Bereiche als „Urbane Gebiete“ ausgewiesen werden. Für die Wohnform Co-Living sollen zentral an den Nahverkehr angebundene Flächen geprüft werden, während bis 2028 eine Fläche für eine TinyHouse-Modellsiedlung identifiziert werden soll.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bebauungsdichte. Durch ein Hochhausentwicklungsprogramm sollen Standorte für kleinere Wohnhochhäuser in attraktiven Lagen sowie in der Innenstadt identifiziert und das Planungsrecht angepasst werden. Zudem sollen Quartiersparkhäuser zur Realisierung autoarmer Quartiere beitragen. Abschließend soll das neue Handlungsfeld „Baukultur“ aufgenommen werden, wobei die entsprechenden Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2024 den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 1.27.2Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 - Änderungsantrag des Herrn Hohmeier -Zur Vorlage · 20242492 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum hat einen Ergänzungsantrag zur Vorlage 20241140 eingereicht, welche das „Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024“ behandelt. Der von Ratsmitglied Horst Hohmeier unterzeichnete Antrag ist für die 34. Ratssitzung am 10. Oktober 2024 vorgesehen und zielt darauf ab, das bestehende Konzept um vier spezifische Punkte zu erweitern.
Zu den beantragten Ergänzungen gehört die Einführung einer Milieuschutzsatzung bzw. einer sozialen Erhaltungssatzung. Des Weiteren wird die Implementierung des Konzepts der sogenannten „Superblocks“ vorgeschlagen. Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung von Quartieren und die Vermeidung von Durchgangsverkehr, wobei die Unterstützung lokaler Anwohnerinitiativen vorgesehen ist.
Der Antrag sieht zudem die Festlegung einer Timeline vor, um die beschlossenen Maßnahmen mit definierten Zielen und Zeithorizonten zu verknüpfen. Eine Evaluierung der Umsetzung soll in einem Turnus von mindestens zwei Jahren stattfinden. Abschließend fordert die Fraktion die Bereitstellung eines für die Umsetzung erforderlichen Personalschlüssels.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 1.27.3Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 - Änderungsantrag der Fraktion "Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit" -Zur Vorlage · 20242541 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit hat mit der Vorlage 20242541 einen Änderungsantrag zum Handlungskonzept „Wohnen Bochum 2024“ vorgelegt. Der von der Fraktionsvorsitzenden Mehriban Özdogan eingereichte Antrag umfasst mehrere Ergänzungspunkte für das bestehende Wohnkonzept der Stadt.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Aufnahme einer Zielgröße von jährlich mindestens 450 neuen Bindungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, um dem Rückgang durch auslaufende Verträge entgegenzuwirken. Darüber hinaus werden Maßnahmen im Rahmen des Kostendeckungsprinzips beantragt, die gemeinwohlorientierte Eigentumsformen gegenüber profitorientierten Formen stärken sollen. Der Antrag sieht zudem eine personelle Stärkung der kommunalen Wohnungsaufsicht sowie die Festlegung von Mitwirkungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft vor. Des Weiteren soll ein Zeitraum für eine Zwischenevaluierung festgelegt werden. Als langfristiges Ziel wird angestrebt, den Bestand der VBW bis zum Jahr 2030 auf insgesamt 20.000 Wohnungen zu erhöhen, wobei 10.000 dieser Einheiten als Sozialwohnungen deklariert sein sollen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- beschlossene Änderungsanträge aus den Anhörungen / Vorberatungen zur Vorlage 20241140
- 1.282. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum basierend auf der 4. Stufe der Lärmkartierung 2024Zur Vorlage · 20242327 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die zweite Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum vor, die auf der vierten Stufe der Lärmkartierung 2024 basiert. Die zugrunde liegende Kartierung wurde im Juni 2023 unter Anwendung des Verfahrens CNOSSOS-EU abgeschlossen, was zu angepassten Zahlen bezüglich der Anzahl betroffener Einwohner im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs führte. Der Plan dient als Handlungskonzept und planerische Grundlage zur Lärmreduzierung.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Sanierung von Straßendeckschichten nach den Richtlinien CNOSSOS und RLS-19 sowie die Nutzung lärmmindernder Deckschichttypen im Vorbehaltsnetz. Für den Einsatz von lärmminderndem Asphalt (Splittmastix SMA 5/8) bei Straßendeckenerneuerungen ist ein jährlicher Mittelbedarf von rund 100.000 EUR vorgesehen. Diese Kosten sollen bis zum Jahr 2027 durch Rückstellungen des Umwelt- und Grünflächenamtes gedeckt werden. Weitere Maßnahmen umfassen die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in 80 % des Nebennetzes, Gleispflege, die Umstellung der Busflotte der BOGESTRA auf Elektrobusse sowie Baumaßnahmen an der A 43. Zudem sollen 94 Gebiete als ruhige Gebiete festgesetzt werden.
Aufgrund einer kurzfristigen Aufforderung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) muss ein rechtskräftiger Plan bis zum 18. Oktober 2024 übermittelt werden, weshalb der reguläre Gremienweg nicht vollständig eingehalten werden kann. Die Beratungen sind für die Sitzungen im Rat sowie in den Ausschüssen für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, Mobilität und Infrastruktur sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 21 (CDU, BD, FDP, Steude)dafür: 51 (SPD, Grüne, UWG:FB, FASG, Backs, Müller, OB)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 4 (CDU/BD)dafür: 11 (SPD/Grüne/UWG:FB/FASG/OB)
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 10 (SPD, Grüne, FASG)
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen – 1 (CDU)Dagegen - 3 (CDU, BD)Dafür - 11 (SPD, Grüne, UWG, FDP)
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt. - 1.29Deutsches Bergbau-Museum: 7. Fassung des Abkommens vom 27.1.1986 zwischen der DMT-LB und der Stadt Bochum und 2. Fassung der Vereinbarung über die Einräumung von Zustimmungsrechten des DBM-Kuratoriums vom 08.06.2016Zur Vorlage · 20242224 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Neufassung zweier Regelwerke für das Deutsche Bergbau-Museum (DBM) entscheiden. Konkret geht es um die 7. Fassung des Abkommens zwischen der DMT-LB und der Stadt Bochum sowie die 2. Fassung der Vereinbarung über die Einräumung von Zustimmungsrechten des DBM-Kuratoriums. Die Anpassungen sind erforderlich, um den formalen Kriterien der Wissenschaftsgemeinschaft Leibniz zu entsprechen, insbesondere im Hinblick auf die geforderte institutionelle Selbstständigkeit des Museums.
Ein zentraler Bestandteil der Neuregelung ist die Einführung einer Doppelspitze in der Leitung des DBM. Zum 1. November 2024 soll neben der wissenschaftlichen Direktion eine kaufmännische Geschäftsführung eingesetzt werden. Diese personelle Änderung zielt darauf ab, administrative Aufgaben von den wissenschaftlich-programmatischen Tätigkeiten zu trennen und die wissenschaftliche Leitung entsprechend zu entlasten.
Die Stadt Bochum hat ihre Zustimmung zu den vom Kuratorium beschlossenen Regelwerken unter dem Vorbehalt einer Entscheidung durch den Rat erklärt. Die Vorlage wird in den kommenden Wochen im Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor sie am 10. Oktober 2024 im Rat der Stadt Bochum zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Pewny
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHinweis: Herr Pewny hat wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- 02.10.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (22. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: PewnyDie CDU-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Pewny - 1.30Intendanz Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung von Beschlüssen des Verwaltungsrates SchauspielhausZur Vorlage · 20242307 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung der künftigen Intendanz des Schauspielhauses Bochum vorgelegt. Da der Vertrag des derzeitigen Intendanten Johan Simons zum 31. Juli 2026 endet, ist eine Regelung für die Zeit bis zum Amtsantritt einer Nachfolge erforderlich.
Der Verwaltungsrat der AöR Schauspielhaus Bochum hat in seiner Sitzung am 25. September 2024 zwei Beschlüsse gefasst, deren Genehmigung durch den Rat der Stadt Bochum beantragt wird. Der erste Beschluss sieht vor, Johan Simons als künstlerischen Leiter und Intendant für die Spielzeit vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027 zu berufen. Damit soll die Zeitspanne überbrückt werden, in der die neue Intendanz noch nicht antreten kann.
