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Änderungsantrag

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer Innenstadt - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -

20242510

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion im Rat der Stadt Bochum sieht eine Anpassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vor. Ziel der Änderung ist es, eine Öffnung von Verkaufsstellen in der Bochumer Innenstadt am 15. Dezember 2024 zu ermöglichen. Diese Öffnung soll im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr im Zusammenhang mit dem Bochumer Weihnachtsmarkt stattfinden.

Die räumliche Ausdehnung der Erlaubnis ist dabei auf die in der Anlage 1 des Antrags definierten Bereiche begrenzt. Eine Öffnung der Verkaufsstellen ist nur zulässig, sofern die entsprechende Veranstaltung stattfindet. Für den Fall, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt wird, entfällt die Erlaubnis zur Öffnung.

Der Antrag sieht zudem vor, dass Verstöße gegen die festgelegten Geschäftszeiten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. In diesem Zusammenhang ist ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Die Verordnung soll eine Woche nach ihrer offiziellen Verkündung in Kraft treten. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden eingereicht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Ort

📍 Bochumer Innenstadt · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Bochumer Innenstadt.

Beratungsfolge

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