Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer Innenstadt - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -

20242510 · Änderungsantrag · 10.10.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Änderungsantrag zur Sitzung am 10. Oktober 2024 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Zusammenhang mit dem Bochumer Weihnachtsmarkt in der Innenstadt.

Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll es Einzelhändlern ermöglicht werden, am Sonntag, den 15. Dezember 2024, im Bereich der Bochumer Innenstadt ihre Geschäfte zu öffnen. Die Öffnungszeiten sind auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festgesetzt. Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst die in einem Plan festgelegten Straßen und Straßenteile sowie die unmittelbar anliegenden Grundstücke beider Straßenseiten.

Die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung ist an die Durchführung des Weihnachtsmarktes gebunden. Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, entfällt die Berechtigung zur Öffnung der Verkaufsstellen. Verstöße gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Der Antrag wurde von dem Fraktionsvorsitzenden Karsten Herlitz eingereicht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 145 Wörter).

Beratungen

Rat (34. Sitzung)
10.10.2024
kein Ergebnis hinterlegt