Der zweite Beschluss sieht die Berufung von Nicolas Stemann als künstlerischen Leiter und Intendant für den Zeitraum vom 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2032 vor. Gemäß der Unternehmenssatzung der AöR Schauspielhaus Bochum ist für diese Entscheidungen des Verwaltungsrates die Zustimmung des Stadtrates erforderlich. Die Vorlage wird im Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor sie im Rat zur Entscheidung ansteht.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Steude)dagegen: 28 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann)dafür: 43 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 02.10.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, UWG:FB)Die CDU-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Steude)dagegen: 28 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann)dafür: 43 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/OB) - 1.31Eingabe gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum zum Erhalt des Sprungturms im Hallenfreibad HöntropZur Vorlage · 20242511 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Förderverein „Freundinnen und Freunde des Hallenfreibades Höntrop e.V.“ hat im Rahmen einer Eingabe gemäß § 24 GO NRW angeregt, der WasserWelten Bochum GmbH eine Aussetzung des geplanten Abrisses bestimmter Poolbereiche zu empfehlen. Konkret geht es um das Verfüllen des Sprungbeckens sowie des westlichen Bereichs des Schwimmerbeckens im Hallenfreibad Höntrop bzw. um eine Neubewertung der Außenbereichsgestaltung hinsichtlich des Sprungturms.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregung abzulehnen. Als Begründung führt die Vorlage auf ein Beschlussvorhaben des Rates aus dem Jahr 2021 zurück, welches für den Standort Höntrop den Bau eines neuen funktionalen Hallenbades vorsieht. Die aktuelle Planung für den Außenbereich sieht die Integration des Sprungturms mit Wasserfläche nicht vor, sondern konzentriert sich auf die Schaffung von Liege- und Aufenthaltsflächen.
Ein Weiterbetrieb des Sprungbeckens wird aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen als nicht umsetzbar eingestuft. Die vorhandene Badewassertechnik sei nicht mehr vorhanden und die Außenbecken befänden sich in einem schlechten Zustand. Zudem würden der Erhalt des Beckens zusätzliche Kosten für Personal, Instandhaltung sowie möglichen Immissionsschutz verursachen. Eine Umplanung des Projekts würde zudem zu einer erheblichen Verzögerung des Bauvorhabens führen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (CDU/Dahlmann/Steude)dagegen: 12 (BD/UWG:FB/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 54 (SPD/Grüne/CDU/FDP/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (CDU/Dahlmann/Steude)dagegen: 12 (BD/UWG:FB/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 54 (SPD/Grüne/CDU/FDP/OB) - 2.Anträge
- 2.1Sicherung von Veranstaltungen in der InnenstadtZur Vorlage · 20240142 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20240142 einen Antrag gestellt, um die Sicherheit bei Veranstaltungen in der Innenstadt durch dauerhafte Sperrelemente zu gewährleisten. Die Verwaltung soll beauftragt werden, zusammen mit Bochum Marketing ein aktualisiertes Sicherheitskonzept zu erarbeiten, das fest installierte Elemente wie versenkbare Poller oder entsprechende Stadtmöbel vorsieht.
Der Antrag beinhaltet die Forderung nach einer Vergleichsrechnung, welche die Kosten für fest installierte Sicherheitselemente den Kosten für temporäre Maßnahmen gegenüberstellt. Als Beispiel für die Berechnung soll der Kostenaufwand des Weihnachtsmarktes herangezogen werden.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass die Sicherung von Großveranstaltungen wie dem Maiabendfest, dem Musiksommer oder Bochum Kulinarisch derzeit durch den Einsatz von Indutainern und Miframs mit hohen Kosten verbunden ist. Diese Maßnahmen würden im sechsstelligen Bereich liegen und könnten die wirtschaftliche Durchführung künftiger Veranstaltungen beeinflussen. Zudem wird angeführt, dass temporäre Absperrungen das Erscheinungsbild der Innenstadt beeinträchtigen können. Laut dem Antrag befürworten auch Einzelhändler den Einsatz dauerhafter Sperrelemente zur Senkung der Kosten für Veranstalter.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 2.1.1Sicherung von Veranstaltungen in der Innenstadt - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20240260 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20240260 zur 29. Sitzung des Bochumer Rates am 1. Februar 2024 schlägt Dr. Volker Steude eine Ergänzung zum Sicherheitskonzept für Veranstaltungen in der Innenstadt vor. Der Antrag sieht vor, im Rahmen der Aktualisierung des Sicherheitskonzeptes zusätzlich die Installation von Abpollerungen oder allgemein eingebauten Sperrelementen zu prüfen. Diese sollen dazu dienen, die Sicherheit und Ordnung im alltäglichen Verkehr zu gewährleisten und dabei effizient mit den Maßnahmen für Veranstaltungen verknüpft werden. Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll hierbei vorberatend einbezogen werden.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass eine gemeinsame Planung von sicherheitstechnischen Elementen für Veranstaltungen und den regulären Verkehr Synergien nutzen könne. Als Beispiel wird der Rathausplatz angeführt, an dem die Installation von Sperrelementen dazu beitragen könnte, das rechtswidrige Befahren von Fußgängerbereichen zu verhindern. Hierbei werden auch technisch versenkbare Poller in Betracht gezogen, die beispielsweise durch Funksteuerung von Bussen der Bogestra bedient werden könnten, um den Bereich auch außerhalb von Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt abzusichern.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Es erlolgt keine Abstimmung
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Es erlolgt keine Abstimmung - 2.2Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 20242306 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 10. Oktober 2024 einen Antrag zur personellen Umbesetzung in einem Gremium eingereicht (Vorlagennummer 20242306). Der Gegenstand des Antrags ist die Neubesetzung innerhalb des Beirats „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“.
Im Rahmen dieser Vorlage wird vorgeschlagen, dass die bisherige Vertreterin der Bündnis Deutschland Ratsfraktion Bochum in diesem Gremium, Nicole Scheer, durch Christian Krampitz ersetzt wird. Eine schriftliche Begründung für diesen personellen Wechsel wurde im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Der Antrag sieht jedoch vor, dass eine entsprechende Erläuterung zur Änderung der Besetzung gegebenenfalls mündlich während der Ratsversammlung erfolgen kann.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 2.3Umbesetzung im „Beirat der JVA Bochum“Zur Vorlage · 20242377 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Ratssitzung am 10. Oktober 2024 liegt ein Antrag zur Neubesetzung im Beirat der JVA Bochum vor. Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat in der Vorlage mit der Nummer 20242377 beantragt, ein neues Mitglied für das Gremium zu wählen.
Hintergrund des Antrags ist die Vakanz, die durch die Niederlegung eines Mandats entstanden ist. Ein bisheriges Mitglied des Beirats hat sein Amt niedergelegt, wodurch eine Neubesetzung erforderlich wurde. Der Antrag sieht vor, dass der Rat die Wahl eines neuen Mitglieds beschließt, um die personelle Besetzung des Beirats der JVA Bochum zu aktualisieren. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wird im Rahmen der anstehenden Sitzung des Rates behandelt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Bochum wird Bitcoin CityZur Vorlage · 20242382 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat einen Antrag für die Sitzung des Bochumer Stadtrats am 10. Oktober 2024 vorgelegt, der die Einführung von Bitcoin als alternatives Zahlungsmittel in der Stadt vorsieht. Die Fraktion fordert, dass die Stadtverwaltung Maßnahmen ergreift, um die Nutzung der Kryptowährung sowohl für lokale Unternehmen als auch für Bürger zu etablieren.
Der Antrag sieht eine Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, Bochum Marketing und der Sparkasse Bochum vor, um ein Konzept zur schrittweisen Implementierung und Akzeptanz von Bitcoin zu entwickeln. Dabei sollen Strategien zur Förderung der Nutzung im lokalen Wirtschaftsleben erarbeitet werden, wobei Unternehmen bei der Integration von Bitcoin als Zahlungsmittel unterstützt werden sollen. Perspektivisch sollen auch kommunale Zahlungen, wie Gebühren oder Steuern, über Bitcoin möglich sein. Zudem wird die Sparkasse Bochum in die Pflicht genommen, den Bürgern die Grundlagen des Umgangs mit der Kryptowährung zu vermitteln.
