Fragen zur Beschlussvorlage Handlungskonzept Wohnen Bochum
20242419 · Antwort der Verwaltung · 10.10.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Fragen der Fraktion UWG:Freie Bürger zum Handlungskonzept Wohnen Bochum reagiert. In Bezug auf den demografischen Wandel verweist die Antwort auf die Kapitel 5.2 und 6.2 des Konzepts, welche Maßnahmen für seniorengerechtes und inklusives Wohnen enthalten. Daten der Kommunalen Pflegeplanung 2024/2025 wurden in die Betrachtung einbezogen, wobei die spezifische Planung von Pflegewohnen separat erfolgt.
Für die Schulentwicklungsplanung dient das „Bevölkerungsszenario 2035“ als Grundlage. Die Verwaltung prüft zudem die Bedarfe bei Grundschulen auf Basis des Bevölkerungsstandes von Ende 2023, um auf Entwicklungen wie Zuwanderung oder neue Wohnbauprojekte reagieren zu können. Hinsichtlich des künftigen Wohnungsbedarfs zeigt die Verwaltung eine Übereinstimmung zwischen den eigenen Prognosen und der Analyse des Pestel-Instituts auf, welche einen Bedarf von etwa 780 bis 800 Wohneinheiten pro Jahr für Bochum ausweist.
Zur Innenentwicklung in Mischgebieten erklärte die Verwaltung, dass die Zulässigkeit von Wohnnutzungen im Einzelfall nach den Regelungen des Baugesetzbuches beurteilt wird. Änderungen an politisch beschlossenen Planungszielen erfordern entsprechende Beschlüsse der politischen Gremien. Konkrete Details zu Beratungsangeboten für Eigentümer, etwa zur Mobilisierung von Dachgeschossausbauten, sollen nach dem politischen Beschluss des Handlungskonzepts weiter konkretisiert werden.
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