Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer Innenstadt - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion im Rat der Stadt Bochum sieht eine Anpassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vor. Ziel der Änderung ist es, eine Öffnung von Verkaufsstellen in der Bochumer Innenstadt am 15. Dezember 2024 zu ermöglichen. Diese Öffnung soll im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr im Zusammenhang mit dem Bochumer Weihnachtsmarkt stattfinden.
Die räumliche Ausdehnung der Erlaubnis ist dabei auf die in der Anlage 1 des Antrags definierten Bereiche begrenzt. Eine Öffnung der Verkaufsstellen ist nur zulässig, sofern die entsprechende Veranstaltung stattfindet. Für den Fall, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt wird, entfällt die Erlaubnis zur Öffnung.
Der Antrag sieht zudem vor, dass Verstöße gegen die festgelegten Geschäftszeiten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. In diesem Zusammenhang ist ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Die Verordnung soll eine Woche nach ihrer offiziellen Verkündung in Kraft treten. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden eingereicht.
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Dokumente
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Ort
📍 Bochumer Innenstadt · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024kein Ergebnis hinterlegt
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