Als Begründung führt die Fraktion die Stärkung der lokalen Wirtschaft durch digitale Transformation sowie die Förderung von Start-ups an. Die Einführung soll die Attraktivität Bochums als moderner Wirtschaftsstandort erhöhen und den Bürgern modernere Zahlungsmethoden ermöglichen.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 64 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB)dafür: 5 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 64 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB)dafür: 5 (BD) - 2.5Zivilschutzmaßnahmen für die Bochumer Bürgerinnen und BürgerZur Vorlage · 20242421 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ratsmitglied Hans Henneke hat einen Antrag zur Überarbeitung des Konzepts für den Zivil- und Katastrophenschutz in Bochum eingebracht. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verwaltung das bestehende Konzept an die veränderten politisch-militärischen Gegebenheiten in Europa sowie an die aktuelle Gefährdungslage bei großen Unglücken und Katastrophen anpasst. Das überarbeitete Konzept soll dem Rat anschließend zur Beratung vorgelegt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Untersuchung der Notwendigkeit, öffentliche oder private Luftschutzeinrichtungen zu reaktivieren oder neu einzurichten. Hierbei soll die Verwaltung ihre Einschätzungen unter Einbeziehung einer Abstimmung mit dem Bund formulieren. Darüber hinaus wird eine Prüfung angefordert, inwieweit die Aufgaben sowie die Stellen im Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz angepasst werden müssen.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt. - 2.6Radverkehrszählung an RadialstraßenZur Vorlage · 20242432 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Durchführung einer Radverkehrszählung an den radialen Hauptstraßen der Stadt eingebracht. Der von dem verkehrspolitischen Sprecher Dr. Stefan Jox eingereichte Vorschlag sieht vor, dass die Verwaltung eine repräsentative Zählung des Radverkehrs auf bestimmten Strecken durchführt, um statistische Daten zu erheben.
Betroffen sind dabei die Radwege an der Dorstener Straße, der Essener Straße/Wattenscheider Hellweg, der Hattinger Straße, der Herner Straße sowie der Universitätsstraße. Der Antrag sieht vor, dass diese Zählung unangekündigt und durch ein externes Büro erfolgen soll. Die Begründung für das Vorhaben wird laut dem Dokument in der Sitzung des Rates am 10. Oktober 2024 mündlich dargelegt.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Ohne Abstimmung
Ergebnis: Ohne Abstimmung - 2.6.1Radverkehrszählung an Radialstraßen - Änderungsantrag des Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20242503 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 34. Sitzung des Bochumer Rates am 10. Oktober 2024 wird ein Änderungsantrag zur Radverkehrszählung an Radialstraßen behandelt. Der von Ratsmitglied Dr. Volker Steude eingebrachte Antrag (Vorlagennummer 20242503) sieht vor, die Verwaltung mit der Installation permanenter Fahrradzählstellen an ausgewählten Standorten zu beauftragen.
Konkret sollen Zählstellen auf den Radwegen der Dorstener Straße, der Essener Straße/Wattenscheider Hellweg, der Hattinger Straße, der Herner Straße sowie der Universitätsstraße eingerichtet werden. Die neuen Stationen sollen in das bestehende Eco-Counter-System integriert werden, wodurch die Daten für die Öffentlichkeit täglich abrufbar sind.
Zudem sieht der Antrag vor, bei zukünftigen baulichen Maßnahmen zur Ergänzung von Radwegen Zählungen sowohl vor als auch nach der Umsetzung durchzuführen, um die Wirksamkeit der Infrastrukturmaßnahmen messbar zu machen. Die Begründung des Antrags führt aus, dass nur eine langfristige Erfassung valide Rückschlüsse auf die Entwicklung der Fahrradnutzung zulässt, da punktuelle Messungen durch Witterung, Jahreszeit oder Ferienzeiten beeinflusst werden können.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 2.6.2Radverkehrszählung an Radialstraßen - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20242538 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Ratssitzung am 10. Oktober 2024 liegt ein Änderungsantrag zur Vorlage 20242538 vor, welcher den Tagesordnungspunkt 2.6 betrifft. Der Antrag wurde von den Fraktionen „Die SPD im Rat“ und „Die Grünen im Rat“ eingebracht und zielt auf die Implementierung einer dauerhaften Radverkehrszählung an den Radialstraßen der Stadt ab.
Der vorliegende Text sieht vor, dass der Rat die Verwaltung dazu beauftragt, eine kontinuierliche Erfassung des Radverkehrs an sämtlichen Radialstraßen durch stadteigene Zählstellen einzurichten. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist zudem die Verpflichtung der Verwaltung, den Ratsgremien in regelmäßigen Abständen Berichte über die Zählergebnisse des jeweils vorangegangenen Jahres vorzulegen.
Die Begründung für diesen Änderungsantrag soll im Rahmen der Sitzung mündlich erfolgen. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und dient der Anpassung des bestehenden Beschlussvorschlags zur Radverkehrszählung an Radialstraßen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 3.Mitteilungen und Antworten
- 3.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrages Fernwärme zwischen der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbHZur Vorlage · 20242108 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH zur vorzeitigen Verlängerung des Konzessionsvertrages für die Sparte Fernwärme zwischen der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH.
Anlass für die Verlängerung sind die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes an die Transformation der Wärmeversorgung. Um den Ausbau sowie die Modernisierung des Fernwärmenetzes und der Erzeugung zu ermöglichen, sollen eine langfristige Planungssicherheit sowie die Sicherung von Wegerechten für die Leitungsverlegung gewährleistet werden. Im Zuge dessen ist eine Erweiterung des bisherigen Fernwärmeversorgungsgebietes vorgesehen. Die eingeräumten Versorgungs- und Wegerechte sind nicht-ausschließlich gestaltet, wodurch die Errichtung und der Betrieb von Nahwärmenetzen durch Dritte weiterhin möglich bleibt.
Da die Offenlegung der Vertragsbedingungen als Risiko für Geschäftsgeheimnisse eingestuft wird, erfolgt die Behandlung der Details im nicht öffentlichen Teil der Sitzungen. Dies soll verhindern, dass Wettbewerbern Informationen über Kostenfaktoren und Vertragskonditionen zugänglich werden. Die Vorlage wird den Gremien Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die im nichtöffentlichen Teil unter TOP 7.1 behandelte Beschlussvorlage ist einstimmig beschlossen worden bei einer Enthaltung (BD).
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum GmbH – hier: Anteilserhöhung an der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbHZur Vorlage · 20242139 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum GmbH beabsichtigt, die Anteile an der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH zu erhöhen und eine Mehrheitsbeteiligung von der Gelsenwasser AG zu erwerben. Ziel dieses Vorhabens ist die Eingliederung der WMR in die ertragsteuerliche Organschaft der ewmr, wodurch Steuerersparnisse bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer erzielt werden sollen.
Um die Gewinnausschüttung an den Minderheitseigner Gelsenwasser zu regeln, wird ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der WMR und den Stadtwerken Bochum geschlossen. Dieser sieht eine feste, vom Unternehmenserfolg unabhängige Ausgleichszahlung vor. Im Zuge der Anteilsveränderung muss zudem der Gesellschaftsvertrag der WMR angepasst werden.
Der Geschäftsbereich der WMR umfasst den Transport, Bezug und die Lieferung von Wasser sowie die Erzeugung von Energie, insbesondere aus Wasserkraft. Während die technische Betriebsführung der Gesellschaft durch die Gelsenwasser AG erfolgt, obliegt die kaufmännische Leitung den Stadtwerken Bochum. Die Stadtwerke sind bereits seit mehreren Jahren Gesellschafterin der WMR. Da die entsprechende Beschlussvorlage sensible Informationen zur Unternehmensbewertung enthält, wird die Behandlung der Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die im nichtöffentlichen Teil unter TOP 7.2 behandelte Beschlussvorlage ist ein-stimmig beschlossen worden bei einer Enthaltung (BD).
