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Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030

20242284 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.10.2024 · Rechtsamt

🟢 Beschlossen 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorgelegt. Die neue Amtsperiode ist für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2030 vorgesehen. Da die aktuelle Amtszeit Ende März 2025 ausläuft, sieht die Verwaltungsgerichtsordnung vor, alle fünf Jahre eine neue Liste einzureichen.

Die vorliegende Liste umfasst insgesamt 50 Personen. Die Vorschläge setzen sich aus Nennungen der Fraktionen SPD, „Die Grünen im Rat“, CDU-Ratsfraktion sowie „Bündnis Deutschland“ und weiteren Kandidaten zusammen. Um die erforderliche Mindestanzahl von 46 Personen zu erreichen, hat die Verwaltung zusätzlich Bewerberinnen und Bewerber aus der Liste der Schöffenbewerbungen von 2023 in den Vorschlag aufgenommen. Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung des Rates erforderlich, wobei eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig ist.

Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2024 vorberaten. Die Entscheidung über die Liste soll in der Sitzung des Rates am 10. Oktober 2024 erfolgen.

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Beratungen

Rat (34. Sitzung)
10.10.2024
Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung)
02.10.2024
Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.