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum GmbH – hier: Beteiligung an der Unigy GmbHZur Vorlage · 20242164 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum GmbH beabsichtigt eine Beteiligung an der Unigy GmbH. Das Unternehmen ist auf den kurzfristigen Energiehandel am Intraday-Markt spezialisiert und nutzt Technologien wie Algorithmen sowie künstliche Intelligenz, um die Effizienz von Energieportfolios zu steigern. Seit dem Jahr 2023 arbeiten die Stadtwerke Bochum bereits mit Unigy in der Spotvermarktung zusammen, um die Energiebilanz automatisiert auszugleichen.
Durch die geplante Beteiligung sollen die Auswirkungen wetterabhängiger Schwankungen bei der Einspeisung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Solarenergie, besser bewältigt werden können. Der Handel am Intraday-Markt ermöglicht es, auf kurzfristige Veränderungen in Produktion und Nachfrage zu reagieren, wodurch Beschaffungsrisiken und Kosten reduziert werden sollen. Die Stadtwerke Bochum erwarten durch das skalierbare Geschäftsmodell von Unigy Beteiligungserträge sowie Kosteneinsparungen durch die Nutzung günstigerer Strompreise bei einem Überangebot an erneuerbaren Energien.
Da die entsprechende Beschlussvorlage sensible Informationen aus der Unternehmensbewertung der Unigy GmbH enthält, wird die Behandlung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung erfolgen. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Hinweis: Die im nichtöffentlichen Teil unter TOP 7.3 behandelte Beschlussvorlage ist mehrheitlich beschlossen worden (Enthaltungen: 0; dagegen: 1 (BD); dafür: 15 (SPD; Grüne: CDU; UWG:FB; FASG; OB))
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Städtische Sportplatzanlage „Am Hillerberg“ in Bochum-HiltropZur Vorlage · 20241824 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die geplante Verlagerung der Sportplatzanlage „Am Hillerberg“ in Bochum-Hiltrop wird nicht weiterverfolgt. Grund für diesen Schritt sind die Ergebnisse einer Grundlagenermittlung, wonach am ursprünglich vorgesehenen Standort östlich der Sodinger Straße umfangreiche und kostenintensive Lärmschutzmaßnahmen notwendig geworden wären.
Statt der Verlagerung plant die Verwaltung eine Modernisierung der bestehenden Sportplatzanlage am aktuellen Standort. In Abstimmung mit dem Sportverein BV Hiltrop 1912 e.V. sollen ab Frühjahr 2025 Maßnahmen umgesetzt werden, die unter anderem einen Kunststoffrasenplatz, ein Jugendspielfeld inklusive Spielfeldbeleuchtung sowie neue Umkleide- und Sanitärgebäude umfassen. Die aktuelle Kostenschätzung für dieses Vorhaben beläuft sich auf rund 5,5 Millionen Euro. Eine detaillierte Kosten- und Terminplanung soll bis Ende des Jahres den politischen Gremien vorgelegt werden.
Parallel dazu prüft die Verwaltung die Realisierung von Wohnungsbau auf der Fläche östlich der Sodinger Straße, die ursprünglich für die Sportplatzverlagerung vorgesehen war. Sobald die Grundlagenermittlung abgeschlossen ist, wird eine entsprechende Beschlussvorlage eingereicht.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Vorlage Steckbriefe Aktivitätenprogramm NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 20241826 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Steckbriefe für rund 160 Aktivitäten des zugehörigen Aktivitätenprogramms vorgelegt. Dieser Schritt erfolgt auf Auftrag des Stadtrats, der bereits in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2023 die Erstellung solcher Profile für alle Maßnahmen beauftragt hatte. Die vorliegenden Dokumente umfassen jene Aktivitäten, die bisher noch nicht in den ersten beiden Umsetzungsphasen für die Jahre 2023 und 2024 zur Umsetzungsreife entwickelt wurden.
Bei den Steckbriefen handelt es sich nach Angaben der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit um erste Ideenskizzen und Einschätzungen. Sie dienen als Fundus mit vorläufigen gutachterlichen Schätzungen, sind jedoch weder abschließend geprüft noch rechtlich verbindlich. Ziel ist es, im Rahmen der dritten Tranche im Jahr 2025 etwa 15 bis 30 dieser Aktivitäten zur Umsetzungsreife weiterzuentwickeln. Die Auswahl der Maßnahmen soll dabei Kriterien wie die Wirksamkeit hinsichtlich der Treibhausgas-Einsparungen, die Effizienz des Mitteleinsatzes sowie die gesellschaftliche Akzeptanz und die Abdeckung der zehn Handlungsfelder berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 24.10.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (18. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Integrationsausschuss -Etat (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Herr Kramwinkel (Dez. VI – Stabstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz) stellt die Vorlage vor und beantwortet Fragen.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.09.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Etat (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung)
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Personalbemessung bei der Stadtverwaltung BochumZur Vorlage · 20241555 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der Vorlage 20241555 die Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Personalbemessung der Stadtverwaltung Bochum. Gegenstand der Ausführungen sind die methodische Personalbemessung im Ausländerbüro sowie im Jugendamt, die Ermittlung von Personalbedarfen durch Budgetdialoge für die Haushaltsperioden 2020 bis 2026 sowie der Umgang mit dem Personalabbau durch 1.960 an die Altersgrenze scheidende Beschäftigte bis zum Jahr 2033. Die Koordination der Budgetdialoge erfolgt durch die Bereichsbetreuung des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation unter Beteiligung der Fachbereiche, des Haushaltsmanagements des Amtes für Finanzsteuerung und des Personalrats. Entscheidungen über die Umsetzung von Bedarfen werden durch die Dezernenten im Verwaltungsvorstand getroffen.
Zur Personalgewinnung werden Maßnahmen wie die Erweiterung des Recruitings, Social-Media-Marketing und das Jobradleasing eingesetzt. Zudem nutzen rund 2.900 Beschäftigte das Angebot „Corporate Benefits“. Im Bereich der Personalentwicklung werden Programme wie das Talent- und Cross-Mentoringprogramm sowie das Lernmanagementsystem Moodle mit über 90 digitalen Kursen genutzt.
Im Bereich des Flächenmanagements sieht die Dienstvereinbarung „Flexy Desk“ eine Reduzierung der Arbeitsflächen für gewöhnliche Verwaltungstätigkeiten auf 70 % vor. Im Gebäude Husemann Karree wurde bereits eine Einsparung von über 30 % bei sieben Fachbereichen erzielt. Eine Ausweitung dieser Flächenreduzierung ist für das Historische Rathaus und das Haus der Musik geplant. Die Stellenplanauslastung liegt in 21 von 38 Ämtern unter 9
90 %, was die Verwaltung auf natürliche Fluktuation und geringere Besetzungsquoten in kleinen Einheiten zurückführt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Alternative Einordnung politischer ParteienZur Vorlage · 20242259 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 5. September 2024 stellte ein Ratsmitglied eine Anfrage zur alternativen Einordnung politischer Parteien und Fraktionen. Die Anfrage basierte auf der Überlegung, dass die gängige Einteilung in „links“ und „rechts“ komplexe politische Fragestellungen unzureichend abbilde. Als Alternative wurde vorgeschlagen, die politischen Akteure im Stadtrat nach den fünf Richtungen konservativ, sozial, liberal, wissenschaftlich und kreativ einzuordnen. Die Verwaltung wurde gebeten, eine vorläufige Klassifizierung der Parteien, Fraktionen und Einzelmandatsträger anhand dieser Kategorien vorzunehmen.
Die Verwaltung hat auf diese Anfrage geantwortet und mitgeteilt, dass eine Klassifizierung oder Einordnung der verschiedenen Parteien, Fraktionen und Einzelmandatsträger im Bochumer Stadtrat nicht zu ihren Aufgaben gehöre. Eine entsprechende Vornahme einer solchen Einordnung wird von der Verwaltung nicht durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Volkshochschulveranstaltung „Sprich mit Menschen aus der Bochumer Politik“Zur Vorlage · 20242230 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion zur Volkshochschulveranstaltung „Sprich mit Menschen aus der Bochumer Politik“ geantwortet. Im Zentrum der Anfrage standen die Auswahlkriterien für die teilnehmenden Politiker sowie die Frage, weshalb nicht alle im Rat der Stadt Bochum vertretenen Fraktionen die Möglichkeit zum Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern erhielten.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Veranstaltung Teil einer inklusiven Veranstaltungsreihe ist, die sich an Personen mit einem besonderen Bezug oder Interesse am Thema Inklusion richtet. Die Auswahl der eingeladenen politischen Vertreter erfolgte daher gezielt nach ihrer Funktion in entsprechenden Gremien. Konkret wurden per E-Mail im Mai 2024 jene Politiker angefragt, die Mitglieder der Arbeitsgruppe des Haupt- und Finanzausschusses zur Umsetzung der Inklusion sowie der Inklusionskonferenz sind.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9„Notapotheken innerhalb von Großveranstaltungen“Zur Vorlage · 20242299 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat eine Anfrage zur Erreichbarkeit von Notapotheken während Großveranstaltungen in Bochum gestellt. Anlass war der Stadtwerke-Halbmarathon, bei dem die als Notapotheke ausgewiesene Einrichtung am Schauspielhaus durch die Veranstaltungsabgrenzungen für Personen mit Barrieren nur über lange Fußwege erreichbare war.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Notdienstplanung von Apotheken bisher nicht Bestandteil der Vorplanung für solche Veranstaltungen war. Dem zuständigen Koordinationsgremium sei das Problem während des vergangenen Halbmarathons nicht bekannt gewesen. Um künftige Konflikte zu vermeiden, wird die Stadt Bochum eine Jahresübersicht über die diensthabenden Apotheken bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe anfordern. Bei erkennbaren Überschneidungen zwischen Veranstaltungsbereichen und Notdienststandorten sollen Anpassungen in den Sicherheitskonzepten oder ein Tausch der zuständigen Apotheken als mögliche Maßnahmen vorgesehen werden.
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- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Sportanlage Am HillerbergZur Vorlage · 20242058 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltungsvorlage 20242058 befasst sich mit der Planung und Realisierung einer Ersatzanlage für die Sportanlage Am Hillerberg, die infolge des Wohnbauprojekts „Wohnen am Hillerberg“ notwendig wird. Die Vorlage beantwortet Anfragen der CDU-Ratsfraktion, der Grünen im Norden sowie des Rates und thematisiert die Vorentwurfsplanung sowie die Nutzung von Ausweichmöglichkeiten für den Bochumer Stadtbezirk Hiltrop.
Eine erste Kostenvision aus dem Jahr 2020 prognostizierte eine Gesamtbausumme von etwa 7,3 Millionen Euro sowie geschätzte Kosten von 5 Millionen Euro für Qualifizierungsmaßnahmen am Bestand. Durch inhaltliche Planungsvorgaben des Ausschusses für Planung und Grundstücke können potenzielle Mehrkosten von rund 10 Millionen Euro entstehen.
Aufgrund erhöhter Anforderungen an die Sportflächen wurde ein Flächenbedarf festgestellt, der über städtische Grundstücke hinausgeht. Nachdem ein geplanter Grundstückstausch politisch nicht zustande kam, hat der Nachbareigentümer einem Verkauf zugestimmt. Die finalen Konditionen müssen vor einem politischen Beschluss ausgehandelt werden. Ein Zeitverlust durch Umplanungen wird derzeit nicht erwartet, da neue planungsrechtliche Grundlagen entfallen. Die Fertigstellung der neuen Anlage ist bei optimalem Verlauf im letzten Quartel 2025 möglich, sofern keine externen Einflüsse wie Witterung oder Inflation eintreten. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum Wohnbauprojekt sind auch bei einer Nichtverlagerung der Sportfläche nutzbar. Die weitere Zusammenarbeit mit NRW.Urban wird projektbezogen fallweise entschieden. Die Vorlage dient der Kenntnahme in den Gremien Haupt- und Finanzausschuss, Rat sowie dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit.
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Beratungsfolge
- 06.12.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Fragen zur Beschlussvorlage Handlungskonzept Wohnen BochumZur Vorlage · 20242419 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der Vorlage 20242419 Fragen der Fraktion „UWG:Freie Bürger“ zum Handlungskonzept Wohnen Bochum. Als Grundlage für die Planung dienen das Bevölkerungsszenario 2035 sowie die Kommunale Pflegeplanung 2024/2025. Der jährliche Neubaubedarf wird mit etwa 800 Wohneinheiten laut empirica bzw. 780 Wohnungen laut Pestel-Institut angegeben.
Im Bereich der Wohnraumstrategie sind 16 Objekte im Verdachtsimmobilienkataster als Problemimmobilien gelistet. Zur Bekämpfung von Leerstand wird die mögliche Einführung einer Wohnraumschutz- bzw. Zweckentfremdungssatzung in Erwägung gezogen, sofern hierfür im Haushalt 2025/2026 Mittel bereitgestellt werden. Für den geförderten Wohnungsbau wird ein Ziel von 300 bewilligten Einheiten pro Jahr angestrebt, um die Werte der Jahre 2020 bis 2022 zu übertreffen. Die Mittel für die Bestandsmodernisierung wurden im Jahr 2024 von 2,4 Millionen Euro auf 19,9 Millionen Euro erhöht, während das Budget für den Mietwohnungsneubau von 20,7 Millionen Euro auf 29,6 Millionen Euro anstieg. Das Regelbudget für die Wohnraumförderung wurde von 26,2 Millionen Euro auf 52,6 Millionen Euro aufgestockt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Verwaltung beauftragt, Handlungskonzeptionen für Zentren mit hohem Handlungsbedarf zu erarbeiten, ergänzt durch eine jährliche Berichterstattung. Der Ressourcenbedarf umfasst zudem die Ausweitung des Modernisierungsprogramms, die Beratung von Wohnprojekten sowie Programme für Dachausbau und -aufstockung. Eine konkrete Gewichtung der Sach- und Werbekosten soll nach der Beschlussfassung erfolgen.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Schulentwicklungsplanung SEK I und SEK II Schuljahr 2023/2024 bis 2027/2028 (Perspektive bis 2035/2036); Mitteilung zur Vorlage 20241388/1 hier: Beteiligung der SchulkonferenzenZur Vorlage · 20242464 · Mitteilung der Verwaltung
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Das Schulverwaltungsamt hat eine Mitteilung zur Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen für den Zeitraum des Schuljahres 2023/24 bis 2027/28 vorgelegt, wobei die Planung eine Perspektive bis zum Schuljahr 2035/36 umfasst. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die Schulkonferenzen der weiterführenden Schulen gemäß § 76 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen beteiligt.
Allen betroffenen Schulen wurde am 30. August 2024 die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20241388/1 übermittelt, welche die Entscheidungsvorschläge zur Bochumer Schullandschaft enthält. Den Schulen wurde dabei die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen zu den Inhalten abzugeben.
Die vorliegende Mitteilung fasst die bis zum 2. Oktober 2024 eingegangenen Beschlüsse der Schulkonferenzen zusammen. In einer beigefügten Synopse werden diese Beschlüsse den entsprechenden Stellungnahmen der Schulverwaltung gegenübergestellt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Schule und Bildung, den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sowie in den Rat der Stadt Bochum vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.10.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.10.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Nachfragen der CDU-Fraktion zur Intendanz SchauspielhausZur Vorlage · 20242482 · Antwort der Verwaltung
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Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Kultur und Tourismus Fragen zum Auswahlverfahren für die neue Intendanz des Schauspielhauses Bochum gestellt. Die Anfrage umfasst die Zusammensetzung des Auswahlgremiums, die Anzahl der kontaktierten Personen sowie den Anteil von Frauen im Bewerberkreis. Zudem wurden die zeitliche Taktung des Verfahrens und die Information der Politik hinterfragt.
Die Verwaltung antwortete, dass aufgrund der intensiven Konkurrenzsituation im Bereich der Spitzen-Theater nur wenige geeignete Kandidaten zur Verfügung stünden, weshalb keine Findungskommission eingesetzt wurde. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der AöR Schauspielhaus Bochum unterbreitete einen Personalvorschlag, dem das Gremium nach einer persönlichen Vorstellung des Bewerbers am 25. September 2024 einstimmig zustimmte. Vor diesem Vorschlag wurden Sondierungsgespräche mit insgesamt drei Personen geführt, von denen zwei Frauen waren.
Hinsichtlich der zeitlichen Planung erläuterte die Verwaltung, dass der Entscheidungs- und Genehmigungsprozess aufgrund des Wettbewerbsdrucks kurzfristig gestaltet wurde, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Rat der Stadt Bochum genehmige die Beschlüsse der entsprechenden Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungen. Vor der Abstimmung im Verwaltungsrat fanden zudem vertrauliche Gespräche mit allen Mitgliedern des Gremiums statt.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Seltene Erden in e-Scootern/ Urban MiningZur Vorlage · 20242303 · Anfrage
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Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 10. Oktober 2024 Fragen zum Thema Seltene Erden in E-Scootern sowie zum Konzept des Urban Mining gestellt.
Die Anfrage thematisiert die Bergung von E-Scootern aus Bochumer Gewässern und bittet um Auskunft darüber, wie viele solcher Fahrzeuge in der aktuellen Legislaturperiode aus den dortigen Gewässern geborgen wurden. Zudem wird nach Informationen über die Verantwortlichen für die Entsorgung dieser Fahrzeuge gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die wirtschaftliche Nutzung der Bergungsobjekte. Es wird angefragt, ob sich daraus ein Geschäftsmodell zur Etablierung einer Industrie für Seltene Erden in Bochum entwickeln ließe. Darüber hinaus werden Bestrebungen abgefragt, Verträge mit Anbietern von sogenannten Amphibien-E-Scootern abzuschließen oder das Thema Urban Mining als strategische Option für die Stadt zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2Wer ist Kai?Zur Vorlage · 20242305 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 10. Oktober 2024 Informationen zu einer in der Stadt präsenten Plakatkampagne angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Identität der auf den Plakaten erwähnten Person namens „Kai“.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragen zum Hintergrund und zur Umsetzung der Kampagne. So wird nach der Bedeutung der verwendeten Formulierungen sowie der Intention hinter der Frage „Checkst Du BO?“ gefragt. Des Weiteren bittet Arnim Backs um Auskunft darüber, welche Kosten für die Erstellung und Schaltung der Plakate entstanden sind und welche Agentur für die Konzeption dieser Werbemaßnahme verantwortlich ist. Die Anfrage befasst sich somit mit den inhaltlichen sowie finanziellen Aspekten der im öffentlichen Raum sichtbaren Plakatierung.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Meldepflichtige Krankheiten in BochumZur Vorlage · 20242363 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat im Rahmen einer Anfrage an den Rat der Stadt Bochum Informationen zu meldepflichtigen Krankheiten in der Stadt angefordert. Die Anfrage, eingereicht von Christian Krampitz, bezieht sich auf die Entwicklung der Fallzahlen sowie mögliche Ursachen für Veränderungen bei Infektionskrankheiten.
Die Fraktion bittet um eine tabellarische Aufstellung der gemeldeten Fälle meldepflichtiger Krankheiten in Bochum für die vergangenen zehn Jahre, unterteilt nach Jahr, Krankheit und Fallzahl. Des Weiteren wird gefragt, inwieweit die Quellen dieser Infektionen zurückverfolgt werden konnten und wie viele Personen mit diesen Rückverfolgungsmaßnahmen beauftragt sind.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Untersuchung möglicher Einflussfaktoren wie Veränderungen im Reiseverhalten, dem Impfverhalten oder der Zuwanderung. Die BD Ratsfraktion erkundigt sich zudem nach der Existenz eines zentralen Melderegisters zum Vergleich von Fallzahlen mit anderen Kommunen oder Bundesländern. Abschließend werden Informationen darüber erbeten, ob das Gesundheitsamt künftig mit steigenden Infektionszahlen rechnet, welche Vorbereitungen hierfür getroffen werden und ob es auffällige Häufungen oder neu auftretende Krankheiten gibt, die eine erhöhte Wachsamkeit erfordern.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Bürokratie in BochumZur Vorlage · 20242364 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20242364 Informationen zum Thema Bürokratie in Bochum beim Rat der Stadt angefordert. Die Fraktion thematisiert die Entwicklung von Normen und Vorschriften als potenziellen Standortnachteil und bittet um eine schriftliche Beantwortung spezifischer Fragen zur Regulierungslast.
Im Zentrum der Anfrage steht die Erfassung von Veränderungen innerhalb der letzten fünf Jahre. Die Fraktion möchte wissen, wie viele neue sowie wie viele abgeschaffte Normen, Erlasse und Vorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene für die Bochumer Verwaltung und die Bürger relevant waren. Darüber hinaus werden Informationen zur Anzahl neu eingeführter und abgeschaffter Satzungen sowie Erlasse auf kommunaler Ebene in der Stadt Bochum verlangt. Abschließend wird nach den Möglichkeiten der Stadt gefragt, die Anzahl an Erlassen und Vorschriften zu verringern.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Fahrbahnmarkierungen und die Verkehrssicherungspflicht in BochumZur Vorlage · 20242365 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Rat der Stadt Bochum zum Zustand von Fahrbahnmarkierungen und zur Verkehrssicherungspflicht eingereicht. Hintergrund ist die Kreuzung Dorstener Straße/Nordring, an der laut der Fraktion Markierungen fehlen, was insbesondere beim zweispurigen Linksabbiegen in Richtung Herne zu Schwierigkeiten führen könne. Die Ratsfraktion verweist dabei auf eine Diskrepanz: Während eine Sperrung zur Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen als derzeit nicht möglich angegeben wurde, fand am 22. September 2024 eine Sperrung derselben Kreuzung statt, um einen Radweg rot zu färben.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen an die Verwaltung. Die Fraktion bittet um Klärung, warum Sperrungen für Radwegmarkierungen durchgeführt werden können, jedoch nicht für Fahrbahnmarkierungen. Zudem wird nach der Anzahl weiterer Kreuzungen und Straßen gefragt, an denen Markierungen fehlen oder in einem ähnlichen Zustand sind, wobei die Kreuzungen Viktoriastraße/Südring und Alleestraße/Westring als Beispiele angeführt werden. Des Weiteren möchte die Ratsfraktion über die Häufigkeit von Kontrollen, die Dauer von Reparaturmaßnahmen sowie die Anzahl der bei den Technischen Betrieben tätigen Personen für die Straßenkontrolle und -unterhaltung informiert werden.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Jüngere Obdach- und WohnungsloseZur Vorlage · 20242366 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage an den Rat der Stadt Bochum Informationen zur Situation von jüngeren obdachlosen und wohnungslosen Menschen angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf Daten des Statistischen Bundesamtes, die eine Verjüngung der Gruppe der Obdachlosen sowie einen Anstieg der Anzahl weiblicher Betroffener ausweisen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um detaillierte Zahlen zur Anzahl der obdachlosen und wohnungslosen Personen in Bochum. Dabei wird nach einer Aufschlüsselung der Altersgruppen unter und über 25 Jahren sowie nach dem Geschlecht gefragt. Des Weiteren möchte die Ratsfraktion erfahren, welche Ursachen für die zunehmende Betroffenheit jüngerer Menschen der Verwaltung bekannt sind und ob spezifische Anlaufstellen oder Präventionsmaßnahmen für junge Menschen und Frauen existieren, die von Wohnungsnot bedroht sind.
Zudem wird die Einschätzung der Verwaltung zur zukünftigen Entwicklung der allgemeinen Obdachlosigkeit sowie der Anteile von Frauen und unter 25-Jährigen erbeten. Die Anfrage umfasst ferner die Frage nach konkreten Vorschlägen der Verwaltung für Maßnahmen auf kommunaler Ebene, um einer weiteren Zunahme der Wohnungsnot entgegenzuwirken.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Kosten für Personaldienstleister, Headhunter, Zeitarbeit und Dienstleistungen?Zur Vorlage · 20242367 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20242367 Informationen zu den Kosten für Personaldienstleister, Headhunter, Zeitarbeit und weitere Dienstleistungen bei der Stadt Bochum angefordert. Die Anfrage richtet sich an den Rat der Stadt sowie an den Oberbürgermeister.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufstellung der Ausgaben für die letzten fünf Jahre. Konkret werden Informationen zu den Kosten für externes Personal erbeten, wobei sowohl die finanziellen Aufwendungen als auch die geleisteten Stunden einzeln aufgeführt werden sollen. Zudem wird nach den Kosten für externe Headhunter sowie nach den Ausgaben für Zeitarbeit im selben Zeitraum gefragt.
Darüber hinaus umfasst die Anfrage die Erhebung von Kosten für externe Dienstleistungen der vergangenen fünf Jahre. Hierbei wird um eine getrennte Auflistung der Kosten sowie um eine Angabe zur Art der jeweiligen Dienstleistungen gebeten.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Übernahme der Kosten für einen Führerschein durch das JobcenterZur Vorlage · 20242368 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20242368 Fragen zur Kostenübernahme von Führerscheinen durch das Jobcenter an den Rat der Stadt Bochum gerichtet. Die Anfrage thematisiert die Bedeutung des Führerscheins als Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme und verweist auf die gestiegenen Kosten für die Erlangung der Fahrerlaubnis.
Die Fraktion bittet um statistische Daten zu den Anträgen auf Kostenübernahme in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach Jahr und Führerscheinart. Zudem sollen die Anzahl der Bewilligungen sowie die Anzahl der Personen, die die entsprechende Prüfung erfolgreich bestanden haben, angegeben werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Wirksamkeit dieser Maßnahme hinsichtlich der Integration in den Arbeitsmarkt. Es wird nach der Anzahl der Personen gefragt, die infolge der Kostenübernahme eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen haben und auch ein Jahr später noch in diesem Arbeitsverhältnis standen. Darüber hinaus möchte die Fraktion wissen, wie viele potenzielle Arbeitnehmer, die vor der Kostenübernahme eine Erklärung zur Einstellung abgegeben hatten, diese Zusage nach dem Erwerb des Führerscheins tatsächlich erfüllt haben.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Gutachter- und BeraterkostenZur Vorlage · 20242383 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20242383 Informationen über die Kosten für externe Gutachter und Berater bei der Stadt Bochum angefordert. Die Anfrage richtet sich an den Rat der Stadt sowie an den Oberbürgermeister.
Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, wie viele der im Rat abgestimmten Beschlussvorlagen seit Beginn der aktuellen Wahlperiode die Hinzuziehung externer Expertise erforderten. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, in wie vielen Projekten, die nicht in politischen Gremien behandelt wurden, eine externe Beratung oder Begutachtung stattgefunden hat.
Zudem wird um eine Aufstellung der Gesamtkosten für diese externen Leistungen seit Beginn der Wahlperiode gebeten. Die Ratsfraktion bittet dabei nach Möglichkeit um eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben nach einzelnen Projekten oder nach Jahren. Eine schriftliche Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung wird angestrebt.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Nutzung und Pflege „Sportpark Lohrheide“Zur Vorlage · 20242458 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur künftigen Nutzung und Pflege des Sportparks Lohrheide eingereicht. Anlass für die Fragen sind der Abschluss der Umbauarbeiten am Lohrheidestadion sowie die Durchführung der FISU World University Games 2025 im kommenden Juli.
Die Fraktion erkundigt sich nach weiteren geplanten Leichtathletikveranstaltungen über die Universitätsspiele hinaus und nach den Prozessen zur Vorbereitung und Koordination großer Sportevents. Dabei wird auch die Einbindung des Vereins TV Wattenscheid 01 thematisiert. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Vermarktung und den Betrieb der neuen Flächen, wie etwa das Foyer oder die Kaltlufthalle, sowie die Existenz eines umfassenden Nutzungskonzepts für verschiedene Veranstaltungsarten außerhalb der Leichtathletik.
Darüber hinaus bittet die Fraktion um Informationen zur Instandhaltung der erweiterten Anlagen. Es wird nach der Zuständigkeit für die Pflege, der Bereitstellung von Haushaltsmitteln sowie dem Bedarf an zusätzlichem Personal und notwendigen Gerätschaften gefragt.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Gesunder ArbeitgeberZur Vorlage · 20242506 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum zum Thema „Gesunder Arbeitgeber“ eingereicht. Die Anfrage umfasst verschiedene Aspekte zur Personalsituation und zum Gesundheitsmanagement in der Stadtverwaltung sowie bei deren Tochterunternehmen.
Im Rahmen der Anfrage werden Informationen über die Anzahl der Beschäftigten und die Zahl der unbesetzten Stellen für die letzten fünf Jahre erbeten. Zudem wird nach den Krankenständen und den daraus resultierenden Kosten für die Stadt und ihre Töchter für diesen Zeitraum gefragt. Ein weiterer Fokus liegt auf der Erhebung von gesundheitsfördernden Maßnahmen, wie etwa Betriebssport, Rückenschulen oder Zuschüssen zu Fitnessstudios sowie Programmen zur Rauchentwöhnung. Hierzu sollen die Existenz solcher Programme sowie deren jährliche Kosten für die vergangenen fünf Jahre dargelegt werden.
Des Weiteren wird nach der Zahlung von Prämien für geringe Krankheitstage gefragt, einschließlich der Dauer und der damit verbundenen Kosten. Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft darüber, welche Maßnahmen zur Senkung des Krankenstandes und zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurden und welche Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden sollen.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Graffitis an öffentlichen GebäudenZur Vorlage · 20242507 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum zum Thema Graffitis an öffentlichen Gebäuden eingereicht. Die Anfrage befasst sich mit der Unterscheidung zwischen genehmigten Kunstwerken und nicht autorisierten Graffitis, die rechtlich als Sachbeschädigung gewertet werden können.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob sämtliche Graffitis an öffentlichen Gebäuden erfasst und bei unbefugter Anbringung zur Anzeige gebracht werden. Zudem wird nach dem Verfahren zur Entfernung solcher Graffitis gefragt, einschließlich der Zuständigkeiten und der Zeitspanne zwischen Erfassung und Beseitigung.
Für den Zeitraum der letzten fünf Jahre fordert die Ratsfraktion zudem statistische Daten an. Dazu gehören die Anzahl der erfassten sowie angezeigten Fälle, die entstandenen Kosten durch illegale Graffitis und die Anzahl der ermittelten sowie verurteilten Personen. Des Weiteren wird nach der Höhe der von der Stadt Bochum geltend gemachten Schadensersatzansprüche sowie nach den tatsächlich eingegangenen Erstattungen gefragt.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Kinderehen in BochumZur Vorlage · 20242508 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat beim Oberbürgermeister der Stadt Bochum eine Anfrage zum Thema Kinderehen eingereicht. Die Anfrage umfasst verschiedene statistische Erhebungen zu Minderjährigen, die als verheiratet gelten oder deren im Ausland geschlossene Ehen geprüft wurden.
Konkret fordert die Fraktion Daten für die letzten fünf bis zehn Jahre an. Dies betrifft die Anzahl, das Geschlecht und die Nationalität von Personen unter 18 Jahren, die in Bochum als verheiratet geführt werden, sowie Informationen über die Überprüfung im Ausland geschlossener Ehen bei Personen unter 16 Jahren. Die Anfrage bittet zudem um Auskunft darüber, wie viele Betroffene Unterhaltsansprüche geltend machen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bürgergeld oder dem Wohngeld beziehen.
Des Weiteren werden Informationen zur gemeinsamen Meldeadresse von Ehepartnern sowie zur Entwicklung der Anzahl solcher Ehen über ein Jahrzehnt hinweg erbeten. Die Anfrage umfasst auch die Untersuchung gerichtlicher Verfahren und Aufhebungen von Ehen in den letzten fünf Jahren. Abschließend wird nach dem Umfang von Jugendhilfemaßnahmen oder Schutzprogrammen für minderjährig verheiratete Personen im gleichen Zeitraum gefragt.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Kinderehen in Bochum - ErgänzungZur Vorlage · 20242508/1 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Ergänzung zu ihrer bestehenden Anfrage zum Thema „Kinderehen in Bochum“ eingereicht. In einem Schreiben vom 9. Oktober 2024 an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum, Thomas Eiskirch, wurde die parlamentarische Anfrage für die Ratssitzung am 10. Oktober 2024 um einen weiteren Punkt erweitert.
Die Ergänzung umfasst die zehnte Frage des Fragenkatalogs. Darin wird nach der Anzahl der Strafverfahren gefragt, die im Zusammenhang mit Kinderehen in Bochum eingeleitet wurden. Mit dieser Anfrage beabsichtigt die Fraktion, Informationen über die strafrechtliche Verfolgung von Sachverhalten zu erhalten, die unter diesen Tatbestand fallen könnten. Die Vorlage dient somit der Vervollständigung der bereits vorliegenden parlamentarischen Anfrage zum genannten Thema im Stadtgebiet.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 4.14Fahrradleasing für Beamt*innenZur Vorlage · 20242545 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage zur Ratssitzung vom 10. Oktober 2024 erkundigt sich ein Ratsmitglied der Fraktion GRÜNEN nach den Möglichkeiten eines Dienstfahrradleasings für Beamtinnen und Beamte in der Stadtverwaltung. Grundlage hierfür ist ein Gesetzesänderungsentwurf, den die Fraktionen von GRÜNEN und CDU am 8. Oktober 2024 im Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht haben. Dieser Entwurf sieht vor, dass Beamtinnen und Beamten in Kommunen und Ländern ein Fahrradleasing mittels Entgeltumwandlung angeboten werden kann.
Die Anfrage an den Oberbürgermeister befasst sich mit der zeitlichen Umsetzung der erforderlichen Schritte durch die Verwaltung. Es wird gefragt, wie schnell die notwendigen Maßnahmen nach dem Beschluss und dem Inkrafttreten des Gesetzes realisiert werden können, damit das Dienstradleasing für die städtischen Beamtinnen und Beamten zur Verfügung steht.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15HundesteuereinnahmenZur Vorlage · 20242551 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionsvorsitzende Mehriban Özdogan hat im Rahmen einer Anfrage zur 34. Sitzung des Rates am 10. Oktober 2024 Informationen zu den Hundesteuereinnahmen der Stadt Bochum angefordert. Anlass für die Anfrage ist die Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Auskunftswünsche an den Oberbürgermeister. Es wird nach der aktuellen Anzahl der in Bochum angemeldeten Hunde sowie nach der jährlichen Höhe der Einnahmen aus der Hundesteuer seit dem Jahr 2018 gefragt. Darüber hinaus bittet die Fraktionsvorsitzende um Details zu Steuerermäßigungen, die Hundehalter aufgrund von Bezug von Sozialleistungen oder einer vergleichbaren Einkommenssituation erhalten haben, einschließlich der entsprechenden Einnahmebeträge. Zudem sollen die Zahlen derer aufgeschlüsselt werden, die einen Antrag auf eine einjährige Steuerbefreiung gestellt haben, wobei eine Unterteilung nach den jeweiligen Befreiungsgründen gefordert wird.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.16Dokumentation von Sitzungen im RatsinformationssystemZur Vorlage · 20242563 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat gegenüber dem Oberbürgermeister eine Anfrage zu einer Sitzung der Arbeitsgruppe Verwaltungsoptimierung, Personalentwicklung und Sitzungsdienst gestellt. Hintergrund ist ein Antrag zur Dokumentation von Sitzungen im Ratsinformationssystem, welcher in der Ratssitzung vom 27. Juni 2024 eingebracht wurde. Dieser Antrag wurde nach einem Vorschlag an die genannte Arbeitsgruppe zur weiteren Beratung überwiesen.
Ein Ratsmitglied, das der Arbeitsgruppe nicht angehört, macht in der Anfrage geltend, dass es weder über die Sitzung informiert noch dazu eingeladen wurde. Dabei wird auf die Regelungen der Gemeindeordnung NRW verwiesen, nach denen sich ein Ratsmitglied an der Beratung beteiligen kann, wenn ein von ihm gestellter Antrag behandelt wird. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wann die Sitzung stattgefunden hat und wer zur Sitzung eingeladen wurde. Zudem werden Gründe für die fehlende Information sowie das ausbleibende Ergebnis der Beratung angefragt. Abschließend wird nach einer Möglichkeit gefragt, wie dieser Sachverhalt bereinigt werden kann.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.17Entscheidungsgremium für das Programm des Haus des WissensZur Vorlage · 20242564 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Organisation und dem Entscheidungsprozess für das Programm des Hauses des Wissens befasst. Da das Haus des Wissens bereits vor seiner vollständigen Fertigstellung ein wechselndes Veranstaltungsprogramm anbietet, werden Details zur inhaltlichen Gestaltung erfragt.
Die Anfrage umfasst Fragen zur Identität und Zusammensetzung des Gremiums, welches über die Durchführung der aktuellen Veranstaltungen entscheidet, sowie nach den Kriterien für die Themenauswahl. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Rolle des MINT-Bildungsclusters. Es wird gefragt, inwieweit dieses Cluster bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen berücksichtigt wird und ob bereits Kooperationen stattgefunden haben oder ein Interesse an einer Beteiligung besteht.
Zudem thematisiert die Anfrage die Planungssicherheit für Institutionen und Akteure, die im Haus des Wissens aktiv werden möchten. Es wird nach der Existenz konkreter Zeitpläne oder Rahmenbedingungen gefragt, die den beteiligten Akteuren zur Verfügung stehen, um eine verlässliche Kooperationsgrundlage zu gewährleisten.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.18Wald im Sinne des GesetzesZur Vorlage · 20242565 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Fragen zum Umgang mit der Kompensation von „Wald im Sinne des Gesetzes“ auf Bochumer Stadtgebiet gestellt. Hintergrund ist ein Beschluss des Ausschusses für Planung und Grundstücke vom 1. Oktober 2024 zu einem entsprechenden Antrag der Koalition. Die Fraktion thematisiert dabei, dass vor der Beschlussfassung kein vertiefter Informationsstand über die Rechtslage oder die Notwendigkeit kommunaler Rahmenvorgaben durch die Verwaltung erreicht wurde.
Die Anfrage umfasst mehrere Punkte zur künftigen Flächennutzung und Verwaltungspraxis. Es wird gefragt, warum die zuständigen Fachausschüsse nicht vorab durch eine Verwaltungsvorlage oder Mitteilung über den Bedarf an Rahmenvorgaben informiert wurden. Zudem bittet die Fraktion um eine Einschätzung der Auswirkungen auf Industrie- und Gewerbebrachen, die mit Pionierbäumen bewachsen sind, sowie um Informationen darüber, ob Privateigentümer auf die Notwendigkeit von Rückschnitten hingewiesen werden. Weiterhin werden Fragen zur Verfügbarkeit geeigneter Flächen in Bochum, deren derzeitiger Nutzung sowie zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen und den daraus resultierenden Folgen für die städtische Bauentwicklung gestellt.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.19Stilles Örtchen am Tana-Schanzara-Platz?Zur Vorlage · 20242567 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage zur Ratssitzung am 10. Oktober 2024 thematisiert ein Mitglied der SPD-Fraktion die geplante Änderung eines Trinkbrunnens in Bochum. Der bestehende Brunnen am William-Shakespeare-Platz soll durch ein nachhaltigeres Modell ersetzt werden, das keinen Dauerlauf mehr aufweist, und an den Tana-Schanzara-Platz verlegt werden.
Die Anfrage bezieht sich auf Beschwerden von Anwohnenden bezüglich der Verrichtung der Notdurft im Bereich des Platzes. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gefragt, ob ihr diese Problematik bekannt sei. Zudem wird angefragt, ob bei der weiteren Planung von Trinkwasserbrunnen eine Verbindung zur Strategie für „stille Örtchen“ angedacht wird, um Toilettenanlagen in mittelbarer Nähe zu diesen Brunnen bereitzustellen. Die Antwort auf die Anfrage soll auch den zuständigen Gremien, wie der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, zur Kenntnis gegeben werden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrages Fernwärme zwischen der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbHErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 BD
- 5.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum GmbH – hier: Anteilserhöhung an der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbHErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD)
- 5.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum GmbH – hier: Beteiligung an der Unigy GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FASG)dagegen: 5 (BD)dafür: 59 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB)
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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